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Motorrad mit Laser gemessen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Motorrad mit Laser gemessen
By tomste (212.185.253.139) on Samstag, den 16. Juni, 2001 - 13:49:

Ich bin letzte Woche innerorts bei 50 km/h erlaubt mit 102 gelasert worden. Ein vor mir fahrender PKW fühlte sich wohl durch meine Anwesenheit gereizt und betätigte mehrmals auf einer Strecke von fast 400 m seine Waschanlage. Da ich mit offenem Visier fuhr, wurde mir die Sicht genommen, weil ich das Zeug direkt in die Augen bekam. Nach einer Vollbremsung und halbwegs klarer Sicht bin ich dann weiter gefahren und habe versucht, den Fahrer einzuholen.Es erwischte mich abermals eine Gischt seiner Reinigungsanlage. Rechtsüberholen wollte ich nicht und konnte ich nicht, bin also hinter ihm hergefahren, nach dem Motto : Irgendeine Ampel wird schon rot sein und dann werde ich ihn zur Rede stellen. Als ich hinter ihm fuhr, ergab sich für ihn die Möglichkeit, von der linken auf die rechte Spur zu wechseln, was mich dazu brachte, zu beschleunigen, damit ich endlich seiner Waschanlage entkommen konnte. So muss ich wohl im Moment des Überholens von der Polizei gelasert worden sein, worauf gleich einer der beiden auf die Strasse sprang und ich eine satte Vollbremsung hinlegen musste, weil ich ja auch nicht wußte, wer denn jetzt gemessen worden war.
Ein Kommentar des Polizisten : Hat es unterwegs geregnet ???? Ich erklärte ihm die Situation und er meinte nur, dass ich als Motorradfahrer immer geschlossen fahren sollte.... Ich wußte nur leider noch zu genau, dass ich im 4. Gang unterwegs gewesen bin und eine Beschleunigung in diesem Gang von 50 auf min. 102km/h eine Wegstrecke von fast 350 Metern bedeutet. Man hat mir das Messergebnis lediglich mitgeteilt, gezeigt bekommen habe ich nichts. Auch ein anderer PKW-Fahrer wurde mit 94 km/h gemessen, als man mit mir sprach, aber nicht herausgewunken und der Polizist meinte nur : Da können sie mal sehen, dass wir nicht kleinlich sind. Nun meinen Frage: Wie soll ich mich verhalten ?? Welche Möglichkeiten habe ich ??

By tomste (212.185.253.137) on Samstag, den 16. Juni, 2001 - 14:32:

@ traffic:
Sorry, ich wollte auch nur in einem Themengebiet inserieren, aber beim ersten wusste ich nicht, ob es zum Thema " Allgemein " passt und habe es deshalb noch ein zweites Mal inseriert.
Kommt nicht wieder vor.

By farendil (217.80.147.29) on Samstag, den 16. Juni, 2001 - 14:49:

@tomste: ich kann niocht beurteilen, ob der pkw-fahrer die wisch-wasch betätigt hat, um dich zu "ärgern" oder nicht.

daß ein pkw jedoch jederzeit die waschanlage betätigen kann, dürfte dir klar sein.


selbiges wird dir auch die bußgeldstelle vorhalten.


ps: um der waschanlage zu entkommen hättest du auch etwas abstand halten können.

By traffic (62.180.25.42) on Samstag, den 16. Juni, 2001 - 15:18:

@tomste: Kein Problem.
Zum Thema "wie verhält man sich am besten" kann ich farendil nur zustimmen. Am besten, man läßt sich, je nachdem, entweder zurückfallen oder fährt davon, um dem Provokanten auszuweichen, natürlich unter Einhaltung der Vorschriften. Eine Konfrontation bringt nichts außer Aufregung, hohem Blutdruck und dadurch bedingt möglicherweise fehlerhaftem Verhalten.

By tomste (212.185.253.137) on Samstag, den 16. Juni, 2001 - 16:00:

Ja schon, aber wenn man als Motorradfahrer hinter einem Auto herfährt, kann man eigentlich auch ein wenig Rücksichnahme erwarten.

