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Geblitzt im "Behinderten-Transport-Fahrzeug"

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt im "Behinderten-Transport-Fahrzeug"
By Fragensteller (217.82.24.11) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 18:18:

Ich bin kürzlich innerorts in einem Bereich wo 50 kmh erlaubt ist mit knapp unter 80 geblitzt worden.

In der Probezeit bin ich nicht mehr, auch habe ich bis jetzt keine Punkte in Flensburg.

Der VW-Bus mit dem ich unterwegs war, hat sowohl vorne, an den Seiten und auch hinten einen großen Aufkleber, auf dem ein Rollstuhlfahrer abgebildet ist.

Zum Zeitpunkt des Blitzens befand sich nur ein Fahrgast im Fahrzeug und zwar ganz hinten auf der Rücksitzbank, ist auf dem Foto wahrscheinlich nicht sichtbar.

Muss ich mit einer härtern Strafe rechnen als wenn ich mit dem normalen Privat-Pkw unterwegs bin, bzw wie sieht die Strafe im einzelen aus?

Danke für eure Antworten

By andy2 (193.158.141.123) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 19:46:

Nee, selbe Strafe! Bist wo ´n armer Zivi?
Mit 80 - knapp am Fahrverbot vorbei!

By Blitz (62.54.236.95) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 21:10:

Stimmt nicht!
Da es bestimmt uinter der Formulierung 'Bus' läuft, musst du mit 120,-DM und 1 Punkt rechnen(21-25km/h Überschreitung bei Kfz über 2,8t)!

By farendil (217.80.147.121) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 23:18:

und wieder einmal postet blitz hier ohne eine ahnung zu haben...

für einen bus braucht man einen personenbeförderungsschein.

ein kleinbus (mit bis zu 7 sitzplätzen) zählt wie ein pkw.


selbst bei einem bus wäre die angegebene strafe falsch!
daß die angegebene gewichtsklasse auch nicht stimmt, fällt so gar nicht mehr ins gewicht...

By alfa (195.124.135.4) on Freitag, den 18. Mai, 2001 - 13:10:

@farendil

deine Zahl 7 Mitfahrer plus Fahrer = kein Personenbeförderungsschein habe ich auch noch im Kopf. Aber ich meine gelesen zu haben in so einer Faltbroschüre zum neuen Kartenführerschein, dass das jetzt 8 plus Fahrer sind. Oder habe ich da einen Knoten im Gehirn bekommen? *?*

By Matthias (217.83.181.207) on Freitag, den 18. Mai, 2001 - 13:40:

So sehr auf Busse festnageln braucht Ihr Euch nicht. Die Regel für den PBS heißt nicht nur ab x Personen, sondern 'wenn Personen gegen Entgeld befördert werden'. Taxifahrer braucht ja auch nen PBS. Für Behindertentransport und Krankentransport sind die Regelungen meines Wissens eher regional.

By farendil (217.80.147.107) on Freitag, den 18. Mai, 2001 - 13:49:

@alfa:hatte das auch mit 7 mitfahrern im kopf.
ob sich da was geändert hat, kann ich dir nicht sagen.

@matthias: soweit ich weiß, sind taxischeine keine "normalen" personenbeförderungsscheine.
weiterhin kenne ich die regel so: wenn passagiere gegen entgelt befördert werden, ODER es mehr als 7 stück sind.

By Matthias (217.83.182.109) on Freitag, den 18. Mai, 2001 - 16:54:

@farendil: Richtig. Ich hatte auch geschrieben 'nicht nur' - nur fehlte das 'auch' hinter sondern. Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung ist der gleiche für alle Kategorien, da wird nur unzutreffendes durchgestrichen. Auch gelten je nach Transportfahrzeugart verschiedene Regelungen z.B. wie häufig ärztliche Untersuchungen durchgeführt werden müssen. Insgesamt ist der PBS jedoch wesentlich sensibler wie der normale Führerschein. Ich hatte auch schon wegen ein paar Parkdelikten schriftlich Besserung geloben müssen, da der Stempelmensch sonst nicht verlängert hätte... Besser keine Punkte sammeln.

By klausk (62.155.172.39) on Freitag, den 18. Mai, 2001 - 17:54:

Hallo farendil,
das mit den 7 Mitfahrern ist nur für die Führscheinklasse interessant: bei Kfz mit mehr als 8 Plätzen benötigt man die Klasse D bzw D1 (8-16 Plätze).
Die "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeföderung" gilt für Taxen, Krankekraftwagen, Ferienziel-Reisen und gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten sowie PKW im Linienverkehr und Mietwagen mit Chauffeur.
Unterschiede kenne ich nur für den ehrenamtlichen Dienst in Hilfsorganisationen, dort wird die Ortskenntnis nichtr verlangt.

Grüße
Klaus

By farendil (217.80.147.107) on Freitag, den 18. Mai, 2001 - 18:52:

@klausk: ich kenne mich mit den blöden euro-fs klassen nicht aus.

was ich meinte bezog soch auf die fs-klasse 3.
oder sollte es dort etwa auch andere regeln geben??

@matthias: hatte ich wohl nicht ganz aufmerksam durchgelesen - egal, wir sind uns ja einig...

By andy2 (193.158.141.123) on Freitag, den 18. Mai, 2001 - 19:24:

Also, Zivi´s brauchen keinen Personenbeförderungsschein mehr.
PKW= 8 Personen + Fahrer.
Bis zu dieser Anzahl auch Pers.Bef.Schein.
Alles darüber ist Bus und verlangt eine Extra-Führerscheinklasse.

By Fragensteller (217.82.19.51) on Samstag, den 19. Mai, 2001 - 19:20:

Danke für eure zahlreichen Antworten. Ich besitze übrigens keinen Peronenbeförderungsschein und der VW Bus ist mit Sicherheit leichter als 3,5t.
Trotzdem ist mir noch nicht ganz klar geowrden, was nun auf mich zukommt.
Nur Bußgeld (Wieviel?) und Punkte (Wieviele?) oder auch ein Fahrverbot(Wie lange?) ??

By Siemm (145.253.137.3) on Samstag, den 19. Mai, 2001 - 22:57:

Quelle: http://www.neelix.de/


Geschwindigkeitsüberschreitungen für Pkw usw. (innerorts)


km/h
DM
Punkte
Fahrverbot

bis 10 km/h
30,-



11 - 15 km/h
50,-



16 - 20 km/h
75,-



21 - 25 km/h
100,-
1 Punkt


26 - 30 km/h
120,-
3 Punkte


31 - 40 km/h
200,-
3 Punkte
1 Monat

41 - 50 km/h
250,-
4 Punkte
1 Monat

51 - 60 km/h
350,-
4 Punkte
2 Monate

61 - 70 km/h
600,-
4 Punkte
3 Monate

über 70 km/h
850,-
4 Punkte
3 Monate

By Blitz (62.54.236.84) on Sonntag, den 20. Mai, 2001 - 01:01:

Das ist doch aber kein normaler PKW, oder?
Das Fahrzeug wiegt doch mehr als 2,8t, oder?

By klausk (217.80.25.32) on Sonntag, den 20. Mai, 2001 - 07:20:

Hallo Blitz,
wie kommst Du darauf???
Man kann eine PKW mit mehr als 2,8t zulässigem Gesamtgewicht (nicht Eigengewicht) als LKW zulassen (Steuern und Versicherug meißt günstiger), muß aber nicht. Da die meißten Behindertentransporter mit grünem Kennzeichen fahren, fällt die Steuer schon mal weg.

Grüße
Klaus


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