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Anhörungsbogen, darf ich Lügen?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Anhörungsbogen, darf ich Lügen?
By wollank (217.0.34.135) on Montag, den 28. Mai, 2001 - 19:19:

In einem Anhörungsbogen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung eines Firmen-LKW habe ich als Verantwortlicher angegeben, dass ich mit dem Fahrer verwandt bin und die Aussage verweigere, was mit der Verwandschaft aber nicht stimmt. Ich beabsichtige, dass die Verjährungsfrist greift. Ein Polizeibeamter hat nun Anzeige gegen mich wegen Betruges gemacht. Am 31.5. muß ich zur Beschuldigtenvermehmung. Nach meiner Ansicht ist dies eine nicht strafbare Lüge. Eine Belehrung, dass ich als Zeuge zur Wahrheit verpflichtet bin, stand auf dem Anhörungsbogen nicht drauf.
Frage: kann es zu einer Verurteilung kommmen (Strafbefehl oder Gerichtsurteil?

By Engel (62.227.13.220) on Montag, den 28. Mai, 2001 - 19:23:

Oh mann, wieso hast du überhaupt was gesagt???? Nie irgendwas den Grünen was sagen, egal was ist. Kann alles gegen dich verwendet werden. Gruss

By farendil (217.0.226.212) on Montag, den 28. Mai, 2001 - 21:28:

auf keinen fall zu der vernehmung hingehen!
solange die nicht ein staatsanwalt angeordnet hat, ist dies eine EINLADUNG!

anzeige wegen betrugs??

falschaussage, ja, aber nicht betrug....

egal, sich auf jeden fall einen anwalt auf.
der kann für dich sprechen.

du selbst gibst - falls dich irgendwann mal jemand direkt fragt - außer den angeben, die in deinem personalausweis stehen NICHTS, aber auch GAR NICHTS an!!!

By Alfred (217.1.18.68) on Montag, den 28. Mai, 2001 - 21:46:

Der Polizist will dich reinlegen, er will dir Angst einjagen und dich weichkochen.

Das machen was farendil schreibt.


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