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Blinder M10

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Warn- & Störtechnik: Blinder M10
By Karli (62.155.255.18) on Mittwoch, den 23. Mai, 2001 - 21:48:

Ist der Blinder M10 aktiv, wenn er direkt hinter dem Kühlergrill eingebaut ist, zumindest für eine oder 2 Messungen direkt am Kennzeichen? Wenn ich direkt in den Kühlergrill hineinsehe hat er freie Sicht?
Bei welchen Lasergeräten wir die Störung durch einen Blinder angezeigt?
Ist auf einem Polizeifoto(s/w) ein aktiver Blinder zu erkennen? Wo gibt es hilfreiche Tips zum Nachlesen zu diesem Thema, abgesehen von den dürftigen Handzetteln die in der "Startpackung" dabei sind?

By S. Gonzales (217.4.52.108) on Freitag, den 25. Mai, 2001 - 19:13:

Aktiv ist er nicht, erst wenn Er von einem Laser "beschossen" wird antwortet der Blinder.
Wo die Jungs hinschiessen ist ziemlich egal.
Auf ca150- 200m Entfernung und das ist die übliche Distanz streut so ein Laser 1,5-2,5 Meter.
Da wird Dein Blinder auf jeden Fall aktiv, selbst wenn Du Ihn hinter der Windschutzscheibe auf Sonnenblendenniveau anbringst.
Lediglich auf kurze Distanz 50m (dort wo die Streuung des Lasers gering ist) kann man erfolgreich Messen.
Das ist aber zu kurz, da kann Dich dann keiner mehr rauswinken .

Problem: Selbst das dusseligste Laser Messpersonal weiss inzwischen von den Dingern, da es in Deutschland eine grossangelegte Aktion der Regulierungsbehörde für Telekommunikation gibt und Massenweise Kundenadressen bei mindestens einem Händler beschlagnahmt wurden.

Auch das gerne angepriesene rechzeitige Abschalten nach dem ersten Fehlversuch wird nichts nützen, denn die Poliszisten wollen genau wissen warum Ihre Messung in die Hose ging und untersuchen deine Karre.

Da Blinder gegen das Telekommunikationsgesetz verstossen, gibt es Mecker.
Normaler Infrarotkram (und nix anderes ist der Blinder) ist zwar erlaubt, aber nicht zu Störzwecken und nur in den eigenen vier Wänden bzw. auf dem eigenen Grundstück (Fernseher; Bewegungsmelder; Garagenöffner) (Da gibt es ne nette Lektüre dazu: "Amtsblatt 4 der RegTP Jahrgang 1998 vom 4 März). Im öffentlichen Raum gibt es Straffe und zwar saftig (locker über 800,-- DM).

Die Laserpistolen die "jammed" anzeigen sind besonders gefährlich weil hier klar ist, dass es keine "Fehlmessung" war sondern dass gestört wurde.
Irgendwo hier im Forum steht auch welche Dinger das sind.

By Bingo (62.155.255.17) on Samstag, den 26. Mai, 2001 - 15:20:

Ich glaube nicht, dass es so heiß her geht, wie Gonzales sagt, da Sie immer eine gültige Messung machen können, wenn der Blinder ausgeschaltet sind, es gibt öfter mal Fehlermessungen beim Laser, das merkt mann allein schon daran wenn ein Valentine One mehrmals anschlägt!

By alfa55 (216.34.244.150) on Freitag, den 1. Juni, 2001 - 21:43:

Gibt es zu Gonzals Aussagen irgendwelche Erfahrungsberichte? Am besten von Betroffenen.Irgendwie erscheint das ja sehr logisch,aber ist das in der Praxis so wahrscheinlich mit den Jammern erwischt zu werden?

By farendil (217.80.147.80) on Freitag, den 1. Juni, 2001 - 23:10:

@alfa55: erfahrungsberichte habe ich keine, aber:

-neuere blinder "antworten" nur auf ein ausgestrahltes signal, senden also nicht mehr im dauerbetrieb.

-die meisten laserpistolen zeige eine gezielte störung noch nicht an.
dazu gehört auch die in sachsen (fast?) ausschließlich eingesetzte lti 20.20


-zumindest mit diesem modell kommt es hin und wieder zu fehlmessungen, besonders auf welliuger fahrbahn oder bei bestimmten fahrzeugtypen, die wenig "angriffsfläche" bieten.

