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In Österreich erwischt

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: In Österreich erwischt
By Uwe (217.2.119.53) on Dienstag, den 12. Juni, 2001 - 13:40:

Ich war letzte Woche im Urlaub und wurde am Sonntag auf der Heimreise auf der Autobahn mit der Laserpistole erwischt. Erlaubt waren 100 km/h ich bin 145 km/h gefahren.

Der Polizist wollte von mir nur meinen Führerschein und den Fahrzeugschein sehen und meine Adresse (da im Fzg.schein ein anderer steht) Das hat er sich dann alles aufgeschrieben, auch was ich für ein Auto fahre (Marke, Modell, Farbe) danach konnte ich weiterfahren.

Ich dachte immer das wenn man in Österreich mit der Laserpistole erwischt wird das man dann gleich zahlen muss. Wieso wollte er nix von mir?
Kommt da jetzt noch was auf mich zu oder kann ich mich beruhigen? Falls da was kommen sollte was erwartet mich dann?

Vielen danke schonmal im voraus für eure Antworten.

Gruß Uwe

By farendil (217.80.147.16) on Dienstag, den 12. Juni, 2001 - 16:30:

Alles was du in ö-nicht zahlen kannst wird hier in d eingetrieben - rechtlich absolut korrekt.


wenn du nicht gleich zahlst (zahlen kannst/darfst) wird es meines wissens nach teuerer.

mach dich auf jeden fall auf einen hihen dreistelligen betrag gefaßt.

fahrverbot + punkte gibts aber keine

By Uwe (217.2.119.44) on Dienstag, den 12. Juni, 2001 - 17:18:

Wenn ich gleich hätte zahlen können, wieso sagte mir der Polizist das nicht? Jetzt kann ich im nachhinein mehr zahlen nur weil der Polizist mir nicht angeboten hat gleich zu zahlen. Das ist doch einer Sauerei!!

Wie ist es eigentlich mit der Beweislage? Es existiert ja kein Foto, nur der "Schmierzettel" des Polizisten auf dem meine Daten (Adresse, Fahrzeug...) und die gemessene Geschwindigkeit steht. Das ist doch kein rechtsgültiger Beweis, oder täusche ich mich da?

-Uwe-

By farendil (217.80.147.16) on Dienstag, den 12. Juni, 2001 - 17:29:

@uwe: ich weiß nicht, ob bei deiner übertretung die möglichkeit des "gleich zahlen" existiert.

andererseits habe ich schon von fällen gehört:"sie sind deutscher, dabekommen sie ein ..... (ösi-beamten-kauderwelsch), das ist nämlich teurer"

du hast genen die ösi polizisten keine chance!
das sind so hochausgebildete spezialisten, die sind in der lage, deine geschwindigkeit mit dem bloßen auge zu schätzen und dieses wird anerkannt!

einzige empfehlung: nie wieder in diese bananenrepublik fahren!

By Uwe (217.2.119.44) on Dienstag, den 12. Juni, 2001 - 17:47:

Bananenrepublik ist gut :-))

das ist schon eine Sauerei was sich die Öschis erlauben. Und sowas in Europa.
Da passt das Wort "Schluchtenscheißer" doch schon wieder.

Naja we will see!

Ich hoffe es wird nicht zu hart. Ich bin aber froh das ich meinen Lappen behalten kann.

Danke farendil dür deine Antworten!

Gruß Uwe

By kirk (217.49.206.236) on Dienstag, den 12. Juni, 2001 - 18:05:

>> Wie ist es eigentlich mit der Beweislage? Es existiert ja kein Foto, nur der "Schmierzettel" des Polizisten auf dem meine Daten (Adresse, Fahrzeug...) und die gemessene Geschwindigkeit steht. Das ist doch kein rechtsgültiger Beweis, oder täusche ich mich da? <<

@Uwe:
Ich fürchte, da täuscht Du dich. Die gefahrene Geschwindigkeit wurde gemessen (nicht bloß geschätzt) und dokumentiert und du wurdest als Fahrer festgestellt, da Du ja angehalten wurdest.
Von der Beweislage her würde sich da auch nichts ändern, wenn sich das ganze in D-Land abgespielt hätte.

Zur Möglichkeit des "sofort Bezahlens":
Bei einer so erheblichen Gechwindigkeitsübertretung (immerhin 45 km/h) wird die Grenze zur kostenpflichtigen Verwarnung (oder wie das in Ö-Reich eben heißt) überschritten sein, so daß direkt ein Bußgeldverfahren (oder wie auch immer die Ö-Reicher dazu sagen) fällig sein.

Hart - aber so schauts wohl aus

Kopf hoch...

By Uwe (217.2.124.10) on Mittwoch, den 13. Juni, 2001 - 10:52:

@kirk

Hast du eine Ahnung was mich die Sch.... ungefähr kosten wird?

By Seppelschorsch (217.1.2.204) on Mittwoch, den 13. Juni, 2001 - 11:25:

Zum Punkt: gleich kassieren, das stimmt nicht ganz.

Denn wenn eine Sache nicht mehr mittels Organstrafmandat (bis 500 Schilling) erledigt werden kann, sondern eine höhere Geldstrafe zu erwarten ist (oder du mit dem Organmandat nicht einverstanden bist).
In diesen Fällen verhängt die Verwaltungsbehörde eine Strafverfügung, die in Deutschland ausgeführt wird. Kostenschätzung ca. 500 DM...

By Seppelschorsch (217.1.2.204) on Mittwoch, den 13. Juni, 2001 - 11:32:

Noch was vergessen: schau mal im ADAC-Handbuch „Bußgeld im Ausland“ (DM 19,80 - ISBN 3-87003-885-3).

By alfa (195.124.135.4) on Montag, den 18. Juni, 2001 - 11:42:

@uwe
ob geschätzt oder gemessen können wir nicht mehr nachvollziehen, ändert an der Sachlage nichts, was so ein Grauer aufschreibt, wird als göttliche Wahrheit angesehen von der Bezirkshauptmannschaft. Von denen bekommst du dann den Bescheid, den du bezahlen musst -leider!
Die Tatsache, das man direkt bezahlen kann, wird von den grauen Ratten bei nicht-Grenz-nahen Kennzeichen in der Regel gerne verschwiegen, da es dem Staat mehr Geld bringt. Nachdem es in Ösi-Land keine festen Tariefe wie bei uns gibt, hätte der m.E. durchaus noch eine Organstrafverfügung (max 500 Alpendollar) verhängen dürfen. Auf jeden Fall hättest du mit dem Grauen handeln sollen und ihn mit seinem korrekten Dienstgrad anreden sollen (Website Innenministerium Wien) Habe ich vor einiger Zeit mal mitbekommen, wie sie bei einem Sportkollegen bei ähnlichem Überschreitungsrange eine Organstrafverfügung vor Ort gemacht haben. (Da konnten sie aber am Kennzeichen sehen, dass der auch zu Fuss nach Ösi-Land gehen könnte -so wie ich.

By Uwe (217.2.125.149) on Montag, den 2. Juli, 2001 - 18:45:

Da bin ich mal wieder.

Wielange dauert es denn bis da was aus Österreich kommt??

Gruß Uwe

By Daidone (134.109.132.142) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 16:58:

Mich wundert es ein wenig, dass keine Möglichkeit der sofortigen Begleichung bestand. Laut Nachrichten kann man bald bei den Ösicops mit Karte zahlen.

Aber es kommt wohl noch ne fette Rechnung.


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