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Behindertenparkplatz

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Behindertenparkplatz
By Chartman (195.145.29.49) on Montag, den 18. September, 2000 - 14:46:

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, die mir bisher noch keiner (auch bei Polizisten gibt es da widersprüchliche Auffassungen) schlüssig beantworten konnte:

Darf man auf einem Behindertenparkplatz _halten_ (bis zu drei Minuten), sofern man sich im Einwirkungsbereich seines Fahrzeuges befindet (sprich: Man ist jederzeit in der Lage, einzusteigen und unverzüglich wegzufahren)?

Über eine korrekte Antwort wäre ich sehr dankbar!

greetx
Cris

By Greatblackbird (62.27.242.210) on Montag, den 18. September, 2000 - 15:25:

Laut STVO parkt derjenige, der länger als 3 Minuten hält. Man darf sein Fahrzeug sogar verlassen. Wie der Name schon sagt, ist der Behindertenparkplatz ein Parkplatz und kein Halteplatz. Die Sachlage ist damit eigentlich geklärt. Wie sehen den die widersprüchlichen Auffassungen bei Polizisten aus?

By Chartman (195.145.29.49) on Montag, den 18. September, 2000 - 15:43:

Ich habe mich desöfteren mal (als Nicht-Behinderter) für zwei-Minuten-dreißig auf einen Behindertenparkplatz daraufgestellt und bin in den Vorraum einer Bank verschwunden (10m Luftlinie entfernt, durch die Glastüren habe ich mein Auto immer gesehen - nur Geld am Automaten abheben) In zwei Fällen war innerhalb der 3 Minuten ein Polizist zur Stelle und schlich um mein Auto rum.
Beiden habe ich folgende Argumentationskette geliefert:
1. nur Halten, kein Parken (da < 3 Minuten)
2. Fahrzeug jederzeit im Auge behalten
3. im Einwirkungsbereich meines Fahrzeuges - 10m entfernt
4. keine Behinderung eines Parkberechtigten

Im ersten Fall ist der Polizist wortlos von dannen gezogen, im zweiten Fall hat er erzählt, daß das alles sehr schön sei, aber ich da noch nicht einmal Halten dürfte.
Was stimmt nun? Ich habe bisher keinerlei Hinweise darauf gefunden.

By Greatblackbird (213.20.124.93) on Montag, den 18. September, 2000 - 16:42:

Wie schon gesagt: Halten ja, parken nein. Letztendlich kann der Polizist Dich kostenpflichtig verwarnen. Diese Verwarnung brauchst Du erstmal nicht zahlen und kannst Dir das Ganze schriftlich zuzusenden lassen. In dem Anhörungsbogen muß dann der Tatvorwurf stehen. Steht dort etwas von Halten, hast Du gute Chancen, dagegen vorzugehen. Grundsätzlich solltest Du aber selbst abschätzen, ob der Aufwand lohnt. Einen Behindertenparkplatz sollte man respektieren und an anderer Stelle kurzzeitig halten, auch wenn man ein paar Meter mehr laufen muß.

By AK (195.37.128.1) on Montag, den 18. September, 2000 - 17:24:

Die Lösung steht eindeutig in § 12 Abs. 2 StVO: "Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt." Wie großzügig oder kleinlich dies gehandhabt wird, mag örtlich verschieden sein.

By Alberto (212.185.252.129) on Montag, den 18. September, 2000 - 19:18:

Behindertenparkplätze achten..... ja, ja, das sehe ich vom Prinzip her schon ein. Dennoch... ein Behinderter hat davon wenig. Wenn er nicht richtig laufen kann oder an "Kurzatmigkeit" leidet, dann kann ihm der Weg von diesem Parkplatz zur z.B. Bank dennoch zu lang sein.
Ich plädiere schon lange dafür, diese Behindertenparkplätze stark zu reduzieren - und damit nur - als sehr breite Parkplätze - für Rollstuhlfahrer zu reservieren (das ist aber die Minderteit unter den Behinderten-Ausweis-Inhabern) und dafür den Behinderten generell das Parken in sämtlichen "Eingeschränkten Halteverboten" - allerding ohne Behinderung des fließenden Verkehrs - zu gestatten. Das bringt allen mehr.

By Chartman (212.185.248.123) on Montag, den 18. September, 2000 - 19:38:

Vielen Dank ersteinmal für Eure rege Teilnahme, leider ist das eigentliche Problem aber noch nicht gelöst.
Wie lange ich Halten darf, ohne zu Parken, daß weiß ich (ansonsten hätte ich das schwer in die Argumentationskette gegenüber den "Grünen" einbauen können).
Die Frage ist: Darf ich als NICHTbehinderter auf einem solchen (ausdrücklich ausgewiesenem) BEHINDERTENparkplatz nun _Halten_ (NICHT PARKEN!)oder nicht? Oder ist dieser Platz generell tabu?
Oder kann man es dort handhaben, wie in einem Bushaltestellenbereich (_Halten_ erlaubt, ohne Behinderung)?

Also, strengt euch bitte nocheinmal an, die Sache interessiert mich wirklich!

Tausend Dank bereits im voraus!

By Greatblackbird (62.180.207.28) on Montag, den 18. September, 2000 - 21:32:

@Chartman
siehe oben: Wenn Du es streng nimmst, darfst Du bis zu 3 Minuten halten und Dein Fahrzeug nicht verlassen. Die STVO wurde dahingehend gelockert, daß Du Dein Fahrzeug auch verlassen darfst, aber nur bei ständigem(!) Sichtkontakt, und auch nur bis zu 3 Minuten. Wenn der Platz innerhalb dieser Zeit von einem Fahrzeug mit berechtigtem Fahrer benötigt wird, mußt Du ihn natürlich sofort freimachen.

By me (212.169.140.71) on Montag, den 18. September, 2000 - 22:06:

Einige Urteile ohne Kommentar

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OVG: Behindertenparkplätze auch bei Auto-Panne tabu
Münster (dpa/lnw). Wer sein Auto bei einer Panne auf einem Behindertenparkplatz abstellt, riskiert das Abschleppen des Wagens. Das geht aus einem am Mittwoch in Münster veröffentlichten Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) für Nordrhein-Westfalen (AZ: 5 A 2339/99) hervor. Demnach darf ein auf einem Behindertenparkplatz unberechtigt abgestelltes fahruntüchtiges Auto auch dann abgeschleppt werden, wenn kein Berechtigter den Parkplatz benötigt. Im konkreten Fall hatte eine Frau aus Essen vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf Erstattung der Abschleppkosten geklagt, nachdem ihr defektes Fahrzeug von einem Behindertenparkplatz auf ihre Kosten abgeschleppt worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Das OVG bestätigte das Urteil. In der Begründung hieß es, Behinderte sollten darauf vertrauen können, dass der gekennzeichnete Parkraum ihnen zur Verfügung stehe. Grundsätzlich müsse ein Fahrer sein Auto unverzüglich entfernen und gegebenenfalls selbst abschleppen lassen, wenn es an einer Stelle liegen geblieben sei oder abgestellt wurde, wo das Parken verboten ist.

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Wer unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz steht, muss selbst dann mit einem Bußgeld rechnen, wenn er sein Auto für weniger als drei Minuten verlässt. OLG Düsseldorf, (AZ.:5 Ss Owi 332/95)

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An der Freihaltung von speziell für Behinderte eingerichteten Parkmöglichkeiten besteht grundsätzlich ein erhebliches öffentliches Interesse. Der Fahrer eines verbotswidrig auf einem Behindertenparkplatz abgestellten Pkw muß
daher die Abschleppkosten auch dann tragen, wenn wie im konkreten Fall ein Berechtigter nicht am Parken gehindert wurde. Urteil des VGH München vom 29.01.1996 24 B 94. 1712 Praktiker Report Heft 11/96 Seite 17

By AK (195.37.128.1) on Dienstag, den 19. September, 2000 - 08:23:

@Greatblackbird

Die STVO wurde dahingehend gelockert, daß Du Dein Fahrzeug auch verlassen darfst, aber nur bei ständigem(!) Sichtkontakt, und auch nur bis zu 3 Minuten.

Das entspricht nicht dem Wortlaut von § 12 Abs. 2 StVO. Ist die Sache mit dem ständigen Sichtkontakt eine Interpretation der Gerichte, und wenn ja, aus welchen Urteilen geht dies hervor?

By Chartman (195.145.29.49) on Dienstag, den 19. September, 2000 - 08:49:

Super! Jetzt ist wirklich alles geklärt!
Um beim nächsten Mal die einfachen Fragen mir selbst beantworten zu können wäre meine letzte Frage, ob es irgendwo solche Urteile in einer Online-DB gibt?

By farendil (62.180.170.96) on Dienstag, den 19. September, 2000 - 10:53:

juris :-)

By Greatblackbird (213.20.121.25) on Dienstag, den 19. September, 2000 - 11:00:

Die Abänderung bezieht sich nicht auf §12 Abs.2 STVO! Grundsätzlich gilt: Wer -egal zu welchem Zweck- länger als 3 Minuten hält, der parkt, auch wenn sich der Fahrer aus der Sichtweite seines Wagens entfernt.
Wer in einem eingeschränkten Halteverbot sein Fahrzeug ein-oder ausläd, darf dies ohne zeitliches Limit tun, jedoch gilt die Auflage, dieses zügig zu tun. Dies darf auch auf Parkflächen geschehen (hierzu würde auch die Parkfläche eines Behindertenparkplatzes zählen).
Hierzu darf sich der Fahrer auch aus der Sichtweite seines Fahrzeugs entfernen (früher nicht!).
An Parkuhren oder auf Parkflächen mit Parkscheinautomaten braucht nicht gezahlt werden, solange ein-oder ausgeladen wird.

Diese Infos stammen aus der Autozeitschrift ACV-Profil 10/1996. Ob es sich dabei teilweise oder vollständig um Urteile handelt, geht daraus nicht hervor. Mir ist nicht bekannt, daß sich an diesen Regelungen etwas geändert hat.

By gregor (212.126.210.242) on Dienstag, den 19. September, 2000 - 17:28:

naja, ich sehe das problem weniger bei irgendwelchen Behindertenparkplätzen vor Behörden (die dann oft eine Treppe ins Amt rein haben) sondern bei irgendwelchen Parkplätzen vor Ärzten und Altersheimen wo Fahrdienst/Pflege Personal dann Behinderte/Kinder/etc. ein und ausladen kann. Wenn dort dann irgendein lauffauler (nicht körperlich behinderter) Sack seinen Benz geparkt hat und man dann als Zivi irgendwelche alten Rollis auf einer vielbefahrenen Straße ausladen muß ist das nicht wirklich ungefährlich.

By Alberto (62.158.218.91) on Freitag, den 22. September, 2000 - 09:51:

Hallo, Gregor, da stimme ich Dir zwar zu, aber das Problem der Behindertenparkplätze ist schlicht und ergreifend die "Inflation". Es ist nahezu zur Manie geworden, auf jedem - noch so unbedeutendem - Parkplatz erst mal ganz vorne 2 - 3 "Behindertenparkplätze" einzurichten, die wirklich nicht benötigt werden, denn sie stehen ja Tag und Nacht leer. Die Verschwendung dieses wertvollen Parkraumes ist - bundesweit gesehen - enorm. Keine Verschwendung ist es da, wo Behinderte auch garantiert zufahren, also vor Ärztehäusern, Krankenhäöusern, Behörden etc. Meinetwegen sehe ich es auch noch am Supermarkt ein, weil dort sowieso genügend Parkplätze vorhanden sind, und eben ein Behinderter das Privileg erhält, ganz vorne zu parken. (Mit Integration hat dies allerdings wenig zu tun).
Aber - fahrt mal durch die Städte - überall stehen ganz vorne 2 Plätze frei. Und nochmals: Behindertenausweise bekommen auch viele - nicht gehbehinderte Menschen. Die haben dann dieses Privileg zu unrecht. Also die Lösung wäre: Weniger Parkplätze dieser Art. Dafür striktes Freihalten erzwingen. Aber nur Sonderausweise für "Gehbehinderte". Ein "Herzkranker" kann zwar umsonst Straßenbahn fahren, aber er kann, wenn er schon autofährt - auch normal parken. Sonst wird die Bevölkerung das Parkverbot nicht mehr akzeptieren.
Ich habe einen Freund, der hat einen normalen 5er-BMW. Dieser hat einem Behinderten einen grünen Ausweis für 100 DM abgekauft und teilte mir mit, daß dieser Staat (BRD) ihm nun - überall in Deutschland- die vordersten Parkplätze garantiert freihält und er seitdem kein Parkplatzproblem mehr hat. Er muß schließlich n i c h t gehbehindert sein. Und keiner wird einen echten Ausweis anzweifeln, da es jedem peinlich ist, einen echten Behinderten auch noch nach seiner Behinderung zu fragen. So geht es los. Machen das viele, wirds zum Problem. Denkt mal darüber nach!

By sigi (62.226.178.165) on Freitag, den 24. November, 2000 - 12:13:

Hallo,
selbst auf die Gefahr hin, dass ich als "asozial" abgestempelt werde: Wieso kann man einem Behinderten, der vollends in der Lage ist ein Kraftzfahrzeug zu führen, nicht zumuten, einen Parkplatz zu suchen, wie das jeder von uns muss? Wenn ich oftmals die Behinderten ganz normal aus- und einsteigen sehe, fühle ich mich diskriminiert. Denn ich lasse mich mit Rücksicht auf die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit als äußerst schmerzhaft Bandscheibengeschädigter (und nicht anerkannter Behinderter) jeweils im akuten Fall von jemandem fahren und darf dann meilenweit laufen, während der sogenannte Behindertenparkplatz ungenutzt freibleibt. Wie lautet die Steigerung: Abzocke, Superabzocke . . .

By Alberto (62.224.92.154) on Freitag, den 24. November, 2000 - 17:07:

Leider gibt es auch "nicht gehbehinderte Behinderte". Die dürfen dann dort auch parken, was ich in manchen Fällen auch für bedenklich halte.

By Heinz (24.226.74.228) on Freitag, den 24. November, 2000 - 18:12:

Alberto!
In Amerika ist es ein Behinderten Parkplatz :Basta: In Deutschland steiten sich die Nichtbehinderten ob der Behinderte auch Behindert ist? muss mich jetzt fragen wer ist nun Behindert!
Ist nun Behindert in der gleichen Klasse wie Faulheit? So wo ist nun das Freie Land! Wir haben sogar Parkplaetze fuer werdende Muetter,da moechte ich mal euere ansicht hoeren wenn eine Junge Dame in 3 monat schwanger aussteigt!
etwas Laufen macht nichts soll gesund sein
und siqi Du bist nicht der einzige mit Bandscheibenschaden! jeweils im akuten Fall von jemandem fahren und darf dann meilenweit laufen, während der sogenannte Behindertenparkplatz ungenutzt freibleibt. Wie lautet die Steigerung: Abzocke, Superabzocke . . .
Must eben deinem Fahrer sagen wo die eingangstuere ist.

By N.N. (195.37.128.1) on Freitag, den 24. November, 2000 - 18:50:

@Alberto

Deine Informationen hinsichtlich der Parkvorrechte für Behinderte sind leider nicht zutreffend. Auch viele andere Leute verwechseln hier einiges.

Es gibt keinerlei Vorrechte für "Behinderte" oder "Schwerbehinderte mit amtlichen Ausweis" schlechthin. Die entsprechenden Sonderparkplätze sind für "Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde" (§ 41 Abs. 2 Nr. 8 StVO) reserviert (bei letzteren natürlich, wenn sie als Passagier in einem Auto befördert werden), sonst für niemanden. Es ist also der Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit Kennung "aG" notwendig, der nur erteilt wird, wenn der Behinderte auch kurze Strecken nicht oder nur mit großer Anstrengung zu Fuß zurücklegen kann. Typischer Fall sind Rollstuhlfahrer oder Beinamputierte.

Alle anderen Schwerbehinderten - selbst solche, bei denen eine normale Gehbehinderung (Kennziffer G) anerkannt wurde - dürfen solche Parkplätze nicht benutzen.

In der Regel wird auch nicht der Schwerbehindertenausweis ausgelegt, sondern ein von der Verkehrsbehörde aufgrund des Behindertenausweises ausgestellter Berechtigungsschein. Wer einfach einen Behindertenausweis hinter die Windschutzscheibe legt, kann deshalb Ärger bekommen. Erst recht, wenn er sich den Ausweis von jemand anderem "geliehen" hat.

Es dürfte wohl einsichtig sein, daß außergewöhnlich Gehbehinderten (im Sinne der obigen Beschreibung) zu jeder Zeit genügend Parkplätze in unmittelbarer Nähe entsprechender Gebäudeeingänge zur Verfügung stehen sollten, da hier auch geringe Umwege in der Regel nicht zumutbar sind. Auch um den Preis, daß solche Plätze dann die meiste Zeit leerstehen werden. Das liegt in der Natur der Sache.

Die Meinung, daß solche Plätze nur vor Krankenanstalten und dergleichen angelegt gehören, finde ich ein bißchen arrogant. Schon mal daran gedacht, daß Behinderte auch kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen usw. besuchen wollen? Sieh Dich mal in den USA um. Ein öffentliches Gebäude, daß nicht rollstuhlgerecht erreichbar ist, hat dort Seltenheitswert.

Ich glaube, man sollte viel eher gegen diese merkwürdigen Parkplätze "für Eltern mit Kind" vorgehen. Für diese gibt es erstens keine Rechtsgrundlage und zweitens ist noch nicht einmal klar, was genau damit gemeint sein soll. Das man gegen "Nassauer" vorgehen sollte, die Behindertenparkplätze unberechtigt in Anspruch nehmen, steht im übrigen außer Frage. Vor allem gehört dazu ein bißchen Aufklärungsarbeit darüber, wer eigentlich parkberechtigt ist, da viele ihr Auto dort guten Glaubens abstellen.

By garfield (129.143.4.36) on Samstag, den 25. November, 2000 - 10:34:

Zu den Behindertenparkplätzen gibt es nichts hinzuzufügen.

Zu den anderen "merkwürdigen Parkplätzen" kann man nur sagen: Wenn genügend andere Parkplätze in annehmbarer Nähe vorhanden sind, sollte man den Hinweis beachten, ansonsten kann man ihn ruhig ignorieren. Da diese Parkplätze (genauso wie "Frauenparkplätze") nicht in der StVO vorhanden sind, gibt es keinerlei rechtliche Handhabe, diese Anordnungen auch durchzusetzen.

Frauenparkplätze

By Alberto (212.185.252.139) on Samstag, den 25. November, 2000 - 11:41:

Das leidige Thema würde ich so lösen: Alle berechtigten Behinderten dürfen überall - außer in Feuerwehranfahrtzonen, wo eben "eingeschr. Halteverbot" ist, parken. Damit sind sie näher vor jeder Tür und es ist ihnen mehr geholfen.
Die typischen Parkplätze könnten dann drastisch reduziert werden. Was halltet Ihr davon?
Und Frauenparkplätze?? die kenne ich auch nicht. Notfalls gehört das Auto meiner Frau - basta.

By Buschmans (194.77.253.131) on Dienstag, den 28. November, 2000 - 12:12:

Zu Garfield:

Meine Frau wollte mit ihrer schwer- und auch gehbehinderten Mutter, die noch nie etwas mit Autos zu tun hatte, zum Arzt. Sie plazierte deren Ausweis,(der natürlich für diesen Zweck nicht der richtige war), unter der Windschutzscheibe. Die naive Hoffnung, daß ein Mensch behindert ist, wenn er nicht mehr laufen kann, kostet 75 Mark.
Und überall sieht man die leerstehenden Behindertenparkplätze.
Ich bin schon der Meinung, daß es zu diesem Thema etwas zu sagen gibt.
Man sollte den Schwerbehinderten das Parken überall dort erlauben,wo es den Verkehr nicht behindert, und diese Vorzeigeobjekte wären weitgehend überflüssig. (Und deren begeisterte Kontrolle auch)

K.H.B.