Wie sieht es denn aus mit gefährlichem Eingriff in den Strassenverkehr ??
Er nahm mir doch jegliche Sicht und hätte damit auch genau so gut einen Unfall provozieren können.
Ich habe ihn weder genötigt noch bin ich grob fahrlässig gefahren. Ich fahre seit 12 Jahren Auto und Motorrad und bin seit 6 Jahren auch im Besitz eines LKW-Führerscheins. Bisher bin ich nur einmal vor 4 Jahren auffällig gewesen. Sonst ist meine Weste schneeweiss.

Doppeltes Bußgeld anstatt Fahrverbot, weil ich doch auf den Führerschein angewiesen bin oder vielleicht nur Motorrad weg, dass tut mehr weh in der Saison als alle ??

By tomste (212.185.253.129) on Samstag, den 16. Juni, 2001 - 16:03:

Was iust mit der Tatsache, dass man mir meine Überschreitung nicht gezeigt hat, was ist mit der Tatsache, dass Motorradfahrer schwerer zu lasern sind, wegen der Beschleunigung und der Verzögerung ??
Was ist mit der Angriffsfläche ???
Ist das denn alles so rechtens ???

By farendil (217.80.147.29) on Samstag, den 16. Juni, 2001 - 17:00:

@tomste:
was willst du eigentlich?

gefährlicher eingriff in den strassenverkehr, weil der vordermann vielleicht dreck auf der scheibe hatte und etwas sehen wollte????
sag mal, aber sonst merkst du es noch??!

ich nehme mal an daß der pkw fahrer dieses nicht absichtlich gemacht hat sondern einfach, weil er seine scheibe reinigen wollte! - was anderes
wirst du ihm nie nachweisen können - und selbst wenn: kämst du niemals auch nur in die nähe dieser straftat!


was erwartest du eigentlich von den autofahrern noch alles?


bei 102 nach abzug der toleranz erwartet dich:
350 ,- DM Bußgeld (zzgl. 36,- DM Bearbeitungsgebühr)
4 Punkt(e) in Flensburg
2 Monate Fahrverbot


102 abzüglich der toleranz (3%) sind 98, dann wären es:
250 ,- DM Bußgeld (zzgl. 36,- DM Bearbeitungsgebühr)
4 Punkt(e) in Flensburg
1 Monate Fahrverbot


dass dir der meßwert nicht gezeigt wurde ist zwar bloed und hinterlaesst ein ungutes gefühl, rein rechtlich jedoch uninteressant

die modernen laserpistolen dürften eigentlich nur einen wert zurückgeben, wenn sie ein objekt sicher gemessen haben.


was ist mit der Tatsache, dass Motorradfahrer schwerer zu lasern sind, wegen der Beschleunigung und der Verzögerung ??

...

Ich wußte nur leider noch zu genau, dass ich im 4. Gang unterwegs gewesen bin und eine Beschleunigung in diesem Gang von 50 auf min. 102km/h eine Wegstrecke von fast 350 Metern bedeutet.

was willst du eigentlich??
merkst du nicht, daß du dir selbst wiedersprichst??

By Goose (62.180.145.78) on Samstag, den 16. Juni, 2001 - 19:34:

Bußgeld: s.o.

Auch bei dem Rest kann ich mich Farendil anschließen. Eine rechtliche Verpflichtung, dem Betroffenen das Messergebnis zu zeigen, besteht nicht. Ein Motorrad läßt sich normalerweise auch recht gut anvisieren (Übung macht den Meister *g*). Daß ein weiteres Fahrzeug nicht angehalten wurde, hat für dich auch keine rechtliche Bedeutung, die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Beamten.

Zur Scheibenwaschanlage: Ich fahre selber Mopped, ärgere mich auch regelmäßig über rausgeworfene Kippen, Müll und eben den Frostschutzregen vom Vordermann, aber bei der Scheibenwaschanlage kannst du nichts machen (außer schimpfen, bringt aber meistens nichts)

Gruß
Goose

By officer (213.187.67.203) on Samstag, den 16. Juni, 2001 - 19:43:

@farendil

bei 102 nach abzug der toleranz erwartet dich:
350 ,- DM Bußgeld (zzgl. 36,- DM Bearbeitungsgebühr)
4 Punkt(e) in Flensburg
2 Monate Fahrverbot


102 abzüglich der toleranz (3%) sind 98, dann wären es:
250 ,- DM Bußgeld (zzgl. 36,- DM Bearbeitungsgebühr)
4 Punkt(e) in Flensburg
1 Monate Fahrverbot


Das sind doch noch die alten Preise! Bei der Übertretung gibts seit Mai letzten Jahres aber deutlich mehr!

