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Geschwindigkeitskontrolle mit zivilem Motorrad

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Geschwindigkeitskontrolle mit zivilem Motorrad
By Comansche (217.1.157.188) on Dienstag, den 19. Juni, 2001 - 14:12:

Am 16.06.2001 wurde ich auf der BAB 115 durch einen Polizeibeamten auf einer roten! BMW-Motorrad (B-EU 906)unter dem Vorwand gestoppt, er sei eine "ganze Weile" hinter mir gefahren und habe durchgängig an hand seines Tachos eine Geschwindigkeit von 150 kmh (erlaubt 120 kmh)festgestellt. Geäußert habe ich mich zu diesem Vorwurf nicht und ein eventuell vorhandenes Video oder eine schriftliche oder mündliche Bekanntgabe über die Eröffnung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens wurde mir nicht bekannt gegeben.
Kann ich dieses als reine erzieherische Maßnahme unseres grünen Freundes betrachten oder habe ich noch mit einem Bußgeld zu rechnen?
Ich freue mich über jede sachdienliche Auskunft.
Comansche

By traffic (217.48.44.33) on Dienstag, den 19. Juni, 2001 - 16:30:

Du kannst es als kostenlose Verwarnung betrachten. Wenn er Kennzeichen oder Adresse hat, kann er die Sache, wie hier vor kurzem einmal erläutert wurde, noch in eine kostenpflichtige Ordnungswidrigkeit umwandeln lassen.

By N.N. (195.37.128.1) on Dienstag, den 19. Juni, 2001 - 18:24:

Bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren mit einem Fahrzeug mit nicht geeichtem Tacho (wie es hier offenbar erfolgt ist) müssen sehr hohe Toleranzabzüge vorgenommen werden, in solchen Fällen ca. 20 % des Meßwertes. Bei einer Anzeige von 150 km/h und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h dürfte kein verwertbarer Tatvorwurf mehr übrigbleiben.


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