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Strafverfahren wg. falscher Beschudigung

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Strafverfahren wg. falscher Beschudigung
By HENRYVIIISFATHER (213.187.66.39) on Sonntag, den 27. Mai, 2001 - 01:50:

Folgender Fall:

Fahrzeughalter schreibt im A-Bogen, daß Herrn X
gefahren ist. Herr X legt gg. den daraufhin erhaltenen Busssgeldbescheid Einspruch ein.
Feststellung, er war unschudlig.

Daraufhin Einleitung Strafsverfahren gg. den
Fahrzeughalter wg. falscher beschuldigung !

Was kann dem Hakter hier passieren ?
Was ist zu beachten ?
Was muss man beim nächsten Mal anders formulieren
... z.B. ..." Fahrzeug wurde herrn X zur Verfügung überlassen " ? Wäre das OK ?

Danke für Eure Hinweise!

By farendil (217.80.147.108) on Sonntag, den 27. Mai, 2001 - 12:23:

Was muss man beim nächsten Mal anders formulieren

egal was du wie formulierst, du darfst nienmenden angeben von dem du weißt (oder zumindest der meinung bist) daß er nicht gefahren ist.

dies ist eben eine beschuldigung unschuldiger.


eben dort liegt das problem:
du darfst die aussage verweigern oder du mußt denjenigen angeben, bei dem du davon ausgehst, daß er gefahren ist.

solange du dies getan hast, kann dir nichts passieren.
das gegenteil muß dir übrigens bewiesen werden.

alles klaro?

By N.N. (195.37.128.1) on Sonntag, den 27. Mai, 2001 - 15:10:

Die bewußte Falschbeschuldigung eines Dritten ist, mit Verlaub, so ziemlich das Dümmste, was ein Beschuldigter machen kann. Dies ist kein Kavaliersdelikt, auch keine bloße Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat, die (zumindest theoretisch) mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Ansonsten ist es so, wie farendil es dargestellt hat. Die Behörden haben die Schuld des Betroffenen zu beweisen, aber nicht dieser seine Unschuld. Insbesondere braucht der Betroffene den Behörden nicht den tatsächlich Schuldigen zu präsentieren oder irgendwie sonst bei der Aufklärung des Sachverhalts behilflich zu sein. Wenn der Beschuldigte tatsächlich nicht gefahren ist, keine Beweismittel zur Fahrereigenschaft (Foto, Personalienfeststellung vor Ort oder Zeugenaussagen) vorliegen oder diese zweifelhaft sind, dann ist es fast immer das Vernünftigste, einfach keinerlei Aussage zum Sachverhalt zu machen. In vielen Fällen erledigt sich die Sache mangels eindeutiger Beweisbarkeit dann von selbst.

By Keiichi (212.185.221.227) on Sonntag, den 27. Mai, 2001 - 19:57:

...macht diese tatsache aber nicht die abertomethode zum drahtseilakt?

By farendil (217.80.147.108) on Sonntag, den 27. Mai, 2001 - 20:35:

@keiichi: theoretisch schon.
allerdings haben "die" keine chance, wenn du auch nur einigermassen glaubhaft machen kannst, daß es ein irrtum war (wie gesagt, das gegenteil muß dir bewiesen werden) weil die angegebene person wirklich mit deinem fahrzeug gefahren ist und du dich eben nur geirrt hast...

ich vermute mal, daß es in diesem fall eine behörde war, die in letzter zeit schon das eine odere andere mal mit der alberto-methode "hereingelegt" wurde, und die nun versucht sich zu "rächen" bzw. "zurückzuschlagen".

By Smith (131.188.243.66) on Sonntag, den 27. Mai, 2001 - 22:28:

@alle

Sorry, daß ich mich erst jetzt melde, war aber übers Wochenende weg.


