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Verwarungsgeld und Probezeit

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Verwarungsgeld und Probezeit
By Tuliv (172.176.68.167) on Sonntag, den 3. Juni, 2001 - 04:08:

Hallo Zusammen,
Ich hab grad ein anderes Auto überholt und dabei ne durchgezogene Linie missachtet. Dabei wurde ich leider beobachtet und rausgewunken. Ich bekam ein Verwarnungsgeld von 20 DM, hab gleich bezahlt und fertig. Jetzt hat mir einer der Beamten aber gesagt, dass, so ich den nochmal mit was erwischt werden würde was ein Verwarnungsgeld nach sich zieht, ich nach der B-Verstoß Regelung auch zur Nachschulung müsste, da die Probezeit als nicht bestanden gelten würde.
Nun meine Frage, wie wollen die das den das nächste Mal überprüfen ob ich schon nen B-Verstoß hab, wenns doch angeblich nirgends gespeichert wird (hat er zumindest gesagt). Höchstens dass es die selben Polizisten sind und sich erinnern können (Lebe auf dem Land). Aber würde eine Aussage eines Polizisten der sagt, ja den hab ich vor 2 Monaten schon mal verwarnt überhaupt zählen? Ich mein die schreiben doch so viele Verwarungen, das können die sich doch gar nicht alles merken.
Und noch ne Frage. Was passiert wenn ich mit dem Verwarnungsgeld nicht einverstanden bin?

By Nico (217.1.96.95) on Sonntag, den 3. Juni, 2001 - 09:51:

1. Hast du ne Quittung bekommen???

Wenn nicht brauchten die beiden wohl Kaffeegeld für den morgendlichen Imbißbesuch.

2. Wenn es nicht zufällig die gleichen sind und die sich dann auch noch daran erinnern, bist du nicht "vorbelastet".

3. Ich würde mich damit einverstanden geben, denn so weit mir bekannt kostet das einiges mehr und ich glaube nen Punkt gibt’s auch noch. Dann müsstest du auf jeden fall zur Nachschulung.


MfG
Nico

By N.N. (195.37.128.1) on Sonntag, den 3. Juni, 2001 - 14:52:

Au weia - hier dürfte vordringlich eine Nachschulung des Polizeibeamten hinsichtlich der Rechtsvorschriften der Fahrerlaubnis auf Probe anzuraten sein.

A- und B-Verstöße beziehen sich ausnahmslos auf schwerwiegende oder weniger schwerwiegende Verstöße im Bußgeldverfahren. Solange es bei Verwarnungsgeldern bleibt, hat es nie irgendwelche Konsequenzen im Hinblick auf die Probezeit, auch nicht bei mehrfachen Verstößen.

By ferenc (62.180.31.3) on Dienstag, den 5. Juni, 2001 - 19:40:

hi tuliv (?),

wie sooft, haben sich die beamten mal wieder ein
stück zu weit aus dem "fenster gelehnt".
sicher - wenn dich die gleichen beamten dabei
erwischen, mag es andere konsequenzen geben,
jedoch sicher keine nachschulung.

diese daten werden sowieso nicht gespeichert
bei solch kleinen vergehen.

wenn sie dich nochmal treffen, könntest du
ohnehin abstreiten, die beiden jemals gesehen
zu haben. abgesehen davon begegnen die beamten
jeden tag einen haufen von autofahrern und ich
glaube nicht, daß deren gedächtnis so gut ist,
es sei denn du warst in einem ferrari und hast
als mann einen rosa rock getragen, dann würde
das vielleicht in erinnerung bleiben.

also: wenn dir sowas nochmal passiert, dann
nickst du einfach und denkst dir insgeheim
"..was fürn spinner!" :-)

gruß,
ferenc

www.ferenc-franke.de


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