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Tolle Gerechtigkeit...

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Tolle Gerechtigkeit...
By Michalive (62.226.51.104) on Sonntag, den 6. Mai, 2001 - 19:08:

Hallo,

ich bin im März mit meinem SMART innerorts mit 34Km/h zu schnell geblitzt worden!!!
"Tatzeitpunkt" war 21.30 auf einer 2spurigen Hauptverkehrsstrasse

DM 236,00 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot war das Ergebnis

Meine Stiefschwester wurde kurze Zeit später mit 20 Km/h zu schnell tagsüber in einer Spielstrasse
geblitzt

DM 75 war bei Ihr das Ergebnis

Tja bei wem war die "Tat" wohl verwerflicher bzw. wer wurde härter bestraft?!?!?

Naja, mir bleibt wohl nichts anderes übrig als über diese Abzocke mich zu ärgern!!!

Grüße
Micha

By Nachtvogel (193.98.188.218) on Sonntag, den 6. Mai, 2001 - 20:06:

Wen willst du mit deinem Posting eigentlich ansprechen? Und warum betonst du so, dass es 21:30 Uhr und eine zweispurige Hauptstrasse war? Sollen wir alle Mitleid haben?
Du bist zu schnell gefahren und musst dafür bezahlen. Deiner Stiefschwester ist das gleiche passiert. So einfach ist das.
Die "Abzocke" wurde nur durch euer Fehlverhalten erst ermöglicht! Aber ausser dich darüber zu ärgern, kannst du auch noch darüber nachdenken, warum wir wohl (speziell in Ortschaften) Geschwindigkeitsbegrenzungen haben.

By Siemm (145.253.20.74) on Sonntag, den 6. Mai, 2001 - 20:49:

Ich denke Michalive mein mit Gerechtigkeit den Unterschied zu seinem Vergehen und der seiner Schwester.
Finde auch das die Relation ein wenig zu groß sind . In einer Spielstraße muß man Schrittgeschwindigkeit fahren. Seine Schwester hatte aber 20 zuviel, also 27 Kmh drauf.
Das ist 4 mal so schnell wie erlaubt. er hingegen ist "nur" 34km/h zu schnell gefahren "gerade mal" das doppelte bzw noch nichtmals. Er hätte danach also 200 fahren können und müßte mit 75 DM auch bedient werden.
Bestraft muß das werden denn alle beide Gesschwindigkeiten sind zu hoch.

By indy (195.93.65.169) on Montag, den 7. Mai, 2001 - 01:20:

Ich finde es zwar auch schlimmer, was seine Schwester getan hat, trotzdem kann man die Bestrafungen nicht (mir fällt kein Ausdruck ein) im Verhältnis von gefahrener und erlaubter Geschwindigkeit staffeln. Das würde schätzungsweise ausarten.

By farendil (217.0.227.10) on Montag, den 7. Mai, 2001 - 01:31:

@siemm: was meinst du mit: Bestraft muß das werden denn alle beide Gesschwindigkeiten sind zu hoch.

Gerade bei der überschreitung von michalive frage ich mich nach den konkreten gegebenheiten, bevor ich ein urteil fälle...

By Michalive (62.226.51.72) on Montag, den 7. Mai, 2001 - 02:24:

Es war, wie geschrieben, eine 2spurige Strasse!!! 50Km/h war erlaubt und gemessen, nach Abzug der Toleranz, 84Km/h. Tatort war die Brauerstrasse auf Höhe der neuen Bundesanwaltschaft in Karlsruhe! Zeitpunkt 21.30 Uhr

Ich habe mich noch gewundert was das Auto dort steht = absolutes Halteverbot, was dort auch absolut bedeutet --> Anschlagsgefahr etc.

Aber zu spät!!!

Warum ich dieses Posting geschrieben habe?

1. Es stimmt ich habe mich falsch verhalten also muß ich auch für mein Fehlverhalten gerade stehen!
Ich habe gegen den Bescheid keinen Einspruch erhoben und er ist rechtskräftig!!!

2. Aber was ist schlimmer mit 20Km/h zuviel tagsüber durch eine Spielstrasse oder mit +34Km/h nachts auf einer 2spurigen Strasse?

Wer hat fahrlässiger gehandelt bzw. ist es nicht grundlegender Wichtigkeit bei einem Geschwindigkeitsverstoss die Abhängigkeit der Umstände zu berücksichtigen?!?!

Wo bleibt der erzieherische Effekt!!!
Ich weiß nun durch 2 rechtskräftige Bescheide das es weniger "schlimm" ist mit +20Km/h durch eine Spielstrasse zu fahren als nachts mit +34km/h auf einer 2spurigen Strasse.

Was ich persönlich absolut nicht verstehen kann!

Aber wenn jemand anderer Meinung ist, ok!!!
Dafür ist ein Forum ja da!

Grüße
Micha

By Alberto (62.224.100.88) on Montag, den 7. Mai, 2001 - 14:41:

Das System, die absulute und nicht die "relative" Überschreitung zu bestrafen, ist einerseits gut und andererseits ungerecht.
Gut ist es, weil man im langsamenBereich nahezu straflos "verdoppeln" darf 20 kmh und 20 kmh Überschreitung = 75 Mark und kein Punkt.

Dagegen bei 130 kmh mit 21 kmh zu schnell ist ein Punkt, obwohl es prozentual zu vernachlässigen wäre.

So ist das nun mal. Aber ich bin ganz froh darüber, daß ich in den 30-er-Zonen nicht gleich ab 35 kmh mit Punkten rechnen muß, sondern erst ab 51 kmh.

