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Verschiedene rechtl. Fragen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Verschiedene rechtl. Fragen
By Ex-Heizer (141.28.224.2) on Donnerstag, den 14. Juni, 2001 - 13:09:

1) Wenn es bei einem Verstoss zu einer Gerichtsverhandlung kommt, gilt dann der Tag des Urteils als der Tag, an dem die Punkte zählen, oder der Tag des Verstosses? Letzteres wäre natürlich besser, da so eine Gerichtsverhandlung die Sache ja um einige Wochen/Monate verzögern kann, die die 2 Jahre bis zum Punkteverfall dann künstlich verzögern.

2) Wenn man für einen einen Verstoss bereits Punkte bekommen hat, es sich dabei jedoch um einen anderen Verstoss als den Folgeverstoss gehandelt hat (z.B. erst Rotlicht dann zu schnnell), verlängern sich dann die Punkte des ersten Verstosses nochmals um 2 Jahre?

Danke!

By michael (195.252.186.253) on Donnerstag, den 14. Juni, 2001 - 14:23:

Zu 1.) Wenn es zu einem Gerichtsurteil kam, ist für die Punktefrist der Zeitpunkt maßgebend, an dem das Urteil rechtskräftig wurde (d.h., zwei Wochen nach Verkündung desselben, sofern kein Rechtsmittel eingelegt wurde).
Ist übrigens ne beliebte Taktik von versierten Anwälten, das Hinzukommen neuer Punkte durch Rechtsmitteleinlegung so herauszuzögern, daß alte Punkte in der Zwischenzeit getilgt werden.

Zu 2.) Genau so ist es. Bei der "Verlängerung" spielt es keine Rolle, ob es sich um gleiche oder verschiedene Delikte handelt. Ein Rotlichtverstoß hemmt also genauso die Tilgung der Punkt aus einem Geschwindigkeitsverstoß. Allerdings verschieben sich die Tilgungsfristen, wenn Punkte aus Alkoholdelikten oder Verkehrsstraftaten (Nötigung, Unfallflucht etc.) dazukommen.


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