By garfield (129.143.4.36) on Dienstag, den 28. November, 2000 - 13:39:

Soweit hast Du schon recht. Die gute Frau sollte aber keine Probleme haben, den Zusatzausweis mit dem "aG"-Vermerk zu bekommen, schon allein deshalb, weil sie ja auch hin und wieder gefahren wird. Abgesehen davon geht der Gesetzgeber halt davon aus, daß ein Fahrer den Behinderten eben bis vor die Tür bringt, ihn aussteigen läßt und dann einen Parkplatz sucht. Insgesamt ist die Praxis der Berechtigungen aber irgendwie wirklich noch nicht ganz ausgegoren. Hier werden zu wenig Berechtigungen ausgegeben. Genauso sollte es, wie ich schon einmal irgendwo geschrieben habe, zeitlich befristete Berechtigungen geben, da jemand, der einen Unfall hatte und sechs Wochen mit einem Gipsbein herumhumpelt, oftmals in seiner Beweglichkeit stärker eingeschränkt ist als jemand, der z.B. wegen eines Motorradunfalls auf den Rollstuhl angewiesen ist, ansonsten aber entsprechenden Sport treibt und dadurch ziemlich fit ist (siehe den früheren Minister Schäuble). Letzterer bekommt logischerweise sofort die Berechtigung, der Gipsbeinträger muß dagegen sehen, wie er zurechtkommt. Hier hört man den Amtsschimmel ziemlich deutlich wiehern, hier geht Formularwesen eindeutig vor Menschlichkeit.

By flox23 (62.155.142.226) on Montag, den 29. Januar, 2001 - 13:16:

Ich bin selber schon von einem Behinderten Parkplatz abgeschleppt worden.

Behindertenparkplätze sind ein heikles Thema,.....

Meistens stehen doch eh nur "illegale" Parker auf den Behindertenparkplätzen. Außerdem kann es ja nicht das Ziel sein das Behinderte überall ganz nah parken können, dann dürfete es ja nur noch Behindertenparkplätze geben. Ich denke das die Behindertenparkplätze einfach zeitlich auf die relevanten Zeiträume eingeschränkt werden sollten.

Eine Kurzparkerlaubnis im eingeschränkten Halteverbot finde ich auch nicht schlecht !!! Vor allem sind diese "Parkplätze" dann auch dort wo sie sein sollen.

Flo

By Stefan (212.62.67.56) on Donnerstag, den 1. Februar, 2001 - 18:16:

Wenn man dieses Forum ließt, fällt einem echt nichts mehr ein. Fast (!!) jeder, der hier einen Rat sucht hat in irgendeiner Form einen Fehler im Strassenverkehr gemacht und fühlt sich ungerecht behandelt, weil er dafür zur Verantwortung gezogen wurde oder wird. Da wird auf Behindertenparkplätzen gepark, obwohl jeder weiß, daß er da nichts zu suchen hat. Aber anstatt zu sagen: "Ich bin das Risiko eingegangen und habe das Pech gehabt, erwischt zu werden" werden hier die Behinderungen und deren tatsächliche Schwere
diskutiert. Es wird immer nur von Abzocken geredet. Ihr kennt doch die Strassenverkehrsordnung und wisst genau, was es kostet, sie zu übertreten. Also fangt doch nicht das Jaulen an wenn es dann Geld kostet, sondern zahlt und lernt was draus (oder lasst Euch nicht erwischen) Ich will hier echt nicht als Moralist erscheinen aber jede Sache hat zwei Seiten. Seht die Sache doch mal aus der Sicht der Behinderten.
Ich selber habe erst gestern eine Situation gesehen, in der ein Rollstuhlfahrer, auf einem Behindertenparkplatz an einem Supermarkt nicht mehr in seinen Wagen kam, weil er von beiden Seiten völlig zugeparkt war. Leider macht die Rücksichtslosigkeit mancher Verkehrsteilnehmer drastische Maßnahmen wie Abschleppen einfach nötig, weil sie es anders einfach nicht kapieren.

By garfield (129.143.4.34) on Donnerstag, den 1. Februar, 2001 - 21:33:

Mit der Bemerkung über die Rücksichtslosigkeit hast du recht.

Alles andere kann ich nicht so auf sich beruhen lassen. Wenn man bestehende Gesetze nicht diskutieren und anzweifeln würde, hätten wir sicher noch die Hexenverfolgung.

Alles weitere steht im Forum, ich füttere keine Elche.

By alfa (195.124.135.4) on Freitag, den 2. Februar, 2001 - 10:42:

@Elch Stefan
vor dem Schreiben bitte Gehirn einschalten:
Woher sollen die rechts und links Parkenden denn wissen, das der mit dem Rollstuhl da rein muss. Der grösste Teil der Behinderten hat übrigens keinen Rollstuhl. Wenn der ausgewiesene Behindetenparkplatz zu schmal dafür ist, ist das Sache des Planers und nicht der Parkenden.
Kann dir meinen früheren Deutschlehrer zum Vorbild empfehlen. Der hat einmal eine rote Ampel überfahren und ist dann anschliessend zur Bullerei gefahren und hat denen das gesagt im vorauseilenden preussischen Kadavergehorsam.

By Polizist (217.4.94.166) on Freitag, den 2. Februar, 2001 - 18:01:

@alfa: Was änderts für den Fahrzeugführer, ob der Parkplatz den Bauvorschriften entspricht oder nicht? Wer nicht gehbehindert ist, hat dort nichts zu suchen. Was diese Parkplätze betrifft, stimme ich Stefan vollkommen zu.
Gestern morgen im Frühdienst hatte ich den klassischen Präzedenzfall. Beim Arbeitsamt in Heilbronn sind zwei Behindertenparkplätze vorhanden. Diese waren belegt - von nicht Behinderten. Wir kamen zufällig dorthin, als diese beiden an ihren Fahrzeugen waren und nicht wegfahren konnten, weil sie eingeparkt waren - von einem schwer gehbehinderten. Bis dieser zu seinem Auto kam, haben wir die zwei Falschparker verwarnt. Zuerst waren sie noch etwas mürrisch, als dann der Behinderte zu seinem Auto kam waren sie allerdings von Sinn und Zweck dieser Parkplätze überzeugt. Er hat sich extrem zu seinem Auto schleppen müssen. Ok, dessen Verhalten war auch nicht in Ordnung und wir wollten auch ihn mit 40 Mark verwarnen und hätten ihn zur Not auch abgeschleppt, wenn er nicht gekommen wäre. Er hat es aber dem Veto der zwei Falschparker zu verdanken, dass er nicht verwarnt wurde. Diese baten darum, dass wir davon absehen...
Ich glaube die halten nie mehr auf einem Behindertenparkplatz.


Gruß,

ein Polizist

By Stefan (212.62.67.49) on Freitag, den 2. Februar, 2001 - 18:10:

@alfa: Du solltest Dir Behindertenparkplätze mal genauer ansehen. In der Regel sind diese, besonders auf diesen Supermarktplätzen extrem breit, damit Rollies dort parken können. Auf dem beschriebenen Parkplatz waren sie auch breit genug. Die beiden Arschlöcher, die sich daneben gestellt haben, haben sich nur einen Dreck um die Markierungen geschert. Ob der da mit einem Rollstuhl rein muß oder nicht, ist eigentlich Scheißegal. Was zählt ist: ES KÖNNTE SEIN.
Dafür sind diese Parkplätze da. Und Fakt ist auch: Diese Wagen hätten dort nicht stehen dürfen, weil es ebenfalls Behindertenparkplätze waren. Der Rollie wurde jedenfalls für seinen Ärger entschädigt. Er hat die Autos abschleppen lassen und hatte richtig Spass, als die Deppen dann Ihre Autos gesucht haben.

By Alberto (193.159.127.184) on Freitag, den 2. Februar, 2001 - 18:14:

Okay, lieber Polizist, Du hast in diesem Falle absolut recht.
Dennoch glaube ich auch, daß es im Verhältnis zu der tatsächlich benötigten Menge zu viele Behindertenparkplätze gibt, die zu 90% immer leer stehen. Das kann schon nerven, besonders, wenn alles andere voll ist.

Mein Vorschlag: (zum Wiederholten Male)
Laßt alle Behinderten einfach ungeschoren im "Eingeschränkten Halteverbot" parken. Dafür werden jeweils aus 2 Behindertenparkplätzen einer entfernt.
Davon haben die behinderten wesentlich mehr, denn sie können fast immer direkt vor der Haustür stehen (Mache ich schließlich auch, aber für 30 Mark). Sie werden nie naß und haben die kürzesten Wege. Und - keiner würde sich darüber aufregen!
Wie wäre das denn?

By garfield (129.143.4.34) on Freitag, den 2. Februar, 2001 - 20:25:

@Alberto:

Ich habe mir gerader die VwV-StVO (Verwaltungsvorschrift zur StVO) ausgedruckt. Mußte das ganze leider erst aus dem dämlichen S.L.U.K.A.-Format in brauchbares Word-Perfect umsetzen, deshalb habe ich mich den ganzen Tag nicht blicken lassen.

In dieser VwV-StVO steht zu §46 Abs.1 Nr.11 (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis [...] von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftszeichen [usw.] erlassen sind):
(Rn. 118 ff.)"Parkerleichterungen: Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung kann gestattet werden,
a) an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist (Zeichen 286, 290), bis zu drei Stunden zu parken. Antragstellern kann für bestimmte Halteverbotsstrecken eine längere Parkzeit genehmigt werden. Die Ankunftszeit muß sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben."

Du siehst, es gibt diese Möglichkeit also schon.

Fraglich ist nur, ob die Hipos diese Regelung kennen.

By alfa (213.196.84.174) on Samstag, den 3. Februar, 2001 - 20:22:

@stefan
vielleicht solltest du dich dann ewas unmissverständlicherausdrücken. Auf einem Behindertenparkplatz parkt man nicht, das ist unbestritten. Das viele Behindertenparkplätze zu schmal für Rollies sind ist leider auch nicht ungewöhnlich. Bei solch einem Platz lasse ich aber nicht noch den "normalen" Platz daneben frei damit ein eventueller Rolli bequem reinkommt. Wenn einer auf einem Behinderten Platz parkt, muss er die Kosequenzen tragen.

By HarryB (202.161.250.213) on Sonntag, den 4. Februar, 2001 - 07:00:

Bei solch einem Platz lasse ich aber nicht noch den "normalen" Platz daneben frei damit ein eventueller Rolli bequem reinkommt.

Na bravo! Ein kurzer Blick auf den Behindertenaufkleber, der an der Windschutzscheibe kleben sollte, koennte Dich davon ueberzeugen, dass da tatsaechlich jemand mit seinem Rolli wieder ins Auto einsteigen muss. Ein wenig mehr Ruecksichtnahme auf diesen Mitmenschen sollte Dich vielleicht doch dazu veranlassen, Dein Auto woanders abzustellen und den weiteren Weg mit Deinen gesunden Beinen in Kauf zu nehmen. Anders gesagt, die Ruecksichtslosigkeit, die aus Deiner Aeusserung zu entnehmen ist, ist erschreckend....

By Alberto (212.185.252.132) on Sonntag, den 4. Februar, 2001 - 11:34:

Ist ja toll, HaarryB ist wieder da.....

By Stefan (212.62.68.34) on Montag, den 5. Februar, 2001 - 02:00:

Damit ist alles beantwortet!!! Echt peinlich.

By alfa (195.124.135.4) on Montag, den 5. Februar, 2001 - 12:04:

@Elch Harryb
Behindertenaufkleber an der Scheibe heisst nicht das der Rollifahrer ist.Solche Behauptungen helfen nicht weiter. Hatte ältere Kollegin, die gute Skifahrerin (Alpin) ist und die mit Brechtigung diesen Aufkleber hat.
Sorry wollte eigentlich nicht noch diesen Oberelch füttern.:-(

By HarryB (202.161.250.158) on Dienstag, den 6. Februar, 2001 - 05:04:

Soll man heulen, soll man lachen? Tatsache ist, dass da jemand berechtigt auf dem Behindertenparkplatz parkt, wenn er einen entsprechenden Aufkleber hat. Und die Wahrscheinlichkeit, dass diese(r) Jemand auf einen Rollstuhl angewiesen ist, ist nun mal nicht verschwindend gering. Welcher Zacken bricht Dir aus der Krone, wenn Du die gebotene Ruecksicht walten laesst?

By Stefan (212.62.68.34) on Dienstag, den 6. Februar, 2001 - 17:56:

Berechtigung - Aufkleber - Rollstuhl oder nicht - "nicht gehbehinderte Behinderte". !!! Tolle Grundsatzdiskussion!! Schließen wir doch jedes Mißverständnis über die Berechtigung aus, indem man die Behinderten klassifiziert und Ihnen Autos mit dementsprechenden Kennzeichnungen (vieleicht ähnlich wie die Armbinde der Blinden)verpasst. Dann fährt der Rollifahrer vieleicht ein rotes Auto mit gelben Punkten, oder so (die Anzahl der Punkte zeigt dann den Grad der Behinderung). Geben wir es Ihnen richtig. Die Behinderung allein reicht nicht - es muß jedem gleich ins Auge springen.

Die Frage war aber:"Darf man auf einem Behindertenparkplatz _halten_ (bis zu drei Minuten), sofern man sich im Einwirkungsbereich seines Fahrzeuges befindet (sprich: Man ist jederzeit in der Lage, einzusteigen und unverzüglich wegzufahren)?"
Die Antwort kann doch eigendlich nur heißen:
Scheißegal, ob man es darf oder nicht - Lass es einfach.
Ich mag in Euren Augen ein "Obrigkeitshöriger Elch" (ein wirklich geiles Wort)sein - ich bin mir aber auch darüber im klaren, daß man schneller als man denkt im Rollstuhl landen kann. Ich denke, daß ich dann für ein bischen Rücksicht sehr dankbar wäre und darum verhalte ich mich jetzt auch Rücksichtsvoll. Sowas sollte überhaupt nicht durch irgendwelche scheiß Paragraphen geregelt werden müssen. "Gesunder Menschenverstand" müßte reichen!!!

By garfield (129.143.4.34) on Dienstag, den 6. Februar, 2001 - 18:16:

Die Behinderten werden schon von deiner Obrigkeit klassifiziert: Gehbehindert heißt nicht automatisch, daß man auf dem Behindertenparkplatz parken darf. Nur wer "außergewöhnlich gehbehindert" ist und dies mit dem Ausweis mit dem Aufdruck "aG" nachweisen kann, darf dort parken.

Für alle anderen Autofahrer gilt: Absolutes Halteverbot.

Die Grundsatzdiskussion könnte man sich sparen, wenn deine Obrigkeit die Möglichkeit, beliebig viele Behindertenparkplätze einzurichten, nicht als willkommenes Mittel zur künstlichen Parkraumverknappung verwenden würde.

In meiner Gegend werden die Behindertenparkplätze so überlegt verteilt, daß ein Behinderter eine brauchbare Mobilität erlangt und Nichtbehinderte genügend Möglichkeiten zum Ausweichen haben. Hier habe ich auch keinerlei Verständnis dafür, daß Nichtbehinderte nur aus Faulheit auf Behindertenparkplätzen parken. In einigen Gegenden wird es aber übertrieben. Und ich rede jetzt nicht von Kurorten, wo ein überdurchschnittlicher Anteil einfach sinnvoll und angebracht ist.

By Stefan (212.62.68.34) on Dienstag, den 6. Februar, 2001 - 19:47:

Bin absolut Deiner Meinung. Nur da, wo es wirklich angebracht und notwendig ist.
Zur Parkraumverknappung kann ich Dir nur sagen, daß die Anwohner in unserer Straße genau deswegen mit dem Ordnungsamt im Klintsch liegen. Ich kann aber nicht glauben, daß die Städte (Außnahmen bestätigen die Regel) dies benutzen, sich an den Autofahrern gesundzustoßen. Schau mal im Haushalt Eurer Stadt nach, wie hoch der Aufwand für den "Ruhenden Verkehr" ist und wieviel durch Knöllchen und ähnliches hereinkommt. Bei uns ist es eher so, daß die Stadt gar nicht daran interessiert ist, möglichst viele Parksünder aufzuschreiben, was für uns als Anwohner ein echtes Problem darstellt. Und das obwohl unsere Stadt permanent an der Pleite langbalanciert. Soviel zu "meiner Obrigkeit". Du kannst mir glauben, wenn ich Dir sage, daß ich die meisten von denen für Heckenpenner halte. Die Meinung, die ich hier vertrete resultiert aus MEINEM Rechtsempfinden. Sie mag für Dich nicht richtig sein, aber deswegen solltest Du mich nicht gleich in Deine Schubladen einordnen. Von mir hast Du hier noch kein Paragraphenzitat gelesen. IHR kennt Euch bestens damit aus, nicht ich. Hier sind einige, die sich wohl mehr an Paragraphen festhalten als ich.

By farendil (217.80.147.23) on Dienstag, den 6. Februar, 2001 - 19:58:

zum thema halten auf behindertenparkplätzen:

meine (wenngleich nicht unbedingt gesetzeskonforme) meinung:solange das nicht der letzte/einzige freie behindertenparkplatz ist, ja.
es muss aber noch mindestens einer frei sein, weil der behinderte - so er kommt - nicht wissen kann, dass du wegfahren wuerdest.

noch was: ich kenne leute, da haben zwei personen einen behindertenausweis mit ag (duerfen also auf dem behindertenparkplatz parken), weil sie ihre im altersheim lebende tante (oder sonstige entfertnere verwandte) ab und zu besuchen oder zu besorgungen etc. fahren.

wie findet ihr sowas? statt das der behindertenparkausweis bei der behinderten person bleibt bekomme gleich 2 personen einen ausweis, weil sie diese frau ab und zu fahren...

By pumukl (195.179.94.21) on Mittwoch, den 7. Februar, 2001 - 13:25:

@farendil:
Es gibt auch Fälle, in denen der Ausweis Dank Namensgleichheit vom verstorbenen Vater auf den 'pumperlgesunden' Sohn vererbt werden.

MfG
pumukl

By Stefan (212.62.68.34) on Mittwoch, den 7. Februar, 2001 - 15:55:

Sowas ist absolut Scheiße und dürfte nicht sein. Es reicht doch wenn der Behinderte den Ausweis hat. Das wäre ja das gleiche, wenn ich meinen Anwohnerparkausweis jeweils den Leuten gebe, die mich besuchen. Außerdem ist es völlig am Sinn und Nutzen des Behindertenausweises vorbei.

By pumukl (195.179.94.21) on Donnerstag, den 8. Februar, 2001 - 08:58:

@Stefan:
Eine übertrieben bürokratische Vorgehensweise hat in der Regel zur Folge, daß es Leute gibt, die die Bürokratie austricksen wollen. Ein Ausweg wäre: einfache, nachvollziehbare, vernünftige, also unbürokratische Regelungen. Derzeit geht der Trend aber in die andere Richtung.

MfG

By Stefan (212.62.68.34) on Donnerstag, den 8. Februar, 2001 - 16:00:

jepp

By Alberto (62.224.92.45) on Freitag, den 9. Februar, 2001 - 18:12:

Behindertenausweise sind nicht "fahrzeuggebunden", was dazu führt, daß jeder einem Behinderten "seinen" Ausweis abkaufen kann. Dieser meldet ihn dann als "verloren" und holt sich einen neuen. Ende.

Wenn man dann noch eine normale Limousine fährt, wird man keinerlei Mißtrauen erwecken, denn die Polizei schämt sich, die Echtheit eines solchen tatsächlich echten Ausweises anzuzweifeln.

Ein Freund von mir hat auf diese Weise - in ganz Deutschland - immer einen Parkplatz vor der Tür.
ich weiß - es ist nicht ganz o.k. - ich selbst würde es nicht machen, dazu ist mir die Strafe, die ich vermeiden kann - nämlich 30 DM - einfach zu gering.
Ich parke generell im eingschr. HV und lasse das "Zufallsprinzip" walten.
In Stuttgart bin ich derzeit bei DM 0,75 pro Parkvorgang. das ist durchaus passabel. Deshalb lasse ich auch die Behindertenplätze in Ruhe.

By farendil (217.80.147.17) on Freitag, den 9. Februar, 2001 - 19:42:

@alberto: zwei berichtigungen:

a: unberechtigt auf einem behindertenparkplatz kostet keine 30, sondern 75,-
-außerdem berechtigt es zum sofortigen abschleppen.

b: zumindest kurzzeitig ist es auf einem normalen "bezahlparkplatz" am billigsten.

diese verstöße kosten nur 10,-

By garfield (129.143.4.34) on Freitag, den 9. Februar, 2001 - 20:19:

Falls es jemand noch nicht weiß: Bei vielen elektronischen Parkuhren läßt sich einfach feststellen, seit wann sie abgelaufen ist:

An der Unterseite des Kastens nachsehen. Dort ist eine versenkte Taste angebracht, die man ein paar Sekunden drücken und festhalten muß. Dann zeigt die Parkuhr an, wie lange sie schon abgelaufen ist.

By Alberto (212.185.252.130) on Samstag, den 10. Februar, 2001 - 13:42:

@farendil
Ich weiß schon, daß es 75 DM kostet. Ich meinte jedoch, daß ich stattdessen immer im HV parke - das kostet - nur, wenn man erwischt wird, DM 30.
Da ich aber selten erwischt werde, ist mein Durchschnits-Parkentgelt eben nur 75 Pfennige.
Wo gibt es so was heute noch?

