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An ampel mündlich verwarnt -> 2 monate danach doch bußgeldbescheid

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: An ampel mündlich verwarnt -> 2 monate danach doch bußgeldbescheid
By sunlarge::. (217.1.160.40) on Donnerstag, den 24. Mai, 2001 - 14:04:

hab vor 2 monaten ne ampel bei gelb überquert
bin auf der freien linksspur links abgebogen, hat mich nach nexter kreuzung moped-polizist angehalten (war eingeteilt zur rotlichtüberwachung)
der wies mich (dauerte insgesamt so ca. 5min) darauf hin, dass da rot wurde, als ich mich 2 meter vorm licht befand und bot mir an mich zu äussern ... hab ihm gesagt, dass ichs eilig habe und dann hat er kennzeichen und papieren aufgeschrieben und mich zum abschluss mündlich
verwarnt ... ungefähr so: "damit verwarne ich sie jetzt .... fahren sie in zukunft aufmerksamer und nich so/zu rasant"
----jetzt hab ich bußgeldbescheid bekommen, will aber nich blechen und überhaupt gar nicht zum aufbauseminar (hab die kohle auch überhaupt gar nich)
---- hat der beamte vor ort nich im pflichtgemäßen ermessen entschieden, es bei einer verwarnung zu belassen ? wäre damit meine ordnungswidrigkeit nicht eigentlich so meinem rechtsempfinden nach geahndet ?

By N.N. (195.37.128.1) on Donnerstag, den 24. Mai, 2001 - 16:36:

Das Problem ist folgendes: Wenn verwarnt wird (in der Regel mit Verwarnungsgeld, in Ausnahmefällen jedoch auch kostenlos), dann ist die Sache nach Zahlung des Verwarnungsgeldes - sofern eines verhängt wurde - rechtlich aufgearbeitet. Allerdings mußt Du dieses im Streitfall beweisen können, z.B. durch den Überweisungsbeleg des Verwarnungsgeldes bzw. die Quittung. Bei einer folgenlosen mündlichen Ermahnung könnte die Aussage eines Zeugen hilfreich sein. So wie Du es darstellst, hast Du diese Beweismittel jedoch nicht.

Da es hier nach Deinen Worten um ein Bußgeldverfahren innerhalb der Probezeit geht (Aufbauseminar und Probezeitverlängerung droht), solltest Du in dieser Sache umgehend einen Anwalt aufsuchen, der sich mit Verkehrsrecht auskennt. Der kann dann die in diesem Fall nicht ganz unproblematisch Rechtslage sowie die Beweismittel ausloten. Auf Dein Rechtsempfinden kommt es im übrigen, mit Verlaub, hier nicht an.

Aussagen wie "ich hatte es eilig" solltest Du im übrigen tunlichst unterlassen. Damit bezichtigst Du Dich selbst eines vorsätzlichen Handelns, zumindest kann es so gesehen werden.

By sunlarge::. (217.1.160.40) on Donnerstag, den 24. Mai, 2001 - 16:59:

ich habe einen zeugen g*
meinen beifahrer, der telefonierte grad und stieg ne halbe minute nach mir aus und hörte sich das mit an und stieg erst mit mir wieder ein
der war auch etwas verwundert, als ich ihm von nem bußgeldbescheid gut 2 monate später erzählte
-
das "eilig haben" (der polizist erinnert sich ja auch weniger genau als ich, weils für mich relativ einmalig, für ihn aber routine und alltäglich) galt dem polizisten beim anhören und sollte nicht etwa irgendwelchen vorsatz beim kreuzung überqueren eingestehen
so ungefähr klingt das ja recht plausibel
-
mein rechtsempfinden sagt mir solche dinge wie "pflichtgemäßes ermessen des polizisten bei der ahndung von ordnungswidrigkeiten..." oder "opportunitätsprinzip..."
ansonsten stehn sich ja recht haben und recht bekommen n bissel gegenüber... is uns kraftfahrern bekannt


wenn ich (is ne kopfsteinpflasterstraße) knappe 40kmh drauf hatte, dann wärn das *kopfrechn* knapp 12meter pro sec
haltelinie 1 ist 25+ (schwer zu schätzen..) meter vom rotlicht weg
bei 2sec gelbphase (die gelbphasen müssen doch genormte länge haben oder ? so 2 oder 3 sec) hab ich also haltelinie 1 bei supi grün überquert
haltelinie 2 ist gute 8 meter vorm rotlicht, wegen rad- und fußweg und n bischen zurücksetzung für von links kommende abbieger
dann war ich (der polizist nannte 2 meter abstand meines autos zum rotlicht) komplett über beide haltelinien rüber und bereits aufm radweg !

