Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Polizist geblitzt...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Polizist geblitzt...
By Biker (217.3.124.137) on Freitag, den 25. Mai, 2001 - 16:36:

Ich war gestern abend zusammen mit 2 Freunden auf der Autobahn unterwegs. Wir waren mit einem Mercedes Sprinter unterwegs und fuhren so auf der rechten Spur. Auf der linken Spur konnten wir einen Polizisten auf einem Motorrad beobachten, der hinter anderen Autos immer wieder ca. 2 m dicht auffuhr und mit Blinker links und Lichthupe versuchte die Autos "wegzuscheuchen". Das hat der so ca. 3 bis 4 mal gemacht, zumindest haben wir das ungefähr so oft gesehen. Dann kamen wir an eine Baustelle, wo man zuerst 120 und dann 80 fahren durfte. In dem Baustellenbereich war die linke Spur relativ frei und der Polizist hat sein Motorrad sehr schnell beschleunigt (ich schätze so ca. 180-200 km/h). Wir konnten ihn immer noch sehen, als er an eine Blitzanlage kam und geblitzt wurde. Statt danach langsamer zu fahren, hat der eher noch höher beschleunigt.
Der Polizist hatte die ganze Zeit kein Blaulicht oder Martinshorn (oder wie diese Sirene da heisst an), er hat zwischendurch hinter den Autos nur manchmal gehupt.
Ist das für Polizisten erlaubt oder muss der jetzt sein Knöllchen bezahlen?
Was wäre, wenn ihn einer der Genötigten anzeigen würde?

By me (213.240.143.1) on Freitag, den 25. Mai, 2001 - 22:18:

[unsachliche Beiträge gelöscht]

By Alfred (62.227.93.123) on Samstag, den 26. Mai, 2001 - 14:38:

Es gibt das Spichwort "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"

Das Bild verschwindet garantiert in der Versenkung.

Fragt man die offiziell, heißt es natürlich der wird Bestraft wie jeder andere oder er war im Einsatz.

By Galaxy (217.80.129.9) on Samstag, den 26. Mai, 2001 - 15:07:

Kannst Du das beweisen?

By F. (141.76.75.47) on Samstag, den 26. Mai, 2001 - 15:13:

Ich frage mich, warum das Posting von Alfred noch nicht vom Admin gelöscht wurde... - wo doch angeblich alle unsachlichen Einträge entfernt werden. Oder versteht man diese durch nichts bewiesene Behauptung hier als sachlich?

By Biker (217.3.120.161) on Samstag, den 26. Mai, 2001 - 15:18:

Ich habe mich damit vertan, es war nicht Donnerstag abend, sondern Mittwoch abend. Die Autobahn war relativ voll, noch ein bisschen Berufsverkehr.
Also zu den Beweisen:
Wir waren zu dritt im Auto und haben es alle gesehen.
Das Kennzeichen haben wir nicht erkennen können und fotografieren konnten wir auch nicht (alle Filme voll, Digitalkamera auch)... !

By me (213.240.141.28) on Samstag, den 26. Mai, 2001 - 16:14:

@F.

"unsachliche Beiträge" sind Beiträge, die nichts mit der Fragestellung oder dem Thema dieses Forums zu tun haben.

By Yoda (217.87.54.189) on Samstag, den 26. Mai, 2001 - 18:03:

Die Nutzung von Sonderrechten ist nicht an Blaulicht und Sondersignal gebunden - auch ohne diese beiden Kennzeichen können die in der StVO genannten Organisationen ihr Sonderrecht wahrnehmen und zu schnell fahren, sofern es zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zwingend erforderlich ist.

An die Nutzung von Blaulicht und Sondersignal gebunden ist hingegen das Wegerecht. Der Polizist hätte ohne deren Nutzung so lange passiv hinter vorausfahrenden Autos warten müssen, bis diese von alleine frei machen. Dann hätte er gas geben können - bis zum nächsten Vorausfahrenden.

In diesem Fall also wahrscheinlich keine rechtswidrige Geschwindigkeitsübertretung, aber evtl Nötigung.

By Biker (217.3.120.161) on Samstag, den 26. Mai, 2001 - 18:55:

@Yoda:
Also heisst das, dass ein Polizist jederzeit so schnell fahren kann, wie er muss (also eigentlich wie er will)???
Hier in Berlin sieht man sehr viele Polizeiwagen rechts überholen...ist das auch erlaubt? Und wie ist das z.B. mit anschnallen...angeschnallte Polizisten (achtet mal drauf!) sieht man nur sehr selten... ?
Und was sind hoheitliche Aufgaben? Gilt das auch als hoheitlich, wenn die fürs ganze Revier Pommes holen???