PS: Man muß natürlich konsequenterweise immer im HV parken und nicht etwa in Parkhäuser gehen, sonst wird es durchschnittlich viel teurer.

By Stefan (212.62.68.34) on Samstag, den 10. Februar, 2001 - 17:49:

Die gleiche Meinung hatten einige Leute, diee sich bei uns in der Strasse permanent auf die Anwohnerparkplätze stellten. Da recht wenig kontrolliert wurde, war die Chance erwischt zu werden recht klein. Das änderte sich schnell, nachdem die Anwohner beim Ordnungsamt recht massiv Protest eingelegt hatten. Es hat ganz schön dumme Gesichter gegeben, als plötzlich jeden Knöllchen an den Autos waren. Als dann noch ein Typ, der auf einem Hydranten parkte, abgeschleppt wurde, haben die Dummbeutel dann doch gelernt, daß sie da nicht stehen dürfen. Die Leute, die nichts draus gelernt haben und weiterhin dort stehen, kassieren mittlerweile Punkte. Hier is jedenfalls nichts mit: "für 75 Pf. parken.

By Alberto (212.185.252.132) on Sonntag, den 11. Februar, 2001 - 13:26:

Ja, ja, Stefan, überall geht es natürlich nicht.
Ich spreche aber von den vielen Zeichen 286, die dort stehen, wo man eigentlich niemanden behindert.
Dort parken auch meistens viele Autos - nur, daß die Stadt für das Aufstellen dieser zeichen eben 30 Mark kassiert - von jedem Parker.
Hätten sie dort Parkuhren hingestellt, gäbe es eben nur 1 - 3 Mark. So ist das.
In diesen gebieten müßten sie aber die Politessen verdreifachen, um alles abzukassieren. deshalb fällt mein Schnitt so günstig aus. (Ungefähr 1 : 40)

By M.P. (149.225.59.239) on Sonntag, den 11. Februar, 2001 - 14:04:

@Alberto:
"DM 0,75 pro Parkvorgang. das ist durchaus passabel. Deshalb lasse ich auch die Behindertenplätze in Ruhe."
Ist das der einzige Grund für Dich ?

@Alberto:
"Man muß natürlich konsequenterweise immer im HV parken und nicht etwa in Parkhäuser gehen, sonst wird es durchschnittlich viel teurer."
Prima - und jetzt versuche Dir vorzustellen, alle Autofahrer würden so 'klug' rechnen und hätten diese 'pfiffige' Idee...

By Stefan (212.62.68.34) on Sonntag, den 11. Februar, 2001 - 15:04:

@alberto: M.P. hat irgendwie recht. Gott sei Dank rechnet nicht jeder so wie Du. Ich denke, man kann nicht alles als Schikane der Städte hinstellen.
Irgendwann werden die Städte vieleicht die Ordnungskräft verdrei- oder verzehnfachen, weil sie das Problem anders nicht in den Griff bekommen. Dann sind die Leute in den Arsch gekniffen, die sich vieleicht wirklich aus "wichtigen Gründen" kurzfristig ins eingeschränkte Halteverbot stellen, weil es nicht anders geht.
Ich hoffe, Du ziehst Dir den Schuh dann an und stehst dazu, da es durch "prinzipielle Falschparker" wie Dich dazu kommt und meckerst nicht wieder über die "Behördenwillkür".

By Alberto (193.159.129.3) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 10:19:

Ich rede nur von den HV´s, die wirklich nicht stören - an denen auch immer Autos irgendwie herumstehen. Dort könnte man längst Parkfläche machen, aber man will es ja nicht - weil man 30 Dm kassieren kann.
Nur - so geht deren Rechnung eben nicht auf, weil sie zu wenige Politessen haben.
So lange das so ist, klappt meine "Durchschnittsrechnung.

Außerdem gehe ich noch aus einem anderen Grund fast nie in Parkhäuser:

Dort bekommt man regelmäßig "Dellen" in die Tür - von den lieben Nachbarn, weil es eben in der Regel sehr enge Parallel-Parkplätze sind.

Diese Delle kostet aber ca. 600 DM - beim Lackierer.

Also - 30 DM ist dagegen ein Witz!

By Coolman (193.159.108.185) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 11:07:

Alberto, achte bitte auch darauf, ob das Halteverbot möglicherweise angeordnet wurde, um Lieferverkehr zu ermöglichen. Wenn das nicht klappt, weil aus Bequemlichkeit vollgeparkt, stellen die sich ohne zu zögern in die zweite Reihe. Und dann können wir nicht mehr fahren, weil Dir ein paar Schritte zu Fuß zu viel sind.

By Stefan (212.62.68.34) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 14:42:

Nach wessen Ansicht nicht stören???? Wenn Du wirklich glaubst, die Hv's gibt es da nur um die Autofahrer abzuzocken, dann leidest Du unter einem ausgeprägten Verfolgungswahn.
"an denen auch immer Autos irgendwie herumstehen" ?!? Und mir wird vorgeworfen, ich würde mich blind an irgendwelche dummen Regeln halten! Irgendein Arsch macht es vor und alle machen's nach. DAS ist der Grund, warum alles so streng reglementiert wird. Weil irgendwo irgendeiner eine Nische im System findet und alle sich drauf stürzen. Das "Regelwerk" Strassenverkehrsordnung wird immer dicker und unübersichtlicher, der Schilderwald wächst und die Strafen werden härter. So langsam weiß ich, wem wir das zu verdanken haben.

By Billy Bob (24.226.74.228) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 15:03:

Denjenigen die sich einen Dreck um die Gesetze
kuemmern und dann auf die willkuerlichen Verordnungen {Abzocke}schimpfen>

By Alberto (62.158.213.241) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 15:40:

Ja, ja, Leute, habt ihr das noch nicht gewußt?
In mir steckt ein kleiner Anarchist, der sich einen Dreck um Halteverbote schert und damit den Staat zum Wanken bringt.

Ich bin die Ursache für die vielen Staus - auch dafür, daß keine Krankenwägen mehr durchkommen, weil alle es mir nachmachen und sich einfach über das Zeichen 286 hinwegsetzen. Jawohl.

"Die Menschen sind schlecht - sie denken an sich - nur ich denk an mich!"

Aber... würde jeder nur an sich denken, - ... dann wäre an alle gedacht, oder?

By Waibli (62.158.206.22) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 18:10:

Etwas dünn, Herr XXX.



geändert von Farendil:
hier hat niemand das Recht, Klarnamen von Forumsteilnehmern zu veröffentlichen, außer den Teilnehmern selber!

By Billy Bob (24.226.74.228) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 22:37:

Alberto
Tief luft holen,ruhig durchatmen,und dann mal nachdenken!
Es war nicht auf dich gemuenzt, aber denke doch mal nach,wenn jedem den mal etwas gegen den strich geht, denkt er muss die welt aendern und dann sauer ist, da eben andere andes Denken wo kaeme da die menschheit hin?Ich moechte hier wirklich nicht den Moralapostel spielen,aber stelle dir mal vor jederman wuerde fahren wie es ihm oder ihr gefaellt,ohne jede ruecksicht auf andere,man du koenntest ja nicht mal die strasse ueberschreiten,oder mal ganz krass auszudruecken!

Da ist ein Stau,und alles ist dicht,dann kommt ein ganz schlauer und faehrt auf den Gehsteig,
den da ist ja im moment kein Fussgaenger,da kann ich ja drauf und um den Stau rumfahren denn ich habe es ja sooo eilig. Ist das O.K.Oder?

Da muss doch eine regelung sein um die ganze sache einigermasen in gang zu halten wenn es auch manchesmal schwerfaellt sich daran zu halten,aber es ist doch noch immer besser als
keine kontrolle!Und wenn wirklich mal kein Platz zum parken in der naehe ist,muss man eben etwas weiter laufen,als gesunder mensch kann man das schon mal,und soll auch gesund sein!
So rege dich nicht auf das ist ungesund!Man kann davon einen Herzinfrakt bekommen
Billy Bob

By M.P. (149.225.161.230) on Dienstag, den 13. Februar, 2001 - 01:37:

@Alberto:
Nachdem eine Frage bereits 'aufschlußreich' beantwortet worden ist, wie sieht es denn mit der Zweiten aus ?

Off-Topic: Tut mir ja leid Alberto, aber an Deinem Verhalten läßt sich recht anschaulich das Dilema der F.D.P. beschreiben. Früher setzte man auf die Verantwortung des Einzelnen (sowohl hinsichtlich der Eigenverantwortung wie auch des Verantwortungsbewußtseins gegenüber anderen), damit hätte sich die Rolle des Staates auf wenige regulierende Tätigkeiten beschränken können. Zu dieser Zeit habe ich die F.D.P. bewundert. Heutzutage geht es (fast) nur noch um das Eigeninteresse - und dem Staat möchte man die Aufgabe zuweisen, dafür zu sorgen, daß keiner dabei stört. Mein Beileid zu diesem Trauerspiel...

By Stefan (212.62.68.34) on Dienstag, den 13. Februar, 2001 - 15:23:

Es gibt ja nicht nur einen "Alberto", sondern viele und das in jeder Stadt. (Sorry, jetzt nicht wieder persönlich nehmen) Jeder von denen ignoriert gewisse Vorschriften weil er halt seine eigene Rechtsauffassung hat und es einfacher ist, sich 'drüber hinwegzusetzen, als sich mal mit den zuständigen Leuten zu unterhalten und zu hinterfragen, warum da oder dort Halteverbote angeordnet sind. Diese Leute sind nämlich durchaus bereit, Auskunft zu geben (bei uns jedenfalls). Das könnte allerdings Euer Weltbild von den Abzockern durcheinanderbringen. Ich find's es echt lustig, daß einige Leute meinen, die Städt würden sich an den Autofahrern gesundfinanzieren. Die Sache rechnet sich überhaupt nicht. Im Gegenteil. Leider ist - wie wir sehen - vielen Autofahrern mit Vernunft nicht beizukommen, also werden sie zur Kasse gebeten (was einem ja bekanntlich am nächsten ist, ist der eigene Arsch - und da sitzt ja auch das Portomonaie)und die Regeln immer weiter verschärft.
Auch wenn ich mich wiederhole - Wenn nicht jeder so "Ichbezogen" denken würde und sich einigermaßen rücksichtsvoll verhalten würde, wären viele Vorschriften gar nicht nötig - Womit wir auch wieder bei den Behindertenparkplätzen wären.

By Alberto (193.159.128.90) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 10:36:

Vielleicht ist ja bereits alles "zu Tode" geregelt, so daß man fast keine Chance hat, alles richtig zu machen?
Das setzt generell die Hemmschwelle herab und danach kommt dann die "Anarchie".

Jedenfalls mußte ich - über Jahre hinweg - mit anschauen, wie in Stuttgart die am Straßenrand durchaus vorhandenen möglichen Parkflächen einfach mit Z. 286 versehen wurden.

Man will den Stau und man will den Autofahrern aufzwingen - mit dem Bus zu fahren.

Man nimmt ihnen einfach die Parkplätze weg und hofft so, daß sie nun genügend genervt sind, wegzubleiben.

Das ist es was ich nicht akzeptiere.

By garfield (129.143.4.34) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 13:34:

Zumindest in Stuttgart akzeptiere ich es und bleibe weg. Und zwar ganz. Ich sehe keinen Grund dafür, mit dem ÖPNV in eine autofeindliche Stadt zu fahren. Nachmachen erwünscht.

By Alberto (62.158.213.196) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 15:24:

@Garfield. Oder so.

By Stefan (212.62.68.34) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 17:27:

Bei uns in Minden ist das anders. Hier gibt es eigendlich genug Parkplätze. Sogar kostenlose. Es gibt einen großen Platz auf dem die Kirmes stattfindet, der ansonsten als kostenloser Parkplatz zur Verfügung steht. Die Leute brauchen nur über eine extra gebaute Brücke gehen und stehen direkt in der Innenstadt. Es gab sogar einen Shuttleservice. Es wäre wirklich kein Problem. Statt diesen Parkraum zu nutzen parken die Leute jedoch trotzdem wie die wilden Säue alles zu, weil sie zu faul sind auch nur 3 Schritte zu Fuß zu gehen. Falschparken aus Not kann ich verstehen. Falschparken aus Faul- oder Dickfelligkeit kann nicht teuer genug sein. Das betrifft z.B. die Leute, die sich bei uns permanent auf die Anwohnerparkplätze stellen, obwohl 3 Minuten entfernt ein Parkhaus ist. Es ist so schon schwer genug einen Parkplatz zu finden, da die Stadt auf 30 Anwohnerplätze 50 Ausweise vergibt. Spricht man einen Falschparker darauf an, wird man noch beleidigt. Deshalb bin ich der Meinung, daß man hart durchgreifen und es richtig teuer werden muß, damit es auch der größte Esel begreift. Die Leute haben überhaupt kein Unrechtsbewußtsein mehr. Ich wohne in einer Strasse, in der es 5 Kneipen, einen Kindergarten und eine Schule gibt. Das ganze ist verkehrsberuhigter Bereich (zu Recht), da hierdurch die Schulkinder der umliegenden Schulen zum Bus gehen. Kopfsteinpflaster und sehr eng. Ihr solltet aber mal sehen, mit welcher Geschwindigkeit manche Autofahrer durch diese Strasse ballern. Ich selber bin 2x fast angefahren worden und die Fahrer sahen gar nicht ein, was sie falsch gemacht hatten. Wir (die Anwohner) wollen, daß hier mal geblitzt wird, die Stadt reagiert aber nicht. Ich selber bin leidenschaftlicher Autofahrer und ich bin ganz bestimmt kein Engel. Wenn Du aber jeden Tag diese Scheiße siehst, dann bekommst Du eine ganz andere Sichtweise und verstehst plötzlich Sachen, die Du vorher nicht eingesehen hast. Jetzt bin ich selber davon betroffen und darum weiß ich wovon ich rede. Ich kenne jetzt BEIDE Seiten.
Es gibt viele, viele Vorschriften, die auf den ersten und zweiten Blick sinnlos erscheinen, die aber einen Sinn bekommen, wenn man beide Seiten sieht. Sturheit und nur sein eigenes Rechtsbewustsein als Maß ansetzen bringt da gar nichts.

p.s. Tschuldigung, es is ein bischen lang, aber daß mußte ich einfach mal loswerden

By farendil (217.80.147.114) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 17:40:

@stefan: und warum wird dort nicht geblitzt??? - weil dort zu wenig zu holen ist - es gibt lohnendere stellen (z.b. die gut ausgebaute und auf 50 beschränkte ausfallstraße)

zum parken: was wirklich bestraft gehört, ist die unfähigkeit oder vielleicht auch blödheit zu parken. - wenn ich sehe, wie manche durch ihr auto den platz blockieren, wo mehrer hinpassen und ich such mich dumm, da könnte ich...

ja, ich weiß: nicht platzspaarend geparkt=20,- aber abgesehn, daß dannach so gut wie nie geschaut wird, ist es zu wenig.

By Alberto (212.185.252.131) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 18:46:

Ich war am Dienstag in Hannover. Alle Achtung - die haben richtig Verkehrsraum. Generll fast 2-spurige Straßen - u n d jeweils rechts am Straßenrand total freie Parkfläche - und 2-spurige - übersichtliche große Kreisverkehre.
Man kommt überall ungehindert durch. In die großen Kreisel kann man fast "ungehindert" ein- und ausfahren - eine Lücke ist da immer. Und parken? kein Problem. Leider - was will ich in Hannover, gell?

By HarryB (203.198.111.181) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 05:25:

und warum wird dort nicht geblitzt??? - weil dort zu wenig zu holen ist - es gibt lohnendere stellen (z.b. die gut ausgebaute und auf 50 beschränkte ausfallstraße)

Und wieder einmal wird da eine Behauptung in den Raum geworfen, ohne eben beide Seiten zu hoeren. Ich kenne die andere Seite auch nicht, aber es koennte doch vielleicht sein, dass die Gegebenheiten zu schwierig sind, um einen Blitzer aufzustellen, die Parkplaetze sind ja offensichtlich ohnehin alle dauerhaft belegt. Es koennte eine Menge von Gruenden geben, oder aber die oben gemachte Behauptung koennte richtig sein. Letzteres zweifele ich aber an, denn dieses Argument 'dort gibt es mehr zu holen' ist einfach zu abgedroschen und existiert nur in den Koepfen einiger vieler Autofahrer.

By Stefan (212.62.68.34) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 11:49:

farendil: Die Strasse, die Du meinst ist sicher die Stemmer Landstrasse aus dem Bilderbereich.
Dazu kann man nur sagen - Wenn Du da wohnst, ist es wie wenn Deine Hofausfahrt direkt auf die Autobahn mündet.
Man kann aber generell sagen, daß in Minden relativ wenig geblitzt wird (im Vergleich zu anderen Städten). Auf der B482 nach Lahde stehen z.B auf einer Stecke von 20 Km 2 Starenkästen. Die Strasse ist gut ausgebaut, fast schnurgerade (mit leichten langgezogenen Kurven) und dient regelmäßig als Rennstrecke. Jedes Jahr gibt es dort eine Menge Unfälle mit Toten. Ich hab kein Problem damit, wenn die Rennteilnehmer sich gegenseitig umbringen. Im Gegenteil - man sollte an jeder Stelle, wo sich so ein Idiot ins Gemüse geschraubt hat, ein Bild seiner Leiche auf einer Plakatwand aufhängen. Leider sterben dort immer wieder Unbeteiligte. Wie willst Du das ohne verstärkte Kontrollen verhindern??? Das ist genau wie auf der Stemmer Landstrasse. Es geht um Sicherheit(!!) und nicht um Abzocke.

Zum Parken: Die Stadt teilte mir auf schriftliche Anfrage mit, das es gar nicht gewünscht sei, jeden Falschparker aufzuschreiben, sondern man vielmehr eine geordnete Parksituation herstellen will. Nachdem einige Anwohner beim Bürgermeister eine Beschwerde über den Leiter des Ordnungsamtes einreichten, änderte sich seine Meinung jedoch. Die Strassenverkehrsordnung muß, WENN, dann für jeden gelten, sonst ist sie ganz überflüssig.

@garfield: Damit gibst Du Ihnen doch recht. Wehren sollte man sich schon - nur eben bei der richtigen Stelle.
Ein Beispiel: In Bünde wurde vor einiger Zeit zusammen mit dem ADAC der "Schilderwald" bereinigt. Man hat sich gemeinsam an die Stadtverwaltung gewandt und vernünftige Argumente vorgebracht. Es geht also. "Anarchie" ist absolut der falsche Weg. Man tut ja nur das, was man den Behörden vorwirft und legt die Strassenverkehrsordnung nach seiner Meinung aus.

By garfield (129.143.4.34) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 12:19:

Ich gebe ihnen nur so lange damit recht, so lange es genügend Leute gibt, die mein Beispiel nicht nachmachen, sondern sich freiwillig weiterhin durch die willkürlichen Verkehrsbehinderungen quälen oder auf den ÖPNV umsteigen (der zugegebenermaßen im Stadtbereich von Stuttgart nicht einmal ganz schlecht ist, ganz im Gegentum zur Anbindung der Umgebung). Wenn die Innenstadt von Stuttgart aber irgendwann leer von Autos und ihren Fahrern ist, weil alle so wie ich reagieren, wird es für die Stadt wirtschaftlich spürbar. Dann beginnen die sich zu wehren, denen das wirklich weh tut: die Einzelhändler in Stuttgart. Und deren Meinung zählt im Rathaus mehr als die eines Umlandbewohners, der nicht einmal eine Stimme bei der Bürgermeisterwahl hat.

Wie ich bereits gesagt habe: es gibt nichts, das es nur in Stuttgart gibt. Man bekommt wirklich alles, was man will, auch außerhalb und weitgehend ohne Verkehrswillkür. Entweder autofreundlich im Supermarkt auf der grünen Wiese oder auch noch umweltfreundlich im Versandhandel. Der Aufwand, den man sich machen muß, um sich diese anderen Quellen zu erschließen, ist geringer als der, den man mit den Wartezeiten auf Bus und Stadtbahn oder der Parkplatzsuche in der Innenstadt verbringen würde. Deshalb kann ich nur empfehlen, daß man sich den Weg zum Einkauf nach Stuttgart spart. Man versäumt dadurch überhaupt nichts und spart außerdem Nerven. Sollen sich die Einzelhändler wehren, wenn sie Umsatzeinbußen bemerken, oder sollen sie eingehen. Nur sie können effektiv gegen die Willkür des Rathauses vorgehen, auf Auswärtige hört keiner.