By tomste (212.185.253.130) on Samstag, den 16. Juni, 2001 - 20:32:

"Ich wußte nur leider noch zu genau, dass ich im 4. Gang unterwegs gewesen bin und eine Beschleunigung in diesem Gang von 50 auf min. 102km/h eine Wegstrecke von fast 350 Metern bedeutet.

was willst du eigentlich??
merkst du nicht, daß du dir selbst wiedersprichst?? "

Was ich damit sagen will ist, dass ich nicht wie ein Beserker losgejagt bin um ihn einzuholen. Und wenn ich weiß, in welchem Gang ich war und wie schnell ich war, als ich angefangen habe zu beschleunigen, dann will ich damit ausdrücken, dass ich diesem Ergebnis nicht traue, ist das jetzt klar ??

Was willst du eigentlich?????
Ich habe hier vernünftig angefragt und erwarte vernünftige Antworten und keine Fragen wie: "Was willst du eigentlich ?"
Was wollt ihr denn ?? Ich stelle mir gerade die Tonlage vor, in der ich diese Frage gestellt bekomme...
Wenn man versucht auf Hilfe zu stossen und dann so bedient wird, überlege ich mir allen Ernstes euch weiter zu empfehlen.
Es scheint ja wirklich zuviel zu sein, wenn man "mal" Hilfe braucht !!!
Danke sehr.

By traffic (62.180.24.115) on Samstag, den 16. Juni, 2001 - 21:01:

@tomste: Die Seite lebt nun mal durch die Teilnehmer. Da kann es schon mal vorkommen, daß man sich gegenseitig etwas reizt. Dein Anliegen scheint ja soweit geklärt, da auch officer, ein Polizist mit Lasereinsatzerfahrung, keine Bedenken gegen Motorradmessungen mit Geschwindigkeitsänderungen äußert.

By farendil (217.80.147.29) on Sonntag, den 17. Juni, 2001 - 00:24:

@officer: 50 erlaubt, also sind 102 +52km/h und 98 (nach toleranzabzug) 48km/h.

die werte entsprechen dem neuen bg-katalog, welcher seit dem 01.05.00 gilt.

(typisch polizist - wollen im mehr geld vom autofahrer als ihnen zusteht :-) )

@goose: Ich fahre selber Mopped, ärgere mich auch regelmäßig über rausgeworfene Kippen, Müll und eben den Frostschutzregen vom Vordermann,

bei müll und kippen gebe ich dir recht - nicht nur bei einem evtl. hinterherfahrenden motorrad, sondern allein weil es eine sauerei ist!

zur wisch-wasch: das ist in den meisten fällen IMHO nicht böse gemeint sondern nur unaufmerksam.
außerdem: was soll der autofahrer machen, wenn er zu wenig sieht, bzw. ihn irgendwelche "beläge" auf der scheibe stören?

@tomste:

Was ich damit sagen will ist, dass ich nicht wie ein Beserker losgejagt bin um ihn einzuholen
merkst du immer noch nicht, daß du dir fortwährend wiedersprichst?

vorher schreinbst du, daß du nicht anzumessen bist, wegen der enormen beschelunigung...


und daß ich auf solche beiträge wo du sonstwas von anderen forderst und jemand wegen betätigung der scheibenwaschanlage weil er auch sehen wollte wie die strasse vor ihm aussieht wegen "gefährlichen eingriffs in den straßenverkehr" anzeigen willst, DAS nenne ich mehr als unvernünftig.

und wenn das dann noch von einem motorradfahrer kommt, die zum großen teil (nicht alle) immer wieder so fahren, daß ich diesen platz machen muss (bremsen, auzsweichen etc.) damit sie sich nicht an meinem fahrzeug killen dann bin ich etwas gereizt!
wenn du dann wiedersprüche in deinen ausführunge hast, so solltest du froh sein, darauf hingewiesen zu werden, denn wenn du zufälligerweise das seltene glück haben solltest, daß sich bei einem einspruch ein sachbearbeit wohlwollend und intensiv mit deinem fall beschäftigt, so wird diesem das auch auffallen.

im übrigen hast du ja wohl fachlich korrekte antworten bekommen!