---
so berichtet klingt das schon sehr gut oder...?
da könnte der polizist doch wirklich vor ort einfach mal entschieden haben, dass eine mündliche verwarnung in diesem falle reicht
udn die sachbearbeiterin sieht das dann auch...

-----
so ein scheiss... aufbauseminar ...überprüfung meiner einstellung zum autofahren ... gruppengespräche.. fahrprobe....
urks!

By officer (213.187.67.155) on Donnerstag, den 24. Mai, 2001 - 18:28:

Villeicht hat der Polizist ja auch nur gemeint das er Dich davor warnt weiter so zu fahren. Denn wenn er Dich nur mündlich verwarnen hätte wollen, hätte er bestimmt nicht Deine Daten aufgeschrieben.

By sunlarge::::::.. . (217.1.157.210) on Donnerstag, den 24. Mai, 2001 - 18:55:

ich hab ihn noch so ziemlich im ohr "damit verwarne ich sie jetzt..."
das klingt noch so richtig schön...warn denk ich schon genau seine worte....
kann natürlich nach 2 monaten auch ne täuschung sein

By sunlarge:: . ::. (217.1.157.210) on Donnerstag, den 24. Mai, 2001 - 20:01:

ich rufe da jedenfalls morgen oder montag an und versprech der sachbearbeiterin schon mal meinen einspruch, den kann ich ihr natürlich erst schicken, wenn ich meinen beifahrer von damals gesprochen habe... aber der ist verreist (in ernst.. zelten) dann lass ich mir noch zeit bis nexte woche irgendwann udn dann schick ich den einspruch ab
erstmal berufe ich mich auf die "für mich und auch meinen beifahrer eindeutige" mündliche verwarnung mit viel drumrum (quotenerfüllung des polizisten, der schock 2 monate später) und dann schilder ich gleich noch den tathergang (weil hatte ja auch keinen a-bogen zum lange auslassen udn vorher überlegen).. yeah, am besten mit skizze der kreuzung zum hervorheben der besonderen gegebenheiten des ortes
das wird schon .. udn dann zieh ich den notfalls einen tag vor ultimo zurück ...
dann braucht die aufforderung zum aufbauseminar noch n monat (oder 2, was toll wäre...) und die lechzt ja gradezu nach einer knapp noch fristgerechten antwort..
ja, und danach frag ich die noch nach mehr zeit fürs abliefern der seminarbescheinigung, weil ich keine kohle hab ....
hm, wird schon ...

By farendil (217.0.227.96) on Freitag, den 25. Mai, 2001 - 11:41:

@sunlarge: wie schon gesagt, in diesem falle ist es besser einen anwalt aufzusuchen als das im alleingang zu versuchen

By .:sunlarge::. (217.1.156.41) on Freitag, den 25. Mai, 2001 - 13:32:

wieviel würde denn ne beratung dazu kosten?
oder ne richtige vertretung?

was hätte ich damit für nen vorteil ?
(hab auch leider keine rechtsschutz)

By Greatblackbird (217.49.121.253) on Freitag, den 25. Mai, 2001 - 14:13:

Ganz einfach, der Anwalt kann die Ermittlungsakte von der Bußgeldstelle anfordern und die Beweislage genau prüfen. Alle weiteren Verhandlungen würde der Anwalt mit der Bußgeldstelle führen. Wenn Du das im Alleingang machst, kann es sein, daß Du irgendwelche Aüßerungen machst, die dann natürlich gegen Dich verwendet werden. Zu den Kosten kann ich nicht viel sagen, da ich für solche Sachen eine Rechtschutzversicherung habe und dort immer direkt abgerechnet wurde. Allerdings, wenn das Verfahren eingestellt wird, würden Deine Kosten und auch die Kosten für Deinen Verteidiger von der Staatskasse getragen werden.

