Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

schwedenblitzer

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Allgemein: schwedenblitzer
By mark (62.104.208.68) on Donnerstag, den 21. September, 2000 - 09:42:

hat jemand Erfahrungen mit Geschwindigkeitsverstößen in Schweden? Bin mit Laserpistole RPSFS 2000:40 geblitzt worden: 26 km/h drüber kosten DM 400,- Ohne Toleranzabzug allerdings. Weiß jemand hier bescheid??

By Bastel (62.104.214.76) on Samstag, den 23. September, 2000 - 01:30:

Hast Du vor Ort ein "Deposito"(original Wortlaut der schweizer Polizei) hinterlegen müssen,oder hast du noch nichts bezahlt?

By mark (130.149.164.183) on Samstag, den 23. September, 2000 - 10:13:

nix bezahlt, nur ´n schwedischen Wisch unterschrieben, damit ich weiterfahren konnte.

By Bastel (62.104.214.72) on Samstag, den 23. September, 2000 - 12:41:

Ein Eintrag in Flensburg erfolgt in der Regel nicht. Es gibt zwar Rechtshilfeabkommen, die beziehen sich aber wirklich nur auf "Hilfe", und nicht, um Punkte einzutragen. (Anders verhält es sich mit Österreich.) Ich würde sogar abstreiten gefahren zu sein. Ich kann ja kein schwedisch, und was die mir da erzählten, habe ich anders(falsch) verstanden. Was ich da unterschrieben haben soll habe ich nicht verstanden...usw.

By mark (130.149.164.181) on Samstag, den 23. September, 2000 - 20:04:

Was ist mit inkassobüros? Hab gehört, daß die Jungs Inkassobüros in London beauftragen und das soll dann richtig unangenehm werden. Außerdem hat er meinen Perso und den F´schein abgeschrieben. Hast du da Infos`?

By Bastel (62.104.214.81) on Donnerstag, den 28. September, 2000 - 22:39:

Noch nie gehört. Ich kann mir nicht vorstellen, das schwed.Beamte ein londoner Inkassobüro beauftragen, das ergibt keinen Sinn.

By farendil (62.180.213.187) on Donnerstag, den 28. September, 2000 - 23:13:

für ein londoner inkassobüro gibt es - da kein etnsprechendes abkommen mit england und schweden existiert keine rechtliche handhabe!

das mit punkten und fahrverbot ist erst recht quatsch!


@mark: woher hast du diesen unfug???

By mark (149.225.136.84) on Freitag, den 29. September, 2000 - 22:09:

@farendil: von der dt. Botschaft in Stockholm!

By farendil (62.180.212.146) on Freitag, den 29. September, 2000 - 23:24:

@mark: das köntte dann höchstens so ein inkassobüro sein, wie man es aus schlechten filmen kennt (so mit knochenbrechen bei zahlungsverweigerung) *g*

ansonsten: es wird ein in deutschland gültiger rechtstitel benötigt, auf dessen grundlage das geld eingetrieben werden kann.
da kein entsprechendes abkommen mit schweden existiert, dürfte es unmöglich sein, diesen zu bekommen.

By mark (62.104.212.87) on Montag, den 9. Oktober, 2000 - 16:19:

@farendil:
hab´gerade nen neuen Wisch von den Schweden bekommen. Muß ihn aber noch entziffern (lassen) Ich überleg´mir noch was ich tue. Im Falle einer Zahlungsverweigerung halte ich Euch auf dem laufenden und gebe meine Erfahrungen zum Wohl der autofahrenden Allgemeinheit in Schweden weiter. Hat noch jemand Erfahrungen???

By farendil (62.180.212.159) on Montag, den 9. Oktober, 2000 - 21:52:

was denn - also mark, in deutschland ist es so: wenn jemand etwas von dir will, muß er das in der hiesigen amtssprache tun. diese ist deutsch!

ansonsten - vergiss es! in deutschland ist dir nach geltendem recht noch nicht mal eine zahlungsaufforderung zugegangen!

By mark (62.104.212.72) on Dienstag, den 10. Oktober, 2000 - 18:42:

@farendil: bist Du Anwalt oder so was ??

