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Führerschein auf Probe(Geblitzt)Nachschulung/ja/nein

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2000: Allgemein: Führerschein auf Probe(Geblitzt)Nachschulung/ja/nein
By michael (216.110.36.120) on Sonntag, den 17. September, 2000 - 01:52:

hallo,
mittlerweile blickt man nicht mehr durch,mit dem lappen!!
meine freundin wurde am 4.04.2000 ausserorts 70zone mit 26 geblitzt.abzüglich toleranz warens 23km/H.waren 116dm und ein punkt,da ihrn lappen aber bis zum 23.04.2000 auf probe ging,meinte die vom ordnungsamt,das sie keine nachschulung machen muss,weil dies erst beim eintrag der kartei fällig wäre.dies aber eine zeit dauern würde.normalerweise heisst es ja,wenn man in der probezeit punkteintrag bekommt,droht die nachschulung.bis heute ist noch nichts gekommen,zwecks nachschulung.ist das verjährt oder wird noch was kommen,dank im voraus auf antworten.gruss michel

By me (212.169.140.71) on Sonntag, den 17. September, 2000 - 02:17:

@ michael

sorry, aber eine technische Frage zwischendurch sei mir gestattet; wie erklärst Du Dir diese Umlautprobleme in Deinem Text? Benutzt Du ein ausgefallenes Betriebssystem/Browser?

By Greatblackbird (62.27.242.126) on Sonntag, den 17. September, 2000 - 02:53:

Eine Eintragung in das Verkehrszentralregister erfolgt immer erst dann, wenn ein Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Wenn also die Probezeit abläuft und die Eintragung danach erfolgt, ist keine Nachschulung fällig, auch wenn der Verstoß in der Probezeit war.:)

By michael (205.188.198.189) on Sonntag, den 17. September, 2000 - 22:46:

hallo,
sorry,aber irgendwas stimmt mit meinem browser nicht,naja,
aber die von der führerscheinstelle meinten,das eine nachschulung fällig wäre,weil bei einem freund von mir,der hatte das gleiche schicksal,und musste auch eine nachschulung machen,bloss wahr er ein bissl schneller(29km/H ausserorts)steht das irgendwo in einem gesetzbuch drin,das da keine nachschulung droht,da sitzt man ja auf gluehnden kohlen,dank im voraus,gruss michel

By Greatblackbird (62.27.242.85) on Montag, den 18. September, 2000 - 11:45:

Wahrscheinlich ist bei deinem Freund der Bescheid innerhalb seiner Probezeit rechtskräftig geworden. Die Rechtskraft eines Bußgeldbescheides kann durch einen Einspruch hinausgezögert werden, bis die Probezeit abgelaufen ist. Dann kann man den Einspruch zurücknehmen, somit ist der Bescheid rechtskräftig, das Bußgeld wird gezahlt und die Punkte werden (nach der Probezeit) eingetragen. Eine Nachschulung folgt nicht, weil es keine Beweise dafür gibt, daß innerhalb der Probezeit eine Eintrageung in das Verkehrszentralregister erfolgt ist, denn nur das zählt :)

By Greatblackbird (62.27.242.85) on Montag, den 18. September, 2000 - 11:53:

Nachtrag: Sollte bei Deiner Freundin doch noch die Aufforderung zu einer Nachschulung folgen, kann man mit diesem Argument die Nachschulung verweigern. Wenn ich es Deinem Text richtig entnommen habe, ist bis zum 23.04. kein Bußgeldbescheid o.ä. bei ihr eingegangen. Wenn das so ist, ist auf jeden Fall keine Nachschulung fällig.

By michael (216.110.36.120) on Dienstag, den 19. September, 2000 - 07:36:

richtig,die probezeit ging bis zum 23.4.2000,der verstoss bekamen wir erst am 6.05.2000(ordnungswidrigkeit)strafzettel haben wir am 28.06.2000 bezahlt,allerdings wurde mit laserkamera leica xv2 gefilmt(ordnungsamt)aber wenn das so ist,sind wir beruhigt:Ddanke nochmals für deine auskunft,gruss michel

By michael (216.110.36.120) on Dienstag, den 19. September, 2000 - 07:40:

sorry,habe mich verschrieben,der bussgeldbescheid kam am 14.07.2000,bezahlt am 28.7,


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