By me (213.240.143.160) on Samstag, den 26. Mai, 2001 - 19:18:

@Biker

Wurde alles schon im Forum besprochen, bitte bemühe die Suchfunktion.

By Yoda (217.87.41.177) on Sonntag, den 27. Mai, 2001 - 22:04:

@ me
Darf ich jetzt nicht antworten? ;)
Ich tu's aber mal trotzdem:


> Also heisst das, dass ein Polizist jederzeit so schnell fahren kann, wie er muss (also eigentlich wie er will)???

Bei Einsatzfahrt ja, bei Lust zum Rasen nein. Dafür kann man in Hockenheim oder sonstwo ein paar Runden drehen.

> Hier in Berlin sieht man sehr viele Polizeiwagen rechts überholen...ist das auch erlaubt?

"In Berlin", also innerorts? Da ist das ohnehin erlaubt...

> Und wie ist das z.B. mit anschnallen

Die Sonderrechte befreien von *allen* Vorschriften der StVO. Nur Unfälle sollte man nicht bauen...

> Und was sind hoheitliche Aufgaben?

Aufgaben, die typischerweise eine Organisation wie Pol oder Feuerwehr zu erledigen hat. Bankräuber jagen, Brände löschen...

By Biker (217.3.120.157) on Sonntag, den 27. Mai, 2001 - 23:31:

Also ganz kurz nocheinmal:
Polizisten, die Sonderrechte in Anspruch nehmen (d.h. Blaulicht usw.), brauchen sich praktisch an nichts zu halten, aber wenn sie ganz normal auf Streifenfahrt sind, gelten die Verkehrsregeln auch für sie, oder (d.h. sie dürfen nicht zu schnell fahren, müssen sich anschnallen usw.)?????

By HarryB (203.198.24.4) on Montag, den 28. Mai, 2001 - 02:41:

Biker, worauf willst Du eigentlich hinaus? Es ist grundsaetzlich so, dass die Polizei oder Feuerwehr bei Inanspruchnahme von Sonderrechten so schnell wie irgendmoeglich an den Ort des Geschehens kommen will/muss. Dabei muessen Sondersignale nicht unbedingt eingesetzt werden. Sollten sie waehrend der Fahrt mit Sonderrechten einen Unfall bauen, werden sie genauso behandelt wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch. Bei normaler Streifenfahrt gelten selbstverstaendlich die Verkehrsregeln fuer sie wie fuer alle anderen auch. Bei der Nutzung von Sicherheitsgurten kann es durchaus sein, dass ihnen ein aehnliches Sonderrecht wie den Taxifahrern gewaehrt wird.....

Btw., ich bin mir gar nicht so sicher, ob ueberhaupt alle Motorraeder der Polizei mit Blaulicht und Sirene ausgestattet sind, in Koeln z.B. wurden erst kuerzlich solchermassen ausgestattete Motorraeder erstmals in Dienst gestellt.

By polizist (217.4.94.73) on Montag, den 28. Mai, 2001 - 09:07:

Yoda hat es eigentlich so ziemlich auf den Punkt gebracht. Ich möchte es nur noch ein bischen konkretisieren, da biker da einer falschen Meinung aufsitzt.
Hinischtlich den Sonderrechten stimmt eigentlich das was hier geschrieben wurde. Eine hoheitliche Aufgabe liegt immer dann vor, wenn wir auf Grund eines Gesetzes tätig werden (ist sicher nicht die Legaldefinition, trifft es aber).
Die normale Streifenfahrt ist auch eine hoheitliche Tätigkeit, d.h. wir dürfen auch während einer normalen Streifenfahrt Sonderrechte in Anspruch nehmen. Sonst dürften wir durch keine gesperrte Anwohnerstraße fahren, oder auf Feld- und Waldwegen patroulieren. Irgendwelcher Signale bedarf es dazu nicht. Also auch wenn wir mit annähernd Schritttempo durch die Wohngebiete oder Fußgängerzonen fahren, dabei gelangweilt aus dem Fenster und höchstens den Frauen nachschauen :-) nehmen wir Sonderrechte in Anspruch.

Interessant in diesem Zusammenhang: Die Sonderrechte gem. § 35 StVO befreien von deren Vorschriften. Also auch von den Vorschriften des § 38 StVO, der Wegerechte. Denkt man dies konsequent zu Ende, bedeutet das, dass man unter den wesentlich erleichterten Voraussetzungen des § 35 schon die Wegerechte benutzen darf....