By ferenc (62.180.31.3) on Dienstag, den 5. Juni, 2001 - 19:58:

ich muß einigen aussagen wiedersprechen:
zum einen ist der meßstrahlquerschnitt nach
100m ca. 30-35cm und dann proportional steigend
(also nicht 2m) und ein blinder an der
sonnenblende geht ganz sicher nicht, es sei denn
die sonnenblende befindet sich am nummernschild:-)

im kühlergrill ist das ok, sofern man
gewissermaassen "parallel" zur strasse in den
kühlergrill "sehen" kann, ist das ok.
der beste test: m10 aktivieren, indem man z.b.
eine infra-rot-fernbedienung draufhält, dann
durch eine video kamera aus ca. 100-150m abstand
auf das fahrzeug sehen und gucken ob man das
ir-licht sieht (es wird durch den ccd-chip in
der kamera sichtbar).
diese aktion sinnvollerweise nachts und vorallem
auf einer geraden und ebenen strecke durchführen.
dabei gilt: je mehr ir-licht man durch die kamera
sieht, desto besser logischerweise die störung.
das ist wie mit einer taschenlampe, mit der man
jemanden blenden will (blinder=blender!).
dabei nicht hocken, denn die polizei steht ja
bekanntlich vor dem lasergerät.
am besten ist, wenn einer den blinder justiert,
während der andere aus entsprechender entfernung
nachsieht, ob der blinder gut abstrahlt.
ansonsten kann ich nur nochmal betonen:
der blinder funktioniert wirklich!!! ich habe
selber mit dem "laserpatrol" gemessen und es
war absolut unmöglich das fahrzeug zu erfassen.
das ist wahr!!!!!!!!!!!!!!!

ferenc

www.ferenc-franke.de

By alfa55 (216.34.244.8) on Dienstag, den 5. Juni, 2001 - 20:43:

Hi Ferenc,endlich mal DER Fachmann an der Tastatur.O.K. das mit der Streuung stimmt so und auch das andere erscheint logisch was du von dir gibst,aber ich frage mich wie sieht es in der Praxis aus, wenn sie ständig Fehlmessungen erhalten...???Ich meine das merken Sie doch ...
Schöne Grüße und mach weiter so...

By Alberto (62.224.96.58) on Mittwoch, den 6. Juni, 2001 - 10:55:

Hallo alfa, das ist doch ganz einfach....
Der "Blinder" gibt ein Signal, wenn man gemessen wurde. Du bremst ab und schaltest ihn aus. dann messen sie erneut - der Laser funktioniert wieder - dein tempo stimmt auch - alles o.k.

By ferenc (62.180.31.3) on Mittwoch, den 6. Juni, 2001 - 15:32:

hallo alfa55/alberto,

ja - die laserpatrol hat eine fehlmessung
angezeigt. sowas kann aber nicht nur durch
störer sondern auch durch z.b. eine
ir-fernbedienung des autoradios ausgelöst werden.
laserpatrol zeigt leider auch "jammed" an.
die älteren geräte jedoch - und das sind die
meisten - zeigen einfach nur "fehler" und die
kommen sooft vor, daß es nicht weiter auffällt,
also auch bei normalen messungen.
ich habe das selbst erlebt, daß ein beamter
3 pkw hintereinander nicht messen konnte und sich
keinerlei gedanken darüber gemacht hat.
das abschalten des störers ist natürlich die
beste variante - messung erfolgen lassen und alle
sind glücklich (fast, denn der polizei entgeht
ja das geld :-)

ferenc

www.ferenc-franke.de

By S Gonzales (193.194.7.77) on Donnerstag, den 7. Juni, 2001 - 15:53:

Also Jungs,
dass das Ding funktioniert bezweifelt keiner, aber es ist verboten und wird geandet.
Ferenc hat voll recht.
Jedoch wurde mit meinem beschlagnahmten Blinder ein Versuchstest der Polizei und der RegTP gemacht.
Ab 500 Meter wurde getestet (es war allen beteiligten klar dass man erst ab 400 m Messen darf aber es war nur ein Test).
Der Blinder lag auf dem Amaturenbrett !!
Es war keine Messung möglich !!! Nur bei weniger als 60m konnte die eine oder andere Messung erfolgen.

