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Wie Überholwillen anzeigen?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Wie Überholwillen anzeigen?
By frek (62.180.221.208) on Freitag, den 15. Juni, 2001 - 22:09:

Hallo,

Ich wollte mich erkundigen, was genau als Überholanzeiger erlaubt ist?
Gibt es da Unterschiede zwischen Autobahn und Landstraße?

Soweit ich weiß, ist Lichthupe immer erlaubt, Hupen nur außerorts.

Wie sieht es auf der Autobahn aus, wenn jemand die linke Spur blockiert?

Darf ich dann links blinken? Lichthupe? Oder sogar akustische Hupe?

By farendil (217.80.147.119) on Samstag, den 16. Juni, 2001 - 00:01:

@frek: außerhalb geschlossener ortschaften sind kurze schall- und leuchtzeichen ausdrücklich erlaubt!

By Lupus (217.0.101.194) on Samstag, den 16. Juni, 2001 - 01:57:

Aha? Dann darf ich also mal eben "Schall- und Leuchtzeichen" geben, wenn jemand ausserorts ein wenig vor mir hertrödelt?

By frek (149.225.134.129) on Samstag, den 16. Juni, 2001 - 09:35:

@farendil: Also folglich keine (Licht)hupe innerorts?

By farendil (217.80.147.29) on Samstag, den 16. Juni, 2001 - 10:17:

@lupus + @fred: ja!

By officer (213.187.67.203) on Samstag, den 16. Juni, 2001 - 19:46:

Ich würde aber mit den Leucht- und Schallzeichen äußerst vorsichtig sein, zu schnell riskiert man eine Anzeige wegen Nötigung.

By kirk (217.49.206.159) on Sonntag, den 17. Juni, 2001 - 12:58:

@officer
Warum das? Wenn ich dem Vorausfahrenden meine Überholabsicht (im Sinne der StVO) durch Schall- und Leuchtzeichen kundmache, worin besteht die Gewaltanwendung bzw. die Drohung mit Gewalt oder einem Übel???

By farendil (217.0.226.233) on Sonntag, den 17. Juni, 2001 - 13:25:

@kirk: darin, daß der polizist zu dem vorrausfahreden sagt, wenn dieser den bösen drängler anzeigen will:

"also wenn sie sich nicht bedroht gefühlt haben oder der so dicht aufgefahren ist, daß sie angst hatten, dann brauchen wir keine anzeige zu schreiben"

und weiterhin darin, daß der richter/staatsanwalt erst mal immer davon ausgeht, daß niemand grundlos eine anzeige macht und weiterhin daß der angezeigte sowieso immer lügt um sich zu schützen.

By kirk (62.104.210.74) on Sonntag, den 17. Juni, 2001 - 19:05:

Na gut, wenn sich jemand was aus den Fingern saugt, um mich anzuzeigen...
Da könnte dann auch sonstwer behaupten, ich hätte ihn beleidigr, geschlagen, bestohlen, Steuen hinterzogen etc,etc....

By dagegen (134.147.103.19) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 18:55:

Also ich sehe den entscheidenden Unterschied darin, dass du deinen Überholvorgang ankündigen darfst. Das heißt, wenn du auf der Landstraße überholst, wird der Überholte gewarnt, damit er nicht evtl. auch zum Überholen ansetzt o.ä.

Wenn du aber hinter ihm herfährst und Lichthupe machst, ist das nicht erlaubt. Er muss ja nicht im Straßengraben anhalten.


StVO §5 Abs.(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

By kirk (62.104.210.83) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 22:18:

@ dagegen
"Wenn du aber hinter ihm herfährst und Lichthupe machst, ist das nicht erlaubt. Er muss ja nicht im Straßengraben anhalten. "

Es würde ja auch schon reichen, wenn er auf die rechte Fahrbahn geht.

By kirk (62.104.210.83) on Montag, den 25. Juni, 2001 - 22:19:

@ dagegen
"Wenn du aber hinter ihm herfährst und Lichthupe machst, ist das nicht erlaubt. Er muss ja nicht im Straßengraben anhalten. "

Es würde ja auch schon reichen, wenn er auf die rechte Fahrbahn geht.
PS.: "Lichthupe" ist übrigens wohl erlaubt. Du schreibst es doch selbst...

By dagegen (212.144.17.27) on Dienstag, den 26. Juni, 2001 - 23:37:

Ich meinte natürlich den Fall auf einer einspurigen Landstraße. Lichthupe, um den Vordermann zu nötigen schneller zu fahren ist verboten. Man kann damit aber ankündigen, dass man ihn jetzt überholt.

By alfa (195.124.135.4) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 08:16:

@dagegen
Lichthupe auf der Landstrasse, um Überholen anzuzeigen? Würde ich eher als weniger gebräuchlich und missverständlich ansehen. Blinker ausreichend lang (ein paar sec)laufen lassen und raus. Wo es allerdings üblich ist, ist auf schmalen Bergstrassen, wo der Überholte scharf rechts ran muss, wenn der Hintere vorbei will. Dann zeigt man dem: Habs eilig lass mich mqal vorbei.

By KJK (194.138.37.46) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 08:34:

Blinker ausreichend lang (ein paar sec)laufen lassen und raus

Du bist aber optimistisch! Ich bin schon minutenlang hinter irgendwelchen Träumern hergefahren, ohne daß die bemerkt hätten, daß sie einen Hintermann hatten. Glaubst Du, die würden innerhalb von ein paar Sekunden einen Blinker registrieren? Da hilft nur, kurz zu hupen!

By alfa (195.124.135.4) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 10:10:

@kjk
wenn ich vorbeikomme, ohne das der was tun muss -normale Landstrasse- merkt der eben erst wenn ich vor ihm bin und abziehe, dass er überholt wurde, stört mich nicht.Blinken tue ich beim Überholen für Andere auf der Strasse, die mit dem Signal was anfangen können. Es gibt aber eben Leute, für die bedeutet allein die Bedienung des Fahrzeugs schon Vollauslastung des Gehirns. Die erkennen keine Zusammenhänge bei dem was Aussen vor sich geht.

By Markus (193.158.152.62) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 10:48:

@alfa --> ACK

Es gibt viele Leute, gerade auf Landstrassen, die verträumt daherfahren und lange Zeit nicht merken, dass diese eine kilometerlange Schlange hinter sich herziehen.

Für die langsamen Träumer kann man das ganze Programm abziehen: Hupen, (Warn-)Blinker und Lichthupe. Natürlich nicht allzu dicht auffahren...


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