Oder etwa nicht? Da würden mich eure Meinungen interessieren.

Viele Grüße,

ein Polizist

By N.N. (195.37.128.1) on Montag, den 28. Mai, 2001 - 09:39:

@polizist

Interessantes Wechselspiel von §§ 35 und 38 StVO, da müßten sich mal die Juristen mit ihrem verqueren Argumentationsmustern drauf stürzen... Noch ein paar Anmerkungen zur Sache selbst aus meiner Sicht.

Sonderrechte dürfen nur "unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" wahrgenommen werden, es ist also nicht schlichtweg jedes Verhalten erlaubt.

Daß Sonderrechte nicht bei Fahrten zu rein privaten Zwecken (z.B. Besorgung der Brötchen für das Frühstück) in Anspruch genommen werden dürfen, sollte ebenso selbstverständlich sein.

Sonderrechte befreien weiterhin nur von den Vorschriften der StVO, berechtigen aber nicht zur Begehung von (Verkehrs-)Straftaten. Ein Verhalten, daß sich objektiv etwa als Gefährdung des Straßenverkehrs oder Nötigung darstellt, wird durch Sonderrechte nicht gedeckt.

By Biker (217.3.124.23) on Montag, den 28. Mai, 2001 - 15:45:

@HarryB:
Mich hat das nur interessiert, weil ich den Fall mit dem Polizisten beobachtet habe... !
Was für ein Sonderrecht haben denn Taxifahrer????????

Und ich glaube, Polizei-Motorräder mit Blaulicht gibt es schon länger...ich kann mich auch vertun, aber ich meine die hätten sowas... .

By Markus (134.176.101.73) on Montag, den 28. Mai, 2001 - 15:49:

Heute in Gießen gesehen:

2 Polizisten (in grün) wechseln von einem Privatauto den rechten Hinterreifen. Sind das jetzt auch Sonderrechte? ;o)

By officer (213.187.66.151) on Montag, den 28. Mai, 2001 - 19:15:

Sonderrechte immer nur dann, wenn der Zweck der Sache ohne Nutzung von Sonderrechten vereitelt worden wäre. Und da fangen die Probleme mit der Gurtpflicht schon an. Wir als Verkehrspolizei legen den Gurt nicht nur an weil es Vorschrift ist, sondern auch weil man wohl kaum jemanden wegen eines Gurtverstoßes anhalten kann wenn man gerade selber nicht angeschnallt war. Wie soll man das Fahren ohne Gurt mit Hilfe der Sonderrechte begründen? Das wird ziemlich schwer sein, allenfalls beim Transport von renidenten Personen oder bei Fahrten mit angelegter Sonderausrüstung (SEK o.ä.)

Das mit dem "nach vorn arbeiten" auf der linken Spur wie eingangs geschildert, oder auch mal das rechts überholen, kommt eigendlich ziemlich häufig vor. Z.B. bei Fahrten zum Ereignisort, wo Wegerecht nicht gerechtfertigt oder aber aus taktischen Gründen falsch wäre. Ich glaube nicht daß derartige Fahrten aus reinem zeitvertreib durchgeführt werden. Meistens steckt mehr dahinter, was dem unbeteiligten Beobachter nicht bekannt ist.

By dyken (62.180.181.236) on Montag, den 28. Mai, 2001 - 21:40:

Neulich hat sogar ein Polizeihubschrauber vor Burger King gelandet (weiß nicht mehr wo). Einer von der Besatzung ist rein in den Laden, weil der Heli nicht durch den McDrive passte ;-)

War übrigens im Fernsehen.

By Markus (62.224.194.74) on Montag, den 28. Mai, 2001 - 21:46:

@officer

Dann kann ich ja auch telefonierend autofahren. Hab letztens einen Grünen im munteren Dialog neber mir herfahren sehen. Soviel wohl dazu...

By Biker (217.3.125.68) on Montag, den 28. Mai, 2001 - 23:34:

@officer:
Kann ja sein, nur kam mir das in der Situation irgendwie komisch vor...aber wahrscheinlich hatte das alles seine Richtigkeit. Man hört allerdings immer wieder von solchen Aktionen wie Pommes holen mit Blaulicht (ob es nun wahr ist oder nicht) usw. !

By TALOON (141.30.217.10) on Montag, den 28. Mai, 2001 - 23:56:

@biker

aber sicher gibt es polizeimotorräder mit blaulicht schon länger, bei uns im osten waren das ab 1981 die ETZ 250 F. da wird es doch im goldenen westen etwas äquvalentes gegeben haben?