By sunlarge.:. (217.1.159.111) on Freitag, den 25. Mai, 2001 - 14:34:

hm, lass ich mir noch durchn kopf gehen..

das wäre natürlich gut für die strittigkeit mit den haltelinien und dem abstand zum rotlicht ...
-
ich hoffe allerdings in erster linie auf die sache mit der mündlichen verwarnung.. polizist wirds nicht mehr genauer wissen, sachbearbeiterin findets bestimmt glaubhaft und habn zeugen :)
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man hat nich die möglichkeit nach nicht-anerkennung des ersten einspruchs noch einen zweiten zu schicken, oder?

By farendil (217.0.227.96) on Freitag, den 25. Mai, 2001 - 14:44:

@sunlarge: als adac-mitglied ist zumindest eine anwaltliche erstberatung kostenlos..

By sunlarge::. (217.1.178.130) on Freitag, den 25. Mai, 2001 - 15:13:

argh, bin auch in keinem autoclub : \

By Greatblackbird (217.51.38.112) on Freitag, den 25. Mai, 2001 - 16:22:

@sunlarge
Ein Einspruch kann nicht direkt abgelehnt werden. Wenn Du Einspruch einlegst und diesen begründest (brauchst Du nicht unbedingt), dann entscheidet die Bußgeldstelle, ob das Verfahren eingestellt wird. Ansonsten wird die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben und irgendwann ein Hauptverhandlungstermin beim zuständigen Amtsgericht anberaumt, wo dann ein Richter über die Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides entscheidet. In Deinem Fall wäre anwaltlicher Rat empfehlenswert, wenn Du keine Erfahrung mit Bußgeldverfahren hast. Ich kann Dir nur den Tip geben, umgehend für die Zukunft eine Rechtschutzversicherung abzuschließen.

By sunlarge... (217.1.177.116) on Sonntag, den 27. Mai, 2001 - 19:24:

ich lass das jetzt auf mich zukommen

ich hab nen onkel im polizistenberuf, der hat mir gesagt "mach einfach widerspruch, zurück ziehen lässt der sich immer noch ganz easy bis zur verahndlung"

By dagegen (134.147.103.19) on Mittwoch, den 13. Juni, 2001 - 14:14:

Ich habe mal von der Polizei eine Verwarnung bekommen wegen Haltens mit Behinderung.
Die haben sich mit meinen Papieren ins Auto gesetzt und kamen nach ein paar Minuten wieder und sagten: "Über Sie gibt es noch keine Einträge. Da das Ihr erster Verstoß ist, bekommen sie nur eine Verwarnung."
Ich musste nichts bezahlen, die Verwarnung wurde aber notiert.

Es gibt sie also, die Verwarnung ohne Verwarnungsgeld. Und wenn der Polizist das gesagt hat, dann gilt das, er kann es sich hinterher nicht wieder anders überlegen!

@sunlarge: Das ist richtig! Der Einspruch kann noch am Tage der Gerichtsverhandlung OHNE zusätzliche Kosten zurückgenommen werden. Es ist dann nur der Betrag aus dem Bußgeldbescheid zu zahlen.

By michael (195.252.186.253) on Donnerstag, den 14. Juni, 2001 - 14:39:

Moment, Leute, ihr würfelt da was durcheinander:

Selbstverständlich gibt es Verwarnungen sowohl mit als auch ohne Verwarnungsgeld.
Rechtsgrundlagen:
- mit VG: § 56 Abs. 1 Satz 1 OWiG
- ohne VG: § 56 Abs. 1 Satz 2 OWiG

So, und jetzt kommt der springende Punkt:
Es gibt da den § 56 Abs. 4 OWiG, der da lautet: "Ist die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 wirksam, so kann die Tat nicht mehr unter den tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten verfolgt werden [...]"

In anderen Worten: Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld können tatsächlich eine Fortführung des Verfahrens auf dem Bußgeldwege zur Folge haben. Wenn allerdings eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld ausgesprochen wurde, kann die Tat nach Wirksamwerden der Verwarnung (= dem Bezahlen des Verwarnungsgeldes) nicht mehr verfolgt werden, d.h. die Sache wäre dann erledigt.

