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Außerorts 20km/h plus zu schnell/Vater Autohalter

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Außerorts 20km/h plus zu schnell/Vater Autohalter
By Sabrina (62.226.57.13) on Dienstag, den 15. Mai, 2001 - 15:39:

Hallo, bin soeben mit ca. 20-25 (26?)km/h zu schnellgeblitzt worden (drei km/h schon abgezogen), bin noch in der Probezeit und leider ist mein vater der halter. Ich sehe meiner Mutter zum Verwechseln ähnlich, lässt sich da was drehen ? es war auf alle fälle außerorts und auf keinen fall unter 20 km/h zu schnell, also wäre die nachschulung wohl fällig, da es einenpunkt gibt. ist meine mutter gezwuntgen, anzugeben wo sie sich zu dem zeitpunkt aufgehalten hat ? gibt es andere möglichkeiten, das aufzuschieben/abzuwenden ?

By Zoppo Trump (193.8.60.254) on Dienstag, den 15. Mai, 2001 - 16:39:

Hier werden Sie geholfen:

http://www.radarforum.de/messages/13/1172.html?987359611

Lesen, denken, handeln, freuen!

Gruss, Zoppo

By André (141.24.120.110) on Dienstag, den 15. Mai, 2001 - 17:27:

Hi! Prinzipiell gilt, daß verwandte und verschwägerte Personen keinerlei Auskünfte geben müssen, wer denn da auf dem Foto zu sehen ist. Das unkomplizierteste wäre wohl, wenn Deine Mum oder Dein Dad die Schuld (und den Punkt) auf sich nimmt. Es ist auch damit zu rechnen, daß die zuständigen Cops Nachforschungen anstellen und evtl. Nachbarn befragen bzw. unangemeldet mit dem Foto vor der Türe stehen. In so einem Falle sollte man sich immer verleugnen lassen, da sowas als Identifizierung gilt... Damit ist aber erst zu rechnen, wenn die Angaben auf dem sog. "Anhörungsbogen" (der demnächst dann wohl ins Haus flattert) nicht zur Zufriedenheit der Behörden ausfallen.

Grüße, André

By Phil (62.180.204.177) on Dienstag, den 29. Mai, 2001 - 22:05:

Wenn deine Probezeit bald rum ist, ist es ratsam die Sache möglichst lange raus zu zögern(Anhörungsbogen nicht erhalten...und so). Wenn die Punkte nach Ablauf der Probezeit eingetragen werden, mußt du nur zahlen und nicht zur Nachschulung.

By farendil (217.0.226.227) on Dienstag, den 29. Mai, 2001 - 23:19:

@phil: woher hast du denn den quatsch??? maßgebend ist das datum der tat, nicht der rechtskraft!


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