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Irrtum zu meinen Gunsten - ausnutzen?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Irrtum zu meinen Gunsten - ausnutzen?
By Ralf (212.185.227.117) on Montag, den 21. Mai, 2001 - 15:20:

Ich erhielt heute einen Bußgeldbescheid mit folgendem Inhalt :

"Die Viermonatsfrist wird gewährt da keine Voreintragung im Verkehrszentralregister.
Bußgeld erhöht, da Voreitragungen im Verkehrszentralregister."

So steht's da wortwörtlich.

Ich hatte bereits eine 1Monatige Sperre
vor 1.5 Jahren, also hätte mir die Viermonatsfrist eigentlich nicht gewährt werden dürfen.

Soll ich diesen Irrtum ausnutzen und das Bußgeld einfach bezahlen, oder besteht die Gefahr, daß dann plötzlich noch ein Schrieb kommt "Wir haben uns geirrt, sofort her mit dem Führerschein?
Sie haben ja schon bezahlt,also ist der Bescheid auch rechtskräftig."

Wäre mir die Viermonatsfrist nicht gewährt worden, hätte ich nämlich Einspruch eingelegt um die Rechtskraft bis in meinen Sommerurlaub hinauszuzögern.
Was tun?

-Ralf


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