Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

16 über in 30 Zone, Laser, falsche Antorten?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: 16 über in 30 Zone, Laser, falsche Antorten?
By Timo (217.80.5.93) on Mittwoch, den 23. Mai, 2001 - 21:56:

Haiho,
kurze und wahrscheinlich simple Frage:
Ich bin mit 16 über (19 original) in ne Laserfalle getappt innerorts. Dummerweise habe ich zwei Fragen beantwortet:
- Ich akzeptiere das.
- Ich fahre jeden Tag da längs.

Können die mir jetzt noch sowas wie Vorsatz anhängen?
Ich habe gelesen, für Bagatelldilekte bis 75,- (wie hier) darf die Polizei über die Regelsätze nicht heraus gehen, und die Antwort "Ich akzeptiere es" ist auch richtig, wenn man sich mit dem Verwarnungsgeld abgefunden hat. Stimmt das?

Danke im voraus

Timo

By farendil (217.0.226.245) on Mittwoch, den 23. Mai, 2001 - 22:41:

klar dürfen die auch bei verwangeldern die strafe erhöhen!

allerdings muß dir vosatz NACHGEWIESEN werden.
und die ausrede: "nicht genug auf den tacho geschaut" wird niemand so entkräften können, daß man dir das gegenteil nachweisen kann.

dies "funktioniert" nur (wenn der betreffende sich nicht verplappert) bei extremen überschreitungen und wo die beschränkung dem betroffenen bekannt sein muß oder eindeutig ist.

By N.N. (195.37.128.1) on Donnerstag, den 24. Mai, 2001 - 16:15:

Ich glaube, aus Anlaß dieses Postings sollte man nochmals ganz allgemein auf eines hinweisen, was auch für sehr viele ähnlich gelagerte Fälle gilt:

Buchstäblich alles, was ein Betroffener nach dem Anhalten gegenüber der Polizei äußert, kann später gegen ihn verwendet werden. Das gilt nicht nur für förmliche Aussagen, sondern auch für eher nebensächliche Bemerkungen.

Deshalb zum x-ten Male: (1) In solchen Situationen Personalien angeben und Fahrzeugpapiere vorweisen, aber keine - und das heißt wirklich absolut keine - Erklärungen zur Sache abgeben. Auch keine nebensächlichen Bemerkungen oder spontanen Rechtfertigungsversuche. (2) Die Unterhaltung mit den Beamten auf das absolute Minimum beschränken, um sich nicht unbedacht zu irgendwelchen Aussagen verleiten zu lassen. Unproblematisch ist allenfalls die Konversation über das Wetter und die Fußballergebnisse vom Wochenende, aber nicht über Dinge, die in irgendeinen Zusammenhang zum Geschehen gebracht werden könnten. (3) Keine Schuld eingestehen oder Protokolle unterschreiben. Die einzig richtige Erklärung ist: "ich äußere mich später schriftlich zum Sachverhalt" (nicht auf sein Anhörungsrecht verzichten). Dafür ist später immer noch genügend Zeit, wenn man sich in aller Ruhe über die Rechtslage informiert hat und ggf. einen Anwalt eingeschaltet hat.

By Goose (62.180.185.209) on Montag, den 28. Mai, 2001 - 14:31:

Ich sehe da kein Problem. Hier ist mit Zahlung des Verwarngeldes der Verwaltungsakt abgeschlossen, es kann keine weitere Maßnahme folgen (wenn du den verstoß einsiehst und die 75,-- DM dabei hast, zahlen und glücklich sein)

By Timo (217.80.5.7) on Montag, den 4. Juni, 2001 - 23:33:

Haiho nochmal,

danke für Eure Hinweise. Mir ist schon klar, daß man nichts sagen sollte, nur wenn man mir nichts einfach so angehalten wird, und man nicht damit rechnet... Ich finde daß schon eine fiese Sache an sich. Eigentlich kommt doch in jedem Kinofilm "Alles was Sie sagen kann gegen Sie verwendet werden...". Diese "Warnung" wird einem hier nicht gegeben. Naja, da ich ja nicht viel zu schnell war, denke ich auch, daß ich "nur" mit 75,- dabei bin.

Thanx

Timo


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page