Zunächst folgendes:

Es geht hier zunächst nicht um Statistik, d. h. um die Auswertungvon irgendwelchen Unfallstatistiken oder sowas, sondern rein um Logik, d. h. um die Frage, ob und wie man die Häufigkeit von reinen "Abzockmessungen" bzw. sagen wir "Sicherheitsmessungen" erklären kann. Mein Ergebnis war, daß es sich mehrheitlich um "Abzockmessungen" handelt, weil das aus Behördensicht rational ist. Aus Vereinfachungsgründen unterscheide ich dabei nicht zwischen komm. Verkehrsüberwachung und der Polizei. Für das Ergebnis ist das auch weitgehend irrelevant.

Die Sache läßt sich so erläutern:


1. Die Behörde hat aus Messungen einen doppelten Nutzen. Erstens die Geldeinnahme, zweitens die Erhöhung der Sicherheit, gemessen an verhinderten Unfällen.

2. Die Behörde B kann zwei Typen von Messungen durchführen:
a) Reine "Abzockmessungen" (A); hier nur Geldeinnahmen (als Hauptzweck)
b) Reine "Sicherheitsmessungen" (S); Sicherheitsnutzen, plus Geldeinnahme (als erwünschter Nebeneffekt)

3. B teilt die Kapazität so auf A-Messungen und S-Messungen auf, daß der gesamte Nutzen maximal wird.

Entscheidend für die Aufteilung ist die Wahrscheinlichkeit, bei A- bzw. S-Messungen erwischt zu werden. Ist diese Wahrscheinlichkeit bei beiden Messungstypen gleich hoch, werden nur S- Messungen durchgeführt. Dann hat die B den vollen Sicherheitsgewinn und den vollen Einnahmeeffekt (als Nebeneffekt), dann bei reinen A-Messungen ergäben sich keine höheren Einnahmen.

Ist die Wahrscheinlichkeit, bei A-Messungen ertappt zu werden, höher als bei S-Messungen, dann wird eine Mischung aus A- und S-Messungen gemacht. Es gibt umso mehr A- Messungen (absolut und prozentual) je höher diese A-Wahrscheinlichkeit im Vgl. zur S-Wahrscheinlichkeit ist. Dies ist reine Logik. Die Mathematik ist insofern sehr hilfreich, als man ausrechnen kann, bei welchen Wahrscheinlichkeiten wieviel A- bzw. S-Messungen gemacht werden. Ich kam auf etwa 80% Abzockmessungen, mithin die überwiegende Mehrheit. Dies ergibt sich aus der Reaktion des Behördennutzens auf eine höhere A-Wahrscheinlichkeit.

Man muß jetzt nur noch begründen, warum die Wahrscheinlichkeit, bei A-Messungen erwischt zu werden, höher ist als die bei S-Messungen. Dafür gibt es drei Begründungen:

Erstens fahren die Leute bei allgemein als solchen erkannten Gefahrenstellen meist ohnehin vorsichtiger (jedenfalls die meisten und das zählt hier) als bei bei Stellen, bei denen eine Mehrzahl zu geringen Überschreitungen neigt (die sicherheitsmäßig nicht relevant sind).

Zweitens sind Gefahrenstellen meist auch durch zusätzliche Beschilderung gekennzeichnet (Schule, gefährliche Kreuzung usw.)

Drittens beweist die Existenz von Abzockmessungen an den dafür geeigneten Stellen rein logisch, daß die Ertappungswahrscheinlichkeit höher ist, denn sonst könnte man sich gleich auf reine S-Stellen konzentrieren, hätte die gleichen Einnahmen und den Sicherheitsgewinn dazu.

Diese Überlegungen fließen in eine mathematische Gleichung ein, deren Resultat wie gesagt zeigt, daß bereits bei geringfügig höherer A-"Trefferquote" mehrheitlich auch A-Messungen gemacht werden. also mehrheitlich Abzocke!

