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Die Behörden wollen nur das Geld: Fahrer = Halter (?)

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Die Behörden wollen nur das Geld: Fahrer = Halter (?)
By Probezeitler (195.127.250.84) on Samstag, den 2. Juni, 2001 - 14:13:

Hallo Leute,

wie wohl bekannt, ist das Thema "Blitzen bzw. Geblitzt-Werden" bei uns Probezeitlern ein sehr beliebtes Diskussionsfeld. Jeder, der was auf sich hält, gibt laute Töne von sich. Andere wiederum halten sich zurück.

Nun meine Frage an Euch:

Stimmt es, dass, wenn das Auto auf den Vater zugelassen ist, und man geblitzt wird (egal ob 20 km/h drüber oder nicht, Rotlicht oder Abstand), man einfach sagen kann, der Vater sei gefahren?

Verstehe ich nicht; die Behörden können doch nicht so blöd sein, den Vater vom Sohn zu unterscheiden (Beweisfotos!)? D.h., der Fahrzeughalter kann immer die Schuld auf sich nehmen, oder wie? Für die Probezeitler wäre das natürlich sehr vorteilhaft (20 km/h-Regel), aber dann könnte ja jeder, auf den das Auto nicht zugelassen ist, sagen, dass der Vater gefahren ist?! Und klappt das immer? (Vater zahlt sofort > Sache gegessen?) - Das würde wieder mal die "Geldgeilheit" einiger Behörden unterstreichen...

Bin mal sehr gespannt auf Eure Antworten!...

MfG

Ein Probezeitler

By Greatblackbird (212.144.200.113) on Samstag, den 2. Juni, 2001 - 16:02:

Wenn der Halter nicht im Fahrzeug sitzt, was durch das Foto belegt wird, heißt das doch nicht, daß gleich der Sohn gefahren ist. Fakt ist dann, daß der Halter nicht am Steuer sitzt und dieser braucht den Fahrer nicht zu benennen. Nun haben die Behörden ab Tattag 3 Monate Zeit, den Fahrer zu ermitteln. Wie sie das anstellen ist deren Problem. Wenn alle Beteiligten die Aussage verweigern, sieht es gut aus, die Verjährung zu erreichen. Sicherlich kann der Vater den Verstoß zugeben und die Geldbuße zahlen, aber meistens wird der Braten vorher gerochen und es wird dem Vater mitgeteilt, daß er für den Verstoß nicht in Frage kommt, weil das Foto nicht übereinstimmt. Wenn wirklich der Sohn gefahren ist, ist es sehr vorteilhaft, wenn der nicht an der gleichen Wohnsitzadresse gemeldet ist.

By Alfred (193.159.34.33) on Sonntag, den 3. Juni, 2001 - 10:52:

"Wollen die Behörden nur das Geld - wer zahlt ist denen egal?"
Ich meine ja!
Dies bestätigen jedenfalls meine Erfahrungen.
Gut, es gibt bestimmt solche und solche Bußgeldstellen.
Man kann aber davon ausgehen das die meisten kronisch Überlastet sind.

Wenn jetzt ein Betroffener einen anderen angibt, bekommt der andere Automatisch einen A-Bogen.
Gibt der es zu kiegt der Automatisch einen BGB.

Noch ein Indiets dafür ist das viele BG-Stelen mit sich handeln lassen. Das heißt: Höheres Bußgeld anstatt Führerscheinentzug.
(Die haben das Geld in der Kasse und den Fall abgeschlossen.)

By Greatblackbird (212.144.200.90) on Sonntag, den 3. Juni, 2001 - 11:04:

Noch ein Indiets dafür ist das viele BG-Stelen mit sich handeln lassen. Das heißt: Höheres Bußgeld anstatt
Führerscheinentzug.
(Die haben das Geld in der Kasse und den Fall abgeschlossen.)


Auch das ist unterschiedlich. In unserer Gegend werden auch solche Verfahren bis vor das Amtsgericht ausgetragen, auch wenn die Behörde eine "schnelle Mark" machen könnte.


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