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Wie nutzte ich die Verjährungsfrist???

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Geschwindigkeitsverstoß: Wie nutzte ich die Verjährungsfrist???
By Silke (216.110.36.120) on Dienstag, den 19. September, 2000 - 23:40:

Hallo,

meine Frage wie stelle ich es an das es mit dem hin- u. herschicken des A-Bogens, zugeben wiederrufen über die Fristen komme. Bitte genaue Beschreibung. Geht um 1 Monat Fahrverbot

Vielen Dank.

By farendil (62.180.169.193) on Mittwoch, den 20. September, 2000 - 00:01:

lies erst mal die allgemeinen infos zur verjährung unter service->tipps+tricks

wenn dann noch was unklar ist, frage noch mal an...
(du kannst natürlich auch in schon vorhandenen forumsbeiträgen suchen)

By Silke (216.110.36.120) on Mittwoch, den 20. September, 2000 - 22:54:

Sachverhalt:
Fahrzeughalter ist Mutter
Fahrer ware ich. Autobahn 100 ich laut Tacho ca. 170 Tachoabweichung heute beim ADAC gemessen bei 130 ist tats. V 111,8
Das dann also ca. 145 jetzt werden ja noch 3 % abgezogen glaube ich oder sind es 4 % dann sinds 139 km/h =Lappen bleibt bei mir.

So wie ich das verstanden habe soll meine Mutter auf den Anhörungsbogen warten ca. 2 Wochen und "Ja" ankreuzen aber erst nach ca. 4 Wochen zurückschicken.
Dann auf Bußgeldbescheid warten und noch wieder nach 4 Wochen erst zurückschicken mit einem Wiederuf das sie es nicht war. Dann noch etwas Glück und 3 Monate sind rum und bei mir ist noch kein Anhörungsbogen angekommen dann
ist die Tat verjährt. Ist das so richtig???????

By KJK (194.138.37.46) on Donnerstag, den 21. September, 2000 - 07:26:

Der Abzug von 3 (oder 4) % erfolgt ja zum Ausgleich gewisser Meßtoleranzen, die in der Realität auch mal auftreten können. Man sollte sich also nicht darauf verlassen, daß diese einem stets einen zusätzlichen Vorteil bringen...

By farendil (213.20.178.34) on Donnerstag, den 21. September, 2000 - 09:31:

1. der abzug beträgt generell 3km/h bis 100, ab 100 3%.
2. du kannst dich nicht darauf verlassen, daß die tachoabweichung gleich bleibt, d.h. wenn der unterschied bei 130km/h x% beträgt, dann heißt das nicht, daß er bei 170 auch x% sein muß - es ist durchaus normal, daß die abweichung schwankt.

bei derart vielen unbekannten (du hast den tacho sicherlich auch nicht DIREKT bei der messung abgelesen) ist es müßig hier um ein, zwei, drei km/h herumzurechnen.
wie schnell du genau warst, wirst du erst dann erfahren wenn ein briefchen kommt.

das weitere vorgehen hängt dann erstens davon ab, wieviel ärger du breit bist im ungünstigsten fall einzugehen, und wie wichtig dir die punkte, das geld und das fahrverbot sind - und zweitens davon, wann der brief bei deiner mutter ankommt.

By Dirk (194.145.151.141) on Sonntag, den 24. September, 2000 - 09:51:

Wie ist es jetzt hat man nach um dem Anhörungsbogen zurückzuschicken 2 o. 4 Wochen Zeit? Kann man das zugegebene Vergehen mit dem Bussgeldbescheid wiederrufen?

By farendil (141.30.2.85) on Sonntag, den 24. September, 2000 - 20:18:

@dirk: eine woche.
aber es ist niemals sicher, ob du den a-bogen erhalten hast. (geht öfter mal was auf dem postweg verloren und einfache briefe kann die post nicht nachrecherchieren)

aber: wenn du nicht zu hause warst, als der bogen kam(urlaub, montage, zweitwohnsitz etc.), dann kannst du ihn natürlich auch später zurückschicken.

wenn du auf dem a-bogen irgendetwas zugibst hat das rechtlich keine bedeutung!!!!
du kannst den bußgeldbescheid 2 bis zu 2 wochen nach erhalt (erster zustellversuch) widerrufen, egal ob und wie du den a-bogen ausgefüllt hast...

By Alberto (62.158.213.66) on Montag, den 25. September, 2000 - 17:42:

Wichtig ist noch, daß der Falsche - also in diesem Fall die Mutter auf dem A-Bogen alles zugibt. Denn nur dann begann die Verjährungsfrist gegen die Fahrerin - ab dem Tattage zu laufen, da sie bis jetzt ja nichts davon wußte. Auch die Mutter muß wiederum den Einspruch gegen den BuGeBe schreiben und nur begründen, daß man einen Anwalt beauftragen wird, der dann Akteneinsicht anfordern wird. Das alles dauert dann hoffentlich lange genug, damit die Verjährung gegen die Täterin, die immer noch nichts davon weiß - eingetreten ist.


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