By farendil (62.180.212.44) on Dienstag, den 10. Oktober, 2000 - 20:06:

@mark: nein, bin ich nicht - habe mich aber mit jura (beosnders verkehrsrecht) eine weile beschäftigt (beschäftigen müssen).

zum thema geldeintreiben: habe damit erst in letzter zeit zu tun gehabt:
- zum einen unberechtigte ansprüche einer firma abzuwehren, die nicht in der lage war, den richtigen betrag, für den sie von mir eine einzugsermächtigung hatte, abzuziehen, und die dann von mir irgendwelche kosten ersetzt haben wollte
- zum anderen, weil ein guter freund von mir einem bekannten schon seit ewigkeiten wegen schulden hinterherrennt, und jetzt grad die sache durchzieht..

ich hoffe das reicht dir als info.

wie gesagt: in deutschland gelten ausschließlich deutsche gesetzt, und wer hier was von dir will, muß das nach hier geltendem recht durchsetzen.
selbst österreich, die mit d ein rechtshilfeabkommen habe, machen das so.
(wenn du nicht zahlst kommt irgendwann ein deutscher gerichtsvollzieher - kein londoner inkassobüro)

By Alberto (62.158.210.45) on Mittwoch, den 11. Oktober, 2000 - 16:49:

Recht so, farendil, aber wie ist es mit der juristischen Bewertung?
In Österreich gilt ja z.B. eine Strafe auch gegen den Halter, auch wenn das Auto nur von hinten "geblitzt" wurde. Dieser könnte dann - im Extremfall - um seinen Führerschein bangen.

Sollte so etwas einem Deutschen widerfahren, sollte er eigentlich von den deutschen Behörden auch nach deutschem recht behandelt werden, oder?

By farendil (141.30.64.215) on Mittwoch, den 11. Oktober, 2000 - 17:28:

nein, die deutschen behörden bewerten den fall nicht nach deutschem recht.
(weder von der strafe her noch von der beweiskraft)

sie führen lediglich im zuge des rechtshilfeabkommens rechtshilfe durch - d.h., sie vollstrecken nach ösi-recht gltige zahlungen.

vorteil: du mußt niemals den lappen abgeben oder bekommst punkte, wenn du in ösi-land zu schnell gefahren bist.

By mark (62.104.212.68) on Mittwoch, den 11. Oktober, 2000 - 20:35:

also, ich hab´mich noch mal schlau gemacht!(FALL Schweden:)
ADAC: unbedingt zahlen, sonst kommt Gerichtsvollzieher!
dt. Botschaft, Stockholm: dito, nur mit Inkassobüro!-ist bekannt!
Mein Anwalt in Berlin: nicht zahlen - abwarten!
schwedische Botschaft in berlin: hat von Tuten und Blasen keine Ahnung.
Schwede selbst: Zahlen, sonst gibt´s Probleme bei der Einreise. (naja, weiß nich, ob ich da demnächst nochma hin will)

By farendil (62.180.213.203) on Mittwoch, den 11. Oktober, 2000 - 21:41:

@mark: das mit den problemen, wenn du in nächster zeit wieder schwedischen boden betrittst, ist möglich. - dort gelten dann schwedische gesetze...

die frage ist, wie oft wird dein ausweis kontrolliert (im copmuter oder per funk abgecheckt, nicht nur angesehen, ob er nich aus dem farbkopierer kommt), wenn du dort bist?
ich kenn die gepflogenheiten an der grenze nicht, im land dürfte es eher unwarscheinlich sein.

ansonsten: in deutschland haben die keine handhabe gegen dich! wenn jemand das gegenteil sagt, dann sol er es bitte begründen!
frag doch z.b. mal den adac warum der gerichtsvollzieher kommen sollte! - welche regelungen es zwischen den ländern gibt. etc.
die dt. botschaft in schweden wird es kaum wissen, die weiß, wie es im inland gehandhabt wird! - daß dort bei einheimischen (oder in schweden gemeldeten) der gerichtsvollzieher kommt, glaub ich gern! - passiert ja hier auch. - aber halt nur wenn ein gültiger rechtstitel vorliegt.

By mark (62.104.212.70) on Donnerstag, den 12. Oktober, 2000 - 15:56:

@farendil: vielen dank, für die ausführlichen Tips!


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page