Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Mit 180 auf der Landstraße unterwegs..

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Mit 180 auf der Landstraße unterwegs..
By cenergy03 (195.93.66.158) on Montag, den 18. Juni, 2001 - 16:09:

Moin Ihr!

Wie bereits im Titel erwähnt bin ich mit Tacho 180 (abzüglich aller Toleranzen vermutlich 168) geblitzt worden. Ich möchte im Folgenden die Situation mal erklären, weis aber sehr wohl dass mein Verhalten mehr als falsch war. Wurde auf der B64 geblitzt (NRW), an der besagten Stelle ging es 2km nur geradeaus, ausser mir war kein Auto zu sehen, die Straße ist so breit wie eine Schnellstraße nur ohne bauliche Trennung, der (mobile) Blitzer stand an einer Abbiegung die jedoch bereits 1km davor zu erkennen ist und da es dunkel war hätte man dort herauskommende Autos lange vorher gekannt (war aber nicht der Fall). Nun mein Problem, ich stecke noch in der Probezeit, habe aber bereits eine Nachschulung hinter mir. Ich vermute mal dass mir der Führerschein dann ganz weg genommen wird oder ich zur MPU muss???? Da direkt vor dem Blitzer ein Auto (auf dem Standstreifen) stand (habe es für einen Pinkler gehalten da an dieser Stelle noch nie vorher geblitzt wurde) bin ich aufgrund des hohen Tempos ca. 2m weiter links gefahren. Ist es möglich dass von mir oder dem Nummernschild daher nicht alles zu erkennen ist? Wie lange dauert bei einem derartigen Verstoß in aller Regel die Zustellung in NRW? Ausserdem: Der Wagen ist auf meine Mutter zugelassen. Bitte seht doch von Postings ab: "Richtig so". Das bringt mich kein Stück weiter! Ich habe den Verstoß begangen und bin in sofern auch bereit dafür bestraft zu werden, nur bin ich natürlich daran interessiert was auf mich zukommt und wie ich evtl. eine Chance habe meinen Führerschein zu behalten (ich benötige ihn beruflich und kann mich aufgrund des Zeitdrucks nicht immer an die Limits halten). In diesem Sinne - cenergy03

By Alberto (62.224.100.119) on Montag, den 18. Juni, 2001 - 18:19:

Schöne Sch..., diese Situation. Du mußt dich quasi "mit Gewalt" dahingehend retten, daß du auf keinen Fall als Täter auftreten darfst, sonst gehörst du der Katz...

Also, die klassische "Verjährungsmethode".
1. regel: Nicht so viel den Kumpels davon erzählen..
2. Regel: Schon mal der Mutter die "Dramatik" der Situation klarmachen (Sie muß dir helfen)
3. Regel: Ruhe bewahren und Anhörungsbogen abwarten.

Nun mußt du aber gut überlegen, wer dich retten könnte, indem er diesen verstoß zunächst auf sich nimmt und dann in die Verjährung treibt.

Solche Leute sind eher selten, weil sie meistens Angst vor der Obrigkeit haben und weil eben Freundschaften nicht so weit gehen, dafür ein gerichtsverfahren vermeintlich zu riskieren.

Das heißt also, wenn Du einen geeigneten Freund gefunden hast, der - vorübergehend und für ihn selbst völlig gefahrlos - für dich einspringt, dann mußt du ihn gut über die "Rechtslage" und über die exakte "Vorgehensweise" aufklären.

Ferner muß er mal mit genau diesem Auto fahren, damit er wirklich als Fahrer in Betracht kommen könnte. Und er sollte sich jetzt schon ein sicheres Alibi für deine Tatzeit überlegen - nur sicherheitshalber.

Danach kannst du die nach mir benannt Verjährungsmethode anwenden, - es müßte klappen, wenn du nicht schon sehr polizeibekannt bist und aufgrund der ersten Verlängerung der Probezeit bereits schon diverse Akten existieren.

By frosch (62.104.208.72) on Montag, den 18. Juni, 2001 - 20:22:

In Bezug auf die Technik ,d.h. von wegen weiter links fahren würde ich mir nichts ausrechnen-leider.Die Erfassungsweite von den Objektiven ist schon groß genug,um die 2. Fahrbahn,d.h. eventuelle Überholer auf den Film zu bannen.Falls ein Radar im Einsatz war,löst dieses ohnehin desto eher aus,je weiter Du links warst (wegen dem Aufstell- und Meßwinkel von 20 Grad zur Fahrbahn)Das bedeutet,daß Du in jedem Blitzfall immer in der gleichen Winkelposition zu sehen bist,nur das sich eben die Entfernung zur Kamera leicht ändert.Hab aber mal von einem OA-beamten gehört, das ca. 15 Prozent aller gemachten Aufnahmen aufgrund verworfener Messungen/Fehlmessungen unbrauchbar sind (Traffipaxx-Radar)Bei der hiesigen Polizei gabs vor Jahren auch mal nen Fall,wo sie die Lichtschranke nicht korrekt aufgestellt hatten bzw. die Kamera.Da wurden dann Fahrzeuge zu schnell gemessen,aber das unmittelbar nachfolgende befand sich in "Kameraposition".Die haben dann sogar einen Fahrschulwagen (mit Schüler) angeschrieben (mit 87 km/h gemessen bei "70").Dadurch wurde das erst aufgedeckt und der Film nochmals kontrolliert.(passiert in Schwerin,Mecklenburg)Vielleicht hast Du ja auch in der Richtung Glück...wenngleich die Chance ziemlich klein ist. Gruß - frosch


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page