By klausk (62.226.126.89) on Sonntag, den 17. Juni, 2001 - 07:53:

Hallo tomste,
wie groß war denn die Meßentfernung?
Könnte es sein, daß du exakt neben den PKW warst als gelasert wurde?
Bei größerer Entfernung ist der Meßwert nicht immer eindeutig zuzuordnen und ein PKW bietet meißt eine größere Reflektionsfläche...

Grüße
Klaus

By tomste (212.185.253.130) on Sonntag, den 17. Juni, 2001 - 10:59:

Hallo Klaus,
soweit ich mich erinnern kann, muss ich neben ihm gewesen sein bei der Messung,
denn wir waren fast die ganze Zeit auf gleicher Höhe, als ich versucht habe, an ihm
vorbeizukommen. Und ich hatte enorme Probleme, dem Rauswinken der Polizei zu
folgen, weil doch rechts auch noch Autos fuhren und ich nicht einfach nach rechts
wechseln konnte, ohne mich selbst und die anderen zu gefährden. Demnach kann ich
doch nicht stark beschleunigt haben, sonnst wäre das rauswinken nicht beinahe mit
einer Kollision und meiner Vollbremsung verbunden gewesen und ich wäre viel weiter
weg gewesen von / vor den anderen Autos.
Das mit der Beschleunigung beziehe ich immer auf die MEssmethode der mobilen
Radarfahrzeuge, von denen weiss ich nämlich, dass minimales Beschleunigen und
Verzögern ein nicht verwertbares Messergebnis liefert.
Ich will nicht leugnen, dass ich vielleicht zu schnell gefahren bin, doch bei Gott, bei den
Dingen, die ich noch weiß, bestimmt nicht 102.
Und ich habe keinen Beweis.
Für mich war das mit seiner Waschanlage eine echte Gefährdung und dieser wollte
ich nicht weiter ausgesetzt sein.
Aber wie kann ich mich bitte gegen die 102 wehren ???
Die Messentfernung lag vielleicht bei 120 bis max. 300 m.
Sonst hätte ich sie doch eh gesehen.
Vielen Dank auf deine Reaktion.

tomste

By officer (213.187.67.156) on Sonntag, den 17. Juni, 2001 - 20:23:

@ farendil

Du hast recht, die Geldbuße geht ja gerade noch. Ich dachte sie wäre schon ab 41 drüber höher.
Sorry

By TALOON (141.30.217.10) on Montag, den 18. Juni, 2001 - 13:42:

@farendil
wegen der waschanlage muß ich dir wieder sprechen. das ist eine riesen sauerei, wenn so ein arsch die anlage anmacht ohne vorher in den rückspiegel zu sehen. was ist denn bitte schön so schwer daran, mal an seine mitmenschen zu denken? wie soll ich als motorrad fahrer die schmiere vom visier bei sagen wir mal 100 kmh wieder wegbekommen auf einer kurvigen landstraße? du hast keine ahnung, wie da die sicht drunter leidet! spätestens dann ist dieses verhalten ein gefährlicher eingriff in den straßenverkehr!

mfg taloon

By farendil (217.0.226.202) on Montag, den 18. Juni, 2001 - 16:42:

@taloon: die mehrheit der rechtswissenschaftler ist der ansicht, daß aus dem verkehr nicht gefährlich in diesen eingegriffen werden kann!

reicht das??


daß ich durchaus finde, daß man rücksicht nehmen sollte, habe ich bereits geschrieben, will also nicht noch mal alles wiederkauen.

aber:
was ist bitte mit dem autofahrer, der durch seine scheiben nicht mehr genug sieht?

soll er anhalten um dem motorradfaher erklären, daß er gerne seine waschanlage benutzen soll?

was machst du übrigens bei "sagen wir mal 100 kmh auf einer kurvigen landstraße" wenn es plötzlich regnet???