By sunlarge::. (217.1.163.132) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 10:55:

guten morgen, mein zeuge hat grade den "zeugenfragebogen" bekommen ...

sind 2 blätter
"hallo ....
wir ermitteln gegen suni..
tatbestand: rot nich befolgt...
bitte beantworten sie den nachfolgenden bogen.."

der bogen: name, etc. eintragen
aussage: ja/nein?
schildern sie alles wichtige...

das ist alles...

ich weiss jetzt nich so recht, was ich davon halten soll...
~~~
in meinem einspruch habe ich also die zulässig- und rechtmäßigkeit des bußgeldverfahrens nciht anerkannt udn als zweites in etwa geschrieben "sollte der einspruch s.o. nicht anerkannt werden, so muss ich auch den vorwurf eines/dieses rotlcihtverstoßes von mir weisen ... das betreffende lichtzeichen stand auf gelb, als ich es überquerte, ich sah kein rot.." (skizze mit den weit entfernten haltelinien und dem punkt meines autos dazu)
~~~
hat die nette sachbearbeiterin einfach gesagt "gibts nicht" ?
die könnte mich doch anrufen oder anschreiben, denn eine gewisse entscheidung muss sie ja getroffen haben, sonst hätte der zeuge doch einen anderen brief, oder?
einen mit "der suni hat hier gesagt .bla. war das so? was war überhaupt?"
udn ich könnte doch einen kriegen mit "der gesetzliche sachverhalt ist so, dass... §56 abs.4... ihren zweiten einspruch gegen den vorwurf als solchen bearbeiten wir weiter.." oder so

das wirkt jett, als hätten die das übergangen ...
was wäre denn, wenn der zeuge und ich uns nicht so gut kennen würden, dann wüsste der jetz gar nciht, was er überhaupt bezeugen soll (ist primär ja auch als zeuge für meinen primären einspruch gedacht..), der wüsste gar nichts....

hm, ärgert mich....

By farendil (217.0.226.219) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 15:33:

@sunlarge: ich denke die sachbearbeiterin entscheidet über deinen einspruch und deine glaubwürdigkeit erst nach der zeugenaussage.

also: der zeuge sollte in eigenen (anders als deine klingenden) worten den sachvehalt beschreiben.
am besten ist es, wenn der zeuge alles etwas anders schreibt, aber so, daß deine aussage voll gestützt wird - das wirkt am glaubhaftesten.

By officer (213.187.67.178) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 18:43:

am besten der Zeuge schreibt die Wahrheit!

By farendil (217.0.226.219) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 19:02:

@officer: na gut, da außerdem :-)

nein, im ernst: ich gehe mal davon aus, daß, wenn hier jemand anfragen stellt, er auch die wahrheit postet - ansonsten könnte er es gleich bleiben lassen.

und noch den disclaimer:
falschaussagen sind strafbar, so man sie demjenigen nachweisen kann.

By sunlarge::. (217.1.177.75) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 21:08:

wir setzen uns morgen mal hin udn überlegen uns was wir und wie wir antworten (also: er)

is ehrlich : ) @officer

farendil, mich verwundert so, dass es der standardbogen "suni wird rotlicht vorgeworfen, bitte schildern sie mir als hilfreicher zeuge die situation" ist...
füllt der zeuge (ich nenn ihn mal Z :) nun diese 3 zeilen da nach der fragestellung aus, dann schreibt er/Z da rein, dass die ampel gelb war, wir uns da und da befanden, so und so fuhren...
...und ende (Z schickt den zurück)

hat die sachbearbeiterin jetzt den ersten teil meines einspruchs mit der zulässigkeit des nachträglichen bußgeldverfahrens einfach so abgelehnt und behandelt jetzt nur noch den zweiten
teil (war noch gelb) ??

-sollte Z vielleicht einfach einen ganz großen text schreiben (wie mein einspruch) mit der verwunderung als aus der lang und glücklich erledigt gewähnten verwarnung ohne verwarnungsgeld plötzlich ein bußgeld wurde?
-oder da mal anrufen und anfragen zu was er genau angaben machen soll, weil er doch die verwarnung bezeugen möchte?
-oder sollte ich anrufen und mich erkundigen wies so meinem einspruch geht und die frage stellen, ob es noch um die verwarnung oder nur noch um "gelb oder rot" geht ?


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