By Stefan (212.62.68.34) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 16:10:

Damit hast Du natürlich Recht. Versuchen würd ich's trotzdem. Und wenn es nur dafür ist, daß man sich nicht den Vorwurf machen lassen muß, nicht wirklich was zu tun und nur zu Meckern.

By garfield (129.143.4.34) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 16:22:

Ich tu doch was: Ich rufe hier (und an anderen Stellen) öffentlich dazu auf, nicht in autofeindliche Städte wie Stuttgart zu fahren. Wer nicht gerade in einer solchen Stadt wohnt oder arbeitet, braucht nicht hineinzufahren und Geld dort liegenzulassen, daß damit weitere Verkehrsbehinderungen gebaut werden können. Sucht die autofreundlichen Alternativen, es gibt genügend davon. Es kostet am Anfang etwa genau so viel Überwindung wie der Umstieg zum ÖPNV, wenn man sich aber mal daran gewöhnt hat, sieht man, daß man sich die autofeindlichen Städte ohne Verzicht auf Komfort sparen kann.

By Alberto (212.185.252.131) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 17:49:

Stimmt, Garfield, und ich kann gleich noch nachschieben: Waiblingen ist auch zu meiden!
Dort gibt es mehr Polizisten, als Bürger - im Gegensatz zu Weinstadt/Enderbach/Großheppach.
Dort sind nämlich alle Parkplätze - und sogar das Parkhaus völlig frei. Das Parkhaus ist außerdem mal richtig flach und breit, so daß man mit jedem Auto hineinkommt - mit jedem!

Durch Waiblingen dagegen zieht sich eine "Spielstraße" mit 7 kmh-Begrenzung - und viele viele Blitzer! Die stehen sogar nachts, kurz vor der Einfahrt - zur einzigen Tiefgarage (Porsche-Felgen-Killer) - dort ist 20 kmh - da stehen sie um 22.30 Uhr noch und blitzen.

Also - auf nach Endersbach - dort ist das Paradies - für den Osten von Stuttgart.

By garfield (129.143.4.34) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 19:37:

Das neue Gebiet zwischen Reichenbach und Plochingen macht sich auch nicht schlecht: Riesiger Sportartikel-Markt, ein großer Pflanzenmarkt und ein anscheinend universeller Supermarkt. Mal sehen, was noch kommt, Platz ist noch da. Wundert mich im Nachhinein nicht mehr, daß die Einzelhändler in beiden Orten dagegen Sturm gelaufen sind, dort wird ihnen ganz schön der Umsatz versaut. Wenn ich aber nur zwei Kilometer weiter fahren muß und dafür fast genau vor der Tür parken kann, statt mich suchend durch enge und winklige Innenstädte mit Tempo 30, rechts-vor-links und Einbahnstraßen quälen zu müssen, weiß ich, wo ich lieber einkaufe.

Abgesehen davon ist das neue Gebiet in Endersbach auch nicht schlecht. Vor allem, seit es dort einen McD. (leider ohne Lasagne) gibt. Nur die bescheuerte Ampel vor dem Ort in Richtung Stetten sollte nachts abgestellt werden, die ist sackdämlich geschaltet! Oder kommt da im Lauf des Jahres endlich ein Kreisel hin?

By Stefan (212.62.68.34) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 13:34:

Macht doch mal ne Karte mit den Autofahrerfreundlichsten Städten.

By balu111 (217.5.85.98) on Sonntag, den 26. August, 2001 - 21:10:

Entgegen der von einigen hier vertretenen Meinung, Halten bis zu 3 Minuten wäre auf Behindertenparkplätzen erlaubt, möchte ich davor dringend abraten und die folgende Lektüre empfehlen : http://www2.annonet.de/recht/aktuelles/
Dort wird u.a. ausführlich erklärt, dass diese Sonderparkplätze nur von Berechtigten genutzt werden dürfen und ein Abschleppen bzw. Verwarnungsgeld schon bei einer Verweildauer von unter 3 Minuten erfolgt > bzw. erfolgen kann.

By farendil (217.0.227.67) on Sonntag, den 26. August, 2001 - 23:21:

@balu: abgesehen davon, daß ich in dem link nichts zum thema finden kann, wird deine argumentation durch ständiges wiederholen in verschiedenen threads auch nicht wahrer.

By Balu111 (217.0.204.87) on Montag, den 27. August, 2001 - 08:27:

@farendil:
Anbei noch einmal der Link, der direkt auf die entsprechende Seite führt.

http://www2.annonet.de/recht/aktuelles/vg/09vghh_beh-parkpl.shtm

Hier noch ein weiterer Link zu diesem Thema :

http://www2.annonet.de/recht/aktuelles/lg/03nrw_autobeh.shtm

By Balu111 (217.0.204.87) on Montag, den 27. August, 2001 - 08:38:

"Behinderte Menschen

sind auf Fairneß beim Parken angewiesen"

Mit einer Informationsoffensive will die Hamburger Innenbehörde gegen das unberechtigte Parken auf Behindertenparkplätzen vorgehen. "Jeder, der unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz parkt, macht Menschen das Leben schwer, die auf diesen Parkplatz
angewiesen sind", sagte Innensenator Hartmuth Wrocklage am Dienstag. Gemeinsam mit der Hamburger Behindertenbeauftragten Elke Fank stellte Wrocklage ein Faltblatt vor, das Verkehrsteilnehmer auf die Problematik hinweisen soll.

In Hamburg sind rund 900 Parkplätze für Behinderte reserviert. Auf diesen Parkplätzen dürfen lediglich Menschen ihr Auto abstellen, die eine schriftliche Ausnahmegenehmigung besitzen. Der Schwerbehindertenausweis allein reicht nicht aus. Menschen mit einer
außergewöhnlichen Gehbehinderung und Personen, die blinde Menschen fahren, dürfen auf den Behindertenparkplätzen ihre Autos abstellen.

Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei 17.624 Parkverstöße auf Behindertenparkplätzen. Um zu signalisieren, daß es sich bei diesen Verstößen nicht um Kavaliersdelikte handelt, stieg das Verwarngeld bundesweit von bisher 40 auf 75 DM. "Wer ohne
Berechtigung auf einem Behindertenparkplatz parkt, muß damit rechnen, daß sein Auto abgeschleppt wird", sagte der Innensenator. Er verwies darauf, daß allein die Abschleppkosten rund 200 DM betragen.

"Unterstützen Sie die Mobilität und damit die Integration behinderter Menschen.", appellierte Innensenator Wrocklage an alle Verkehrsteilnehmer. "Natürlich ist die Versuchung groß, sich auf einen freien Behindertenparkplatz zu stellen. Aber jeder sollte wissen, daß
er damit Menschen das Leben schwermachen kann, die auf diesen Parkplatz angewiesen sind."

By farendil (217.80.147.79) on Montag, den 27. August, 2001 - 09:12:

@balu: deine nachrichten oder faltblätter kannst du an me (info@radarfalle.de) schicken, der setzt sie dann vielleicht in die news...
jedenfalls ist das forum nicht dazu gedacht hier fast außschließlich irgendwelche anderen quellen zu posten, sondern dient dem meinungs und informationsaustausch.

im übrigen geht es in dem urteil vor allem darum, daß die kägerin behauptet, das fahrzeug nicht auf einem behindertenparkplatz abgestellt zu haben.

weiterhin geht es um 7 minuten parkzeit. zudeiner aussage, daß bereits nach weniger als 3 min abgeschleppt werden darf, kann ich nichts finden.

außerdem handelt es sich nur um ein urteil des VG hamburg, also der ersten instanz. es wäre ratsam, hier entsprechende urteile von höheren gerichten zu posten.

By Balu111 (217.0.204.42) on Montag, den 27. August, 2001 - 09:39:

Sich für die Belange der Behinderten einzusetzen bedeutet den behinderten Menschen die Möglichkeit geben, das sie ihr Leben möglichst weitgehend selbst gestalten.
Angesichts ihrer besonderen Hilfsbedürftigkeit und Schutzwürdigkeit müssen
Schwerbehinderte darauf vertrauen können, dass ihnen die speziell für sie eingerichteten Parkplätze jederzeit zur Verfügung stehen und notfalls mit polizeilicher Gewalt freigemacht werden.

Wer sein Fahrzeug unberechtigt auf Behindertenparkplätzen abstellt verhält sich Egoistisch und im höchsten Maße Unmoralisch > Daher ist dies für mich in keinem Fall ein Kavaliersdelikt !

Und hier noch eine Anmerkung für die "Experten auf dem Gebiet der Medizin" : Nicht jede Schwerstbehinderung die zum Parken auf Sonderparkplätzen berechtigt ist durch "fachmännisches Betrachten" zu erkennen.
Bleibt fair ! Parkt nicht auf Behindertenparkplätzen !

By officer (213.187.67.239) on Montag, den 27. August, 2001 - 10:43:

Noch mal ne kurze Anmerkung:

Das Parken auf Behinderten-PP ist nur für Inhaber der blauen Berechtigungskarte erlaubt. Ein Behinderten-Ausweis mit aG reicht nicht!!! Wer den Behinderten-Ausweis mit aG oder B hat, der kann eine blaue Berechtigungskarte erhalten! Aber er muß sie auch beantragen. Alles andere zählt nicht!!! Außer: Die sogenannte Parkerleichterung. dort sind dann bestimmte Behinderten-PP genannt welche ebenfalls genutzt werden können. Der A4 Zettel muß aber vollständig lesbar ausgelegt werden. Tut er das nicht gibts wieder ein Ticket u. Abschleppung!

Zum Halten. Da der Behinderten PP in Absatz 3 also dem Park-Absatz genannt ist, kann man eigendlich kurzzeitig also bis 3 Minuten darauf halten. Fahrzeug verlassen oder nicht? Das ist die große Frage und da kommt es am Ende auf den Richter drauf an. Wenn der der Meinung ist, daß Du vom Geldautomaten dein Fahrzeug zwar noch sehen kanst, aber es trotzdem verlassen hast, dann hast Du es eben verlassen. Die Richter gehen davon auß, daß ein Berechtigter, welcher einen vollen Behinderten-PP vorfindet, darauf vertrauen kann, daß er bereits durch einen Berechtigten genutzt wird. Also wie gesagt, ich würde es nicht darauf ankommen lassen und 3 Minuten sind ne kurze Zeit und verlassen ist man dann allemal vorm Richter.

Alberto: Im übrigen kann ein Berechtigter mit der blauen Karte bis zu 3 Stunden im eingeschränkten Halteverbot u.v.mehr stehen. Da gibt auch wieder ein A4 Blatt wo die ganzen Ausnahmen geregelt sind. Das schlimme ist wiederum, daß sich die Behinderten dann wiederum Sachen herausnehmen, zu denen sie nicht berechtigt sind. Und gerade die bekommen dann ein Ticket!!!

Ein Rollstuhlaufkleber alleine am Fahrzeug besagt gar nichts !

By Balu111 (217.80.217.150) on Montag, den 27. August, 2001 - 10:51:

@farendil Entgegen Deiner Behauptung steht in dem Urteil steht u. a. :
"Angesichts dessen ist es auch aus generalpräventiven Gründen geboten, dass auf Behindertenparkplätzen verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge von der Polizei bereits nach wenigen Minuten zwangsweise entfernt werden."

By farendil (217.80.147.79) on Montag, den 27. August, 2001 - 11:14:

@officer: kannst du dazu mal eine quelle nennen?
bislang kannte ich immer nur die regelung, daß du einen "aG" Ausweis brauchst...

das mit dem halten ist ja so: "wer sein fahrzeug verläßt, parkt."
als verlassen ist eigentlich definiert, den einwirkbereich zu deinem fahrzeug verlassen.

kann man sowas nicht einfach nach gesundem menschenverstand handhaben?
ist es der einzig freie b-parkplatz, dann gar nicht oder höchstens im fahrzeug sitzen bleiben, damit jeder sehen kann, daß du wieder wegfahren willst.
sind mehrere plätze frei, dann halt auch normales halten, also geldautomat, briefkasten etc. zulassen???


@balu: was willst du eigentlich? es geht dort um 7 minuten, die geparkt wurde. nur ist das nicht der punkt, um den die verhandlung ging, sondern der einwand, daß die forderung verjährt sei + die behauptung, daß nicht auf dem b-parkplatz geparkt wurde, sondern auf einem anderen.

By balu111 (217.5.85.75) on Montag, den 27. August, 2001 - 11:26:

@officer
Der Parkausweis erlaubt :
Parken auf den für Schwerbehinderte reservierten Parkplätzen, die mit dem Schild mit RollstuhlfahrerInnen Symbol gekennzeichnet.
Parken an Parkuhren/Parkscheinautomaten ohne Gebühr und ohne zeitliche Begrenzung
Parken im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden mit Parkscheibe - wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht und der Verkehr nicht behindert wird.
Parken auf Anwohnerparkplätzen bis zu drei Stunden mit Parkscheibe
Parken in Fußgängerzone während der Ladezeiten
Parken in verkehrsberuhigten Zonen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, wenn der Durchgangsverkehr nicht behindert wird
In einigen Städten und Gemeinden erhalten Berechtigte mit Parkausweis noch weitergehende Erleichterungen. Diese werden in einem gesonderten Bescheid erläutert. Dieser ist vom Berechtigten stets mitzuführen.
Leider kennen sich nicht nur einige Menschen mit Parkausweis nicht so richtig mit den Bestimmungen aus, auch viele Polizisten und Politessen sind teilweise schlecht informiert.

By Balu111 (217.5.85.127) on Montag, den 27. August, 2001 - 11:37:

@farendil
Du gehörst offensichtlich zu der Sorte Menschen die trotz eindeutiger Fakten auf ihre Meinung beharren. Es wäre wünschenswert, wenn Dein Fahrzeug beim unerlaubten Parken auf einem Behindertenparkplatz abgeschleppt werden würde und Du auf diesem Gebiet Deine ganz speziellen Erfahrungen machst. Du kann ja dann berichten wie Du bestraft wurdest - denn dass wirst Du in jedem Fall !

By Mc Fly (53.122.34.117) on Montag, den 27. August, 2001 - 11:49:

Bei Behinderten Parkplätzen und dem problem das diese zugeparkt werden ist bestimmt auch die Verkehrspolitk vieler Städte dran schuld. Da Parkraum extrem Künstlich verknappt wird. Und für kurze sachen wie zb Geld am Automat holen stell ich mich auch mal auf einen Behindertenparkplatz, es gibt teilweise kaum andere Möglichkeiten da man sonst eine STunde nach einem Regulären Parkplatz sucht und dann auch noch ewig durch die Gegend dappeln darf, und das nur für 3 bis 5 min zum Geld holen. Ich denk mal das wenn die Städte mehr Parkraum schaffen auch weniger auf Sonderparkplätzen stehen (siehe München beim Neubau von Büros wird Untersagt das die Gesetzliche mindestzahl an Parkplätzen geschaffen wird und dafür muß der Bauherr auch noch "Bußgeld" ich glaub 11000 Dm pro nicht genemigten und nicht gebauten Parkplatz zahlen paradox)

Auch eine großes "Politisches" Problem ist die Sonderparkplatz einrichtung bei Einkaufzentren da stell ich mich eigendlich öffters mal auf so einen Parkplatz weil es einfach zu viele gibt. Z.B. Breuninger Ludwigsburg(wer aus der Gegend von Stuttgart kommt wirds kennen. Da gibt es Locker 50 bis 70 Behindertenplätze dazu noch eine unmenge von Frauen und Kinderwagen Parkplätzen da seh ich das ganze nicht ein weil ich glaub kaum das zu irgend einer zeit mehr wie 10 Berechtigte gleichzeitig dort einkaufen wollen.

By traffic (149.225.40.107) on Montag, den 27. August, 2001 - 12:17:

@Mc Fly: Das Breuningerland kenne ich, da kann man recht günstig tanken! Reichen dort die Parkplätze und -Häuser nicht aus (ich weiß nicht, wie es dort zu Stoßzeiten aussieht)?

By farendil (217.80.147.79) on Montag, den 27. August, 2001 - 12:20:

@balu: und du gehörst offenbar zu den leuten, denen außer vorsätzlichem bildungsmangel noch die unfähigkeit zu lesen zu eigen ist.

weiter auf dein posting einzugehen, erübrigt sich, nur so viel: ich habe nirgendwo geschrieben, daß ich auf behindertenparkplätzen parke.

@mc fly: genau!
ich habe am wochenende in der tiefgarage der semperoper was "lustiges" gesehen. in der ersten etwage waren alle parkplätze in fahrstuhlnähe sog. frauenparkplätze.
zusätzlich standen dort überall große schilder, daß bei unberechtigtem parken daß fahrzeug kostenpflichtig abgestellt bzw. umgestellt wird.

das lustige daran ist nur, daß es eine definition von frauenparkplätzen nirgendwo gibt. somit kann sich jeder etwas ausdenken, was der schriftzug "frauenparkplatz" denn heißen soll: beispiele wären:
-es dürfen nur autos abgestellt werden, die von frauen gefahren werden
-es dürfen nur fahrzeuge abgestellt werden, in denen nur frauen sind
-es dürfen fahrzeuge abgestellt werden, die mindestens in einer richtung (hin oder zurück) von frauen gesteuert werden
-es dürfen nur fahrzeuge abgestellt werden, in denen mindestens eine frau ist
-es dürfen nur fahrzeuge abgestelt werden, deren halter eine frau ist
-es dürfen nur fahrzeuge abgestellt werden, in denen schon mal eine frau gesessen hat
-es dürfen nur frauen abgestellt werden :-)
-etc.

jedenfalls wieder so ein fall, wo sich fast jeder daran hält, weil er nicht erkennt, daß diese drohung leer bleiben muß, da keine definition für frauenparkplätze existiert.
ein gutes hat das aber: für mich ist immer ein parkplatz frei!

By traffic (62.134.73.176) on Montag, den 27. August, 2001 - 12:33:

@farendil:
"-es dürfen nur frauen abgestellt werden :-)"
Das wäre doch etwas für St.Pauli. Frauenparkplätze an der Reeperbahn! *ggg*

By Balu111 (217.5.85.78) on Montag, den 27. August, 2001 - 12:38:

@ferendil

Es ist auch besser, wenn Du nicht weiter auf meine Postings eingehst. Deine Antworten beweisen, dass Du noch sehr viel lernen musst : Dir fehlt die Sachlichkeit und noch viel schlimmer > Du kannst ja noch nicht einmal richtig lesen .............................................
Als ich mein Abi gemacht habe, wurde darauf noch Wert gelegt.

By Mc Fly (53.122.34.117) on Montag, den 27. August, 2001 - 13:35:

@traffic: Durch die Baustelle ist es an Samstagen schon recht voll und schwierig einen Regulären Parkplatz zu finden.

Wie Gesagt ist ja genug anderes verfügbar. Oben sind 3-4 Reihen a 5 Plätze, im Parkhaus sind glaub 6-8 reihen mit 3 oder 4 Plätzen, Unten sind so ca 10 -15 nur für Behinderte. Dazu kommt noch der ganze andere Ramsch das ist etwas zu Heavy. Die haben mich auch schon Angezeigt (Wachdienst) dann kam was von der Stadt (75DM). Da hab ich einspruch Eingelegt zeichen nicht STVo Konform und Privatgelände da hab ich nix mehr von gehört.
Danach hab ich mich im Breuninger beschwert was das soll wenn ich da Geld liegen lasse, das die mich wegen so einem Müll Anzeigen. Seither hab ich da nie wieder Knöllchen bekommen.*Ich sags ja Sevicewüste*

By Balu111 (217.80.217.225) on Montag, den 27. August, 2001 - 13:35:

By juke (64.124.150.142) on Montag, den 27. August, 2001 - 14:13:

Wir haben ein Röntgenbild von "farendil" im Web gefunden
http://www.infantologie.de/fun/grafik/homer.jpg

Darf er sein Auto nun auch auf diesen Pakplätzen abstellen ?

By allfa (195.124.135.7) on Montag, den 27. August, 2001 - 14:17:

@Balu111

Viel Verständnis habe ich für Lobbyismus, allein deshalb, weil ich beruflich so angelegentlich Lobbying mache, aber deine Postings gehen schon arg in Richtung blanker Gruppenegoismus, das wirkt dann garnicht mehr überzeugend.
Aber noch was stört mich: Die Art und Weise wie du farendil abzuqualifizieren trachtest (..noch viel lernen, ..noch nicht mal richtig lesen, etc.) sowas ist hier eigentlich nicht üblich, sogar unsere heiss/hassgeliebten Elche sind da manierlich. Diesen Stil kenne ich eigentlich nur von früher, von Leuten, die ich gerne gelegentlich als alte Gipsköpfe karrikiere.
Übrigens richtig Schreiben und Lesen: Der Farendil schreibt sich mit a und nicht ferendil! Normalerweise liest man über solche Dreckfuhler weg, aber wenn einer die Latte so hoch legt, muss er sich auch daran messen lassen.

