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Mitfahrer geblitzt während ich auf der Rückbank schlief ....

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Mitfahrer geblitzt während ich auf der Rückbank schlief ....
By dsp (198.133.22.73) on Dienstag, den 12. Juni, 2001 - 22:42:

Hallo,
wie würde folgende Geschichte rechtlich bewertet:

Da ich immer Mitfahrer mitnehme, die ich über das Internet vermittelt bekam und maximal mit Vornamen kenne nud diese mit meinem unendlichen Vertrauen fahren lasse, während ich auf der Rücksitzbank liegend schlafe,....

... und ich nun einen Monat(!) nach einem Geschwindigkeitsverstoß einen AB bekomme mit einem schlechten Foto, welches einem dieser Mitfahrer ähnlich sah ...

Dann kann ich doch Einspruch gegen den später kommenden Bussgeldbescheid erheben. Natürlich darf ich nicht verschweigen, wer gefahren ist (weil kein Familienmitglied) - aber wenn ich nun nur den Vornamen kenne und nichts sonst? Dann muß man mir doch beweisen, daß ich angeblich gefahren wäre...

Fahrtenbuch müßte ja eh nicht möglich sein, wegen Verstoß - AB > 14 Tage...

Hab ich da noch was vergessen?

Bin mal auf Eure Kommentare gespannt ;-)

Gruß DSP

By farendil (217.80.147.16) on Dienstag, den 12. Juni, 2001 - 23:48:

@dsp: was willst du mehr?? - schick den a-bogen einfach zurück mit angabe: "gebe den verstoß nicht zu"

als verantwortlichen fahrzeugführer schreibst du den vornamen nach bestem wissen und gewissen mit rein.

soll sich doas ordnungsamt weiter damit rumschlagen!


du könntest natürlich auch die aussage verweigern, da DU beschuldigt wirst, eine owi begangen zu haben - da in diesem fall aber kein fahrtenbuch droht, kannas du dir das aber auch spaaren und dem ordnungsamt bei der suche helfen, in dem du den vornamen einträgst *ggg*


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