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Von zivilstreife(nur ein polizist) auf der stadtautobahn verfolgt

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Von zivilstreife(nur ein polizist) auf der stadtautobahn verfolgt
By Peter (145.253.2.233) on Mittwoch, den 23. Mai, 2001 - 16:05:

ich bin vor ca. drei wochen mit meinem motorrad auf die stadtautobahn in berlin gefahren habe zügig bechleunigt, mußte aber bald wieder bremsen, da der gesamte autobahnteil nur ca. 400 m lang ist! Auf der autobahn wurde ich zu gleicher zeit von einem anderen MOTORRADFAHRER überholt.... Nach ca. 2 Kilometern Weiterfahrens in der Stadt(bin nur 50 gefahren) war ein Zivilgolf neben mir, mit nur einem Polizisten drin und versuchte mir klar zu machen, dass ich anhalten soll, was ich auch tat, er meinte,ich sei 144 km/h im Schnitt über eine Strecke von ca. 350 m gefahren bei erlaubten 80km/h.
Fragen:
1.hat der polizist ohne Videoaufzeichnung eine Chance, da ich nämlich der Meinung bin, dass er den anderen Motorradfahrer gemessen hat( Aussage gegen Aussage)?
2:reichen 350m für eine abgeschlossene Messung aus?

By officer (213.187.66.227) on Donnerstag, den 24. Mai, 2001 - 10:01:

In Berlin werden Geschwindigkeitsverstöße auch mit Meßgeräten ohne Videoaufzeuíchnung durch Nachfahren ermittelt. Da wird dann eine Art Kassenbong ausgedruckt. Innerorts ist eine Nachfahrstrecke von 350 m ausreichend. Am besten Du wartest auf den Bescheid und schaust ert mal was Dir konkret vorgeworfen wird.

By farendil (217.80.147.77) on Donnerstag, den 24. Mai, 2001 - 11:10:

@officer: als 350 meter halt ich schon für sehr kurz.

wenn der motorradfahrer stark beschleunigt hat, so ist der abstand garantiert nicht gleich geblieben.
dann dürften die 350m eindeutig zu wenig gewesen sein, d.h. es muß größere abzüge von der geschwindigkeit geben.


wichtig ist jetzt zu wissen, welche geschwindigkeit gemessen wurde und welche abzüge es gab.

@officer: ist es denn zulässig, daß dies alles von einem einzelnen gemacht wird.
normalerweise ist der zweite beamte ja dazu da ein vorhandesnes meßgerät zu bedienen und die geschwindigkeit festzustellen, während der "erste" ja autofahren muß und dabei versucht den abstand möglichst konstant zu halten.


des weiteren hat peter nicht gesagt, ob in dem fahrzeug ein meßgerät eingebaut war, oder ab die messung nur durch ablesen des (geeichten??) tachometers durchgeführt wurde.


noch was grundsätzliches: wenn das in berlin so ist, daß einzelne beamte ohne videoaufzeichnung direkt auf "raserjagd" geschickt werden. so halte ich das für sehr bedenklich.
nicht umsonst ist sonst fast überall ein zweiter mann dabei und es erfolgt auch zur sicheren dokumentation eine aufzeichnung.

(nichts dagegen, wenn ein polizist der eigentlich für andere aufgaben zuständig ist, auf so eine art und weise mal einen extremraser aus dem verkehr zieht, aber das fahrzeug direkt dafür umzubauen (also auch ständig dafür zu nutzen) und dann auf eine zweite person und ide viedeoaufzeichnung zu verzichten, halte ich gelinde gesagt für eine frechheit!)

By officer (213.187.67.155) on Donnerstag, den 24. Mai, 2001 - 18:23:

wie gesagt, das war nur so eine Spekulation. Diese einfachen Meßgeräte z.b. Multagraph haben nur zwei einfache Bedientasten und wenn man den Modus "Freie Verfolgung" wählt, braucht man auch den gleichbleibenden Abstand nicht einzuhalten. Eigendlich sollten zwei Beamte da sein, einer fürs Lenkrad und einer fürs Messen.

Da aber nichts konkretes bekannt ist, kann es ja auch nur eine Tacho-Anzeige sein.


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