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Geblitzt trotz anstehender Nachschulung

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt trotz anstehender Nachschulung
By Speedy (217.1.110.185) on Donnerstag, den 31. Mai, 2001 - 17:26:

Hallo Leute! habe da mal eine Frage:

Habe heute meine Nachschulung bekommen für den Unfall den ich vor ein paar monaten hatte, nun wurde ich aber vor knapp 3 wochen geblitzt, davon kahm im moment noch nix weiss aber das ich mit über 30-34 sachen zu schnell war. muss ich nun zum idiotentest oder was hat das geblitzte für auswirkungen auf die bereits anstehende nachschulung?

und nach vielen tagen kommt normalerweise sone blitzbescheinigung?

bitte fast euch kurz und exakt!

Thx

By Knobi (217.4.210.117) on Donnerstag, den 31. Mai, 2001 - 21:48:

Hi,
also
1. der Bußgeldbescheid kommt in der Regel binnen 3-4 Wochen.
2. die Nachschulung gilt ja für den Unfall und nicht für die raserei, oder ?
Also wenn du an der Nachschulung teilnimmst ist ja alles in Ordnung. (kostet halt zw. 350-600 DM)
3. Wenn jetzt dein Bußgeldbescheid kommt und du bekommst Punkte (wegen zu schnellem fahren) schreibt dir die Behörde eine schriftlichen Verwanung. "Wenn sie noch mal Punkte bekommen ...(bla bla bla). Dann müssen Sie zur MPU."
4. Da du so um die 30-34 Sachen zu schnell warst (hoffentlich nicht in einer Ortschaft) kommt noch mal ein Bußgeld von ca. 200,- (innerorts) oder 150,- (außerorts) + 3 Punkte auf dich zu.
5. Falls du in einer Ortschaft so schnell gefahren bist dann gibts noch ein Fahrverbot für 1 Monat. :-(

CU

By farendil (217.0.227.56) on Freitag, den 1. Juni, 2001 - 00:26:

@knobi: soweit richtig, nur 3. ist falsch.

die regel heißt: wenn sie nach absolvierung der nachschulung noch mal...

somit passiert gar nichts.

By hoschi (216.34.244.106) on Freitag, den 1. Juni, 2001 - 08:10:

hmm...bin auch grad über der nachschulung (kostet übrigens 525,- -in sachsen).
hatte auch nen crash (3P) und bin dann nochmal geblitzt (3P) worden. es kommt wohl immer drauf an, wann die punkte "rechtskräftig" werden. also ich muss blos die nachschulung machen.

punkt 3 (wie oben genannt) kann ich net bestätigen. hab nix mehr von der behörde bekommen.

@speedy: heißt: wenn der bescheid mit dem blitzer erst nach deiner nachschulung rechtskräftig wird, wird dir nahegelegt an einem MPGespräch teilzunehmen. versuch die nachschulung so lange wie möglich hinauszuzögern!(meist hast du ne auflage in der anordnung zur nachschulung drin, das aufbauseminar bis zum xx.xx.xx zu machen. auf jeden fall zeit voll ausnutzen!)

greetz!

By Markus (134.176.84.79) on Freitag, den 1. Juni, 2001 - 08:12:

@Farendil

Ist das eine Gesetzeslücke oder wurde dieser ganz bewußt so formuliert. mit welchem ziel? thx.

By farendil (217.80.147.80) on Freitag, den 1. Juni, 2001 - 11:45:

@markus: ich wurde mal denken, es wurde bewußt so formuliert.
die ns soll ja bestehende defizite aufdecken und dein verhalten im strassenverkehr als ganzes beleuchten, daß dann konkret mit einem umdenken - zumindest in einigen punkten - begonnen werden kann.

solange du noch nicht diese defizite ausgeräumt hast (bzw. dies versucht wurde) soll dich ja keine schwerere bestrafung oder bessungsmaßnahme ereilen, da noch gar nicht klar ist, ob die ns bei dir wirkung zeigt.

die ns ist ist ja keine strafe, sondern eine pflichtmaßnahme zur besserung die dir und den anderen verkehrsteilnehmern zugute kommen soll.

By Markus (134.176.101.73) on Freitag, den 1. Juni, 2001 - 12:58:

@farendil

danke! wenn das so ist, dann ist das ja richtig gnädig. und mit verkehrserziehung hat es in meinen augen recht wenig zu tun. immerhin kann man dann quasi zwischen "tat 1" und nachschulung noch die "tat 2" begehen, ohne extra dafür zu büssen. (während nach der nachschulung dann eine aufforderung kommt)

angenommen, ich weiß, ich war zum beispiel eindeutig zu schnell gefahren und mir droht zu 99% eine nachschulung. jetzt werde ich aber für die nächste tat nur "normal" bestraft, d.h. muss keine weiteren konsequenzen erwarten. da drängt sich mir der verdacht auf, dass man ja vorsätzlich schneller und unvorsichtiger fahren kann. wäre diese formulierung (nicht "nach der nachschulung" sondern "der 2. verstoss innerhalb der probezeit" würde dies eine bessere einsichtigkeit von dem fahranfänger vermuten. oder?

ist doch ein unterschied, ob jetzt jemand 2 monate mit dem gedanken "ich-muss-eh-zu-nachschulung-also-kann-ich-auch-weiterhin-rasen" als mit "oh-mist-ich-darf-nicht-zu-schnell-bzw-schön-vorsichtig-fahren" durch die gegend eiert! weißt du, wie ich das meine?


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