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Habe ne Frage zum Geschwindigkeitsverstoß

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Habe ne Frage zum Geschwindigkeitsverstoß
By Siemm (139.4.163.222) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 11:19:

Hallo habe eben Post über Bußgeldbescheid von 30 DM bekommen wegen innerorts 8 Km/h zuviel.
Folgendes ist aber passiert.
Das ist ein Leihwagen der über meine Firma lief.
Normalerweise bin ich den immer gefahren aber an einem Wochende habe ich mit einem Kollegen das Auto getauscht. Darüber habe ich jetzt den Bußgeldbescheid bekommen.
Foto ist ne Frau zu sehen. Seine Frau ist gefahren.
Ich bin männlich.
Kollege sagte zu mir ich solle das Geld überweisen er gibt es mir zurück.
Was soll ich tun ? Das so machen oder zurückschreiben das die sich an den wenden sollen.
Habe ich Nachteile dadurch das ICH das bezahle ?
Punkte gibts ja wohl eh nicht dafür!?

Vielen Dank für die Antworten

By hoschi (216.34.244.74) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 11:36:

nachteile hat das für dich zwar nicht, wenn du, anstatt der fahrerin bezahlst, aber ich würde trotzdem wider- bzw. einspruch einlegen. (am besten noch ohne begründung) so machst du denen ein bisschen arbeit.

By Siemm (139.4.163.222) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 11:49:

Dann schreiben die wieder die Firma an oder ?

By hoschi (216.34.244.106) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 12:05:

richtig

By farendil (217.80.147.121) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 12:10:

@siemm: du kannst auch hinten ausfüllen daß du widerspruch einlagst und jegliche aussage verweigerst.

du du beschuldigt bist, hast du ein aussageverweigerungsrecht.

By Siemm (139.4.163.222) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 14:01:

und was bringt mir das ?
Der kollege will eh zahlen und bei 30 Dm sich Ärger auf den Hals ziehen ?

By farendil (217.80.147.121) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 14:28:

@siemm: das macht keine arbeit. wegen einem verwarngeld sollte man generell sowieso keinen aufstand machen.
hier jedoch bot es sich in meinen augen geradezu an, da die konstellation super-günstig war.

dann zahl du halt die 30 eier - macht keinen unterschied.

By Siemm (139.4.163.222) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 14:29:

Wie sieht das aus später wenn ich gegebenfalls mal zu schnell erwischt werde. Rechnen die mir das dann auch an wenn ich das bezahle oder erst ab einer gewissen Höhe des Bußgeldes bzw. punkte ?

Gruß Siemm

By Siemm (139.4.163.222) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 14:32:

Hi Farendil,
das Problem ist das wenn ich das zurückschicke das das wieder bei meiner Firma auf den Tisch kommt. Die stellen sich dann etwas an.
Die sind etwas komisch in Bezug auf die Sache.

By hoschi (216.34.244.105) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 16:35:

das bußgeld iHv 30,- hat für dich keinerlei weitere auswirkungen. "strafen" unter 80,- werden nirgendwo gespeichert.

so, und wenn ich einen BG-Bescheid zugeschickt bekommen würde und auf dem foto is ne frau, dann würde ich auf jeden fall einspruch einlegen. alleine schon weil ich den behörden ihre fehler aufzeigen möchte. die wollen blos ihr geld, und beschuldigen dann im blindflug irgendwelche leute. und die bezahlen dann auch noch... ich weiß auch nicht...

By Siemm (139.4.163.222) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 16:39:

Ne das ist ja nicht so abgelaufen.
Habe den Wagen ja über meine Firma gemietet.
Meine Firma hat dann wohl den Bescheid zugeschickt bekommen und mich angegeben.
Und nun haben die mich angeschrieben weil ich ja als grundsätzlicher Fahrer eingetragen war. Der Wagen war ja auch mit privater Nutzung. Deswegen schreiben die mich an

By Siemm (212.144.204.146) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 19:09:

Hallo, habe den Brief nun vor mir liegen:
Steht meine Name als Anschrift

Schriftliche Verwarnung/Anhörungsbogen

Ihnen wird zur last gelegt..............
flogende ordnungswidrikeit begangen zu haben:
Sie überschritten die zulässige................
Die verwarnung wird nur Wirksam wenn sie innerhalb von einer Woche ...... bezahlen.


Falls sie mit der verwarnung nicht einverstanden sind gilt folgendes:

Gelegenehit wird mir gegeben mich dazu zu äußern. Muß ich aber nicht sagen se. Aber meine personalien muß ich auf jeden Fall eintragen und das zurückschicken. sonst bekomme ich ne geldbuße deswegen.
Wenn ich mich nicht äußer kann ein bußgeldbescheid gegen mich erlassen werden.
Wenn ich mich äußere entscheiden sie von Fall zu Fall das Verfahren eingestellt wird oder ohne rückäußerung der Verwaltungsbehörde ein Bußgeldbescheid erlassen wird.

Wenn sie die Ordnungswidrikkeit nicht begangen haben, gilt für sie umseitiger Abscnitt A

Im übrigen kann der halterin bzw dem halter eines KFZ ber verkehrsverstößen die führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden, wenn nicht festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat.


Haben die se noch alle.
Rufe da morgen an und frage mal anch wer denen gesagt hat das ich gefahren bin.

Was meint Ihr ?

By Siemm (212.144.204.130) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 19:27:

Komisch finde ich auch das da das datum 07.05.2001
erhalten habe ich das aber erst heute 17.05.01.
Was haben die damit gemacht noch durch alle Abteilungen geshckt ?

By farendil (217.80.147.121) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 19:39:

@siemm: was machst du dir denn für einen aufwand???

entweder: du nutzt den aufwand sinnvoller, weil du in der hälfte der zeit schon einen widerspruch geschrieben hast

oder: du zahlst!

alles andere ist zeitverschwendung!

By Greatblackbird (217.51.38.207) on Freitag, den 18. Mai, 2001 - 17:59:

@Siemm
Du hast geschrieben, daß Du einen Bußgeldbescheid erhalten hast. Was Du oben zitierst, ist ein Anhörungsbogen. Hiergegen gibt es kein Rechtsmittel. Ein Bußgeldbescheid wird vielleicht folgen, wenn Du auf dieses Schreiben nicht reagierst. Sollte das geschehen, kommen noch 36 DM Verfahrenskosten hinzu. Dagegen könntest Du Einspruch einlegen und versuchen, das Ganze für die Fahrerin in die Verjährung zu ziehen, dann zahlt niemand etwas. Ob sich das bei so einem relativ geringen Betrag lohnt, kannst Du ja selbst einschätzen. Anrufen solltest Du auf keinen Fall, wenn Du etwas in der Art vorhast. Dabei verplappert man sich sehr schnell.


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