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Verdeckte Verkehrszeichen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Verdeckte Verkehrszeichen
By farendil (217.80.147.29) on Samstag, den 16. Juni, 2001 - 12:10:

Hab gerade eine interessante Quelle zum Thema verdeckte Verkehrszeichen gefunden...
Verkehrszeichen müssen immer am rechten Fahrstreifen angebracht werden. Oft werden sie dort von rechts fahrenden Lkw verdeckt. Verstößt auf einer mehrspurigen Straße ein ahnungsloser Linksfahrer dadurch gegen ein Tempolimit oder Überholverbot, kann er gleichwohl nicht belangt werden (OLG Hamm, Az. 3 Ss OWi 710/77).

By Greatblackbird (212.144.244.8) on Samstag, den 16. Juni, 2001 - 20:05:

Soll das heißen, das bei beidseitig aufgestellten Verkehrszeichen auf Autobahnen dem links stehenden Verkehrszeichen keine Beachtung geschenkt werden muß? Und kann es vielleicht sein, daß das Urteil nicht mehr ganz so aktuell ist? Die letzte Zahl des Aktenzeichens bezeichnet meistens das Jahr (1977), oder?

By traffic (62.180.24.115) on Samstag, den 16. Juni, 2001 - 20:52:

Tenor des Urteils ist doch, daß Verkehrszeichen nur rechts aufgestellt werden müssen. Wenn links doch eines steht, muß es natürlich beachtet werden. Interessant wird es, wenn nur rechts eines steht und man es wegen Rechtsverkehr nicht sehen konnte. Und eine Verfallszeit haben Urteile auch nicht, es sei denn, sie werden durch eine höhere Instanz aufgehoben. Das scheint hier nicht der Fall zu sein.

By Greatblackbird (62.104.214.89) on Sonntag, den 17. Juni, 2001 - 13:46:

Naja, ob ein Urteil unbedingt durch eine höhere Instanz zu Fall gebracht werden muß, ist fraglich. Es gibt z.B. Urteile zu einer Fahreridentifizierung mittels fast unkenntlicher Fahrerfotos. Letztendlich werden, auch entgegen anderer Meinungen hier im Forum, diese Fotos fallweise durch den Richter für verwertbar befunden, auch wenn einschlägige, vorangegangene Urteile gleicher oder höherer Instanzen diese Verwendung nicht zulassen dürften. Quelle: eigene Erfahrung!
Daher würde ich auch hier behaupten, daß dieses Urteil, gerade in der heutigen Zeit, nicht berücksichtigt werden würde bzw. neu darüber entschieden wird.

By dyken (62.180.201.184) on Sonntag, den 17. Juni, 2001 - 22:39:

Ja, vor allem bei solchen Gutachtern wie dem des angeblichen Nürnberger Bankräubers (dem Dicken). Ich möchte nicht wissen, wieviele Dutzend Blitzopfer der in den letzten Jahren noch zusätzlich (zu Unrecht) zu einer Verurteilung verholfen hat, auch wenn sie es gar nicht gewesen sein können (einem Gutachter wird immer geglaubt).

By Belgarath (62.157.46.79) on Dienstag, den 19. Juni, 2001 - 14:56:

Da gibts noch ein weiteres sehr interessantes
Grundsatz(!)-Urteil zu diesem Thema vom OLG
Düsseldorf (Aktenzeichen weiß ich leider nicht
mehr, da etwas ältlicher):
"Verkehrszeichen sind so aufzustellen, daß die
durch sie getroffene Anordnung klar erkennbar ist.
Andernfalls liegt keine rechtswirksame Anordnung vor."
Damit bin ich schon mehrfach um ein
Verwarnungsgeld wegen Falschparkens herumgekommen,
da die Schilder (teilweise) überwachsen waren.


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