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Mal ne allgemeine Frage (besser gesagt: 3 *g*)

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Mal ne allgemeine Frage (besser gesagt: 3 *g*)
By MillenniumTT (139.18.182.58) on Sonntag, den 3. Juni, 2001 - 12:24:

Alsoooo...


Frage 1:

Ein Parkknöllchen, das ich in Leipzig erhalten habe - wird es nach Rheinland-Pfalz (dort ist der Wagen zugelassen) geschickt ?


Frage 2:

Gibt es eine Möglichkeit, der Knolle zu entgehen ? (Vermutlich nein, da der Betrag unterhalb der Halterhaftung liegt - aber ich frage trotzdem mal *g*) ?


Frage 3:

Die eigentlich interessanteste Frage !
Ich ärgere mich in Leipzig (für Ortskundige: Universitätsstraße ganz hinten am Neubau vom Kaufhof) immer darüber, daß es nur einen Parkscheinautomaten ganz vorne an der Straße gibt.
Nun meinte neulich eine Politesse (die ich anmeckerte, weil der Automat so weit wech sei), ich solle doch Einspruch einlegen im Falle eines Knöllchens, weil (!!!!) in der StVo stünde,
daß nur eine Entfernung von max. 60m zum Automat zuzumuten seien.
Kann das jemand bestätigen / mal nachsehen ???
Stimmt das ?


Vielen Dank @ all :-))


Mille

By Greatblackbird (212.144.200.37) on Sonntag, den 3. Juni, 2001 - 14:29:

zu 1: Ja

zu 2: Wäre es höher als 40 DM, könnte man den Betrag auf die Halterhaftung (36 DM) begrenzen.

zu 3: Eine Entfernungsvorschrift von max. 60 m kenne ich nicht. Wenn Du ein Knöllchen erhalten hast, während Du einen Parkschein gezogen hast, mußt Du mal die Uhrzeiten vergleichen. Ist das Knöllchen später ausgestellt (und wenn es nur eine Minute ist), hätte ein Einspruch gute Chancen.

By MillenniumTT (139.18.182.58) on Montag, den 4. Juni, 2001 - 09:25:

Hmmm...

Danke erstmal, aber den Punkt 3.) hätte ich doch noch gerne näher beleuchtet. *schmunzel*

Wo sind hier die Paragraphenexperten ?


Mille


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