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Polizei parkt im Parkverbot !!! und ich -> Knöllchen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Polizei parkt im Parkverbot !!! und ich -> Knöllchen
By Jens (208.130.114.23) on Donnerstag, den 14. Juni, 2001 - 23:21:

Die Polizei hat die Fußgängerzone ( trotz Durchfahrt verboten und Parkverbot ) befahren, dort 10 min. geparkt und sich nen Döner geholt. Dann sind sie wieder runtergefahren und haben mir, ich stand um die Ecke im Parkverbot, 30.- DM abgeknöpft. Ich hab dafür nen Zeugen.
Was kann man da noch machen. Auf der Fußgängerzone ( auf der ich nicht stand ) parkten noch andere Autos. Die haben die nicht " abgefettet " !!

Jens

By farendil (217.0.227.19) on Donnerstag, den 14. Juni, 2001 - 23:32:

du bist zu recht bestraft worden.

wenn die zum döner-holen reingefahren sin, dann dürfen die das auch nicht.
wenn du willst kannst du sie anzeigen - eicgentlich müßten die sich rechtfertigen und wenn sie keinen guten grund haben, genau so zahlen.


zu den anderen pkw: die polizei handelt im pflichtgemäßen ermessen (opportunitätsprinzip).
bei ordnungswidrigkeiten KANN sie einschreiten, sie MUSS es nicht.
allerdings ist der gleichheitsgrundsatz zu beachten.

By André (195.37.62.158) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 14:22:

Zu dem Thema kann ich auch was beisteuern: Eine Bekannte hat mal die Besatzung eines Streifenwagens angeschwärzt, weil diese schon öfters vor der roten Kreuzung Blaulicht an, dahinter ausgemacht haben und dann kurz vor Ladenschluß zum Einkaufen im Supermarkt abgebogen sind. Daraufhin hat sie einen Drohbrief von der Wache erhalten, daß sie in Zukunft derartiges Zeug unterlassen solle, da man sonst "Maßnahmen" ergreifen werde. Soviel zum Thema "alle sind gleich". Unter Opportunitätsprinzip verstehen die wohl, daß sie alles machen dürfen wonach ihnen ist.

By dagegen (62.104.210.70) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 16:54:

Meine Geschichte dazu: Ich stand abends einsam an einer Ampel, neben mich fuhr ein Polizeiwagen, hielt nicht, sondern fuhr einfach über die Kreuzung. Weil ich dachte, ich spinne, machte ich dann mehrmals Lichthupe. Daraufhin schalteten sie das Blaulicht ein und fuhren auch über die nächste Ampel bei rot und machten es danach wieder aus. Danach waren sie weg..

By Goose (62.180.185.248) on Freitag, den 13. Juli, 2001 - 00:38:

Sonderrechte (§ 35 StVO)/ Wegerechte (§ 38 StVO)

Die Polizei darf auch von den Vorschriften der StVO absehen, ohne das Blaulicht einzuschalten, da Blaulicht / Martinshorn nicht in jeder Situation hilfreich sind (Besonders nachts, sonst können wir ja gleich über Aussenlautsprecher brüllen "Einbrecher, wir kommen !!!!!")

By LapMan (141.24.120.110) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 14:44:

@Goose:
Steht da auch was von "Mit Blaulicht einkaufen?"

By Goose (62.180.184.147) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 10:18:

Es gibt Geschichten, die höre ich fast jeden Tag. Hierzu gehört auch die "Blaulicht-McDonalds-Posse".
Ich kann nicht ausschließen, daß irgendwann mal irgendwo in Deutschland ein Kollege mit Blaulicht zu McDonald gefahren ist, aber mit Sicherheit bekam dieser Kollege dann, wenn das heraus kam, einen derben Anschiss.

Normalerweise hat jede Sonderrechtsfahrt bei uns ihren Grund. Wenn der normale Verkehrsteilnehmer diesen nicht immer aus seinem Fahrzeug heraus erkennen kann, heißt das nicht, daß wir die Lampen nur anhaben, weil wir Hunger haben.


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