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Mit Motorrad angeblich rechts überholt

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Mit Motorrad angeblich rechts überholt
By Ralph (212.62.68.34) on Freitag, den 11. Mai, 2001 - 21:18:

Hallo Leute, lese öfters euer Forum und hoffe Ihr könnt mir helfen. Bin mit zwei Freunden bei uns in der Gegend Motorrad gefahren. Mein Kumpel und ich haben dann angeblich mit einem 'Affenzahn' eine Opa überholt. Mein Kumpel links, und ich angeblich rechts. Dann hat der Opa sich die Kennzeichen aufgeschrieben und mich und meinen Kumpel angezeigt. Mich hat die Polizei noch nicht erreicht, mein Kumpel hat ausgesagt das er nicht weiss ob er gefahren sei. Was soll ich tun wenn die anrufen, gleich Aussage verweigern und Anwalt, oder was??

By Derrow (213.182.134.43) on Samstag, den 12. Mai, 2001 - 09:42:

Aussage verweigern klingt hier fast wie ein Schuldgeständis. Sag einfach, 'hierzu kann ich momentan keine Angaben machen, ich muss den Vorwurf erst überprüfen.', und übergib die Sache dann einem Rechtsanwalt.

By farendil (217.0.227.19) on Samstag, den 12. Mai, 2001 - 13:18:

@derrow: falsch! aussage verweigern ist in so einem fall das beste...

einlassungen zur sache kann man später immer noch (am besten erst nach rücksprache mit- oder durch den anwalt) machen.

By Ralph (212.62.68.34) on Samstag, den 12. Mai, 2001 - 19:53:

Was kann einen eigentlich mit sowas 'angehängt' werden. Ich meine da kann ja jeder kommen und irgendwelche Kennzeichen aufschreiben?

By farendil (217.0.227.19) on Samstag, den 12. Mai, 2001 - 21:19:

@ralph: da können einem ganz schnell straftaten angehängt werden (nötigung, strassenverkehrsgefährdung)

der anzeigenerstatter ist immer der zeuge, der angezeigte immer der beschuldigte.

By Ralph (212.62.68.34) on Sonntag, den 13. Mai, 2001 - 12:15:

@farendil
Das dumme ist eigentlich das keiner von uns rechts überholt hat (war der dritte Mitfahrer) und wir die einzigsten waren die an einer Ampel anhalten mußten. So hat Opa einfach uns notiert. Kommt man da mit einem Anwalt wieder raus, wenn ja mit welchem Bußgeld? Vielen Dank schon mal für die Antwort farendil.

By farendil (217.0.226.227) on Sonntag, den 13. Mai, 2001 - 12:54:

@ralph: in diesem fall würde ich es erst mal ohne anwalt versuchen...

kategorisch die aussage verweigern, alle mann!
keine, aber wirklich keine angabe außer dem personalausweis.

sie müssen euch identifizieren.

By Ralph (212.62.68.34) on Sonntag, den 13. Mai, 2001 - 13:19:

@farendil
Vielen Dank für deine Hilfe!

By McFly (53.122.34.115) on Montag, den 14. Mai, 2001 - 11:23:

Am besten beim identifizieren einen Anderen Helm und Jacke vorlegen (anziehen).

By Ralph (212.62.68.34) on Freitag, den 18. Mai, 2001 - 14:41:

@farendil
Puh, habe einen Bußgeldbescheid über die Ordnungswiedrigkeit des Rechtsüberholens außerhalb geschlossener Ortschaften bekommen. Wenn ich mich nun dazu äußere, indem ich zum Beispiel sage: 'Ich konnte das Fahrzeug nur auf der Rechten Spur überholen, da der Vorausfahrende zu langsam gefahren ist und ich dadurch einen Unfall vermeiden wollte' Würde es dann vor Gericht gehen oder würden die im Zweifelsfall 'nur' die 136,- Vollstrecken ?

By farendil (217.80.147.107) on Freitag, den 18. Mai, 2001 - 18:46:

@ralph: die begründung ist so schachsinnig, daß sie deswehgen die strrafe verdoppeln müßten :-)

nein, einfach widerspruch einlegen, ohne angabe von gründen.(meinetwegen auch leugnen, dort gewesen zu sein - besser aber gar keine angaben machen)

die bußgeldstelle hat im endeffekt 2 möglichkeiten:
-einstellung des verfahrens
-abgabe ans gericht


wenns vor gericht geht, mußt du identifiziert werden.
du mußr keine angabe machen, wer gefahren bist, sondern darfst die aussage verweigern.

By Alberto (62.224.97.68) on Sonntag, den 20. Mai, 2001 - 11:40:

Genau - Schweigen ist Gold!!! Der Staat muß dem Täter die Tat nachweisen - das kann er nur mit Identifizierung. Diese aber ist bei Mototrradfahrern nicht möglich.

Das ganze läuft dann so...
Der Zeuge hat ein bestimmtes Mototrrad gesehen - die Nummer kann er sagen.... das Motorrad gehört zwar dir, aber...wer saß wirklich als Fahrer drauf?

Nun fragt der Richjter: "Das ist doch Ihr Mototrrad, oder?" Darauf DU: "Ich verweigere die Aussage"
Dann der Richter: "Ja, das ist doch aber auf Sie offensichtlich zugelassen, dann müssen Sie es doch gewesen sein!"
darauf Du: "Ich verweigere die Aussage!"

usw.

Die haben überhaupt keine Chance, dich zu kriegen... wenn Du stur dabei bleibst..
Bitte, n i e davon abweichen... nicht irgendeine Erklärung abgeben, wie..."Es könnte ja auch jemand anders auf dem Motorrad gesessen sein.." das wissen die selber. Aber, wenn Du das sagst, könnte man Dich sofort zum "Zeugen" ernennen, dann mußt Du aussagen... Also: auf Gut Detsch"

Maul halten!!...
Viel Erfolg!

By Ralph (212.62.68.34) on Donnerstag, den 24. Mai, 2001 - 22:11:

@alberto
Klingt sehr einleuchtend, ich werde auch hier informieren, wenn es überhaupt einen Prozess geben wird.

Fahrt nicht zu schenell ;-)


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