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Verjährungsfrist bei Firmenwagen

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Verjährungsfrist bei Firmenwagen
By daehn1 (212.111.236.162) on Montag, den 11. Juni, 2001 - 11:49:

Folgendes Problem:

Bin 05.04. diesen Jahres mit Firmenwagen geblitzt wurden (35 zu schnell). Chef hat Anhörungsbogen bekommen und konnte sich zum Fahrer nicht äußern (kein Fahrtenbuch geführt, zuviele Fahrer usw.). Hat Foto angefordert. Bis jetzt nichts weiter geschehen.

Meine Fragen:
Gilt die 3-monatige Verjährungsfrist auch für mich als letztendlich Beschuldigter (offiziell weiß ich natürlich noch nichts von dem Vorgang)? Sprich muß bis zum 05.07. in irgendeiner Weise bei mir persönlich (sprich bei meiner privaten Adresse) etwas vorliegen? Oder muß mich der Chef von meinem Verstoß informieren wenn er das Foto vorliegen hat?

By farendil (217.80.147.120) on Montag, den 11. Juni, 2001 - 11:53:

@daehn1: bis zum 05.07 müssen die deinen namen+anschrift herausbekommen haben.

der brief kann auch etwas später kommen

By daehn1 (212.111.236.162) on Montag, den 11. Juni, 2001 - 11:56:

Namen herausbekommen (sprich die Post muß vom Chef zum Amt gekommen sein) oder Anhörung angeordnet?

By farendil (217.80.147.120) on Montag, den 11. Juni, 2001 - 12:06:

@daehn: wenn dein chef deinen namen nicht angibt, ist es sowieso egal.

nein, die bloße kenntnis deines namens reicht natürlich nicht, jedoch kann dann sofort ein anhörungsbogen oder bg-bescheid gegen dich ausgestellt werden (bzw. die ausstellung selbigen oder deine vernehmung angeordnet werden)

alle diese verjährungsunterbrechenden maßnahmen können aber erst getroffen werden, wenn die deine identität haben, sprich, sie können eine anordnung nicht gegen den "fahrer des pkw aa-bb 123" ausstellen, sondern nur gegen "mäxchen meier, musterstraße 01, in 00000 musterstadt"

By EinFragender (195.158.129.85) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 02:26:

Nur zur Nachfrage: Die "Verfährung" gilt aber ab "Tattag", richtig?

Also wer am 1.6.2001 geblitzt wird, muß es irgendwie bis zum 1.9.2001 hinauszögern, daß sie erfahren, daß "er" es war....

EinFragender

By alfa (195.124.135.4) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 08:29:

@ Fragender
Exakt so ist es, du hast die Chance messerscharf erkannt. Mit dem Tag des Festes must du aber noch warten und 2 Wochen Postlaufzeit dazurechnen, denn massgebend ist das Datum wo der Sachbearbeiter sein Zeichen auf den Vorgang macht.

By dyken (62.180.200.225) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 21:08:

Eine interessante Frage: Kann ein Ordnungsamt eigentlich mehrere ABs zu einem Vorgang (Verstoß) gleichzeitig in Umlauf bringen ??

By farendil (217.80.147.14) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 23:37:

@dyken:rechtlich gesehen darf das oa das nicht, weil der a-bogen immer an den beschuldigten geht.

es muß etwas geben, daß eine gewisse warscheinlcihkeit besteht, daß der angeschriebene der schuldige ist.

mehrer zeugenfragebögen dagegen dürften kein problem darstellen.

By Greatblackbird (62.104.214.85) on Donnerstag, den 28. Juni, 2001 - 22:38:

Wie sieht es mit den kombinierten Bögen aus (Anhörung/Zeugenfragebogen), die immer häufiger versendet werden?

By farendil (217.0.227.3) on Donnerstag, den 28. Juni, 2001 - 23:39:

@gb: da kommt es auf die formulierung an: steht dort drinnen: "ihnen wird vorgeworfen/zur last gelegt" dann ist derjenige eindeutig der beschuldigte.

somit ist es ein anhörungsbogen.

By Alberto (62.224.100.24) on Freitag, den 29. Juni, 2001 - 13:47:

Und... wird man als Zeuge vernommen, kann man diesen Bogen wegschmeißen - und hat ihn eben gar nicht erhalten. Verjährungsunterbrechung kommt für einen zeugen nicht in Betracht.
Und - wollen sie beweisen, daß sie den Zeugen angeschrieben haben, sollte dies mit "Einschreiben" oder gar "Zustell-Urkunde" geschehen.


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