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Geblitzt - Fahrer nicht Halter - Halter bekam Zeugenfragenbogen - Und jetzt ?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Geblitzt - Fahrer nicht Halter - Halter bekam Zeugenfragenbogen - Und jetzt ?
By tschibo (195.252.197.154) on Samstag, den 12. Mai, 2001 - 13:06:

Bin am 16.02. auf der Autobahn geblitzt worden (23 km/h zu schnell). Auto ist auf meine Mutter zugelassen (gleiche Wohnadresse), die bekam Anfang April einen Zeugenfragenbogen mit dem Blitzfoto und der Aufforderung den Fahrer anzugeben. Zur Beantwortung war keine Frist gesetzt und so haben wir den Bogen bis heute (12.5.) nicht zurückgesandt. Ich spekuliere auf die Verjährungsfrist, die am 15.5. endet.
Was aber nun, wenn die Herren in Grün bisdahin uns noch schnell einen Hausbesuch abstatten ?
Sie ohne "Erfolg", d.h. Angabe des Fahrers ziehen zu lassen ist gefährlich: Gehen die dann zu den Nachbarn (arbeiten beide beim Finanzamt...), werde ich verpetzt. Die Alberto-Methode kann ich nicht anwenden (Freunde/Bekannte alles Warmduscher), kennt jemand für so 'ne Situation noch eine Möglichkeit ???

By traffic (217.48.44.55) on Dienstag, den 15. Mai, 2001 - 11:30:

Da wird wohl noch jemand bei Euch auftauchen, oder sie machen den Abgleich auf dem Einwohnermeldeamt. Nur wenn Ende Mai wirklich nichts kommt, ist es verjährt. Solltest du den BG-Bescheid erhalten, zahle am besten. Punkte gibt es ja noch nicht.

By tschibo (62.227.61.223) on Dienstag, den 15. Mai, 2001 - 12:07:

Hi traffic, Danke für die Antwort !
Du meinst, ich soll den BG-Bescheid wirklich zahlen ? Es gibt nämlich bei 23km/h zu schnell schon Punkte. Zwar nur einen, aber der wird verhindern daß Mitte des Jahres mein Kontostand in Flensburg endlich gelöscht wird :-(
Aber o.k., ich werde erstmal abwarten und auf ein kleines Wunder hoffen...
Das mit der Verjährungsfrist sehe aber schon richtig (?): die "Tat" war am 16.02. und die Frist endet mit dem Ablauf des 15.05. - oder doch erst am 16.05. ?
Um ein mögliches Fahrtenbuch zu verhindern wollte ich dann nach Ablauf der Frist der Polizei die Identität der Fahrer "offenbaren" (damit sie nicht sagen können, man hätte den Fahrer nicht ermitteln können). Funktioniert das, oder ist es dann sowieso zu spät ?

By traffic (217.48.44.55) on Dienstag, den 15. Mai, 2001 - 12:22:

Du hast natürlich recht mit dem 1 Punkt:-( Zu der Verjährungsfrist von 3 Monaten kommt noch eine Zustellfrist von 14 Tagen. Das Fahrtenbuch ist eine leere Drohung, deren Umsetzung man recht gut vermeiden kann (der Halter macht als Beschuldigter keine Angaben). Am einfachsten hätte Deine Mutter den Verstoß zugegeben und gezahlt, dann hätte sie aber den Punkt bekommen. Jetzt dürfte die Ermittlungstätigkeit bereits laufen, da kommen sie natürlich recht schnell auf dich.

By tschibo (62.158.28.133) on Dienstag, den 15. Mai, 2001 - 13:22:

Meine Mutter hätte zwar prinzipiell den Verstoß auf sich nehmen können, aber auf dem Foto (das zwar unscharf ist, man erkennt noch nicht einmal daß ich auf dem Handy telefoniere ;-) ist schon eher eine männliche Person zu erkennen. Ich nehme an, daß sie daher meiner Mutter keinen A-Bogen, sondern gleich einen Zeugenfragenbogen geschickt haben. Aber wenn meine Mutter die Angabe macht, "keine Angaben" zu machen, dann kommen die doch erst recht schnell auf die Familienangehörigen, oder ?

By traffic (217.48.44.15) on Dienstag, den 15. Mai, 2001 - 13:50:

Das paßt doch alles hervorragend auf die Alberto-Methode. Da müßte sich doch einer finden, der mitmacht.

By tschibo (62.227.63.139) on Dienstag, den 15. Mai, 2001 - 14:02:

Leider nicht ...

By traffic (217.48.44.15) on Dienstag, den 15. Mai, 2001 - 14:07:

Dann kann deine Mutter bestenfalls keine Angaben machen, und ihr müßt abwarten, wer dann als nächstes dran ist. Personen mit gleichem Wohnsitz genießen leider bevorzugte Aufmerksamkeit:-(


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