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Außerorts mit ca. 140 km/h geblitzt

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Außerorts mit ca. 140 km/h geblitzt
By Uwe (217.2.126.159) on Sonntag, den 17. Juni, 2001 - 13:45:

Hallo,

ich wurde gestern mittag auf der Landstraße mit ca. 140 km/h geblitzt. Erlaubt waren 100 km/h.

Das Auto mit dem ich gefahren bin ist auf meinen Bruder zugelassen. Er sieht mir absolut nicht ähnlich.

Gibt es jetzt eine Möglichkeit aus dem Schlamassel rauszukommen ohne eine Strafe zu bekommen? Er kann doch soviel ich weiß die Aussage verweigern wenn er damit einen Verwandeten (in meinen Fall Bruder) belasten würde.
Oder irre ich mich da???

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Im voraus schonmal danke!

Gruß Uwe

By Freund_des_schnellen_fahrens (217.0.167.35) on Sonntag, den 17. Juni, 2001 - 17:38:

Wenn er die Aussage verweigert koennten die Behoerden evtl. auf dem Einwohnermeldeamt nachforschen (nach Familienangehörigen) und somit auch dein Gesicht finden und mit dem Blitzfoto vergleichen.

Aber in deinem Fall gibts gute moeglichkeiten ohne Strafe davonzukommen. Schau mal auf der radarfalle.de HP nach, dort sind verschiedene Methoden beschreiben.

By Uwe (217.2.126.82) on Sonntag, den 17. Juni, 2001 - 19:31:

Ich hab mich da mal ein bißchen umgeschaut aber nicht wirklich etwas gefunden.

Es wäre sehr nett von dir wenn du mir hier etwas helfen könntest.

Im voraus schonmal danke!

Uwe

By Alberto (62.224.100.26) on Montag, den 18. Juni, 2001 - 11:47:

Wenn Dein Bruder nicht mit im Auto saß - und zunächst alles zugibt auf dem Anhörungsbogen, dann aber gegen den BuGeBe Einspruch einlegt. Begründung: "Anwalt befragen" - dann verrinnt die Zeit - und gegen Dich gilt die Verjährung von 3 Monaten ab Tattag, weil ja der Anhörungsbogen an den Halter, also den Bruder, ging.
Idealerweise sollte der Bruder noch wo anders wohnen, dann schafft ihr das locker.
Aussagen darf er sowieso nie etwas. Aber nicht gleich die Aussage verweigern.... sondern erst höchstenfalls, wenn sie mit dem Bild vor ihm stehen, dann können die ja selbst sehen, daß er es nicht war. Und auf die Frage: "Wer ist das denn?" - zuckt er nur mit den Schultern, sagt nichts, außer: Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, das hat mir mein Anwalt geraten...
Ok?

By Uwe (217.2.125.231) on Montag, den 18. Juni, 2001 - 23:09:

@Alberto

erstmal danke für deine Hilfe.

Mein Bruder wohnt in einer anderen Stadt ca. 15 km entfernt. Er saß bei der Sch.... nicht mit im Auto, ich bin alleine gefahren.

Kommt in meinem Fall als erstes ein Anhörungsbogen und wenn man bei dem alles zugibt dann erst der BuGeBe? oder kommt gleich ein BuGeBe?

Das Problem ist das ich noch in der Probezeit bin. Und das Risiko das wenn mein Bruder gegen den BuGeBe Einspruch einlegt und die dann doch irgendwie auf meinen Namen kommen ich dann keine Chance mehr hab die Sache (Punkte) auf meinen Bruder zu schreiben, der bestimmt bereit wäre die Punkte auf sich zu nehmen. Und ich müsste dann zur Nachschulung, auf das ich aber überhaupt keine Lust hab und auch kein Geld dafür habe. Oder sehe ich das falsch?

Was würdest du denn an meiner Stelle machen?

Gruß Uwe

By Alberto (62.224.96.20) on Dienstag, den 19. Juni, 2001 - 10:20:

Nun, es kommt als erstes ein Anhörungsbogen. Das ist ja schon notwendig, denn es dient ja der eventuellen Bestätigung, daß der Halter gefahren ist, oder eben dessen Verteidigung, daß er eben den richtigen Fahrer angibt, und dann dieser weiter verfolgt wird.
Nun gibt dein Bruder alles zunächst zu - auf dem Anhörungsbogen.
Das ist der Regelfall - Halter=Fahrer. Das wird keinerlei verdacht hervorrufen.

Dann erhält er nach ca. 4 - 6 Wochen einen BuGeBe.

Auf diesen erhebt er Einspruch - mit der Begründung, er wolle seinen Anwalt befragen.
Das ist auch der Regelfall, wenn es um Punkte oder gar Fahrverbot geht. Völlig unverdächtig.
Nun wartet die Behörde darauf, daß ein Anwalt irgendwann die Akteneinsicht fordert. Das wäre auch der normale Regelfall. (Die Zeit läuft und läuft). Nach weiteren 4 Wochen - der Einspruch gilt ja immer noch als "ausgesprochen" - schreibt der Bruder hin, daß sein Anwalt in Urlaub war und sich die Sache noch um ca. 2 Wochen verzögert.
Dieses Schreiben gilt ja wieder als Verjährungsunterbrechung, deshalb sind die völlig zufrieden, denn sie glauben den Fisch ja sicher am "Haken" zu haben.
Irgendwann, wenn gegen Dich eindeutig die Verjährung eingetreten ist, schreibt der Bruder hin, daß er beim Anwalt war und dabei zum Tattage festgestellt hat, daß er an diesem Tage eben in .... (Alibi) war und keinesfalls gefahren sein kann.
Er kann auch noch ein bißchen "laienhaft" fragen, ob denn möglicherweise seitens der Behörde ein Irrtum bezüglich des Datums (Zahlendreher z.B.) vorliegen könne.

Nun werden sie aber wild, und kommen sehr bald mit dem Foto - von dir- zu ihm nach Hause...
Und siehe da, er ist gar nicht auf dem Foto.
Damit ist für ihn eindeutig die Sache erledigt.
Zur Frage, wer es denn sei auf dem Foto, verweigert er schlichtweg die Aussage - ohne Begründung. Er gilt immer noch als Betroffener und kann die Aussage verweigern. Damit ist die Sache endgültig erledigt, denn kein Mensch käme auf die Idee, gegen den wirklichen Fahrer, selbst wenn man nun diesen ermitteln könnte, ein verfahren zu beginnen, das bereits längstens verjährt ist.
So kommt ihr beide raus - und es wird funktionieren, wenn ihr euch genau daran haltet.

By Uwe (217.2.125.55) on Dienstag, den 19. Juni, 2001 - 15:32:

@Alberto

vielen vielen Dank!

Ich (bzw. wir) werden es genauso probieren.

Ich melde mich bei dir sobald der Anhörungsbogen eingetroffen ist.

Viele Grüße Uwe


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