By Siemm (145.253.20.66) on Montag, den 7. Mai, 2001 - 20:07:

@siemm: was meinst du mit: Bestraft muß das werden denn alle beide Gesschwindigkeiten sind zu hoch.


Ich denke das man nicht unbedingt 34 Kmh draufsetzten sollte. Bin auch kein Schleicher mit 50 aber bei 65 ist Schluß bei mir. Das andere finde ich schon etwas unverantwortlich.

By Siemm (145.253.20.74) on Montag, den 7. Mai, 2001 - 22:08:

Übrigens will mich nicht davon freisprechen auch manchal zu schnell zu fahren, aber immer nur ein wenig zu schnell da man mir nicht komplett an die Karre psisen kann. Kann mir natürlich auch passieren das ich ein Schild übersehe und dadurch zu schnell fahre. Bis jetzt Glück gehabt das ich noch nicht geblitzt wurde.

By Hamburger_Michel (193.98.188.218) on Dienstag, den 8. Mai, 2001 - 23:06:

okay, michalive...

du willst eine Antwort auf die Frage, was verwerflicher ist - mit 84 gemessenen km/h (also 90 auf'm Tacho) nachts über eine zweispurige Straße zu fahren oder mit 27 km/h (also 30 auf'm Tacho) tagsüber in einer Spielstraße...

Dir scheint die Antwort wichtig zu sein, weil du offensichtlich deine "Tat" nicht so schwerwiegend ansiehst.

Meine Meinung dazu: man kann mit einem entsicherten Revolver rumfuchteln oder mit einem Messer. Beides ist natürlich nicht gestattet, und - solange nix passiert auch folgenlos.

Deine 90 km/h abends um halb zehn erinnern mich schon eher an den lockeren Revolver. Ein plötzlich hinter einem parkenden Auto vorlaufendes Kind (oder, bitteschön, wegen der vorgerückten Stunde, ein Jugendlicher, der seine Freunde auf der anderen Straßenseite sieht), hätte wirklich einen "Durchschuss", wenn du ihn mit deinem 9o-km/h-SMART-Revolver triffst.

Der gleiche Fall in der Spielstraße hätte möglicherweise mehr "Überlebenschancen" geboten und wäre "glimpflich" mit Schnittwunden ausgegangen.

Also: meine Antwort auf deine Frage: sicherlich war - verzeih mir - DEINE Tat verwerflicher. Gesatte mir noch eine Erklärung: habe mal vor vielen Jahren ein überfahrenes Kind auf einer innerstädtischen Straße gesehen, der Fahrer fuhr "nur" 70 km/h. Verzeih mir nochmal: du bist unglaublich billig dabei weggekommen. 90 km/h fährt man nicht aus Versehen, sondern vorsätzlich. Von "Abzocke" kann hier nun wirklich nicht mehr die Rede sein, eher von "Großzügigkeit".

Sorry, aber das ist meine Meinung - kein Schulmeister-Geschwafel. Empfehle auch innerorts einen Tempomat, vor allem nachts in Durchgangsstraßen. Erspart Nerven und Angst vor "Abzocke".

Liebe Grüße aus Hamburg

By Michalive (62.226.51.45) on Mittwoch, den 9. Mai, 2001 - 00:51:

@Hamburger Michel

Ich betrachte meine "Tat" nicht als etwas harmloses!!!

Ich bin, als der Anhörungsbogen kam, sofort zu unserer Polizeibehörde und habe den Vorwurf zugegeben und sofort den Führerschein abgegeben! Die waren total überrascht, normalerweise wollen es alle verzögern!

Ich war der Meinung ich habe einen Fehler gemacht also muß/soll ich auch bestraft werden!!!

Das einzigste wo mir jedes Verständnis fehlt ist der Umstand das, wie es schon oben gesagt wurde, es in bestimmten Geschwindigkeitsbereichen erlaubt ist die Geschwindigkeit 4mal zu überschreiten und man fast keine Konsequenzen befürchten muß!!!

Bei einem Aufprall eines Kindes mit einem PKW sind schon bei 7km/h tödliche Verletzungen möglich!!!

Daher befürworte ich "Rasen" in keiner Weise und auch für mein Verhalten gibt es keine Entschuldigung!!!

An besagter Stelle wäre es aber sehr unwahrscheinlich gewesen das jemand auf die Fahrbahn gelaufen wäre da auf der anderen Seite Bahngleise verlaufen!!! Es gibt zwar Fussgängerüberwege aber diese sind mit Ampel versehen. Im übrigen ergab sich der diese hohe Geschwindigkeit aus einem Uberholmanöver!!! Was viele nicht glauben können aber ein SMART ist sehr durchzugsstark durch seinen Turbolader!!!

Aber wie auch immer das ist keine Entschuldigung!

Aber vielleicht könnten wir uns darauf einigen das es für bestimmte Fälle doch wichtiger wäre Strafen in Abhängigkeit zum Tatort, -zeitpunkt zu verhängen!!!

Was meiner Meinung einen höheren erzieherischen Effekt bringt als die heutigen Regelungen!!!

Es geht doch um den erzieherischen Effekt, oder?!

Wenn jemand vor einer Schule/Kindergarten/Pflegeheime geblitzt wird und eine höhere Bestrafung erhält ist die Akzeptanz/Verständis/Einsicht doch viel höher als bei jemanden der nachts auf der Autobahn geblitzt wird!!!

Und auch ein "Unverständnis" der Relationen in meinem Fall würden nicht aufkommen!

In diesem Sinne
Grüße aus Karlsruhe
Micha


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