By Balu111 (217.0.204.107) on Montag, den 27. August, 2001 - 14:41:

@allfa

Ich glaube kaum, dass ich mir die Jacke "Gruppenegoismus" anziehen muß, und wer sich die Postings genauer durchliest wird ohne Frage zu dem Ergebnis kommen, dass von vielen, die sich hier zu Wort gemeldet haben eine Art von Neid und Unverständnis für die Gruppe der Behinderten - der ich auch angehöre - bezüglich der Einrichtung von Behindertenparkplätzen artikuliert wird. Sie werden indirekt mit Frauenparkplätzen verglichen und als Privileg betrachtet. Es fehlt hier einigen an Sensibilität für dieses Thema. Wer schwere körperliche und seelische Beschwerden hat ist auf das Verständnis und die Mithilfe seiner Mitbürger angewiesen. Unverständnis dafür bringen nach meiner Überzeugung dafür nur unreife und egoistische Menschen auf die in solchen notwendigen Erleichterungen "Privilegien" sehen und vielleicht noch ganz andere Gedanken im Zusammenhang mit Behinderten entwickeln !

By Alberto (62.224.96.62) on Montag, den 27. August, 2001 - 14:51:

Darf ich nun 3 min. auf einem Behindertenparkplatz stehen - und z.B. vor der Reinigung auf meine Frau warten, oder nicht?

Ich glaube schon.

Und - wenn dies nun 10 min. werden - wen interessiert das schon? Wenn kein Behinderter kommt....
Übrigens - mir ist mal der Motor stehengeblieben - einfach so - die einzige Möglichkeit, den Wagen von der Straße zu bekommen, war - ihn auf einen leeren behinderten-Parkplatz zu schieben.

Dort stand er so ca. 3 Stunden, bis der Abschleppwagen kam.

Es war gerade Mittagszeit.

Den Strafzettel von 75 Mark mußte ich nicht bezahlen.

Also - es geht doch!

By farendil (217.80.147.79) on Montag, den 27. August, 2001 - 15:07:

@balu: Wer schwere ... seelische Beschwerden hat ist auf das Verständnis und die Mithilfe seiner Mitbürger angewiesen.

Du hast mein vollstes Verständnis!

By Balu111 (217.5.85.120) on Montag, den 27. August, 2001 - 15:18:

@farendil
Aus dem Saulus wird ein Paulus > und das ist gut so !

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 27. August, 2001 - 17:32:

...und das ist gut so, scheint jetzt das Zauberwort zu werden, um Besonderheiten einer Minderheit als das Normale darzustellen.
@balu111
Was hast du gegen Privilegien? Natürlich haben Behinderte vom Staat Privilegien eingeräumt bekommen wie z.B. KfZ Steuerbefreiung, Parkplatzregelung etc. Genauso haben andere Gruppen unserer Gesellschaft auch ihre Privilegien zu Recht -die Bauern u.A. die "Gasölverbilligung", Beamte die Befreiung von der Arbeitslosenversicherungg usw. Privilegien als Solches zum Ausgleich von Nachteilen, wie das Handycap beim Golfen,sind o.K, es geht nur um den Umfang, also die Angemessenheit. Hier im Forum wird eigentlich diskutiert, ob die Anzahl der "Rollstuhlparkplätze" richtig ist, oder hier über den Bedarf hinaus, weils sich in der Lokalpresse gut macht, geplant wird. Wenn man die Belegrate bei manchen B.-Parkplätzen sieht, hat man den Eindruck, dass manchmal des Guten zu viel getan wurde.
Ich bin überzeugt, dass Alle hier im Forum ja sagen zur Forderung, dass ein Behinderter, wenn er zur Bank,, Post etc fährt, einen B-Parkplatz frei vorfinden soll. Aber es müssen nicht noch drei zur Auswahl stehen.
Danke, das du meinen Tippfehler im eigenen Namen toleriert hast. Irgendwann muss ich das Schreiben wohl doch mal lernen.

By Balu111 (217.0.204.160) on Montag, den 27. August, 2001 - 19:26:

@alfa
Deinen Ausführungen muss ich widersprechen. Ein Behinderter Mensch genießt k e i n e Privilegien. Ein Privileg ist eine Begünstigung bzw. eine Bevorzugung und hat in unserer Gesellschaft einen ganz anderen Stellenwert.
Es sind viele Nachteile, die behinderte Menschen in Beruf, Arbeit und Gesellschaft in Kauf nehmen müssen. Nachteilsausgleiche sollen etwas davon wieder wettmachen.
Diese Hilfen schaffen wahrlich keine Privilegien. Auch kann man nicht von Entschädigung sprechen. Sie sind im wahrsten Sinne des Wortes der Versuch, einige der Nachteile und Mehraufwendungen auszugleichen. Außerdem: Nicht jeder Behinderte hat ohne weiteres Anspruch auf alle diese Leistungen. Bei den meisten müssen nämlich ganz bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Die meisten der folgend aufgeführten Nachteilsausgleiche erhalten nur Schwerbehinderte - auch ist dies vom festgestellten Grad der Behinderung abhängig.
Schwerbehindertenausweis
Steuerliche Erleichterungen Einkommensteuer (Lohnsteuer)
Kindergeld und Kinderfreibeträge für behinderte Kinder
Erleichterungen im Personenverkehr / Nahverkehr
Erleichterungen im Fernverkehr
Erleichterungen im Flugverkehr
Fahrdienste
Kfz-Nutzung
Nachteilsausgleiche rund ums Haus
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein gesunder Mensch auch nur ansatzweise mit einem Behinderten tauschen würde um in den "Genuss" einer dieser Nachteilsausgleiche zu kommen.
Ich kann nur an jeden appellieren, sich in diesem Fall _unberechtigtes Parken bzw. Halten auf Behindertenparkplätzen _ rücksichtsvoll zu verhalten, und die entsprechenden PP freizuhalten.

By HarryB (203.198.106.169) on Dienstag, den 28. August, 2001 - 02:39:

Ich kann nur an jeden appellieren, sich in diesem Fall _unberechtigtes Parken bzw. Halten auf Behindertenparkplätzen _ rücksichtsvoll zu verhalten, und die entsprechenden PP freizuhalten.

Dem kann ich mich nur anschliessen.

...dass ein Behinderter, wenn er zur Bank,, Post etc fährt, einen B-Parkplatz frei vorfinden soll. Aber es müssen nicht noch drei zur Auswahl stehen.

Warum nicht? Es kann doch immerhin sein, dass mehr als ein Behinderter dieselbe Staette zur annaehrnd gleichen Zeit aufsuch wollen, oder nicht? Der Nichtbehinderte hat dieses halt zu tolerieren, und mal ganz deutlich gesagt: Er koennte diese Staette auch wesentlich leichter unter Zuhilfenahme der oeffentlichen Verkehrsmittel aufsuchen....

Jedes unberechtigte Nutzen sollte halt mit entsprechenden Massnahmen verhindert werden, und die "Ausreden" die man hier so von einigen liest, lassen allen Ernstes an der Faehigkeit zur Gemeinschaft zweifeln...

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 28. August, 2001 - 09:24:

@balu111
was stört dich an dem Begriff Privilegium? Es ist nun mal so, dass es Privilegien sind, so ist nun mal die sachliche Bezeichnung- und das ist ganz wertfrei. Ein Privilegium ist dadurch zu charakterisieren, dass es nur bestimmte Gruppen oder Personen erhalten, wenn entsprechende Bedingungen nachweislich erfüllt sind. In deinem Fall hast du genau das ja geschildert, eben dass nicht jeder Behinderte diese erhält. Es steht doch garnicht in Rede, ob irgendjemand mit einem Behinderten tauschen möchte -genau so wenig wie die Notwendigkeit also solche für diese Privilegien. Mein Traum ist es ja auch nicht, Beamter zu werden, bloss um keine Arbeitslosenversicherung zahlen zu müssen, oder Bauer zu werden, um Diesel billig zu bekommen.
Privilegien sind entweder historisch gewachsen (Diplomatischer Dienst) oder sachlich begründet (Behinderte) Nur sollten die Adressaten es nicht abstreiten.

By Balu111 (217.0.204.39) on Dienstag, den 28. August, 2001 - 10:05:

@alfa
Deinen Ausführungen kann ich leider nicht zustimmen. Die von Dir aufgeführten Gruppen haben gewisse Privilegien, weil sie sich für eine Tätigkeit in unserer Gesellschaft entschieden haben die von ihr bewusst eben mit diesen Zugaben honoriert wird.
Im Gegensatz dazu ist ein Behinderter durch Geburt oder Schicksalsschläge erst in seine individuelle Situation geraten. Der Gesetzgeber sieht dies ebenso : "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG). Weiter heißt es : "Die Fürsorge für Hilfsbedürftige gehört zu den selbstverständlichen Pflichten eines Sozialstaates ... Dies schließt notwendig die soziale Hilfe für die Mitbürger ein, die wegen
körperlicher und geistiger Gebrechen an ihrer persönlichen und sozialen Entfaltung gehindert und außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Die staatliche Gemeinschaft muss ihnen jedenfalls die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein sichern und sich darüber hinaus bemühen, sie soweit wie möglich in die Gesellschaft einzugliedern, ihre angemessene Betreuung in der Familie oder durch Dritte zu fördern sowie die notwendigen Pflegeeinrichtungen zu schaffen" (BVerfGE 40, 121 (133).)
Dies jetzt weiter auszuführen würde den Rahmen und Zweck dieses Forums sprengen.
Es geht in dem von Dir angesprochenen Thema auch nicht um Rechthaberei - aber ein Behinderter in unserer Gesellschaft ist z.Z. in keiner Weise ein Privilegierter > und so sieht es auch der Gesetzgeber. ( Beispiel : angekündigtes Gleichstellungsgesetz für Ende 2001 )

By Balu111 (217.0.204.39) on Dienstag, den 28. August, 2001 - 10:10:

@HarryB

Für Deine Solidarität möchte ich mich bedanken.Es wäre schön, wenn auch andere Deine Meinung teilen würden.

By Alberto (62.224.97.226) on Dienstag, den 28. August, 2001 - 17:27:

Im Prinzip hat "alfa" recht.
Es sind Privilegien.
Daß diese bewußt aus obigen Gründen von der Gesellschaft für bestimmte Personen zugesprochen werden, ist ja untadelig!

Wenn man jemandem ein Sonderrecht verschafft, um z.B. eine Behinderung und deren Folgen zu mildern, so ist natürlich nichts dagegen einzuwenden - aber - dies geschieht unter Zuhilfenahme eines Privilegs - auf Kosten der Allgemeinheit. (Die hat dies natürlich zu akzeptieren, wie ein Blaulicht an einem Polizeifahrzeug auch - das ist nichts anderes, als ein "notwendiges" Privileg)

By Alberto (62.224.97.226) on Dienstag, den 28. August, 2001 - 17:36:

Jetzt kommts aber....
Muß man gleich einen Autfahrer bestrafen, der mal nicht gleich einem - mit Blaulicht - ankommenden Polizeiauto ausweicht (weil er z.B. gerade nicht so schnell und vor allem richtig reagiert?)

Muß ein Behinderter gleich 3 Parkplätze vor dem Rathaus haben, wobei 2 - aber mindestens 1 Parkplatz fast immer (99%) frei ist?
Wie hoch ist wohl dies statistische Wahrscheinlichkeit, daß 3 Behinderte zur gleiche Zeit vor dem Rathaus parken wollen?

Und..... kann er dann nicht darauf vertrauen, daß ein Nichtbehinderter, der zufällig kurz dortsteht - innerhalb der nächsten 5 Minuten wegfährt, weil es eben garantiert kein Mensch wagt, auf einem solchen Parkplatz länger zu stehen?

Kann man einem Behinderten, der in der Gesellschaft auch mitspielen will, zumuten, auch mal 5 min. auf einen Parkplatz zu warten?

Wie oft mußte ich mir schon Ausreden auf meinem - privilegierten "Chef-Parkplatz" anhören....
Der ist auf PRIVATGELÄNDE!!!
Und trotzdem.... wie viele Leute mißachten den einfach? Soll ich die alle anzeigen?

Miteinander wäre besser!
ich würde mich freuen, wenn mal tatsächlich hier ein paar "Behinderte" etwas dazu sagen würden.
Vielleicht ist denen sogar diese etwas übertriebene "Fürsorge" langsam peinlich?

By Balu111 (217.80.217.176) on Dienstag, den 28. August, 2001 - 18:25:

@Alberto
Wie sich der Einzelne im Straßenverkehr bewegt, ob er die Stvo einhält, anderen Tipps gibt wie Verstöße am besten verschleiert werden ist seine ganz persönliche Sache - die Einen finden es gut, die Anderen weniger gut. Jeder hat dazu seine eigene Meinung, das ist alles OK.
Es gibt aber eine gesellschaftliche Bewertung für gewisse Dinge und es bleibt wohl keine andere Wahl als diese erst einmal zu akzeptieren und bei starkem Anzweifeln dieser "Normen" alles nur gesetzlich zulässige zu unternehmen, um das zu ändern.
Das Grundgesetz ist eine solche Bewertung und die Inhalte nach eigenem Gutdünken zu interpretieren finde ich nicht richtig.
10% der Bundesbürger gehören zur Gruppe der Behinderten - wenn also von 100 vorhandenen PP im Umkreis 3 als BHP ausgewiesen sind so ist dies meiner Meinung nach keineswegs übertrieben.
Dein "Miteinander wäre besser" hört sich ganz gut an - aber nach dem Lesen Deiner Postings habe ich da so meine Bedenken wie das von Dir gemeint ist.

By farendil (217.0.227.9) on Dienstag, den 28. August, 2001 - 18:45:

balu: nenne mir bitte die quelle, aus der hervorgeht, daß 10% der bundesbürger einen berechtigungsausweis für behindertenparkplätze besitzen!

das KANN nur völliger unsinn sein, sonst wären Behinderten-parkplätze ja wohl ständig überfüllt.

By Balu111 (217.80.217.176) on Dienstag, den 28. August, 2001 - 18:54:

Beitrag von @farendil vom 09.02.2001
"@alberto: zwei berichtigungen:

a: unberechtigt auf einem behindertenparkplatz kostet keine 30, sondern 75,-
-außerdem berechtigt es zum sofortigen abschleppen.

b: zumindest kurzzeitig ist es auf einem normalen "bezahlparkplatz" am billigsten.

diese verstöße kosten nur 10,-"

So bist Du _ mal so mal so ....

Dein "das KANN nur völliger unsinn sein, sonst wären Behinderten-parkplätze ja wohl ständig überfüllt " klingt sehr "sachlich".
Du bist im www und kannst jederzeit überprüfen ob 10% der Bundesbürger zur Gruppe der Behinderten gehören - übrigens mehr als das 10% der Bundesbürger zur Gruppe der Behinderten gehören habe ich nicht geschrieben ......

By Alberto (62.224.96.42) on Dienstag, den 28. August, 2001 - 20:18:

Ich muß dem farendil recht geben - das mit den 10% halte ich - bezogen auf den Anteil der "Autofahrenden Behinderten" um etwa 1 10er-Potenz zu hoch - oder gar mehr.

Die müßten dann wirklich auffallen.

Mir fällt immer nur auf, daß diese Plätze generell leer sind.

Irgendwas skann mit dieser Zahl nicht stimmen!

Wenn ja, dann würde ich alles zurücknehmen.....

By traffic (149.225.37.26) on Dienstag, den 28. August, 2001 - 21:21:

@alberto: Es liegt wohl an der Definition: Wenn man alle Behinderungen (ab 50 %) mitzählt, kommt es wohl hin mit 10 % Anteil an der Gesamtbevölkerung. Für die Parkplätze sollte man aber nur den Anteil berücksichtigen, der schwerbehindert gemäß StVO ist, einen Ausweis beantragt hat und tatsächlich ein Auto fährt. Dann dürfte der Anteil wesentlich geringer werden als 10 %. Noch eine andere Zahl: Ich habe mal gehört, daß etwa 5% der Erwerbstätigen behindert im arbeitsrechtlichen Sinne sind (ist aber wieder eine andere Definition).

By Polizist (217.4.95.90) on Dienstag, den 28. August, 2001 - 22:38:

Mal abgesehen von den unnötigen Sticheleien finde ich das hier eine interessante Diskussion. Beide Seiten bringen Argumente ein, die durchaus stichhaltig sind. Wobei ich es allerdings unnötig finde, darüber zu debattieren, ob die Behindertenrechte jetzt Privilegien oder Nachteilsausgleiche sind, ist doch zweitrangig.

@alberto: du kannst ein Sonderrechtsfahrzeug auf Einsatzfahrt nicht mit einem belegten Behindertenparkplatz vergleichen. Das ein Autofahrer nicht schnell genug und/oder falsch reagiert kommt leider vor, darf aber normal nicht sein. Für so etwas hat er schließlich mal einen Führerschein gemacht. Natürlich bin ich mir aber auch der Fehlbarkeit der Autofahrer bewusst.
Gleichwohl gebe ich dir recht, was die Anzahl der Behindertenparkplätze angeht. Zum Teil wird da wirklich übertrieben. Meines Erachtens hält es sich aber im Rahmen und mir ist es auch schon öftes passiert, dass ich bei Kontrollen solcher Parkplätze vor großen Kaufhäusern sämtliche Parkplätze belegt vorfand und überall die erforderlichen Papiere drinlagen. Also ganz aus der Welt ist das nicht.

@balu: Die Zahl der Behinderten mag stimmen. Allerdings muss ich Alberto und farendil recht geben, dass man diese widerrum auf diejenigen eingrenzen muss, die auch berechtigt auf solchen Parkplätzen parken dürfen.

Im Übrigen bin ich bei solchen Verstößen rigoros. Mein Schwiegervater war 100% gehbehindert und hat mir diesbezüglich die Augen geöffnet. Wer also unberechtigt auf einem solchen Parkplatz steht, findet bei mir selten Gnade.

und erst heute habe ich in einer internen Zeitung der PD Heilbronn von einem Urteil des AG HN gelesen, bei dem ein Autofahrer zu 10 Tagessätzen á 25 DM wegen Missbrauch von Ausweispapieren (ich glaub § 281 StGB) verurteilt wurde. Er hatte in seinem Pkw einen Behindertenausweis einer anderen Person ausgelegt, obwohl er selbst nicht behindert war...

Viele Grüße,

ein Polizist

By HarryB (203.198.106.154) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 03:23:

Wirklich eine interessante Diskussion, und bewundernswert, wie sachlich Balu111 bleibt trotz der typischen Besserwossi Kommentare von farendil. Aber, um auch diesen mal ein wenig schlau zu machen, hier der Platz wo auch noch ein farendil was lernen koennte. Nirgendwo hat Balu111 behauptet, daß 10% der bundesbürger einen berechtigungsausweis für behindertenparkplätze besitzen!, woher also diese bloede Forderung nach einer Quelle? Und das obendrein noch von Jemandem, der hier schon des oefteren Behauptungen frei nach Hoerensagen verbreitet hat... Die Zahl von 10% Bundesbuerger, die behindert sind, erscheint mir nicht unwahrscheinlich, und die Forderung, dass 3% des vorhandenen Parkraums als spezieller Raum fuer Behinderte ausgewiesen wird hat m.E. die volle Berechtigung.

Alberto's Kommentar Mir fällt immer nur auf, daß diese Plätze generell leer sind. kann ja nun auch nicht gerade als repraesentativ gewertet werden, oder?

Und dann immer wieder dieses Miteinander wäre besser! Im Zusammenhang mit Alberto's Beitraegen hier kann man ja eigentlich nur davon ausgehen, dass dieses "Miteinander" fuer ihn persoenlich ausserhalb seiner Autotuere aufhoert und sich nur auf die bezieht, die sich innerhalb seiner beiden oder vier Autotueren befindet.

Ich kann nur hoffen, dass noch viele andere Kollegen von Polizist dieselbe Courage haben wie er, und jeden, aber auch jeden, der sein Auto unberechtigt und unbeaufsichtigt auf einem Behindertenparkplatz hinterlaesst, gnadenlos abstrafen!

By Mc Fly (53.122.34.117) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 08:08:

Hat jetzt nich ganz was mit dem Thema zu tun interesiert mich aber: Wenn ich im Halteverbot (egal ob BHP oder wo anderst) und ein Knöllchen mit 75DM macht die Halterhaftung 36 DM.Wie sieht das rechtlich mit dem Abschleppen aus? Der Halter hat ja keinen Verstoß begangen muß er trotzdem die Kosten tragen?

