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Verjährung nach Gerichtstermin

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Verjährung nach Gerichtstermin
By daniel (62.226.213.4) on Sonntag, den 6. Mai, 2001 - 23:06:

Hallo zusammen...

im letzten Jahr wurde ich mit 37km/h zuviel von einem Provida-Fahrzeug "überführt".
Da im März diesen Jahres meine bestehende Punkte gelöscht worden wären, habe ich mit Erfolg den Termin der Verhandlung verschieben können.
In der Verhandlung wurde dann auch das Bussgeld herabgesetzt, da ich ja nicht mehr vorbelastet war.

Die Verhandlung ist nun schon über 2 Monate her, und ich habe noch keinen neuen Bussgeldbescheid bekommen. Gilt hier auch die 3 monatige Verjährungsfrist?

Viele Grüße
Daniel

By farendil (217.0.227.61) on Sonntag, den 6. Mai, 2001 - 23:41:

du bekommst keinen bg bescheid, denn das oa ist ja nicht mehr zuständig. dein bußgeldbescheid ist das urtel und das ist ja schon gefällt.

die schriftliche ausfertigung läßt auf sich warten, aber das ist normal.

eine verjährung gibt es da nicht, die entscheidung ist ja schon rechtskräftig, da du nicht innerhalb der frist rechtsmittel eingelegt hast...

By Greatblackbird (145.253.2.238) on Sonntag, den 6. Mai, 2001 - 23:45:

Warum solltest Du denn einen neuen Bußgeldbescheid bekommen? Wenn ein Urteil gefällt wurde, bekommst Du eine schriftliche Urteilsbegründung vom Gericht. Mit dem ausgesprochen Urteil ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig und vollstreckbar. M.E. beträgt die Verjährungsfrist hier 2 Jahre!


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