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Ab wann gilt langsamfahren als Verstoss?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Ab wann gilt langsamfahren als Verstoss?
By Ex-Heizer (141.28.224.2) on Donnerstag, den 14. Juni, 2001 - 10:41:

Was ist mit einem PKW die geringstmögliche Geschwindigkeit auf einer Landstraße mit erlaubten 100 km/h, ohne dass dies als Verstoss (Verkehrsbehinderung, ...) gewertet wird ? Das Fahrzeug könnte die 100 km/h rein technisch erreichen.

Danke!

By farendil (217.0.227.19) on Donnerstag, den 14. Juni, 2001 - 11:01:

kommt auf die umstände an.

bist du so langsam, daß du andere behinderst, mußt du immer wieder rechts ranfahren um alle vorbeizulassen.

By Seppelschorsch (217.80.177.48) on Donnerstag, den 14. Juni, 2001 - 11:08:

"...mußt du immer wieder rechts ranfahren um alle vorbeizulassen".

Wo steht denn das eigentlich in der StVO??

By NiliQB (217.48.120.168) on Donnerstag, den 14. Juni, 2001 - 12:36:

@Seppelschorsch

Steht meines Wissens nicht wörtlich in der StVO. Ergibt sich aber m.E. aus der Vorschrift, nicht so langsam zu fahren, um den nachfolgenden Verkehr unnötig zu behindern und der Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr.

Auf jeden Fall scheint das mit dem rechts ranfahren zumindest die herrschende (wenn nicht sogar einhellige) Rechtsmeinung zu sein, denn dass man als Führer eines langsamen Kfz anderen das Überholen durch Verlangsamen und/oder Rechtsranfahren zu ermöglichen hat, wird einem auch in der Fahrschule beigebracht (und steht auch so als Frage auf den amtlichen Prüfungsbögen) - muss also was dran sein :-)

@Ex-Heizer

Das kommt auf vieles an - du darfst ja schließlich auch nur so schnell fahren, dass Du jederzeit in der Lage bist, Dein Fahrzeug sicher zu führen. Will sagen: Ein Fahranfänger, der einfach noch nicht sicher genug ist, sein Auto mit 100 über die Landstraße zu bewegen, hat m.E. sicherlich einen größeren Spielraum als ein routinierter Fahrer (kann mich auch irren, in diesem Fall klärt mich bitte auf)

By michael (195.252.186.253) on Donnerstag, den 14. Juni, 2001 - 14:16:

@Seppelschorsch:

§ 5 Abs. 6 Satz 2 StVO: "Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist."

By Seppelschorsch (217.1.2.116) on Donnerstag, den 14. Juni, 2001 - 14:39:

Mhmm... dieser Fall dürfte aber auf kaum einer deutschen Landstrasse vorliegen. Überholen kann man irgendwo immer - nur nicht gleich sofort...


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