By KJK (194.138.37.41) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 08:43:

bewundernswert, wie sachlich Balu111 bleibt ... Nirgendwo hat Balu111 behauptet, daß 10% der bundesbürger einen berechtigungsausweis für behindertenparkplätze besitzen

Hmmm, ist das die neue Sachlichkeit: Die Anzahl der Behindertenparkplätze nicht von der Anzahl der Parkberechtigten, sondern von der Gesamtzahl der Behinderten herzuleiten? Hoffentlich hast Du Dir nach DEM Griff ins Klo auch den Arm ordentlich gewaschen...

By Balu111 (217.5.85.105) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 09:04:

Wie viele der tatsächlichen 10% eine Parkerlaubnis haben ist meines Wissens nirgendwo dokumentiert. Dafür gibt es u.a. folgende Gründe.
In einigen Bundesländern gibt es Sonderregelungen. Dort erhalten nicht nur Personen mit einem Merkzeichen AG , B , oder BI einen Parkausweis, sondern auch Behinderte mit bestimmten Erkrankungen die ein solches Dokument rechtfertigen. Allerdings sind diese Ausweise nur in dem Bundesland gültig, indem sie ausgestellt werden. In Gegensatz dazu sind die neuen Parkausweise - ab 01.01.2001 - für Personen mit Merkmal AG , B und BI international gültig. Sie haben im Gegensatz zu den alten BHAW ein Lichtbild. Dies ist sehr sinnvoll, da es Mitbürger gibt, die sich alte BHAW ohne Lichtbild verschaffen und unberechtigt verwenden. Diesen netten Zeitgenossen sei mitgeteilt, das Politessen, Polizisten oder andere Ordnungskräfte die zur Überwachung des ruhenden Verkehrs eingesetzt sind anhand eines vom Berechtigten immer mitzuführenden Dokuments die Möglichkeit haben zu überprüfen, ob der Benutzer tatsächlich auch Parkberechtigter ist. Vor kurzem wurde ein junger Rechtsanwalt bei dieser "Schummelei" erwischt > er hatte den Ausweis seiner verstorbenen Oma benutzt. Ihn erwarte jetzt ein Strafverfahren.

By Balu111 (217.80.217.177) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 09:08:

@alberto

Auch Behinderte ohne KFZ und Führerschein können einen BPAW beantragen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

By niliqb (195.252.202.59) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 09:13:

Natürlich müssen BHP sein. Ich hatte vor einem knappen Jahr die Erfahrung machen dürfen, wie es ist, mit einem (vorübergehend) kaputten Fuß sich voller Schmerzen vom Parkplatz zu schleppen. Und für mich ist es auch selbstverständlich, die BHP frei zu halten. Schließlich ist es für einen Nicht-Gehbehinderten ja wohl kein Problem, zwanzig Meter mehr zu laufen, oder?

Und es geht ja nicht nur um die Nähe der BHP zum Gebäude, sondern auch um deren Breite. Was nützt es einem Gehbehinderten, wenn der BHP belegt ist und direkt daneben eine 2,50-m-Parklücke frei ist, die viel zu schmal ist, dass er vom Auto in den eventuell benötigten Rollstuhl umsteigen kann? Aus diesem Grund finde ich die härtere Bestrafung des Parkens auf BHP durchaus sinnvoll.

Aber wieso gibt es bei uns vor der EISLAUFHALLE 3 BHP?? Das finde ich dann doch übertrieben. Dort habe ich nun wirklich noch niemanden gesehen.

By Balu111 (217.80.217.177) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 09:13:

@Polizist

Auch ausländische Behinderte dürfen mit entsprechenden Berechtigungsausweis BHPP nutzen.

By Balu111 (217.80.217.177) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 09:18:

@niliqb

Könnte es evtl. sein, dass in der Eissporthalle auch einmal Veranstaltungen stattfinden die auch für Behinderte sehenwert sind ?
Im übrigen gibt es gesetzliche Vorschriften, die die Anzahl von bestimmten PP vorschreiben.

By HarryB (203.198.120.168) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 10:22:

Hmmm, ist das die neue Sachlichkeit: Die Anzahl der Behindertenparkplätze nicht von der Anzahl der Parkberechtigten, sondern von der Gesamtzahl der Behinderten herzuleiten?

Na klar, schliesslich wird die Anzahl der Toiletten in einem Restaurant auch von der Anzahl der moeglichen Gaeste, und nicht von der wirklich pinkeln muessenden Menge hergeleitet. Alles klaro?

By KJK (194.138.37.41) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 10:50:

Harry und Logik: 2 disjunkte Mengen...

By indy (195.29.139.215) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 11:16:

Ich finds durchaus logisch, das Beispiel.

By Balu111 (217.80.217.163) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 11:50:

Einige Forumsteilnehmer sind augenscheinlich noch immer was die BHP und insbesondere deren Anzahl angeht wenig verständnisvoll. Ich finde es sehr bedauerlich und kann daran leider nichts ändern. Wenn diesem Personenkreis wirklich an einer Änderung dieser Gegebenheiten gelegen ist bleibt ihnen nur eine Möglichkeit, die ich ihnen gerne aufzeigen will. Wendet euch an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Artikuliert in eurem Schreiben in etwa, dass euch die _ wie ihr meint _ Privilegien der Behinderten bezüglich der Sonderparkplätze zu weit gehen, und dass ihr euch in eurer persönlichen Entfaltung dadurch überproportional benachteiligt seht. Dies geht allerdings nicht wie hier in diesem Forum anonym.
Ihr solltet euch allerdings nicht allzu lange Zeit damit lassen. Das Gleichstellungsgesetz für Behinderte soll noch dieses Jahr verabschiedet werden Außerdem haben sich schon einige europäische Städte -- auch deutsche - die "Erklärung von Barcelona" unterzeichnet.

By traffic (172.177.156.90) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 11:56:

@Balu111: Man kann es sehr selten allen Recht machen, damit werden wir alle weiterleben müssen.

By KJK (194.138.37.41) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 12:49:

Um das mal klarzustellen: Ich bin garantiert nicht "behindertenfeindlich" eingestellt - ich habe Zivildienst in einer Behindertenwerkstatt geleistet und mir diesen Platz auch selbst ausgesucht. Ich habe noch nie auf einem BPP geparkt. Soviel zu dem Versuch, mir aus einer rein logischen Argumentation "niedere Motive" zu unterstellen. Es liegt mir fern, den Petitionsausschuß anzurufen. Ich versuche nur aufzuzeigen, wenn jemand versucht, seine Argumente mit falsch angewandter Statistik zu untermauern.

Was Harrys "geniales" Beispiel betrifft: Das WC darf von ALLEN Gästen passenden Geschlechts besucht werden - demzufolge wird die Kapazität bemessen. Der BPP darf LEDIGLICH von den Personen mit entsprechender Berechtigung benutzt werden und NICHT von ALLEN Behinderten - also ist die Anzahl der Berechtigten die Bemessungsgrundlage.

By Balu111 (217.0.204.54) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 13:00:

@KJK
"10% der Bundesbürger gehören zur Gruppe der Behinderten - wenn also von 100 vorhandenen PP im Umkreis 3 als BHP ausgewiesen sind so ist dies meiner Meinung nach keineswegs übertrieben"
Das habe ich geschrieben - nicht mehr. Wenn vom Leser nach all den vorangegangenen Informationen davon abgeleitet wird, dass auch all diese 10% auf BHPP parken dürfen so kann ich mich nur wundern.
Die Frage die aufgrund meines Postings hätte gestellt werden können wäre : weißt Du denn wie viele von den 10% auf BHPP parken dürfen ?
Daher verstehe ich Deine Aufgeregtheit nicht. Ebenso habe ich hier keinen als "behindertenfeindlich" tituliert.

By Alberto (62.224.100.88) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 14:24:

Ich möchte auch mal klarstellen, daß ich nicht auf Behindertenparkplätzen parke.

Aber - irgendwie ärgern tut es mich schon, wenn ich gar keinen Parkplatz finde - und genau 3 Behindertenparkplätze - schön nebeneinander - frei sind.

Wenn ich es nun wage, nur kurz anzuhalten, um z.B. 2 Anzüge aus der Reinigung zu holen - dann bin ich besser beraten, in 2.Reihe zu halten - mit Warnblinkanlage - und das Risiko in Kauf zu nehmen, daß eine Polizeistreife vorbeikommt und mich auffordert, sofort wegzufahren, als daß ich mich für diesen Parkplatz entscheide - denn dann habe ich bereits Ärger mit mehrerern "Klugscheißern", die da zufällig daneben stehen und schlichtweg das "Schulmeistern" anfangen. Die nehmen sogar ihr Handy und rufen sofort (ist zwar sinnlos) die Polizei an.

Das meinte ich damit... alles in Maßen...!

By Balu111 (217.0.204.78) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 15:24:

@Alberto
Ich gehöre keineswegs zu den Zeitgenossen, die bei all und jedem nach der Polizei oder dem sogenannten "Vater Staat" rufen. Es wir schon viel zu viel reglementiert.
Wenn ich einen Parkplatz benötige und in der Nähe eines Behindertenparkplatzes noch einen anderen "brauchbaren" freien sehe, parke ich dort um anderen, denen es vielleicht noch schlechter geht den Platz nicht wegzunehmen. Die 3 BHPP die irgendwo Leerstehen mag es geben, sie sind aber nach meinen Erfahrungen eher die Ausnahme. In Berlin, Frankfurt und sogar in Hannover habe ich so etwas in den Haupteinkaufszentren noch nicht erlebt. Es mag öffentliche Einrichtungen geben, die kaum von Behinderten frequentiert werden wo dies der Fall ist - aber da kommt dann wieder die mangelnde Flexibilität des Staates zum tragen : lt. Verordnung / Gesetz muß - also machen wir! Dafür kann aber der Einzelne nichts.

By farendil (217.0.227.70) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 16:03:

meiner meinung nach sollte einem behinderten, der OHNE NOT auf einem für nicht behinderte reserviertem parkplatz parkt das auto abgeschleppt werden!
er nimmt damit den anderen den parkplatz weg, die nicht so flexibel in der parkplatzwahl sein können.

By Balu111 (217.80.217.193) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 16:10:

@Student aus DD

Du bist sehr berechenbar - von dir war auch nichts anderes zu erwarten.

By farendil (217.0.227.70) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 16:17:

@balu: wahnsinn - du hast meine e-mail gefunden!
Dresden ist richtig, daß meine e-mail bei der tu ist auch!
der rest.... :-)

Daß du ansonsten keine sachbezogenen argumente mehr hast, habe ich schon aus deiner letzten antwort auf mein posting gesehen.

ps:
Hinweis in meiner eigenschaft als moderator:
ich werde keine weitergehenden spekulationen über irgendeine person im forum dulden.
persönliche informationen gibt jeder selber (über mich findest du mittels suchen schon etwas) oder aber er läßt es bleiben.

By Balu111 (217.0.204.27) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 16:18:

@Student aus DD

MERKSATZ FÜR ANGEHENDE AKADEMIKER :
ERST LADEN, DANN SCHIESSEN ........................, es ist peinlich wenn's nur "KLICK KLICK" macht ........

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 16:26:

@balu111
höre doch mit deinen oberlehrerhaften Sprüchen auf, das tuen wir Andere, die auch vor längerer Zeit mal einen akademischen Titel erworben haben, doch auch nicht, hier hat jeder unabhängig von seinem Background die gleiche "Stimmgewalt" Und das ist wirklich gut so!

By Balu111 (217.80.217.193) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 16:40:

@alfa

wie reagierst du auf aggressive, provozierende, beleidigende und unsachliche Postings ?

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 17:02:

Das hast du ja gesehen.
Ausserdem ist es gegen den Grundkonsens hier, jemandem in der Identität herumzuforschen und seine Erkenntnisse dann zu publizieren. Wenn das jeder täte, wäre das Forum am Ende.

By Polizist (217.4.94.124) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 17:10:

@farendil: meiner meinung nach sollte einem behinderten, der OHNE NOT auf einem für nicht behinderte reserviertem parkplatz parkt das auto abgeschleppt werden... Rest von mir gekürzt.

Mit diesem Spruch trägst du sicherlich nicht zur Versachlichung des Themas bei. Wenn gleich ich zugeben muss, das ich auf eben diesen Spruch schon fast gewartet habe. Aber wenn ihr schon Wortklaubereien betreibt, dann hättest du schreiben müssen, "alle Behinderten, die auf einem BHPP parken dürfen". Es gibt genügend Behinderte, die dort nicht parken dürfen. Und antworte jetzt bitte nicht, dass man dies aus deinen Worten "ohne Not" herauslesen kann. Not wäre es, wenn ein Berechtigter keine BHPP mehr vorfindet und dann woanders parkt. Und ich glaube nicht, dass ein Berechtigter, der dann ja auch wirklich übel gehbehindert ist, nicht auf einen BHPP hält, wenn er von dort den kürzesten Weg hat.

Leider versandet die Diskussion hier :-(

Viele Grüße,

ein Polizist

By Balu11 (217.0.204.104) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 17:21:

@alfa

Ohne dir zunahe treten zu wollen - wer hier den Inhalt einer vom Teilnehmer veröffentlichen E-Mail Adresse benutzt, veröffentlicht nicht die Identität eines Forum Teilnehmers. Diese ist für jeden frei zugänglich. Deine Parteilichkeit gibst du mit der Antwort auf meine Frage zu. Die Vorwürfe die du mir gemacht hast, treffen dann wohl eher dich. Dinge zu "verbiegen" scheint hier bei einigen zur Normalität zu gehören. Ebenso das "flüchtige Lesen".


Ich habe auch keineswegs die Absicht, irgend einem "Platzhirsch" hier im Forum den Rang anzulaufen o.ä.
Durch Zufall bin ich auf diese Diskussion gestoßen und habe versucht, die Dinge aus der Sicht eines Betroffenen darzustellen. Es ist erfreulich, dass einige meinen Ansichten zustimmen - mehr konnte ich nicht erwarten.
Ich diskutiere mit Interessierten jederzeit über die Probleme der Behinderten weiter. Meine E-Mail Adresse funktioniert.

By farendil (217.0.227.70) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 17:21:

@polizist: endlich mal einer, der wieder vernünftig reagiert!

Aber wenn ihr schon Wortklaubereien betreibt, dann hättest du schreiben müssen, "alle Behinderten, die auf einem BHPP parken dürfen".
mein posting bezog sich eindeutig auf eine bestimmte person, die angibt:
a:berechtigt zu sein, auf einem für behinderte reservierten sonderparkplatz zu parken
und
b: weiterhin angibt, sich mit vorliebe auf andere, "normale" parkplätze zu stellen.

sicherlich, 100%ig korrekt formuliert war es nicht, der sinn war m.E. aber doch erkennbar.


Not wäre es, wenn ein Berechtigter keine BHPP mehr vorfindet und dann woanders parkt.
ganz genau!
oder aber wenn ein anderer parkplatz deutlich näher an seinem ziel ist.
so war das gemeint.


Und ich glaube nicht, dass ein Berechtigter, der dann ja auch wirklich übel gehbehindert ist, nicht auf einen BHPP hält, wenn er von dort den kürzesten Weg hat.
da es das nach deiner definition nicht gibt, ein berechtigter genau dieses verhalten aber sich zu eigen macht, kann das dann wohl nur heißen, daß berechtigungen an personen ausgegeben werden, die es gar nicht so schwer haben.

By Balu111 (217.0.204.104) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 17:33:

@Polizist

"Wenn ich einen Parkplatz benötige und in der Nähe eines Behindertenparkplatzes noch einen anderen "brauchbaren" freien sehe, parke ich dort um anderen, denen es vielleicht noch schlechter geht den Platz nicht wegzunehmen."

Das Unverständnis dafür beweist doch nur, wie gering bei körperlich gesunden das Verständnis für den Anderen - auch Solidarität genannt - ist.
Übrigens "in der Nähe" bedeutet nicht drei Straßen weiter - aber einige hier erwarten, eine punktgenaue Beschreibung für Dinge, die eigentlich sonnenklar seien müssten.

By Balu111 (217.0.204.104) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 17:44:

Finale

Irgendwo im Dreck zu wühlen, und irgend einen Satz oder ein Wort zu finden was "etwas" missverständlich seien könnte, und dem Gegenüber dann, weil es einem selber an Argumenten fehlt und die eigene Position eigentlich nur "schwächelt" , damit provokativ zu konfrontieren - das ist zum Volksport Nummer 1 geworden.
Das ist in Deutschland an der Tagesordnung - warum sollte es hier nicht auch von einigen praktiziert werden.

By Alberto (62.224.97.69) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 18:39:

Für mich ist diese Diskussion auch eine gute Übung, denn ich dachte immer, daß ich doch die verständliche Sprache des Volkes spreche....
Doch ich muß feststellen, selbst in diesem Forum wird gesprochen, wie bei Politikern oder Juristen....
Immer alles so zerpflücken, daß mna dann nur noch sauber zu formulieren wagt.

Das ist zwar vor Gericht angebracht - aber im normalen leben?
ich weiß nicht...
Jedenfalls für mich sehr lehrreich - alles wird auf die Goldwaage gelegt - aber auch wirklich alles. na ja, ich werde damit leben müssen.

By niliqb (195.252.201.116) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 18:45:

@Balu111:

Das mit der Vorschrift leuchtet mir ein.

Das mit den Veranstaltungen weniger - in dieser speziellen Halle finden überhaupt keien Veranstaltungen oder Spiele statt, es gibt auch keine Zuschauerplätze oder so, es ist ne schlichte Dorf-Eislaufhalle, wo die ganzen blutigen Anfänger aus der Umgebung wochenends (unter der Woche mW geschlossen) rumstolpern...

By Balu111 (217.0.204.104) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 20:47:

@niliqb

Es gibt in Deutschland kaum etwas, was nicht gesetzlich geregelt ist. Maßgeblich ist in diesem Fall _ Parkplätze_ die Baunutzungsverordnung. Die einzelnen Bundesländer habe eigene Baunutzungsverordnungen. Details sind dann in den Ausführungsvorschriften bzw. in den entsprechenden Verwaltungsvorschriften geregelt. Dies ist dann nochmals abweichend in Satzungen der Städte und Gemeinden individuell regelbar.
Kurz gesagt es ist schwierig für jeden Ort in Deutschland die entsprechende Verordnung / Regelung zu kennen.

Und da dies so ist gibt es - wie z.B. auch nie benutzte Brückenbauwerke ohne Straßenanbindung in der Landschaft - Behindertenparkplätze die anscheinend keiner benötigt.
Dein Unmut ist verständlich aber ich kann leider nichts anderes dazu sagen.

By Balu111 (217.0.204.104) on Mittwoch, den 29. August, 2001 - 21:07:

@Alberto

Ich kann Dir nur voll und ganz zustimmen. Es entsteht der Eindruck, dass eigentliche Thema wäre Nebensache und es geht nur noch darum, einen nicht 100% beschriebenen "Tatbestand" hemmungslos zu zerpflücken.
Im Hintergrund sitzen dann die Juroren, die oberlehrerhaft einschreiten wenn sie der Meinung sind der eine oder andere Diskutant habe die Etikette verletzt oder es würde ihm als Eleven nicht zustehen, mit einem altgedienten und bewährten Forumsmitglied so umzuspringen.
Da ich aber wie auch "im richtigen Leben" eine Kämpfernatur bin, lasse ich mich weder mobben noch einschüchtern. Ich kann gut einstecken aber auch zur gegebenen Zeit entsprechend austeilen.
Folgendes Zitat gibt mir Antrieb :
Alles, was nötig ist, damit das Schlechte in der Welt gewinnt, sind genügend gute Menschen, die nichts tun.

By HarryB (203.198.106.163) on Donnerstag, den 30. August, 2001 - 03:31:

Ausserdem ist es gegen den Grundkonsens hier, jemandem in der Identität herumzuforschen und seine Erkenntnisse dann zu publizieren.

Naja, mein lieber alfa, da habe ich hier aber schon ganz andere Zeiten erlebt!!!

Immer alles so zerpflücken, daß mna dann nur noch sauber zu formulieren wagt.

Das ist doch hier schon immer so, oder? Tritt man hier gegen den die allgemein vorherrschende Meinung an, werden einem die Argumente im Munde (bzw. Beitrag) verdreht, obrigkeitshoerigkeit unterstellt und was weiss ich noch alles. Die Meinung des Andersdenkenden wird kaum akzeptiert und jener wird dann entweder als "Elch" klassifiziert oder aber ignoriert.

Jedenfalls für mich sehr lehrreich - alles wird auf die Goldwaage gelegt - aber auch wirklich alles. na ja, ich werde damit leben müssen.