@polizist
ich bin mal einem "von euch" hinterhergefahren, der nicht angeschnallt war. sein zielort war die tankstelle, etwas zu knabbern kaufen. auf meine frage, ob die anschnall pflicht nicht auch für ihn gelte, sagte er mir nur barsch, das mich das nichts angehe und nur bei einem unfall von interesse wäre, was ich denn eigentlich von ihm wolle usw. naja, was soll man dzu noch sagen, außer, schwarze schafe gibts überall? oder ist das nur eine ausrede..?

mfg taloon

By HarryB (203.198.23.24) on Dienstag, den 29. Mai, 2001 - 02:18:

@biker:
Taxifahrer brauchen - so weit ich weiss, kann inzwischen aber auch anders sein - den Gurt nicht anlegen.
Die Story mit den Pommes ist so alt wie die Polizei selbst. Meine Frage ist, was daran auszusetzen sei, wenn der Polizeiwagen mal eben an der Pommesbude anhaelt, sich 'ne Portion kauft - der auch zehn fuer die ganze Mannschaft - und dann zur Wache faehrt? Menschenskind, die Jungens und Maedels haben auch mal Hunger, und wenn Not am Mann ist, machen sie sich auch trotz Pommes auf den Weg zum Einsatz.... Dass allerdings mit Sonderrechten zur Pommesbude gefahren wird halte ich fuer ein Ammenmaerchen.

By officer (213.187.66.164) on Dienstag, den 29. Mai, 2001 - 08:21:

1.) Das mit dem Polizeihubschrauber hab ich auch im Fernsehen gesehen. Da ich mich über deren Bestimmungen im Luftfahrtrecht u.s.w. nicht auskenne und daher nicht weiß, ob, wann und wo die landen dürfen, kann ich dazu nichts weiter sagen und nur drüber schmunzeln. ;-)

2.) Bis auf NRW haben alle Polizeimotorräder Blaulicht und Sierene. Ich hab auf ner Messe mal mit einem Beamten drüber gesprochen der konnte aber nur sagen, daß das Innenministerium die halt so gekauft hatten. Auf die Frage wie sie bei Einsätzen fahren, wo wir Blaulicht einschalten, wurde mir gesagt, daß man dann mit Warnblinkanlage und Hupe fahre. Ich persönlich halte das für sehr bedenklich und würde dann lieber auf das Motorradfahren verzichten.

3) Nochmals zur Anschnallpflicht im Polizeifahrzeug. Bei uns wurden mal Beamte von einem Bürger angezeigt und das wurde mit absoluter Wichtigkeit verfolgt. Wie die Sache ausgegangen ist, weiß ich allerdings nicht.

4.) das mit dem Blaulicht und den Pommes hab ich auch noch nicht erlebt.

By alfa (195.124.135.4) on Dienstag, den 29. Mai, 2001 - 09:04:

In diesem Bereich der Sonderrechte, glaube ich schon, hat der einzelne Polizist berufsbedingt mehr Freiheitsgrade im Verkehr wie der normle Bürger; der hat ja auch seine berufsbedingten Vorteile (wer bei ´ner Brauerei arbeitet hat umsonst genug Bier zu Hause) Gönnen wir den Polizisten doch den kleinen Vorteil, denn andererseits ist deren Risiko beim Ausnutzen der Sonderrechte auch höher. Wenn was passiert, wird der Staatsanwalt gründlich untersuchen, dumme Fragen stellen und vom ruhigen Schreibtisch aus, evtl. mit Hilfe von Sachverständigen formulieren, wie der arme kleine Grüne in einer Stress-Situation richtig hätte handeln müssen und sein Fehlverhalten hätte erkennen müssen.
So lange nichts passiert, ist es sicher schön, nicht den kleinlichen Regelungen wie der normale Bürger unterworfen zu sein.

By farendil (217.0.226.227) on Dienstag, den 29. Mai, 2001 - 10:04:

@alfa: schon richtig, solange sich nicht der selbe grüne dann über genau so eine lappalie aufregt oder anderweitig buchstabengetreu auf der einhaltung von gesetzen besteht...

By pumukl (195.179.94.21) on Dienstag, den 29. Mai, 2001 - 15:16:

@HarryB:
'Dass allerdings mit Sonderrechten zur Pommesbude gefahren wird halte ich fuer ein Ammenmaerchen. '
Auf unserer Wache gehörte der Ritt zum Eisessen mit Musik zum guten Ton. ;)
MfG
pumukl


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page