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700DM oder 200DM+1Monat oder verjährt ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: 700DM oder 200DM+1Monat oder verjährt ?
By mill (212.221.222.191) on Freitag, den 1. Juni, 2001 - 17:35:

Ich war anfang des Jahres etwas zu schnell unterwegs. 2 Monate später bekam ich einen Anhörungsbogen. Ich habe den Verstoß zugegeben mit der Bitte, kein Fahrverbot zu verhängen. Jetzt, weitere 2 Monate später, habe ich einen Bußgeldbescheid über unverschämte 700 DM ohne Fahrverbot bekommen.

Ist eine solch hohe Geldstrafe üblich ?

Kennt jemand Urteile zu ähnlich gelagerten Fällen, die deutlich niedrigere Geldstrafen (mir schwebt so was von 400 DM vor) beinhalten ?

Liegt Verjährung vor ?

By farendil (217.80.147.80) on Freitag, den 1. Juni, 2001 - 18:42:

tja, wenn du darauf nicht eingehst, wird garantiert ein enuer bescheid mit fahrverbot erlassen.

das einzige, was dutun könntest, wäre mi dem sachbearbeiter zu reden und "zu handeln".
aber: du bist von seinem wohl oder wehe abhängig.

By Greatblackbird (212.144.244.62) on Samstag, den 2. Juni, 2001 - 09:10:

@mill
Das ist, wie ich finde, eine recht ungewöhnlich positive Handlung von der Behörde. Allgemein kann man sagen, daß sich bei der Umwandlung eines Fahrverbotes in eine höhere Geldbuße der Betrag gegenüber dem Regelbußgeld mindestens verdoppelt.
Du solltest den Bußgeldbescheid annehmen. Nach Rechtskraft kannst Du immer noch die Aussetzung der Vollziehung bzw. Zahlungserleichterung beantragen, wenn Du den Betrag im Moment nicht zur Verfügung hast.


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