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Erzwingungshaft wegen BB von 1999

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Erzwingungshaft wegen BB von 1999
By Derrow (195.243.60.238) on Freitag, den 1. Juni, 2001 - 11:09:

Ich war ganz erstaunt, als ich heute einen Brief bekam von der Bußgeldstelle in Vichtach, mit Ankündigung einer Erzwingungshaft Anordnung zu einem Bußgeldbescheid vom 20.10.99.

Soweit ich mich erinnere, ging es damals um eine Überschrittene AU, die ich nicht sofort zahlte und deswegen einen BB (Bußgeldbescheid) bekam.
Da stellte ich dann fest das im BB mein Vorname komplett falsch geschrieben war, und ich wies den BB zurück, da er mich somit nicht betreffen kann.
Kurz danach bin ich dann Umgezogen und habe nichts mehr von der Behörde gehört, bis heute.

Wie sieht es hier nun aus mit Verjährung?
Verfolgungsverjährung fällt aus, ist klar.
Aber greift hier nicht eine andere Verjährungsart?
Die heute geforderte Summe ist 75.- DM. Ist zwar nicht die Welt, aber man muß ja der Behörde das Geld nicht unbedingt in den Arsch schieben.

Freue mich auf eure Kommentare.

By michael (195.252.190.245) on Freitag, den 1. Juni, 2001 - 11:15:

Hier greift wohl § 32 Abs. 1 OWiG - die Verjährung ruhte wohl eine gewisse Zeit lang, da du umgezogen bist, die Behörde wußte nichts davon und konte währenddessen die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit nicht fortsetzen.

Ich würde an deiner Stelle unbedingt mal Akteneinsicht nehmen (lassen), um den genauen zeitlichen Ablauf zurückzuverfolgen können.


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