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Recht auf Beweisphoto?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Recht auf Beweisphoto?
By MP (217.88.167.236) on Montag, den 21. Mai, 2001 - 17:33:

Hallo zusammen,
steht eigentlich irgendwo im Gesetz, dass man als Verwarnter/Schuldiger das Recht auf eine Kopie des Beweisphotos (vom Blitzer) hat? Dies würde mich interessieren! Wenn ich geblitzt werde, lasse ich mir generell das Photo zuschicken. Meistens reagiert die Behörde auf mein Schreiben nicht und erst durch ein Telefonat mit wilden Geschichten (wusste nicht wer gefahren ist...) kann ich die Beamten überzeugen. Gibt es auch das Recht auf das Photo wenn man schon die Verwarnung überwiesen hat?
Es geht mir nicht um eine private Photosammlung, ich möchte nur dem Amt Kosten verursachen, da 80% meiner Blitzfälle nicht der Verkehrssicherheit dienten sondern nur Abzocke waren..

Danke für Eure Hilfe....

By Greatblackbird (217.49.121.210) on Montag, den 21. Mai, 2001 - 18:01:

Sicherlich hast Du das Recht, das Foto einzusehen. Eine Verpflichtung auf Zusendung besteht nicht. Zum Einsehen kannst Du z.B. Akteneinsicht beantragen und das Foto bei der Behörde in Augenschein nehmen (kostenlos!). Zu den Nachteilen brauche ich wohl nichts zu sagen. Wenn Du allerdings dort anrufst und sagst, Du weißt nicht wer gefahren ist und sollte dann das Foto unscharf sein, also der Fahrer nicht zu identifizieren, könnte unter bestimmten Umständen eine Fahrtenbuchauflage drohen.

By farendil (217.80.147.67) on Montag, den 21. Mai, 2001 - 18:12:

@gb: fast...
akteneinsicht muß gewährt werden, allerdings nur einem anwalt.

wenn sie dir akteneinsicht gewähren, so ist dies guter wille (und natürlich mit der überlegung im hinterkopf, den schuldigen zu identifizieren *g*)

By Greatblackbird (212.144.200.77) on Montag, den 21. Mai, 2001 - 20:10:

Genau das meinte ich mit Nachteilen :) Ich war allerdings der Meinung, daß ein Anspruch des Betroffenen auf Akteneinsicht besteht. Zugesendet wird die Akte allerdings nur einem Anwalt. Bist Du Dir absolut sicher, daß der Betroffene keinen Anspruch auf Akteneinsicht bei der Behörde hat?

By farendil (217.80.147.67) on Montag, den 21. Mai, 2001 - 22:17:

@gb: ich sehe keinen anlaß, warum zwischen ermittlungsakten wegen straftaten und solchen wegen ordnungswidrigkeiten unterschieden werden sollte.

bei ersteren besteht dieser ANSPRUCH definitiv nicht.

By Mc Fly (53.122.34.114) on Dienstag, den 22. Mai, 2001 - 07:02:

Warum eigendlich nicht ich muß doch erfahren können was mir zulast gelegt wird auch ohne Anwalt. Ich hab doch das recht auf verteidigung und dieses kann ich nur wahrnehmen wenn ich genau weiß was los ist.

By farendil (217.80.147.116) on Dienstag, den 22. Mai, 2001 - 10:24:

@mc fly: was dir zur last gelegt wird, erfährst du (sie fuhren xx km/h, sie durften fahren xx km/h).

die gesamte ermittlungsakte mit foto, eichurkunde, meßprotokoll, aufstellungsanordnung etc. bekommt nur anwalt.

wenn du unschuldig bist, wird der anwalt sowieso vom staat bezahlt...

so ist nun mal die rechliche lage.

By michael (134.2.35.152) on Dienstag, den 22. Mai, 2001 - 12:29:

*gääähn*
Das Thema wurde jetzt doch schon so oft durchgekaut; warum bemüht ihr nicht mal die Suchfunktion?!

Also nochmal langsam zum Mitschreiben:
§ 49 Abs. 1 OWiG: "Die Verwaltungsbehörde kann dem Betroffenen Einsicht in die Akten unter Aufsicht gewähren, soweit nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen."