Problem: es ist nicht erlaubt und ein Verstoss gegen dass Telekommunikationsgesetz.

Und es wird teuer!!!
Die RegTP stellt sich 800,-- DM vor.

Sonst gibt es an den Aussagen von Alberto und Ferenc nix zu mäkeln, ist alles richtig.

By alfa55 (216.34.244.106) on Donnerstag, den 7. Juni, 2001 - 22:10:

Hallo Gonzales,würde mich interessieren wie und warum sie dich gekriegt haben.Ich glaube mit meinen o.g.Bedenken richtig zu liegen...Grüße

By P&P (217.4.156.11) on Freitag, den 8. Juni, 2001 - 06:31:

Leute kauft Euch einen IR-Empfänger um 904 nm und verwendet den Blinder als Garagentoröffner. Das Gerät wäre ja nur verboten, wenn es ausschliesslich zur Störung von Lasermessungen im Fahrzeug eingebaut wird. Als Sender für einen Empfänger ist das Stören dann nur ein kleiner Nebeneffekt. Für Infrarot Sender + Empfänger braucht schliesslich niemand eine Zulassung. Ist alles freigegeben. Bei Laser sieht das schon ganz anders aus. Hände weg davon.
T. Pecher
www.radarwarner-online.de

By S. Gonzales (193.194.7.77) on Freitag, den 8. Juni, 2001 - 10:02:

Die haben den Händler Hopps genommen.
In seinen Lieferlisten und seinen Konten gestöbert.
Und das passiert gerade Deutschlandweit !!!
Die sind ja auch nicht blöd.
Und die Internetseiten der Händler haben sie auch fein säuberlich angeschaut und ausgedruckt.


@ Pecher.
Stimmt nicht!
Da der Blinder nur "sendet" wenn er was empfängt kann man Ihn nicht als Toröffner verwenden. denn der IR Empfänger des Tores wartet wie der Blinder auf ein Signal !

Also mal wieder blödsinn. Das geht höchstens beim EL 850 und das ist ein Laser meines wissens.


@ PP
Wenn Sie so einen IR Empfänger hätten der das Tor aufmacht wenn einer mit nem Blinder M 10 kommt, dann könnten sie Ihn ja anbieten.
Ich habe im Internet bei Ihnen aber nix gesehen.
Warum wohl nicht ?
Bieten sie das mal an.
M10 plus Garagentoröffner als Packet (funktionstüchtig und mit ner schönen deutschen Gebrauchsanleitung wo jeder lesen kann , dass es sich um nen Garagentoröffner handlet)
Man wir Ihnen die Bude einrennen !

S.G.

By McFly (53.122.34.115) on Freitag, den 8. Juni, 2001 - 13:41:

Ist ja alles toll aber ein Blinder ist nen Lichtsender seit wann fällt der unters TK Gesetz??
Brauch ich jetzt für jede Taschenlampe und Fernbedienung ne Gehmigung?
Ich denk mal mit nem guten Anwalt sehen die alt aus zwecks dem verstoß gegen das TK gesetz. Vorausgesetzt die Dinger haben ne CE Zulassung.
Das einzige wird sein wie beim Radarwarner das die die Dinger einziehen können.

Übrigens könnte mein Garagentoröffner auch defekt sein und leider dauer Senden bin ich jetzt ein Straftäter?? Man muß nur noch nen Tastschalter der hängt einbauen und fertig ist die Ausrede.

By alfa55 (216.34.244.150) on Samstag, den 9. Juni, 2001 - 02:04:

@ Gonzales Naja wenn sie dich so gekriegt haben ist man wohl besser mit barverkauf an der Theke beraten.Aber auf der anderen Seite haben sie dich wohl nicht beim jammen rausgezogen.hm scheint also zu funtzen.Danke Euch.

By alfa55 (216.34.244.105) on Sonntag, den 10. Juni, 2001 - 23:47:

Sorry,jetzt natürlich noch die Frage woher man ihn denn am günstigsten herbekommt.Habe einen für 549,-DM bei ****-electronic gefunden.gibt es ihn noch ein wenig preiswerter?? Danke @ all.

