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Lappen weg, neuer Führerschein, nicht mehr alle Klassen?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Lappen weg, neuer Führerschein, nicht mehr alle Klassen?
By joe (213.221.74.98) on Sonntag, den 20. Mai, 2001 - 14:32:

Ich habe gehört, dass wenn man seinen alten (roten) Führerschein über längere Zeit abgeben muss und danach einen neuen (nur noch EU) bekommt, man verschiedene Klassn verliert. Wie z.B. nur noch bis 3,5t statt 7,5t u.ä.
Ein Bekannter hat mir geraten den Führerschein jetzt schon zu tauschen, dann werden alle Klassen mitübernommen.
Weiss da jemand Näheres?

By alfa (195.124.135.4) on Montag, den 21. Mai, 2001 - 09:13:

Ob du den alten Lappen jetzt oder später in eine Plastik-Karte tauscht ändert nichts an den Berecchtigungen. Ausnahme: Wenn du über 50 bist und den "Zweier" gehabt hast, hättest du den bis Ende 2000 umschreiben müssen. Wenn nicht, ist er weg.
Wenn du den Führerschein nur ins "Parkhaus" geben must (1,2 oder 3 Monate z.B. wegen zu schnellem Fahren), bekommst du ihn ohne Änderungen wieder zurück.
Anders ist es, wenn du den entzogen bekommen hast, z.B. wégen Saufens bis Oberkannte Unterlippe, oder weil du mit 18 Punkten in Flensburg Tabellenführer der Liga bist, dann wird der alte Führerschein eingezogen und wenn du dann einen neuen wieder machen darfst in der Fahrschule, kriegst du den gleichen, den dein 18 jähriger Sohn auch bekommt, also nur 3.5 t max.
Aber eine Änderung hat es inzwischen noch gegeben. Die Inhaber der alten "Dreier" dürfen keine Schlupfloch-Brummis (7.5 t Zugwagen + 10 t Tandem-Hänger mehr fahren, ausser sie haben es bis Ende 2000 beantragt (neuer Kartenschein).Ab jetzt darf dieser Kreis nur noch 7.5 t plus Hänger und max Zug-Limit 12 t fahren, wobei die Achsenzahl nicht mehr festgelegt ist.

By farendil (217.80.147.67) on Montag, den 21. Mai, 2001 - 11:16:

@alfa: ich dachte immer, wenn ich meinen alten fs behalte, bin ich auf der sicheren seite.
d.h. ich habe alle rechte weiterin so, wie sie immer waren.

desweiteren gibt es ja wohl eine sogenannte besitzstandsregelung - dachte ich zumindest...

denn das mit der "unlimited"-begrenzung für den anhänger ist mir auch schon aufgefallen.


nicht das ich das jetzt bräuchte, aber es ist halt immer gut, zu wissen, daß man könnte.

By joe (195.252.193.100) on Montag, den 21. Mai, 2001 - 14:45:

@alfa: yupp, hab nochmal gefragt. er meinte wenn du den schein für min. 1/2 jahr weg hast kanns zu diesen Problemen kommen (das würde ja auch eine Nachschulung bedeuten, also wär der neue sowieso Kartenformat sprich andere Klassen).

By alfa (195.124.135.4) on Dienstag, den 22. Mai, 2001 - 09:33:

@farendil
im Prinzip ist der Besitzstand gewahrt. Diejenigen, die die Schlupfloch-Brummi Klasse noch fahren möchten (7.5 t Zugwagen + 10 t 1 Achs-Hänger, können sich ´das in ihren neuen Kartenschein eintragen lassen. Nur wer schon über 50 ist (solls geben) muss dann auch wie ein richtiger Brummifahrer alle paar Jahre eine ärtztliche und Augenärztliche Bescheinigung vorlegen, da dieeser und der richtige LKW Schein CE bei über 50 jährigen nur noch für 5 Jahre ausgegeben wird. Die Variante bis 12 t Zugmasse ist unbegrenzt. Einen Vorteil hat man noch. Wer den Pappendeckel vor 1980 gemacht hat, darf die 125er Motorradchen (A1)ungedrosselt (max. 15 PS) fahren (durfte man vorher nicht). Wer den alten 2er vorher hatte, bekommt auch den T Schein eingetragen. Wer den 3er vorher hatte, bekommt ihn nur, wenn er Landwirt ist, oder bei einem Landdw. Betrieb arbeitet. Der T Schein umfasst die grossen Schlepper, die 60 dürfen und auch 2 richtige LKW Anhänger ziehen dürfen sowie die schweren Forstmaschinen. Der normale L schein umfasst die normalen Ackerschlepper bis 25 km/h. Wenn du als 3 er Inhaber den T Schein eingetragen haben willst, solltest du eine gute Begründung vorlegen. Z.B. bescheinigt dir ein ein dir bekannter Gülle-Baron, dass du gelegentlich bei ihm zur Aushilfe tätig bist. ;-) Ich habe ihn bekommen, weil ich argumentiert hatte, das wir vom Sportverein hier in den Bergen regelmässig Rennen ausrichten und dafür die schweren Schlepper von unseren Bauern-Mitgliedern brauchen und ausleihen (Wen man so eine schmale Bergstrasse mit nem normalen Schlepper mit Hänger voller Gerümpel mit knapp 20 hochstinkt, wirst du von den Anderen auf halber Strecke spätestens erschlagen) -hat gefunzt!
@joe
Die Zeitdauer, für die du keine Fleppe hast, ist nicht massgebend, entscheidend ist, ob ein *Fahrverbot* ausgesprochen ´wurde, dann ist die Fleppe nur bei der Bullerei oder Staatsanwaltschaft ordentlich abgeheftet oder ob du die geliebte Fleppe *entzogen* bekommen hast, in diesem Fall must du neu zur Fahrschule und bekommst einen druckfrischen Führerschein nach aktueller Regelung.
Entzogen wird das Ding entweder durch ein Gerichtsurteil oder von der Verwaltungsbehörde wegen Sauferei (unlimited), Drogenkonnsum oder 18 Punkten beim Einwohnermeldeamt Flensburg.