Im Klartext: Der Betroffene erhält Akteneinsicht nur auf der Bußgeldstelle unter Aufsicht. Nur ein Anwalt kann verlangen, daß die Bußgeldakte in die Kanzlei übersandt wird.

Zum Thema "schutzwürdige Interessen Dritter": Das kann z.B. der Fall sein, wenn der Betroffene von einer Privatperson angezeigt wird und die Personalien des Anzeigeerstatters in der Bußgeldakte zu finden sind. Durch Verweigerung der Akteneinsicht (allerdings nur gegenüber dem Betroffenen, nicht gegenüber seinem Anwalt!) soll hier Bosheiten vorgebeugt werden. Ist aber nur rein theoretischer Natur, weil der Anwalt ja dann sicherlich trotzdem seinen Mandanten einen Blick in die Akte werfen läßt.

By farendil (217.80.147.116) on Dienstag, den 22. Mai, 2001 - 13:16:

@michael: uups! danke für die aufklärung!

ps: mir ist nicht bekannt, daß dieses thema öfters behandelt wurde...

By lucky999 (62.104.219.87) on Montag, den 4. Juni, 2001 - 09:14:

...wollte an dieser Stelle mal allen Betroffenen Mut zusprechen und auch nochmals betonen, dass es sich IMMER lohnt das Foto anzufordern, ganz gleich welchen Aufwand das anscheinend Bundesland/behörden-abhängig macht - ich habe bei der Einsicht in mein entsprechendes Foto mal wieder festgestellt wie derart SCHLECHT diese Dinger doch des öfteren sind ... tja und mit ein bisschen Glück ist die Sache jetzt ausgestanden ...

By Rainer G (212.201.18.76) on Dienstag, den 5. Juni, 2001 - 14:18:

Es lohnt sich in jedem Fall, das Foto - oder auch eine Kopie davon anzufordern.
Im vorigen Jahr wurde ich mal auf einer Schnellstraße geblitzt. Kurz vor Verfallsdatum (Verjährungsfrist) kam der Anhörungsbogen.
Da ich mir mal die Webseite des RP Kassel angesehen habe, habe ich auch eine Rubrik "Humor in der Behörde" angesehen. Darauf hin habe ich mir den Spaß gemacht und habe mit "nein" angekreuzt und als Begründung folgenden Satz angeführt:
"Bei dieser Geschwindigkeit konnte ich weder Schilder noch Radargerät sehen. Bitte nehmen Sie diesen Satz in Ihre Rubrik 'Humor in der Behörde' auf. Erbitte trotzdem Vorlage eines Duplikates des Radarfotos". Ich wartete 1 Monat - nichts kam. Wartete 2, 3 Monate und es kam immer noch nichts. Inzwischen ist Verjährung eingetreten und ich habe 80 Mark gespart.
Also es lohnt sich schon, ein Duplikat des Fotos anzufordern. Zumindest ist das eine wirkungsvolle Verzögerungstaktik.

MfG
Rainer

By Rainer G (212.201.18.76) on Dienstag, den 5. Juni, 2001 - 14:36:

Als Nachtrag von meinem Posting von soeben sei noch folgendes gesagt:
Ich habe in dem erwähnten Fall deshalb Einspruch (mit Verlangen des R-Fotos) erhoben, weil auf dem Foto zwei Fahrzeuge abgebildet sein müssen. Ich habe nämlich einen überholt (die Straße ist sog. 3-spurig) und während des Üh-Vorgangs blitzte es.
Ein Bekannter von mir, selbst Polizeibeamter, sagte mir nämlich mal vor längerer Zeit, daß solche Bilder nicht ausgewertet werden.
Trotzdem sollte man ruhig versuchen, sich das Radarfoto zeigen zu lassen. Ausgehändigt wird es nicht, aber bei der Polizeitstation wird es auf Verlangen gezeigt. Man kann sich sogar die Eichurkundes des Gerätes zeigen lassen.

MfG
Rainer

By Markus (134.176.101.73) on Dienstag, den 5. Juni, 2001 - 14:37:

ZU RP KASSEL:

Geschwindigkeit nicht überschreite,
sonst bist Du irgendwann mal pleite!


Aha, hier haben wir doch schon die Abzockstelle Nr.1 in Hessen. Na, wenn das ihr Motto ist...


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