Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Zu schnell :-(

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Zu schnell :-(
By geblitzt (216.34.244.74) on Montag, den 11. Juni, 2001 - 11:17:

hi allerseits, ich habs mal wieder gepackt :-(

innerorts 70 erlaubt, ich mit ca 100...

da das im schlimmsten fall für mich 1 monat fahrverbot bedeutet werde ich wohl mal die alberto methode ausprobieren müssen...

kurz beschrieben, bitte nur bestätigen:

- halter bekommt brief
- schickt 3 wochen später zurück mit nem freund von mir als fahrer
- der freund bekommt nen brief
- er hat ein alibi sagt er war es nicht
- halter sagt er hat sich geirrt und möchte keine weiteren angaben machen, da es seine familie betrifft...
- 3 monate sind vorbei, ich bin glücklich und werde mich bessern...


das problem ist nun: ich habe einen 1monatigen auslandsaufenthalt vor mir... der halter des wagens auch... wie verhält es sich während dieser zeit mit den fristen??? hilft es dem halter (und damit auch mir) zu sagen man ist in urlaub???


danke im voraus

By Alberto (62.158.218.244) on Montag, den 11. Juni, 2001 - 18:02:

Du hast da was übersprungen.....
Freund hat ein alibi - sagt es aber nicht....
so - und jetzt geht es erst richtig los!
Freund schreibt auf dem Anhörungsbogen hin: Ja, ich wars.
Dann kommt BuGeBe zu Freund. Freund schreibt hin: Einspruch, ich will erst meinen Anwalt fragen.
Dann dauert es noch 2 - 4 Wochen. Dann schreibt Freund hin, er habe sich geirrt, er war es gar nicht.
Dann kommt nichts mehr gegen den halter, denn es ist verjährt. Notfalls sagt dieser, er könne sich nun wirklich nicht mehr erinnern, was ja nach 3 Monaten sogar die Wahrheit ist.

Und - dein Auslandsaufenthalt? holt niemand deine Post? Die brauchst du schon - und der Postholer kann ja auch etwas hineinschreiben und dann abschicken.
Sonst werden sie leider mißtrauisch!

By geblitzt (216.34.244.106) on Dienstag, den 12. Juni, 2001 - 08:43:

das mit dem freund und dem alibi ist klar, hab's nur vergessen aufzuschreiben ;-)

folgendes ist mein problem mit dem ausland (;-)): auto ist auf ein familienmitglied angemeldet...
also kriegt er den ersten bogen und evtl den letzten (nach dem freund mit dem alibi), allerdings ist die ganze familie für einen monat verreist... dieser monat ist in den 3 monaten frist drin... wenn jetzt jemand meine post nimmt,
was soll er da rein schreiben? "bin in urlaub" ???
oder soll der halter das irgendwie auf den ersten bogen schon bekanntgeben???

und wenn wir, die ganze familie nicht da ist, dann können die polizisten doch eigentlich gar nichts machen, oder??? die frist läuft doch unbeirrt weiter...

oder gehen die dann direkt aufs einwohnermeldeamt fotos vergleichen??? das wäre sch*isse :-(
ich denke mal meine nachbarn werden sich schon ein bisschen zurückhalten... ;-)

berichtige mich bitte wenn ich das falsch sehe ;-)

und danke für die schnelle antwort, bin ein wenig beunruhigt wegen diesem vorfall ;-)

By farendil (217.80.147.16) on Dienstag, den 12. Juni, 2001 - 11:50:

@geblitzt: wenn das kfz auf jemandenanders angemeldet ist, so soll er es gleich zugeben.

da werden die am wenigsten mißtrauisch...

By Alberto (62.224.96.110) on Dienstag, den 12. Juni, 2001 - 11:51:

Kann denn niemand an die Post? Und eventuell die Rückseite des Anhörungsbogens in das Urlaubshotel faxen?
Dann kannst du es auch zur Bußgeldstelle zurückfaxen - mit dem Hinweis:"Original kommt nach dem Urlaub!"

Wichtig ist irgendwie, daß die immer glauben, der "Sünder" verhalte sich korrekt. (In Wirklichkeit steht aber der falsche Fahrer drin)

By geblitzt (216.34.244.74) on Dienstag, den 12. Juni, 2001 - 13:55:

@farendil: ja, aber dann muss er doch bezahlen...
soweit ich das bis jetzt mitgekriegt hab soll man doch noch einen ins boot holen, nicht der halter, nicht der fahrer, sondern einer der dem fahrer ähnlich sieht und ab und an mit dem auto gefahren ist...

@alberto: durch dieses "original kommt nach dem urlaub" wird doch die verjährungsfrist gegen mich nicht aufgehoben oder??? die läuft immer weiter bis die mich persönlich anschreiben odeR???

auf jeden fall danke an beide!

By farendil (217.80.147.16) on Dienstag, den 12. Juni, 2001 - 15:23:

@geblitzt: er muß nicht bezahlen, wenn er einspruch einlegt und zweifel am meßergebnis aüßert und eichurkunde oder meßprotokoll sehen will.

auf dem a-bogen muß er es zugeben, gegen den bg-bescheid einspruch einlegen, aber NICHT schreibern. daß er es nicht war bis verjährung eintritt.

(was ist daran so schwer?)

By Alberto (212.185.252.129) on Dienstag, den 12. Juni, 2001 - 19:04:

Natürlich schreibst das nicht Du, sondern jemand, der im Namen der Familie handelt.
Mein Gott.


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page