Das Ergebnis ist eine rein logische Folge. Alles andere wäre irrationales Behördenverhalten, und das möchte ich nicht unterstellen.

Nun noch einige Kommentare:

@Nachtvogel
Wie gezeigt, kein reiner Nebeneffekt!
Der Hinweis auf "gleiche Stellen" "Rundfunkmeldungen" bestätigt nur meine These, daß an geeigneten Abzockstellen immer ein relativ großer Pozentsatz (meist geringfügig) zu schnell fährt. Diese Gewohnheit der trägen Masse ist das, was genutzt wird. Alberto hat da mal einen Fall detailiiert geschildert.
Natürlich kann man aufpassen, aber das ist nur für einen selbst relevant. Die Behörder geht eben grade vom unaufmerksamen Teil der großen Masse aus und nur das ist für unsere Frage relevant.

@traffic
Ich habe eine simple positive Beziehung zwischen der Zahl der S-Messungen und der Sicherheit angenommen. Das ist vereinfachend, klar, führt in der Gleichung aber zu einem maximalen Gewicht des Sicherheitsmotivs. So wie ich es gemacht habe, resultiert daraus eher unter sonst gleichen Umständen eine höhere Zahl von S-Messungen. Ich wollte das A-Motiv nicht von vorneherein betonen. Detaillierte Unfallberichte braucht man dazu nicht.

@Rainer G

Richtig, das Abzockmotiv dominiert eher bei den Kommunen.
Zum Anteil der Geschwindigkeitsmessungen am Rückgang der Unfälle: Bundesweit 1999 gab es 7777 Tote. Tendenz seit Jahrzehnten: Rückläufig. Soweit richtig, vor allem wenn man die gewaltig gestiegene Zahl der gefahrenen Kilometer berücksichtigt. Daß Messungen hier einen positiven Effekt hatten, ist wahrscheinlich; genau das habe ich im meinem Modell ja auch angenommen! Das Modell sagt aber auch, daß die Zahl S-Messungen eher gering sein wird. Insofern glaube ich nicht, daß der Löwenanteil der Reduktion auf Radarfallen zurückzuführen ist. Wahrscheinlich auf die laufend verbesserte aktive und passive Fahrsicherheit der Fahrzeuge; bei im übrigen langfristig steigendem Durchschnittstempo!!

@farendil
DerUnfall wird entweder mit "überhöhter Geschwindigkeit" oder "sonstiges" verbucht. Natürlich dient er als Rechtfertigung für eine höhere Kontrolldichte!

@klausk
Eben! Reine Abzockstelle mit nachgeschobener Begründung.

Grüße und Danke für die Geduld mit dem langen Text!
Smith

By Smith (131.188.243.66) on Sonntag, den 27. Mai, 2001 - 22:36:

SORRY,

war in den falschen thread geraten.
Smith

By farendil (217.80.147.108) on Sonntag, den 27. Mai, 2001 - 22:37:

@smith: ähem, ich will ja niemanden kritisieren, aber kann es sein, daß dir bei deinem posting ein klitzekleiner genereller fehler unterlaufen ist?????????

*ggggggggggg*

By Alfred (217.1.18.82) on Montag, den 28. Mai, 2001 - 18:35:

So wie ich den Beitrag verstehe läuft da in Wirklichkeit kein Strafverfahren, sondern der Verfasser fragt mal vorsichtshalber nach was passieren kann wenn...

Vermutlich will er einen anderen angeben und traut sich nicht.

Ich würde so vorgehen, in den Anhörungsbogen nur die Adresse des anderen reinschreiben und NEIN ankreuzen (nur mit Schreibmaschine), Bogen NICHT unterschreiben.
Da kann dann zur Not auch eine andere Person den Bogen ausgefüllt haben zum Beispiel ein Familienangehöriger, den man aber natürlich nicht angibt. (Aussageverweigerungsrecht)

Ansonsten ist hier alles schon 100 Mal beschrieben worden.


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