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Rote Ampel Zeugen, Fahrtenbuch...?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Rotlichtverstoß: Rote Ampel Zeugen, Fahrtenbuch...?
By Pete (212.34.169.92) on Donnerstag, den 10. Mai, 2001 - 20:51:

Vor kurzem las ich dies:

Ich bekam einen Bescheid von der Stadtverwaltung ich wäre en diesem
Tag ... bei Rot Über die Ampel gefahren. Man hätte angeblich einen
Zeugen von der Polizei. Nun verlangt man von mir ich solle einhundert
Mark bezahlen. Muss ich diese auch ohne Beweisfoto bezahlen?


Würde mich ebenfalls interessieren. Wie sieht der Fall aus, wenn der Zeuge nur ein einfacher Bürger wäre?

Würde es sich im Extremfall lohnen, ein Fahrtenbuch zu riskieren, Halter weis nicht wer gefahren ist, (Beweisfoto gibt es ja keines), wenn man den Wagen z.B. eh abmeldet, erlischt dann das Fahrtenbuch oder ist dies Halterbezogen?

By farendil (217.80.147.73) on Freitag, den 11. Mai, 2001 - 00:11:

wieso fahrtenbuch?
da der halter ja angeschrieben und beschuldigt ist, darf er die aussage verweigern!
keine aussage=kein fahrtenbuch!


also: schreib zurück: hiermit lege ich gegen ihren bescheid vom xxx aktenzeichen xxx einspruch ein.
desweiteren mache ich keine angaben und verweise auf mein aussageverweigerungsrecht.
mfg pete


damit bist du aus dem schneider, so die kein foto haben...


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