Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By L.J. (216.34.244.103) on Donnerstag, den 10. Mai, 2001 - 14:33: |
Hallo allerseits,
ich befuhr eine Bundesstraße in einem abschüssigen Stück mit ca. 120-130 km/h. Da es schon düster war, habe ich das 70er-Begrenzungsschild zu spät erkannt und bin dann abgebremst mit etwa 100-110 Sachen durch. Neben dieser 70er-Zone befindet sich ein Parkplatz. Und darin entdeckte ich beim Vorbeifahren die Polizei mit einer hinter einem Busch versteckten Laserpistole. Da unmitelbar danach vor mir ein Lkw fuhr und anschließend an die wieder auf 100 freigegebene Strecke ich diesen überholte, und zwar genau in dem Bereich, wo sich das Rausziehkommando in einer Bushaltestelle verbarg, bin diesen entkommen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Polizei bei der Dunkelheit mein Kennzeichen hat, aber mich plagt jetzt ein wenig das Gewissen, ob man mein Handeln nicht in den Bereich der "Fahrerflucht" einordnen könnte.
Welche Konsequenzen könnten mir drohen?
L.J.
By alfa (195.124.135.4) on Donnerstag, den 10. Mai, 2001 - 14:48: |
Fahrerflucht gibt es als Straftatbestand nicht, das nennt sich Unfallflucht. Einen Unfall hast du ja nicht gehabt, also gibt es auch keine Unfallflucht.
Anhaltezeichen der Polizei hast du auch nicht missachtet, gesehen hast du ja vermutlich keine!
Falls die dein Kennzeichen haben, dann haben die erst die halbe Wahrheit, denn die müssen auch dein nettes Gesichtchen auf dem Film haben um nachzuweisen, dass du der Pistenschreck gewesen bist und nicht Graf Drakula. Also fleissig hier das Forum lesen und nachdenken bevor der A-Bogen -wenn er kommen sollte- zurückgeschickt wird.
By kirk (62.104.210.68) on Donnerstag, den 10. Mai, 2001 - 18:20: |
Es heißt weder Fahrer- noch Unfallflucht, sondern "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort".
Ansonsten hat Alfa recht.
(Mann, was bin ich heute kleinkariert. Ich sollte mich für die Bezirksmeisterschaften im Haarespalten anmelden)
;-)
By alfa (195.124.135.4) on Freitag, den 11. Mai, 2001 - 13:20: |
@kirk
Danke eine Richtigstellung ist immer Willkommen, kommt davon, wenn man in der Literatur nicht vorher eben mal nachliest, sondern sich auf die Argumentationslinie konzentriert hat.
By Alberto (212.185.252.130) on Sonntag, den 13. Mai, 2001 - 10:11: |
@L.J. Du hast damit weiter keine Probleme. Sie werden dich nicht jagen. Der Meßposten gibt per Funk nur das Auto (Typ und Farbe) durch. Danach halten sie an und müssen den Fahrer feststellen.
Ein kleinster Radarwarner - mit Laser-Erkennung - tut ja genau das selbe: Er zwigt an, daß man "gemessen wurde" - er warnt also nicht, - deshalb mußt du dann natürlich sofort verschwinden.
Dein Fall war natürlich nur "Glücklicher Zufall", daß eben gerade dort ein LKW fuhr. Ansonsten hilft nur eines: Vollbremsung - und wenn möglich wenden oder abbiegen. Wenn nicht möglich - aussteigen - und nach hinten oder seitwärts abhauen - zu fuß.
Nach ca. 30 min. kannst Du dein Fahrzeug wieder betreten und weiterfahren. Der zeitliche Zusammenhang ist damit nicht mehr gegeben.
By DAXtuning (62.104.208.72) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 21:49: |
Kenne ich nur von Festeinbaugeräten und ziemlich alten Radarwarnern, dass sie den Laser erst anzeigen, wenn man selbst gemessen wurde.
Wird bei einer guten (und auch funktionierenden) Lasererkennung irgendein Fahrzeug weit vorher gemessen, bekommt man das ausreichend früh mit.
Aus der Praxis kann ich auch sagen, dass auch schon weit vor dem gültigen Messbereich mit den Lasermessungen begonnen wird, wobei die Geschwindigkeit meist zuverlässig festgestellt werden kann, dann aber mehrmals nachgemessen wird, um ein gültiges Messergebnis innerhalb der vorgeschriebenen Entfernung sicherzustellen.
Als Passant kann man das jederzeit selbst problemlos überprüfen, einfach ´mal zuschauen ;-)
Mit sportlichen Grüssen,
Barry Fischer
http://www.Laserjammer.de
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