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Blitz oder nicht (A1 Bremen - Osnabrück)?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Blitz oder nicht (A1 Bremen - Osnabrück)?
By User (145.253.20.42) on Samstag, den 12. Mai, 2001 - 22:41:

Hallo,

bin heute auf der A1 von Bremen nach Osnabrück gefahren. Im laufe der Fahrt bin ich durch einen mobil aufgestellten Starrenkasten gefahren. (Der auf dem Krähenfuß). Wahrscheinlich leider 20 zu schnell. So nun meine Frage. Das ding hat aber nicht rot geblitzt. Wurde nähmlich schon einmal auf der Autobahn (a40) bei schönem wetter geblitzt. Und da war ein roter Blitz. Bitzt das ding jetzt immer oder net? Was passiert wenn nebenmir auch ein Auto fährt? In was für Abständen kann das ding Fotos knipsen? Das ding war auf der linken Seite der Bahn aufgestellt. Also an der Mittelleitplanke. Am Straßenrand stand kein Auto. War das vielleicht eine Atrappe? Bin über jede Antwort dankbar. Bye

By traffic (62.180.24.194) on Samstag, den 12. Mai, 2001 - 23:02:

Wenn der Blitz mit einer Toleranz von über ca. 15 km/h eingestellt war und dein Tacho normal vorgeht, dann hattest Du Glück und bist unter der Auslöseschwelle geblieben. Die Kästen stehen oft in Brückennähe, dann befindet sich das Fahrzeug meist auf oder neben der der Brücke. Eine Blitzer-Attrappe auf der Autobahn wäre etwas Neues.

By User (145.253.20.42) on Samstag, den 12. Mai, 2001 - 23:06:

Eine Brücke war weit und breit nicht zu sehen. Löst der rote Blitz IMMER aus?

By traffic (62.180.24.194) on Samstag, den 12. Mai, 2001 - 23:10:

Ja, wenn eine Überschreitung festgestellt wird, löst der Rotblitz immer aus. Du kannst also beruhigt sein: du warst nicht zu schnell.

By Eva (213.221.65.243) on Sonntag, den 13. Mai, 2001 - 14:24:

Ich bin da gestern auch geblitzt worden, mit etwa 50 km/h zu schnell, bei mir wurde der rote Blitz ausgelöst. Da hast Du wahrscheinlich Glück gehabt.
Allerdings habe ich keine Wiederhohlung der Geschwindigkeitsbegrenzung nach der letzten Einfahrt ( war kurz vorher, Vechta, glaube ich war es ) feststellen können. Ist sich jemand vielleicht auch sicher, das es dort dann keine Geschwindigkeitsbegrenzung gab?
Kann ich dann Einspruch einlegen, wenn ich Zeugen habe? Bzw. liegt es in meiner Beweislast, die fehlende Geschwindigkeitsbegrenzung festzustellen?
Vielleicht könnte man sich mit mehreren zusammentun, zumahl meiner Meinung nach die Strassenschäden nicht so erheblich sind, dass man dort nur 80 km/h fahren dürfte.

By traffic (217.48.44.55) on Dienstag, den 15. Mai, 2001 - 11:07:

@Eva: Du kannst innerhalb einer Frist Einspruch bei der Straßenverkehrsbehörde einlegen, nachdem Du erstmals von dem Deiner Meinung nach falschen Beschränkung erfahren hast. Das Limit mußt du dennoch beachten, für Deinen aktuellen Fall nützt Dir der Einspruch also nichts. Außerdem könnte das Limit ja angeordnet sein, damit sich die Straßenschäden nicht erhöhen. Die Chancen stehen also schlecht, daß da etwas zu ändern ist.


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