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Gerichtstermin

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Gerichtstermin
By Campino123 (62.104.219.70) on Donnerstag, den 14. Juni, 2001 - 17:09:

Hallo,

bin vor ein paar Wochen ausserorts geblitzt worden - es geht "nur" um Punkte - habe Foto eingesehen (das war schlecht!) und nix zugegeben ... nun hat mich ein Beamter angerufen und mir sonst was angedroht, dass ich wenn ich nicht sagen würde, wer der Fahrer wäre, vor den Richter bestellt werden würde und das wäre dann strafbar, wenn ich dann nicht aussagen würde.
(Hier im Forum habe ich das Gegenteil gelesen!!)

Kann mir jemand sagen, mit welcher Wahrscheinlichkeit es zu einem Gerichtstermin kommt, wenn die polizeilichen Ermittlungen erfolglos waren und welche Rechte/Pflichten ich dann habe ..welche Kosten entstehen mir daraus?
Weiss jemand inwieweit schlechte Fotos zu einem Urteil führen dürfen ...

Danke für eure Hilfe ...

By traffic (62.180.25.55) on Donnerstag, den 14. Juni, 2001 - 17:51:

Mit den Kosten kenne ich mich nicht aus, sie dürften ca. die Hälfte des normalen Bußgeldes ausmachen; wenn Du siegen solltest, trägt sie der Staat allein. Auf jeden Fall hast du als Angeklagter das Recht, keine Aussage zu machen, und strafbar machst du dich auch nicht. Der Beamten-Anrufer sollte mal einen Grundkurs zum Recht absolvieren, bevor er auf die Bevölkerung los gelassen wird.

By kirk (62.104.210.85) on Donnerstag, den 14. Juni, 2001 - 18:23:

Als "Angeklagter" darfst Du nicht nur die Aussage verweigern, du darfst sogar lügen! (Sofern du niemand anderen falsch anschuldigst oder verleimndest)

By michael (195.252.190.80) on Donnerstag, den 14. Juni, 2001 - 20:22:

@Campino123:

An Gerichtskosten fallen grundsätzlich 10% der Bußgeldhöhe, mindestens jedoch 50,- DM an.
Hinzu kommen noch u.U. Auslagen (Schreib- und Telekommunikationsgebühren) und Entschädigung für den/die Zeugen.

By michael (62.227.11.175) on Donnerstag, den 14. Juni, 2001 - 20:24:

@Campino123:

An Gerichtskosten fallen grundsätzlich 10% der Bußgeldhöhe, mindestens jedoch 50,- DM an.
Hinzu kommen noch u.U. Auslagen (Schreib- und Telekommunikationsgebühren) und Entschädigung für den/die Zeugen.

By Alberto (62.224.100.18) on Freitag, den 15. Juni, 2001 - 10:13:

Laß dich nicht ins Boxhorn jagen!
Wahrscheinlich hat der Beamte seinen "letzten" Versuch gestartet, doch noch einen Täter einwandfrei zu ermitteln, denn diese "Drohungen" sind typisch. Sie werden immer dann angewendet, wenn sie auf "wackligen" Füßen stehen.

Ich persönlich glaube, daß das Foto zu schlecht ist und daß sie nun das Verfahren einstellen.

By Rainer G. (212.201.18.76) on Freitag, den 15. Juni, 2001 - 12:13:

@ Campino,

Mal grundsätzlich zum Telefon:

Alles was am Telefon Drohungen ausspricht oder irgendwelche Auskünfte verlangt sind unseriöse Macher!
Wer garantiert denn, daß der Anrufer der sich als xyz-beamter ausgibt auch wirklich ein solcher ist?
Es kann wer weiß wer sein, der Dir nur einen Streich spielen und Dich einschüchtern will.
Man sollte am Telefon generell keine Fragen beantworten. Drohe ihm zurück mit Androhung einer Fangschaltung.

Grüße
Rainer G.

By Alfred (217.1.12.196) on Freitag, den 15. Juni, 2001 - 19:47:

Das ist die typische Methode von Polizeibeamten wenn sie nicht weiterkommen.
Die Leute einschüchtern.

Lass dich nicht reinlegen!
Nicht aussagen. Wenn es tatsächlich vor Gericht geht und nicht festgestellt werden kann das du der Fahrer warst, kostet es garnichts.

By Egi (195.179.92.226) on Samstag, den 16. Juni, 2001 - 12:55:

Zumal die Identifizierung anhand von Fotos einen schweren Schlag erhalten hat: Seht mal in den Spiegel bzw. Spiegel-TV. Da saß ein Mann 8 Jahre unschuldig im Knast, weil das Gericht einem Scharlatan von Gutachter größeren Glauben schenkte als mehreren Zeugenaussagen. Also mir dürfte dieser Doktor nicht im Dunkeln begegnen .......


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