Ich lebe in diesem Forum schon seit Beginn meiner Teilnahme damit.

Nochmals zu meinem von KJK kritisierten Beispiel: Bei Neueroeffnung eines Restaurants wird die Anzahl der notwendigen Toiletten nach moeglicher Anzahl der Gaeste festgelegt, und dann zu einem gewissen Prozentsatz (weiss nicht, ob es nun genau 50:50 ist) geschlechtsspezifisch aufgeteilt. Die Summe (100%) richtet sich jedenfalls nach der Anzahl der Gaeste. Und so ist es wohl auch mit den BPP, warum sollte es anders sein? Wenn 10% der Bevoelkerung behindert sind, muessen eben bei oeffentlichen Einrichtungen 3 % der Parkplaetze als BPP vorgehalten werden. Ich weiss nicht, was es daran zu deuteln gibt, abgesehen davon, dass dann auch solche Kapriolen entstehen, wie von niliqb geschildert. Auch mit solchen Sachen muss man leben, man koennte aber z.B. auch der verantwortlichen Behoerde mal einen Hinweis geben, und abwarten, was sich dann tut.

farendil's letzte Kommentare sind m.E. wirklich das Allerletzte. Entweder kann oder will er nicht verstehen, was Balu111 ausdrueckt, und seine "Forderung" zeigt, dass die Intoleranz bei ihm schon zu weit gediehen ist. Mit dieser Einstellung braucht man sich nicht wundern, wenn dann der Ueberwachungsdruck des Staates groesser werden muss, denn irgendwer sollte schon dafuer sorgen, dass ein Miteinander im Verkehr stattfindet.

Ich glaube auch kaum, dass es so ist, wie Alberto in seinen Beitraegen ausdrueckt, naemlich dass es immer - so jedenfalls ist es herauszulesen - einen gibt, der ihm dan den Karren fahren will, so er mal sein Auto fuer 2 Minuten auf einen BPP abstellt, um 'nen Anzug aus der Reinigung zu holen. Es mag mal vorkommen, aber die Regel ist es sicherlich nicht. Und um dieses kurze Halten geht es m.E. in der Diskussion auch gar nicht, da haette wohl 99.5% der betroffenen Verstaendnis fuer, wenn man ihnen die Lage sachlich erklaert. Man kann z.B. auch von der Reinigung aus seinen Wagen im Auge behalten, und schnell hingehen, wenn ein Berechtigter kommt und jenen Platz beansprucht. Freundlich gefragt, wird der eventuell noch 'ne Minute warten, bis der Abholvorgang erledigt ist. Wenn nicht, Pech gehabt, einsteigen und 'ne Biege fahren, um den naechsten freien Parkplatz zu suchen. In dieser Diskussion hier geht es doch vielmehr um die, die das Vorhandensein von BPP grundsaetzlich nicht akzeptieren und diese bewusst dauerhaft zuparken. Bevor jetzt alles wieder losbloekt, sei gesagt, dass ich es keinem hier unterstelle. Es gibt aber andere Threads, da handelt es sich um FrauenPP in Parkhaeusern - die ich im Uebrigen fuer ebenso notwendig und sinnvoll erachte -, wo die Haltung einiger Teilnehmer entschieden krasser ist als bei den BPP. Ganz abgesehen davon, dass ich hier schon von einigen gehoert habe, dass sie BPP gerne nutzen, weil diese schoen breit sind und der boese Nebenparker ihnen dann nicht die edle Karrosse verschrammen kann beim Ein- oder Aussteigen....

By KJK (194.138.37.41) on Donnerstag, den 30. August, 2001 - 08:35:

@Harry: Kannst Du mir jetzt noch den Zusammenhang zwischen den 3% und den 10% erklären? Den GIBT es nicht! Die Angabe der 10% ist für die Lösung der Aufgabe absolut irrelevant. Durch die höhere Zahl wird lediglich ein höherer Bedarf an BPP suggeriert. Interessant ist NUR die Anzahl der PARKberechtigten (worauf man meinetwegen noch einen Sicherheitszuschlag wg. "erhöhter Bedürftigkeit" addieren kann).

By Balu111 (217.0.204.165) on Donnerstag, den 30. August, 2001 - 10:26:

@HarryB

Deinen Ausführungen - den ich voll und ganz zustimme- möchte ich noch hinzufügen, dass von einigen, aus welchen Gründen auch immer, beflissentlich über Dinge die ihnen nicht in den Kram passen o.ä. "hinweggelesen wird, Fakten aus dem Zusammenhang gerissen, eigene Vorstellungen hererinterpretiert werden um dann eine Sache, die eine ganz andere Aussage bekommen hat, genüsslich zu zerpflücken. - dann wird in diesem Sinn nach Erklärungen über Aussagen gefordert, die man gar nicht gemacht hat - wie übrigens auch bei der Sache mit den 10%.
Ich habe mir mal den Spaß gemacht und das, was diese beiden Spezis hier bisher so zum besten gegeben haben nachvollziehen lassen : immer die gleichen Muster > immer die gleiche Masche > immer die gleichen Argumente.
Die Schlussfolgerungen derer, die diese Kurz - Analyse durchführten veröffentliche ich lieber nicht.

By Balu111 (217.0.204.165) on Donnerstag, den 30. August, 2001 - 10:56:

@KJK

Ich möchte dich bitten dir noch einmal meine beiden Postings vom Mittwoch, den 29. August, 2001 - 09:04: und Mittwoch, den 29. August, 2001 - 20:47: durchzulesen.
Zusätzlich kann ich Dir nach Rücksprache mit dem SoVD bezüglich der BHPP mitteilen, dass es tatsächlich keine bundeseinheitliche Regelung über die Mindestanzahl dieser PP gibt, lediglich ist gesetzlich festgelegt, dass solche Parkplätze einzurichten sind.

By KJK (194.138.37.41) on Donnerstag, den 30. August, 2001 - 12:48:

Schön, Balu, es gibt keine Zahlen über die Anzahl der Parkberechtigten (wobei die m. E. auch über unterschiedliche Verfahrensweisen hinweg ermittelbar sein müßten - es reichte ja ein Daumenwert - sei's drum).
Wenn man dann die Anzahl der BPP an der Gesamtzahl der Behinderten bemißt - meinetwegen, wenn man nix besseres hat.

Ob eine Quote von 3% BPP übertrieben ist, kann ich aber anhand dieser Tatsachen nicht beurteilen. Daran ändert auch Deine schlußfolgernde Feststellung ("wenn also von 100 vorhandenen PP im Umkreis 3 als BHP ausgewiesen sind so ist dies meiner Meinung nach keineswegs übertrieben."), die in dieser Form m. E. eine Berechtigtenquote von 10% suggeriert, nichts. Genausogut könnte ich das mit einem willkürlichen Verhältnis auf die Anzahl der Brillenträger beziehen.

By Balu111 (217.0.204.112) on Donnerstag, den 30. August, 2001 - 13:07:

@KJK
Es ist weder meine Absicht, noch mein Ziel dich in deiner Bewertung/Ansicht zu manipulieren. Wenn du, und nicht nur du ohne nachzufragen aus einer Zusammenreihung von Zahlen meinst mathematische Abhängigkeiten abzuleiten, so bleibt das dir überlassen. An den nachgereichten Statements - schon nach der unmittelbaren Antwort auf das Wirrwarr von @farendil - war eigentlich erkennbar, wie die Aussagen zu interpretieren waren. Spätesten jetzt muss aber die Frage erlaubt sein : was willst du mit deinen Vorwürfen noch erreichen ?

By KJK (194.138.37.41) on Donnerstag, den 30. August, 2001 - 13:41:

@balu: Du schreibst selbst, daß nicht nur ich diese Schlußfolgerungen gezogen habe. Spätestens da hatte ich auf Deine Einsicht gehofft, daß Deine Formulierung diese (Schlußfolgerungen) einfach nahelegte. Hatte ich wohl zu viel erwartet.

Ja, ich bin sehr pingelig, was Zahlen angeht, weil sich damit die meisten sehr leicht beeindrucken und, wenn man es geschickt anstellt, auch manipulieren lassen. Die meisten überfliegen das nämlich nur und denken: "Boah, für 10 Behinderte nur 3 Parkplätze - iss ja wirklich ziemlich wenig!" Und das wird dann so weitergegeben.

By Alberto (62.224.97.94) on Donnerstag, den 30. August, 2001 - 15:06:

@KJK
Auch ich hielte 3 PP von 100 Parkplätzen nicht für übertrieben....

Das ungeschickte ist nur: Welche Parkplätze zählt man dazu?

Richtiger wäre dann doch meinetwegen sogar 10% von den zu einer Einrichtung gehörenden Parkplätzen als Beh-PP auszuweisen.

Das aber sieht in der Praxis ganz anders aus....
Ich unterstelle mal....
Alle müssen irgendwann mal
- zum Finanzamt - zum Rathaus - zum Theater - zu einer Bank usw.

Nun gibt es vor dem rathaus aber z.B. nur 10 Parkplätze, davon aber 3 Beh-Parkplätze - das sind bereits 30%!!!
Wenn ich dann allerdings aus den Nebenstraßen noch 90 normale Parkplätze dazuzähle, egal, wie weit weg die sind - ich höre auf zu zählen, wenn ich 90 erreicht habe, dann sind es wieder 3 %.

Verstehst Du das Problem?
Das Übermaß - an der einzelnen Einrichtung (Gravierendes Beispiel: Eissporthalle) - ist es, was auffällt und was klar erkennen läßt: Die sind oftmals wirklich leer - alle drei!!

Und dann noch zu der Anmache, wenn man dort parkt (an HarryB)

Lieber Harry, ich habe das Pech, in Baden-Württemberg zu leben. Dort gibt es eben Dinge und Mentalitäten, die es nur dort gibt.

Z. B. die "Kehrwoche" - wer kennt sie nicht?
Dazu passend aber.... die lückenlose Überwachung untereinander, wenn einer mal keine Kehrwoche macht.

Genauso neigt der Schwabe sehr dazu, sich überall einzumischen und ander insbesondere zu "schulmeistern".

Aus diesem Grund kann man sich wirklich bei jedem kleinen Verstoß sofort von einem zufällig vorbeikommenden Anwohner gleich die "Belehrung" einhandeln.

Das mag für andere unverständlich sein (z.B. für Bayern) - aber es ist grausam.

Eine kleine - relativ neue - Geschichte...
Ich fahre vor einen Baumarkt - auf den großen Parkplatz - alles ist fast leer - also ca. 100 Parkplätze frei - ich suche mir eine abgelegene Stelle - nicht etwa vorne neben der Einmgangstür - dort stelle ich mich dann mittig auf 2 Parkplätze - d.h ich nehme den weißen Strich in die Mitte. (Gründe: ich will mehr Platz besetzen, weil ich das enge Parken nicht mag - schon wegen der nachbarschaftlichen Dellen, die man sich dann einfängt) Aber - ich bin ja völlig anständig und tu das nur, weil so viel Platz ist - und dann auch noch ganz hinten.

Was passiert?

Ich komme raus - neben mir haben sich 4 weitere Autos aufgestellt - auch so dicht, wie immer - also mit Strich in der Mitte - und die Delle war tatsächlich in der Tür.

Welcher "Herdentrieb" hat die wohl dahingedrängt?

Es kommt noch besser.... der direkt neben mir stehende, von dem wahrscheinlich die Delle stammte, die ich leider erst später sah (ist auch ganz klein) - fuhr weg - und stattdessen fuhr ein anderes Fahrzeug unmittelbar gegenüber von mir in einen Parkplatz ein. Mercedes-Turbodiesel.
Dieser Mann sah nun mein einsames Auto da stehen - auf dem weißen Strich - also auf 2 Parkplätzen - von immer noch ca. 100 freien Plätzen - und sagte zu mir: "Braucht man jetzt für einen Jaguar schon 2 Parkplätze?" Was soll ich dem antworten?

Ich sagte das einzig richtige: Ja sicher - und nächstes Jahr gibt es eine Regel, daß ein Jaguar sogar 3 Parkplätze braucht!

Das hat er dann geschluckt und eilte in den Baumarkt.

War ihm das so wichtig? Geht ihn das was an?
Ich sage nur: Schulmeister und Denunzianten!

By farendil (217.80.147.20) on Donnerstag, den 30. August, 2001 - 16:01:

@alberto: wenn du ganz hinten parkst - o.k.
ich fahre prinzipiell so weit zu meinem ziel wie möglich.
wenn dann vorne ein parkplatz frei ist, der von einem fahrzeug was zwischen den lücken steht so weit besetzt ist, daß ich gerade so physikalisch reinpasse - dann bin ich drin!

wenns eng ist, notiere ich mir noch die nummer und ob der andere dann zur beifahrertür einsteigen muß, ist mir egal.

es gibt hier in der stadt einen parkplatz, auf dem ich des öfteren stehe.
dort sind keine parkplätze eingezeichnet.
normalerweise ist der parkplatz gut gefüllt - man bekommt also nicht immer einen platz.
und es gibt dort immer einige besondere experten (ich unterstelle denen einfach mal unfähigkeit zu parken) die so viel platz wie 1,5 bis 2 autos brauchen.


alberto, ich verstehe deine verärgerung über die beulchen und/oder lackschäden vollkommen (auch wenn ich damit wenig probleme habe) - aber:
-erstens ist auch das kein patentrezept - mir hat neulich jemand irgendwo eine schmarre in meine hintere stoßstange gefahren (da hätten auch 5m seitenabstand nix genützt)
-und zweitens muß dann wenn der parkraum knapp wird, dieser nicht noch unnötig verschwendet werden. schließlich haut dir lange nicht jeder
eine delle in die tür.

wie gesagt - wenn genügend plätze frei sind und du weiter hinten parkst, ist es o.k..

By Balu111 (217.0.204.112) on Donnerstag, den 30. August, 2001 - 17:31:

@Alberto

Der Herdentrieb den du im Bezug auf den Baumarktparkplatz beschrieben hast ist leider nur allzu wahr. Es gibt Gruppentests mit Personen die von ihrer Beteiligung an diesen gar nichts wussten, die haben in einem Cafe / Restaurant ohne Ausnahme total Blödsinnige Dinge nachgemacht die ihnen von Eingeweihten vorgemacht wurden : das hätte ich nie für möglich gehalten. Oder die Spielchen mit dem Aufzug - eine Gruppe dreht sich, wie abgesprochen in eine Richtung und der zufällig eingestiegene macht dies ebenso. Das gleiche passiert auch bei Formulierungen > der eine kapiert sie nicht und interpretiert sie nach seinem Gusto > die anderen übernehmen das ungeprüft.
Das hängt mit der Unsicherheit vieler Menschen zusammen, der Suche nach "Geborgenheit" die unterbewusst in der Gruppe erwartet wird.
Deinen Ärger mit den Parkschäden kann ich absolut nachvollziehen. Das ist äußerst feige und dokumentiert die Unfähigkeit sich seiner Verantwortung zu stellen - eine Portion Sozialneid wird bei deinem schönen Fahrzeug sicher auch eine Rolle spielen.

By Balu111 (217.0.204.112) on Donnerstag, den 30. August, 2001 - 17:47:

@KJK

Es liegt mir fern, Andere zu manipulieren. Die Rechte die ich für mich einfordere, gelten natürlich auch für jeden Anderen.
Die Krux ist nur immer wieder, wenn erst mal einer die Richtung vorgibt, ist es für Nachfolgende nicht so einfach das zu ignorieren. Daraus kann man nur lernen.

By Alberto (62.224.100.108) on Donnerstag, den 30. August, 2001 - 17:53:

Das mit dem Herdentrieb kann man wirklich öfters testen.

Ich habe mal an einer ruhigen Wohnstraße - mit flachem - aber sehr breitem Bürgersteig ohne Parkmarkierung folgendes gemacht:
Alle parkten dort am Rand - hintereinander.
Ich wollte in eine für mein Auto zu kleine Lücke einparken, weil ich eben dort was zu erledigen hatte.
Deshalb fuhr ich vorwärts schräg in diese schmale Lücke und dann eben so weit auf den überbreiten Bürgersteig, daß mein Heck genausoviel auf die Straße hinausragte, wie bei den anderen....
Ich kam zurück..... und neben mir standen alle so schräg auf dem Bürgersteig.

Das hat in der Tat zu zusätzlichen Parkplätzen geführt!!!

Aber - was für ein Herden-Verhalten!

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 31. August, 2001 - 08:46:

Wir haben als junge Kerle -also schon etwas her das Ganze- zu Dreien aus Jux konzentriert in eine leere Baugrube in der Nähe der Stadtmitte reingesehen -alle auf einen nicht existierenden Punkt fixiert. In der Baugrube war garnichts los! Nach einer Viertelstunde standen schon um die 10 Leute rum und glotzten rein, danach nahm die Anzahl der Verarschten quadatisch etwa zu. Dann haben wir aus der zweiten Reihe (inzwischen) jemanden gefragt und der erklärte uns, da läge eine Leiche drin, jemand wäre aber schon zur Tankstelle da vorne unterwegs um die Polizei zu rufen -wir sind dann weitergegangen.

By Nachtvogel (193.98.188.218) on Freitag, den 31. August, 2001 - 14:07:

@ Alberto

Ich versuche gerade, mir vorzustellen, warum 4(!) Autofahrer ihr Fahrzeug neben das deinige stellen, obwohl, wie du schreibst, noch ca. 100 freie Plätze da waren, und du dein Auto an einer "abgelegenen Stelle" parktest. Und das alles vor einem Baumarkt, wo nach meiner Erfahrung (wie eigentlich überall) jeder versucht, möglichst direkt vor der Tür zu parken (was ja gerade vor einem Baumarkt durchaus Sinn macht)...

Dann kam der Mann mit dem "Mercedes Turbodiesel" und sah dein "einsames Fahrzeug" da stehen - bei immer noch 100 freien Plätzen ...

Ja was denn nun? Waren 4 weitere Autos neben dir oder war dein Fahrzeug "einsam"?

Und - frei von jeder Wertung - würde es mich interessieren, inwieweit es von Bedeutung ist, dass der nach der notwendigen Anzahl von Parkplätzen für einen Jaguar fragende einen "Mercedes Turbodiesel" fuhr?

By Alberto (62.224.100.71) on Freitag, den 31. August, 2001 - 17:54:

Nachtvogel - zu 1.
Der große Parkplatz - ziemlich frei - ich ganz hinten - links neben mir die Lücke desjenigen, der wahrscheinlich die Delle verursachte - daneben links noch immer - die anderen beiden - daneben links etwa 26 Plätze frei.
Reihe gegenüber: Von 30 Plätzen etwa 20 frei.(Dort parkte dann der Mercedes - auch weit hinten, aber gut)
Nächste reihe von 30 etwa 10 frei.
Erste Reihe - vor dem Eingang von 30 Plätzen etwa 5 Frei.

Rechts von mit war Wiese - also der Parkplatz zu Ende. ich stand also in der hintersten Ecke - aber eben auf 2 Plätzen - dennoch bekam ich dort sofort Nachbarn.

Zu dem Mercedes Turbodiesel.

Nichts gegen dieses Fahrzeug. Aber - der rechtschaffenste aller Schwaben fährt eben einen Daimler - und zwar nen Diesel.... verstehst Du?

Das sind bei uns die Autos derjenigen, die einen immer und überall belehren wollen.

By Nachtvogel (213.70.41.211) on Samstag, den 1. September, 2001 - 12:13:

@Alberto

Kann es sein, dass ich zwischen den Zeilen so etwas wie Vorurteile herauslese?

Wenn rechts neben dir die Wiese war, können keine vier Autos neben deinem Auto gestanden haben, sondern maximal eines (außer es steht eines auf der Wiese). Jedes weitere steht neben dem jeweils nächsten (logisch, sonst würde selbst bei 100 nebeneinander parkenden Autos der letzte neben dem ersten stehen).

Worauf ich aber, abgesehen von dieser Mäusemelkerei, hinaus will: Auch andere in diesem Forum haben schon ihre Zweifel an deiner persönlichen Einstellung zum Straßenverkehr geäußert.

...stelle ich mich dann mittig auf 2 Parkplätze - d.h ich nehme den weißen Strich in die Mitte. (Gründe: ich will mehr Platz besetzen, weil ich das enge Parken nicht mag - schon wegen der nachbarschaftlichen Dellen, die man sich dann einfängt) Aber - ich bin ja völlig anständig und tu das nur, weil so viel Platz ist - und dann auch noch ganz hinten.

Als du aus dem Baumarkt herauskamst, standen vier Autos neben dir. Man kann also getrost davon ausgehen, dass es auch fünf hätten sein können, wenn du auf einem statt auf zwei Plätzen gaparkt hättest.