By DAXtuning (213.6.213.190) on Dienstag, den 9. Oktober, 2001 - 23:40:

Wenn man vom M10 nur eine Einhit verwendet, kann man bis auf das "Riegel" Gerät unter 80 Metern Entfernung zu Fahrzeug, nur wenn auf die Seitenspiegel gemessen wird, Laserpilstolen erfolgreich stören.
Ich denke, das reicht in der Praxis aus.
Auf diese Weise kostet der Spass nur 335,- DM.

Mit sportlichen Grüssen,
Barry Fischer
http://www.Laserblinder.de/blinder.html

By Funker (62.158.128.117) on Mittwoch, den 7. November, 2001 - 01:28:

@S.Gonzales
Kannst du mal in Auszügen besagtes "Amtsblatt 4 der RegTP Jahrgang 1998 vom 4 März zitieren, da auf den Seiten der Regulierungsbehörde die Amtsblätter nur bis 99 zur Verfügung stehen.

Allgemein gesagt kann es sich beim Blinder doch gar nicht um einen Verstoss gegen das TkG handeln, es liegt in der Gültigkeit des Gesetzes doch eine eindeutige Beschränkung auf elektromagnetische Wellen vor.

Der Frequenzbereich ist IR, also nicht sichtbares Licht bei ca. 900 nm Wellenlänge. Selbst eventuelle Ausführungen mit Laser (paralleles Licht) ändern doch am Frequenzbereich nichts und fallen immer noch nicht unter das TKG! Maximal muss eine Klassifizierung nach Laserklassen der CEI/IEC 825-1 von 1993 oder so, erfolgen. Und das ist ja wohl für diese Sendeleistung bis Kl.3b egal.

Ein Verstoss gegen das GefAG der Polizei scheint ja wohl bei den Blindern ohne „Garagenfunktion“ vorzuliegen. Wird dieses Gesetz ja sogar bei passiven Radarwarner zur Beschlagnahme angewendet.

Welche Geräte als Öffner werden denn so angeboten? Ich kenne derzeit nur den Target 850 LE. Hat damit jemand irgendwelche Erfahrung ?

By 0Punkte (217.4.158.111) on Mittwoch, den 7. November, 2001 - 15:04:

Richtig Funker! Infrarot darf jeder benutzen.
Genau genommen wurde 1 Händler durchsucht. Wie man sieht verkauft er das Zeug weiter.

By S. Gonzales (217.4.53.220) on Sonntag, den 11. November, 2001 - 11:25:

Jungs keine Antwort zu dem Thema, mein Verfahren läuft noch und der Feind liest mit, sorry.
Michael hat vonmir den Auszug aus dem Amtsblatt, fragt den !!

By farendil (217.0.227.9) on Sonntag, den 11. November, 2001 - 12:36:

@sgonzales: wann ist gerichtliche entscheidung?

teile uns dannach doch bitte das ergebnis mit!

By S. Gonzales (193.194.7.77) on Montag, den 12. November, 2001 - 17:49:

Das schleppt sich, Alberto hat mir ein wenig was zukommen lassen. Und ich habe selber recherchiert.
Aber es ist eine vertrackte Sache.
ImMoment ist noch Ruhe vor dem Sturm.
Der Staatsanwalt hat hald auch besseres zu tun, als sich um nen angeblichen Verstoss gegen das TKG zu kümmern.

By ferenc (62.180.31.3) on Freitag, den 16. November, 2001 - 20:02:

mein nachtrag:

ich wurde inzwischen 2mal gemessen, war auch
zweimal etwas zu schnell und einmal wirklich
ganz eindeutig messbar, einziges fahrzeug,
nachts...
ich habe den blinder noch nichtmal abgeschaltet.
die polizei hat mir zwar durchaus hinterher-
gesehen, das wars aber auch...

achso - meine geschwindigkeit konnte nicht
ermittelt werden

ort: berlin

By Beridox (194.231.2.201) on Mittwoch, den 26. Dezember, 2001 - 14:36:

Hallo, hat jemand zufällig die Adresse oder Telefonnummer vom Hersteller des Blinder M-10.
Soll ja ein deutsches Produckt sein. Über ein Mail
würde ich mich riesig freuen.

By farendil (217.85.224.128) on Mittwoch, den 26. Dezember, 2001 - 14:41:

frag mal barry fischer unter DAXtuning@AOL.com


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