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Mit dem Wagen meiner Mutter mit ca. 40 Km/h zuviel geblitzt!-Was nun?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Mit dem Wagen meiner Mutter mit ca. 40 Km/h zuviel geblitzt!-Was nun?
By Hausi (212.204.49.210) on Mittwoch, den 13. Juni, 2001 - 02:41:

Hallo

Ich bin vor einigen Stunden mit ca.115-120 km/h in ner 80 Zone mit meinem Wagen der allerdings auf meine Mutter angemeldet ist geblitzt worden.Ich bin ziemlich aufgelöst,da mich dies ca.186 DM + 3 Punkte kosten wird.

Darum frage ich euch-was kann ich tun um der Strafe zu entgehen?Ich habe irgendwo gelesen(bei einem ähnlichen Fall),dass meine Mutter zunächst die Schuld auf sich nehmen sollte um dann bei Zusendung des Bussgeldbescheids das ganze wieder zu leugnen um so von der eigentlichen Tatperson(also mir) die Verjährungsfrist von 3 Monaten zu erreichen,so dass man mir nichts mehr anhaben kann.Meine Frage ist nun-kann man das irgendwie so machen-ihr seit doch hier wirklich firm in solchen rechtlichen Angelegenheiten.

Oder wäre es besser,wenn meine Mutter im Anhörungsbogen einfach nur ausfüllt,dass sie sich auf dem Photo nicht erkennt und nicht die gesuchte Person ist.Was für Konsequenzen hätte dies?Ich habe gelesen dass die Verjährungsfrist in diesem Falle verlängert wird.Wie gross ist die Chance,dass in diesem Fall nicht mehr extensiv nachgeforscht wird.

Bitte helft mir und sagt mir,was wir am Besten tun sollten,denn das Geld kann ich aufgrund finanzieller Engpässe echt nicht blechen-da hilft in Zukunft nur eins-langsamer fahren.

MfG Hausi

By hoschi (216.34.244.74) on Mittwoch, den 13. Juni, 2001 - 08:55:

hi hausi!

bei einem verstoß +40 haben die sich mit sicherheit mal das foto angeschaut.

das deine mutter die schuld auf sich nehmen kann ist ziemlich ausgeschlossen. die sind auch nicht doof, und werden nachforschungen anstellen, wer der jungspunt auf dem foto ist. da liegt es nahe, dass das der werte sohnemann ist.
-> nicht gut

wenn deine mutter schreibt, dass sie sich net auf dem foto erkennt, dann werden die erstmal übelst heiß. dann versuchen die mit allen mitteln den fahrer ausfindig zu machen. fängt beim foto einwohnermeldeamt an, geht über hausbesuch, bis hin zu nachbarbefragungen.
-> auch nicht gut

-> besser: (Alberto-Methode)
also ich würde in den A-Bogen nen kumpel schreiben(adresse etc.), der mir bissl ähnlich sieht.
der bekommt dann nen A-bogen, gibs zu, bekommt nen BG-Bescheid, legt Einspruch ein (anwaltlichen rat einholen)... dann erinnert er sich, dass er am tattag doch wo ganz anders war, und für dich isses (da mittlerweile drei monate ab tattag rum sein müssten) verjährt... fertig

greetz

By Hausi (212.204.49.210) on Mittwoch, den 13. Juni, 2001 - 12:31:

Erstmal vielen Dank-nunja-es sind höchstwahrscheinlich nicht +40 sondern unter 40-ich hab kurz danach noch aufs tacho geguckt und der zeiger war unterhalb 120-zumindest wenn ich mich in der Aufregungnicht getäuscht hab.Wie sieht das denn jetzt aus?Schicken die gleich das Foto an unsere Adresse und,wie sieht das aus,wenn wir nen Kumpel von mir angeben?Kommen die gleich zu ihm,um Nachzuforschen oder is das eigentlich ne relativ sichere Methode-bei der er dann auch nicht zu der Strafe verknackt werden kann?Ich wurde bisher noch nicht mit soviel zu viel geblitzt und hab somit halt auch nicht viel Ahnung-Wäre deshalb für jede Hilfe dankbar.

MfG Hausi

By hoschi (216.34.244.74) on Mittwoch, den 13. Juni, 2001 - 13:44:

na dann warte halt erstmal, ob was kommt, und melde dich dann wieder. ich hab angenommen, dass du schon was gekriegt hast.
bin auch schon zig-mal geblitzt worden, meistens kam nix.
kannst ja inzwischen mal die "suche" funktion verwenden und "verjährung" oder "alberto-methode" eingeben.
oder ließ einfach bissl im geschwindigkeitsordner. da sind ein haufen aktuelle ähnliche fälle drin.

greetz

By Hausi (212.204.49.210) on Mittwoch, den 13. Juni, 2001 - 14:06:

Danke Hoschi-ich melde mich dann wieder wenn wir was bekommen haben-ich hab nur liber gleich nachgefragt,weil ich die Sache nich aus meinem Kopf kriege,mich auf nix anderes konzentrieren kann und keinen Fehler machen will,wenn dann was kommt-soviel ich weiss hat man da ja dann auch nicht soviel Zeit.

MfG Hausi

By Tom (213.61.243.183) on Montag, den 2. Juli, 2001 - 10:44:

Der Halter des Fahrzeuges verweigert die Aussage
zu der Indentifizierung des Fahrers der mit 27km/h über dem Limit ausserorts geblitzt worden ist.
Person die die gleiche Addresse des Halters teilt.
Bekommt Vorladung bei der Polizei. Was sind die Rechte des Vorgeladenen?

By farendil (217.80.147.83) on Montag, den 2. Juli, 2001 - 11:03:

@tom: wurde schon 200x erläutert, hier der kurzdurchlauf:

-es ist keine vorladung, sodern eine einladung. du darfst also unentschuldigt fernbleiben (auch mehrfach) vorladen darf in diesem land NUR der staatsanwalt
-der beschuldigte darf die aussage komplett verweigern ohne angabe von gründen, nur seine personalien muss er angeben.


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