By farendil (217.80.147.116) on Dienstag, den 22. Mai, 2001 - 10:18:

@alfa: es ging mir nur darum, daß ich mit meinem 3er züge (bis 7,5t) ziehen darf (oder durfte????), wo der hänger so schwer sein kann wie er will (solange die zugmasch. dafür freigegeben ist).


jetzt (oder erst nach der umschreibung???) darf ich aber nur noch hänger bis 10t fahren.

das ist für mich eine eindeutige einschränkung meiner vorherigen rechte.

By alfa (195.124.135.4) on Dienstag, den 22. Mai, 2001 - 11:30:

@farendil
die 10 t für den Hänger ergeben sich aus der Zulassungsordnung. Ein 7.5 t LKW kann in der Praxis keinen Hänger schwerer als 10.5 t ziehen (das 1.4 fache seiner eigenen Höchstmasse) nach irgendwelcher Zulassungsverordnung. Theoretisch heisst das natürlich, dass der 7.5 Tonner einen unlimitiert schweren Hänger zeihen darf, sofern er dafür zugelassen wäre. Daran hat sich nichts geändert wenn du unter 50 bist. Und bei über 50 musst du dir den CE limitiert in den neuen Kartenschein eintragen lassen, da du ihn nur auf 5 Jahre bekommst.Alle über 50 jährigen richtigen Brummi- und Busfahrer müsen also auch einen neuen Kartenschein haben seit Januar 2001, den sie alle 5 Jahre verlängert bekommen.Wie gesagt, beim Kartenschein musst du dir nur diese Sonderklasse (CE limitiert) eintragen lassen, den C1E bekommst du automatisch eingetragen.
Bei den neuen 12 Tonnen Zügen gilt auch das 1.4 fache nicht mehr, da dürfen die Hänger nicht schwerer als die Zugmaschine sein. (5 t zugel Gesamt Masse Zugwagen dann 5 t Hänger max. als Beispiel)
Der Kartenschein machte für mich deshalb Sinn, weil die Ösis zwar alte Führerscheine acceptieren (müssen), aber erwarten, dass ein aktuelles Foto drin ist.

By MorkvomOrk (217.5.4.150) on Sonntag, den 3. Juni, 2001 - 01:32:

Zu Alfa:
"Anders ist es, wenn du den entzogen bekommen hast, z.B. wégen Saufens bis Oberkannte Unterlippe, oder weil du mit 18 Punkten in Flensburg Tabellenführer der Liga bist, dann wird der alte Führerschein eingezogen und wenn du dann einen neuen wieder machen darfst in der Fahrschule"

u n d

"oder ob du die geliebte Fleppe *entzogen* bekommen hast, in diesem Fall must du neu zur Fahrschule"

Du gehst offensichtlich davon aus, daß bei einer Fahrerlaubnisentziehung generell eine neue Prüfung abgelegt werden muß. Dies ist aber nicht richtig!
Gem. § 20 FeV kann eine Prüfung nur im Einzelfall gefordert werden, wenn Tatsachen vorliegen, die zur Annahme führen, daß du die Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen von Kfz nicht mehr besitzt.
In der Regel wird die Fahrerlaubnis jedoch
o h n e Prüfung neu erteilt. Anders sieht die Sache aus, wenn die Fahrerlaubnis insgesamt länger als 2 Jahre entzogen sein sollte. In diesen Fällen muß auf jeden Fall die Prüfung neu abgelegt werden (§20 Abs. 2 Satz 2 FeV); allerdings ist auch in diesen Fällen vorher keine Ausbildung vorgeschrieben.


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