By klausk (217.80.25.46) on Montag, den 18. Juni, 2001 - 17:16:

Hallo tomste,
wenn die Meßentfernung deutlich unter 300m war, könnte die Zuordnung eindeutig sein, kommt allerdings auch aufs Mopped an (Verkleidung, etc.).
An Goose, officer, polizist, was sagt eure Erfahrung?
Die große Meßentfernung mit dem nebenher fahrenden PKW sollte eigentlich als Denkanstoß dienen.
Sage/schreibe nie, das du dem Wasser entkommen wolltest, sonst wird vielleicht noch ein Vorsatz daraus konstruiert, du hättest halt auch mehr Abstand halten können...

Grüße
Klaus

By TALOON (141.30.217.10) on Mittwoch, den 20. Juni, 2001 - 07:28:

aha, farendil.
wenn mir einer mit absicht die sicht nimmt, ist das also kein gefährlicher eingriff (in diesem fall für mich) in den straßenverkehr?

der arme, kleine autofahrer, der da in seiner dose sitzt, der muss natürlich seine scheiben saubermachen. das kann natürlich nicht 5min warten, bis er oder das motorrad z.b. abgebogen sind oder er überholt wurde, da ja die scheibe innerhalb von sekunden so dreckig ist, das er nicht mehr durchsehen kann.

und der regen, der ist auch so ein problem. eben scheint noch die sonne und zack!! regnets. das ist immer sehr gefährlich, da man so seine geschwindigkeit nicht anpassen kann durch solch profane mittel wie z.b.abbremsen.

irgentwie fahren menschen, die beides fahren, da vielleicht anders und denken mehr nach. ich jedenfalls mache nicht die waschanlage an, wenn ein motorrad hinter mir ist und ich überhole auch nicht so idiotisch wie einige andere, denen man am liebsten in die reifen schießen möchte.

mfg taloon

By Dino Nanini (212.144.120.98) on Mittwoch, den 20. Juni, 2001 - 07:57:

Das hoert sich ja fast so an als ob der Autofahrer vor dir mit Feuerloeschmethoden garbeitet hat. Ich finde es auch nicht gerade angenehm wenn sich einer vor mir die scheibe putzt aber so schlimm ist es nun auch nicht. Wieso faehrst du ueberhaupt mit 100km/h ohne Visier, da kann dir auch eine Fliege oder Wespe ins Auge fliegen und das kann dann wirklich ins Auge gehen...

By TALOON (141.30.217.10) on Mittwoch, den 20. Juni, 2001 - 08:16:

jo, als ob er die scheibe löschen wollte. gut, das ist mir so auch noch nicht oft passiert, es ist aber prinzipiell nicht schön, das zeug abzubekommen. oder?
wegen dem visier: ich hatte lange keins weil ich mit halbschale gefahren bin--einen oldi. außerdem ist das mit den viechern in die äugen bekommen nicht so schlimm, da ich noch eine (richtige) brille auf habe, die hat das bisher verhindert.

mfg taloon

By Goose (62.180.184.184) on Mittwoch, den 20. Juni, 2001 - 15:41:

@ klausk: bei 300 Metern Entfernung habe ich i.d.R. keine Probleme, ein Mopped zu lasern.

Sollte der Messstrahl jedoch zu weit streuen und somit beide Fahrzeuge erfassen, führt das zu einer Fehlmessung (wenn nicht zufällig beide Fahrzeuge exakt die gleiche Geschwindigkeit fahren, der seitliche Abstand extrem gering ist und und und...... also praktisch unmöglich)

@taloon: das Problem ist einfach, daß hier auf unseren Straßen keine Rücksicht mehr genommen wird. Da versucht jeder, auf Biegen und Brechen an sein Ziel zu kommen, die anderen sind egal. Es ist IMHO eine Frage des Anstandes und der Rücksichtnahme, bevor ich die Waschanlage betätige, mal eben in den Rückspiegel zu sehen und mich zu vergewissern, ob da kein Mopped fährt. So verschmutzt kann die Scheibe doch nicht sein, daß ich mit dem reinigen nicht noch 2 Minuten warten kann (wenn nicht soeben ein Geier was fallengelassen hat)

Die Sache mit dem 315b StGB wird wohl nicht durchkommen, da das Fahrzeug, wie farendil schon anmerkte, hierzu artfremd eingesetzt werden muß. Die Scheibenwaschanlage dient jedoch dazu, eben diese zu reinigen.

Gruß
Goose


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