Ob das "völlig anständig" ist? Als "Liberaler" in des Wortes ureigenstem Sinne solltest du nicht davon ausgehen, dass deine Ansicht, wann es "anständig" ist, zwei Parkplätze für ein Auto zu beanspruchen, auch die Ansicht aller anderen Autofahrer sein muß.

Die Frage des "Mercedes Turbodiesel"-Fahrers war insofern nicht belehrend, sondern eher harmlos und zudem angebracht.

Das sind bei uns die Autos derjenigen, die einen immer und überall belehren wollen.

"Bei euch"? Ist das statistisch nachgewiesen oder kann es sein, dass auch hier wieder absurde Vorurteile von Menschen zutage treten, die sich leicht auf den Schlips getreten fühlen, wenn ihre Vorstellungen von "automobiler Freiheit" nicht von allen anderen geteilt werden?

By Alberto (62.224.96.52) on Samstag, den 1. September, 2001 - 15:36:

Oh, lieber Nachtvogel, man kann natürlich alles zerpflücken, wenn man will..
Ich habe angesichts eines zu 80% leeren Parkplatzes mein Auto nur ganz sicher nach hinten stellen wollen - und da ich - Vorurteil hin oder her - eben meine Erfahrungen habe, habe ich auch damit gerechnet, daß sich noch mindestens einer - einem inneren Trieb folgend - auf diesen unsinnigen, weil ganz hinten befindlichen Platz neben mich stellen würde.
Daß dies dann noch zwei weitere - jeweils links anbauend - tun würden, hat mich nicht sonderlich überrascht.

Alle drei anderen haben aber - bestimmt nich aus meinem Motive heraus - gehandelt, sondern haben den am weitesten entfernten Parkplatz gewählt, obwohl vorne so viel Platz war.

Hätten sie auch ihr Auto schützen wollen, hätten sie folgerichtig auch einen breiteren Seitenabstand gewählt - das taten sie aber nicht.

Zu dem mercedes....
Ein bißchen kann man das schon als Vorurteil bezeichnen....

Aber es geistern ja bereits diverse Vorurteile durch die Autofahrerwelt - und die sind nicht alle so abwegig, wie man glauben kann.

Der Mann mit Hut.... und Klorolle auf der Anlage.
Der Volvo-Kombi-Fahrer (zu 90% ein Lehrer)
Die TDI-Fahrer, die vom Benzin-Motor kommen und nun durch den Turbo das gefühl haben, ihr Auto beschleunigt, wie ein rennwagen - deshalb wollen sie die linke Spur gar nicht freimachen....

Die Sprinter-Fahrer, die fast nur links fahren - zumindest auf beschränkten Strecken....
Alles nur Vorurteile?
Oder vielleicht doch das Ergebnis von vielen Auffälligkeits-Beobachtungen?

Ich weiß ja, daß ich jeden nach seiner Fasson glücklich werden lassen muß - das tu ich auch - ich greife nie solche Menschen irgendwie an....
Aber, ich kann richtig riechen, von welcher Sorte Mensch der wahrscheinliche Angriff gegen mich kommt - meistens habe ich recht.

Das ist ja nur eine gute Hilfe, denn man kann einschätzen, wer einen z.B. anzeigen würde und wer nicht.

By Nachtvogel (213.70.41.211) on Samstag, den 1. September, 2001 - 17:06:

@Alberto

Oh, lieber Nachtvogel, man kann natürlich alles zerpflücken, wenn man will..

Stimmt, das ist in diesem Forum absolut üblich.

Wenn du "deine Erfahrungen" hast, dass regelmäßig andere Autos neben deines gestellt werden, frage ich mich natürlich, was dann der ganze (sorry) Zirkus mit dem weit-weg-parken soll.

Desweiteren frage ich mich, da du ja offensichtlich bemüht bist, dein Auto vom Rest der Welt möglichst gut zu isolieren, wie du dieses Problem beim Fahren löst...?

Hätten sie auch ihr Auto schützen wollen, hätten sie folgerichtig auch einen breiteren Seitenabstand gewählt - das taten sie aber nicht.

Welchen denn? Der Parkplatz ist für 100 Autos ausgelegt, und jeder soll einen Seitenabstand wählen, der garantiert eine Berührung ausschließt?
Vielleicht passen dann noch 70 Autos auf 100 Plätze. Passt dieser Egoismus zu deinem Wunsch "Miteinander wäre besser"?

Darf ich dich einmal zitieren:

Muß ein Behinderter gleich 3 Parkplätze vor dem Rathaus haben, wobei 2 - aber mindestens 1 Parkplatz fast immer (99%) frei ist?

Vielleicht müssen die Behinderten 3 Plätze haben, weil unter ihnen einige sind, die deine Parkgewohnheiten haben...

By Alberto (62.224.97.139) on Samstag, den 1. September, 2001 - 17:50:

Nein, das brauchen sie als einzige nicht!
Denn die Behindertenparkplätze sind eben so breit, daß man die Türen voll öffnen kann, ohne den nachbarn zu berühren!

Wie stehst du denn dazu, daß man eben auf Parallel-Parkplätzen riskieren muß, eine Delle abzukriegen?

Ist das als "gottgegeben" hinzunehmen?

Kann man sich schützen, indem man sein Auto ständig bewacht?

Oder - ist es vielleicht klüger, einer solchen Situation, wenn es möglich ist, aus dem Weg zu gehen, und diese Chance gar nicht zuzulassen?

Ich bin auf die Antwort gespannt.

By Balu111 (217.5.85.79) on Samstag, den 1. September, 2001 - 19:50:

Leider sind nicht alle BHPP auch für Rollifahrer brauchbar - viele sind einfach nicht breit genug. Nach der ÖNORM sollte er 350 cm breit sein bei mehreren nebeneinander die gemeinsame Ausstiegsfläche 120 cm betragen. Nach dieser Norm müsste bei Parkplatzanlagen mit mehr als 5 Stellplätzen mindestens einer behindertengerecht sein, je weitere 50 Stellplätze + 1.

Nach offiziellen Angaben gibt es in München - 1,22 Mio Einwohner - 2672 BHPP
In Ratingen - 90000 Einwohner - 62 BHPP

Und noch eine Info zum nachdenken : Dem Deutschen Studentenwerk zufolge sind 13% der Studierenden nach eigenen Angaben behindert oder chronisch krank.

By N.N. (195.37.128.1) on Sonntag, den 2. September, 2001 - 08:51:

@Balu111

Es ist leider wahr, daß Behindertenparkplätze oft nicht bestimmten baulichen Normen hinsichtlich der Breite entsprechen. Oft wird einfach nur ein Schild aufgestellt, fertig. Es wäre jeder Planer mal gut beraten, sich diesbezüglich in den USA umzusehen.

Allerdings rate ich zur Vorsicht im Umgang mit Statistiken. Was verbirgt sich hinter der Angabe, 13 % der Studierenden seien nach eigenen Angaben behindert oder chronisch krank? Erst einmal - mit Verlaub - eine eigene Angabe, der vermutlich keine einheitlichen objektiven Kriterien zugrundeliegen dürften. Zweitens dürfte bekannt sein, daß Behindertenparkplätze nicht pauschal "Behinderten" vorbehalten sind, sondern ausschließlich Blinden und außergewöhnlich Gehbehinderten. Bei allem Verständnis für die ganze Problematik: wie viele von den 13 % sind denn amtlich anerkannte Schwerbehinderte der Kategorien B (blind) oder aG (außergewöhnlich gehbehindert)?

By Nachtvogel (213.70.41.211) on Sonntag, den 2. September, 2001 - 09:17:

@Alberto

Meine Frage, wie du dein Auto-Schutz-Problem beim Fahren löst, war durchaus ernst gemeint. Leider blieb sie unbeantwortet. Meidest du alle Straßen, in denen man nur langsam und oft sehr dicht am Gegenverkehr vorbeikommt, weil sie erstens mit Blumenkübeln verkehrsberuhigt sind und zweitens viele Autos am Straßenrand parken? Man denke nur an die Kollisionsgefahr...

Zu deinen Fragen:

Wie stehst du denn dazu, daß man eben auf Parallel-Parkplätzen riskieren muß, eine Delle abzukriegen?

Das ist eines von vielen Risiken des täglichen (Autofahrer-)Lebens.

Ist das als "gottgegeben" hinzunehmen?

Nein, Gott hat damit nichts zu tun. Auf einem Parkplatz eine Delle zu bekommen ist nun einmal eine Begleiterscheinung des Autofahrens. Nicht Gott hat sie zu verantworten, sondern ein anderer Autofahrer. Es ist nichts anderes, als ein Stein, der dir in die Windschutzscheibe fliegt oder ein Reifen, der platzt, eben ein Restrisiko.

Kann man sich schützen, indem man sein Auto ständig bewacht?

Nein, aber dann siehst du, wer es war und kannst ihn zur Rechenschaft ziehen. Meine Antwort unterstellt natürlich, dass es jemandem versehentlich passiert ist. Sollte jemand so etwas mutwillig vorhaben, dürfte ihn deine Anwesenheit davon abhalten...

Oder - ist es vielleicht klüger, einer solchen Situation, wenn es möglich ist, aus dem Weg zu gehen, und diese Chance gar nicht zuzulassen?

Das liegt in deiner freien Entscheidung. Das geringste Risiko gehst du ein, indem du aufs Autofahren verzichtest. Vergleichbar wäre, die Wohnung nicht mehr zu verlassen, da man ja überfallen werden könnte oder aufs Fliegen zu verzichten, da man ja abstürzen könnte usw.

Solltest du aufs Autofahren nicht verzichten wollen (was ich schwer annehme :-)), kannst du viele Risiken zumindest minimieren, z.B. durch sehr defensives Fahren. Aber mit seinem Auto zwei Parkplätze zu besetzen ("Gründe: ich will mehr Platz besetzen, weil ich das enge Parken nicht mag") ist ganz einfach ungehörig, weil es auf Kosten anderer geschieht. Wer mag schon das enge Parken??? Viele Autos erfordern viele Parkplätze. Sich ganz einfach damit abzufinden und - wie die anderen auch - ganz normal einzuparken, entspräche genau deiner Devise Miteinander wäre besser! Oder gilt diese nur mit Einschränkungen?

Übrigens gibt es Menschen, denen gerade dann die Tür "zufällig" etwas heftiger auffliegt, wenn der Besitzer des Autos nebenan, für dessen Gegenwert man bereits eine Eigentumswohnung kaufen kann, seine elitäre Haltung durch besonders "großzügige" Parkraumbeanspruchung demonstriert...

So gesehen wäre es sogar sicherer, normal einzuparken.

By farendil (217.80.147.114) on Sonntag, den 2. September, 2001 - 11:07:

@nn: sehr richtig. leider begreift unser bärchen nie den unterschied zwischen behinderten (oder nur chronisch kranken) und anspruchsberechtigten eines behindertenparkplatzes.
wenn mann dann darauf hinweist, wird man übel beschimpft, daß er solches doch gar nicht gesagt habe...

Im übrigen gibt es auch an der TU Dresden auch einige Behindertenparkplätze. diese sind (fast) immer leer.
scheinbar also doch nicht zu wenig vorhanden...


@nachteule: Meine Frage, wie du dein Auto-Schutz-Problem beim Fahren löst, war durchaus ernst gemeint. Leider blieb sie unbeantwortet. Meidest du alle Straßen, in denen man nur langsam und oft sehr dicht am Gegenverkehr vorbeikommt, weil sie erstens mit Blumenkübeln verkehrsberuhigt sind und zweitens viele Autos am Straßenrand parken? Man denke nur an die Kollisionsgefahr...

bist du so dumm, oder tust du nur so??
ich denke, alberto hat diese sogenannte "frage" nur deshalb nicht beantwortet, weil sie unsinn ist.
es geht darum: bei albertos auto kommt es häufiger vor, daß dieses von fremden personen beschädigt wird.
normalerweise muß der verursacher eines schadens diesen dem geschädigten ersetzen.
nur leider ist in diesem fall der verursacher nicht zu ermitteln.
im straßenverkehr, ist es so. daß sich der fahrer normalerweise in seinem auto befindet (solltest auch du wissen). auf parkplätzen ist dies i.d.R. nicht der Fall.
Befindet sich nun der Fahrer in seinem auto, kann der schädiger nicht einfach wegfahren. somit bekommt der geschädigte vom schädiger im straßenverkehr seinen schaden ersetzt.

By Balu111 (217.0.204.20) on Sonntag, den 2. September, 2001 - 11:07:

@NN

Wir sind mittlerer Weile beim 168 Posting über Behindertenparkplätze angelangt. Die von dir angesprochenen Fakten _ wer von den Behinderten was darf und wer nicht _ sind bereits ausführlichst besprochen worden -
ebenso, dass es k e i n e genauen Zahlen über die von dir angesprochenen Personenkreise gibt.

By farendil (217.80.147.114) on Sonntag, den 2. September, 2001 - 11:14:

@balu: ach, ist ja interessant!
ebenso, dass es k e i n e genauen Zahlen über die von dir angesprochenen Personenkreise gibt.
und warum versuchst du uns hier immer wieder mit irgendwelchen zahlen zu erschlagen??

By Balu111 (217.0.204.20) on Sonntag, den 2. September, 2001 - 11:23:

Frage von @NN auf die Aussage von @Balu1111 "Und noch eine Info zum nachdenken : Dem Deutschen Studentenwerk zufolge sind 13% der Studierenden nach eigenen Angaben behindert oder chronisch
krank."
...................................wie viele von den 13 % sind denn amtlich anerkannte Schwerbehinderte
der Kategorien B (blind) oder aG (außergewöhnlich gehbehindert)?

Antwort von @Balu111 :
Die von dir angesprochenen Fakten _ wer von den Behinderten was darf und wer nicht _ sind bereits ausführlichst besprochen worden -
ebenso, dass es k e i n e genauen Zahlen über die von dir angesprochenen Personenkreise gibt.

By Balu111 (217.0.204.20) on Sonntag, den 2. September, 2001 - 11:40:

Eine Aussage die nicht verblüfft :

Im Fach Informatik an den Fachhochschulen liegt die Abschlussquote nur noch bei 60 %, an den Universitäten bei rund 40 % .............................

http://www.heise.de/newsticker/data/fm-14.05.01-000/

By Nachtvogel (213.70.41.211) on Sonntag, den 2. September, 2001 - 11:57:

@farendil

bist du so dumm, oder tust du nur so??

Sagen wir einmal, ich versuche, deine intellektuelle Ebene zu erreichen. Ich schaffe es offensichtlich nicht ...

Abgesehen davon, dass Alfredo bestimmt selber in der Lage ist, für sich zu sprechen, sei doch mal ehrlich: Wenn du einen Parkplatz suchst und mehrere Plätze im Stil von Alfredos Parkmethode besetzt sind (du gestehst doch hoffentlich allen anderen auch zu, etwas mehr Parkraum zu besetzen, als vorgesehen?), würdest du wohl kaum verständnisvoll woanders weitersuchen, sondern wärst sauer auf jene Zeitgenossen - und zwar zu Recht.

...im straßenverkehr, ist es so. daß sich der fahrer normalerweise in seinem auto befindet

Aha. Wegen meines geringen Intellektes (s.o.) bitte ich darum, diese - nunmehr geschlossene - Wissenslücke zu entschuldigen ...

By Alberto (62.224.96.80) on Sonntag, den 2. September, 2001 - 11:58:

Jetzt wird es langsam unübersichtlich - ich höre jetzt auf mit diesem Thema.

By Balu111 (217.0.204.20) on Sonntag, den 2. September, 2001 - 11:58:

Jeder der sich unvoreingenommen über den Fakt _Behindertenparkplatz_ und das daraus resultierende Umfeld informieren wollte, war hier genau richtig.

Es bleibt nun jedem selbst überlassen, wie er in Zukunft damit umgeht.

Wie im übrigen Leben führt Besserwisserei, Unsachlichkeit, die mangelnde Fähigkeit des genauen Zuhörens absolut nicht weiter. Wer nur postet um zu posten - mal hier, mal da ohne großen Hintergrund und überall vorgibt über all und jedes die perfekte Antwort zu wissen - ich glaube diese Personen nicht betiteln zu müssen > das überlasse ich jedem selbst.
Ich werde und will "die Menschen nicht ändern".

By farendil (217.80.147.114) on Sonntag, den 2. September, 2001 - 14:00:

@balu: im forum geirrt? oder warum postest du irgendwelche infos über das informatikstudium??

oder sollten diese zahlen irgendetwas mit den behindertenparkplätzen an der uni zu tun haben??

@nachteule:

ich weiß nicht was das soll! was ich von albertos parkethode halte, habe ich in diesem thread geschrieben.

ansonsten wollte ich nur fagen, ob deine frage jetzt zur genüge beantwortet ist, denn auf dieses eigentliche thema gehst du ja wieder nicht ein...

By Nachtvogel (213.70.41.211) on Sonntag, den 2. September, 2001 - 14:48:

@farendil

Mit Verlaub: Welche Frage meinst du? Meine letzte Frage in diesem Thread ging an Alberto und wäre von ihm auch sicherlich leicht zu beantworten. Ich fragte ihn, wie seine These vom "besseren Miteinander" sich mit seiner großzügigen Benutzung von Parkfläche verträgt. Statt einer Antwort zog er sich aus diesem Thread zurück.

Nun ja, offensichtlich bist du sein Sprachrohr ...

Andere Frage: möchtest du ernstgenommen werden? Dann nimm doch bitte andere auch ernst. Was ist dein Grund dafür, Nicknamen von Forumsteilnehmern zu verändern ("nachteule") und zu verniedlichen ("...leider begreift unser bärchen nie den unterschied zwischen...")? Hast du Probleme, sachlich zu bleiben?

Fragen wie "bist du so dumm, oder tust du nur so??" sollte sich ein Forums-Moderator verkneifen.

By Balu111 (217.0.204.20) on Sonntag, den 2. September, 2001 - 14:55:

@Nachtvogel
Es ist nicht ungewöhnlich, dass der Bock zum Gärtner gemacht wird.

By me (217.229.235.90) on Sonntag, den 2. September, 2001 - 18:30:

@farendil

>"bist du so dumm, oder tust du nur so??"

Ich denke so ein Spruch muß wirklich nicht sein.

By Billy Bob (24.226.73.236) on Sonntag, den 2. September, 2001 - 19:19:

Muss mich als einwohner Canadas auch mal in diese Disskusion einmischen!
Nun das ist meine Anschaung ueber Behinderten
Parkplaetze!!
So lange ich Laufen kann lasse ich mein Auto auf einem normalen Parkplatz.Ich persoenlich wuerde mich schaemen mein Auto auf so einem Parkplatz zu stellen,und dann eine Faule ausrede zu gebrauchen,
oder darueber zu disskutieren!!!!!!!
Bei uns ist es nicht ueblich einen behinderten platz zu besetzen.Wir besitzen in der Beziehung wahrscheinlich mehr Anstand und Verstaendnis Behinderten gegenueber.Woher weiss ein gesunder fahrer,der nur zum laufen zu faul ist,wann ein Beinamputierter kommt und er ihm den Letzten Platz nahm,Nur weil er zum Laufen zu Faul ist?
Shame on You Guys!
Billy Bob

By Balu111 (217.0.204.20) on Sonntag, den 2. September, 2001 - 19:28:

@Billy Bob

Thank you so much !! Some Germans are very egoistical.

By Billy Bob (24.226.73.236) on Sonntag, den 2. September, 2001 - 21:49:

And lazy on top of it!{Walking}Wuerde manchmal dem Bierbauch gut tun!

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 3. September, 2001 - 09:25:

Jetzt wird es langsam Dummblechstanzerei, ich mach´s wie alberto uund höre auch auf in diesem Thread. :-X

By Nachtvogel (213.70.41.211) on Montag, den 3. September, 2001 - 09:33:

@Billy Bob

Ich bin genau deiner Meinung. Ich würde lieber mehrere Kilometer zu meinem Ziel laufen - und mich glücklich schätzen, keine körperliche Behinderung zu haben, als einen Behindertenparkplatz zu besetzen.

Irgendwelche theoretischen Überlegungen anzustellen, wie viele Behinderte wohl gleich hier ankommen und ob die Anzahl dieser Plätze wohl auch proportional zur Anzahl von Behinderten in der Bevölkerung sind, zeugt von einer geistigen Armut, die eigentlich schon wieder Mitleid verdient.

By Matthias (217.83.179.51) on Dienstag, den 2. Oktober, 2001 - 20:24:

Ist doch klar, warum alle auf Behinderten-Parkplätze wollen :-)
ohne_worte


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