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Herauszögern des Bussgeldbescheides

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Herauszögern des Bussgeldbescheides
By Dirk (32.97.110.70) on Dienstag, den 8. Mai, 2001 - 16:52:

Hallo,
war am 3.Mai zu schnell, werde wohl Punkte bekommen. Was ist die beste Taktik, das noch bis nach den 1.7. herauszuzögern?
Vor zwei Jahren hab ich am 1.7. einen Bussgeldbescheid gezahlt (Verstoß Ostern vor 2 Jahren) und hätte Interesse daran, das diese Punkte erst gelöscht werden.
Also, wenn der AB da ist, nicht antworten oder verneint beantworten? Verzögert ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auch dessen Wirksamwerden, selbst wenn man den Einspruch später zurückzieht?

By farendil (217.0.226.251) on Dienstag, den 8. Mai, 2001 - 17:03:

@dirk: alles schon mal geschrieben...

a-bogen nicht beantworten
gegen bg einspruch einlegen (evtl. kleckerweise meßprotokoll, eichurkunde und foto anfordern)
warten bis alte punkte verjährt
dann einspruch zurückziehen, ab diesem tag ist der "alte" bg rechtskräftig

By Ralf (212.125.100.34) on Freitag, den 11. Mai, 2001 - 13:32:

hallo, wer kann mir sagen,was im Zusammenhang der 2-Jahres-Frist die drei Monate "Überliegefrist" bedeuten? Kann die löschung der Einträge verhindert werden, wenn innerhalb der Überliegefrist ein Bußgeldbescheid rechtskräftig wird??

By farendil (217.0.227.124) on Freitag, den 11. Mai, 2001 - 13:37:

nein, kann nicht!

es wird nach ablauf von genau 2 jahren gelöscht, auch wenn etwas neues ansteht, aber noch nicht rechtskräftig ist.


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