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Innerorts, 100m nach Ortsschild geblitzt !

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Innerorts, 100m nach Ortsschild geblitzt !
By cosmic (213.54.58.182) on Sonntag, den 6. Mai, 2001 - 13:43:

Hallo Zusammen,
ich wurde innerorts 100m nach dem Ortsschild von einer mobilen Radaranlage geblitzt. Entspricht dieser Abstand nach dem Verkehrsüberwachungserlaß der vorgeschriebenen Entfernung ?!?! Außerdem verläuft die Straße an dieser Stelle in einer leichten Rechtskurve. Mich würde interessieren ob der Standort der mobilen Blitzeinheit den Richtlinien entspricht und wie oder ob ich gegen einen eventuellen Bußgeldbescheid vorgehen kann!

By Siemm (145.253.20.66) on Sonntag, den 6. Mai, 2001 - 14:14:

Wie schnell warst Du denn ?

By Siemm (145.253.20.74) on Sonntag, den 6. Mai, 2001 - 14:24:

Zitat aus Tempomessung zu nah ma Schild :Was soll das ganze hin und her? Das vom Grundatz 150 m abgewichen werden kann, ist doch hier schon zig mal erleutert worden.

Siehe Beitrag

By Blitz (62.54.232.147) on Sonntag, den 6. Mai, 2001 - 14:24:

@cosmic

Das ist eine schwiriege Angelegenheit, da es in jedem Bundesland unterschiedlich ist, welcher Abstand zum OE-Schild eingehalten werden muss. In welchem Bundesland war es denn?

Zur Kurve:
Es kommt darauf an, welchen Winkel die Kurve hatte, und ob du nicht vielleicht kurz vor der Kurve, also noch auf gerader Strecke, gemessen wurdest.

By farendil (217.0.227.61) on Sonntag, den 6. Mai, 2001 - 14:25:

@cosmic: unter http://www.radarfalle.de/recht/ findest du links die richtlinien zur geschwindigkeitsüberwachung der meisten bundesländer...

By cosmic (213.54.63.92) on Sonntag, den 6. Mai, 2001 - 15:29:

@ Siemm
zur Frage :Wie schnell warst Du denn ? -> Kann ich nicht genau sagen, da ich noch stark abgremste habe, bevor es blitze. da war der Tachostand nicht genau ersichtlich da ich auch in diesem Moment nicht nur auf meinen Tacho geschaut habe!
Zum Kommentar "hin und her" sorry,habe bis jetzt noch keinen Beitrag betreff der "Entfernung nach Geschwindigkeitsbegrenzung" gelesen! wollte hier aber keine alten Sachen aufwärmen! -sorry-!

@Blitz
es war im Bundesland Baden Württemberg

By Blitz (62.54.236.27) on Sonntag, den 6. Mai, 2001 - 17:40:

@cosmic

Wie du sicherlich gelesen hast, ist ein Mindestabstand von 150m einzuhalten, der darf aber bei Gefahrenstellen unterschritten werden. War es eine Gefahrenstelle?

By Siemm (145.253.20.66) on Sonntag, den 6. Mai, 2001 - 20:38:

Hi Cosmic, war kein Angriff sondern nur ein Direkter Hinweis auf die Fragestellung.Das war nur ein Zitat von jemanden nicht von mir! Habe auch schon gesagt bekommen das wurde schon behandelt.
Leider habe ich das nicht gefunden deswegen meine genaue Beschreibung


Zitat aus Tempomessung zu nah am Schild :
"Was soll das ganze hin und her? Das vom Grundatz 150 m abgewichen werden kann, ist doch hier schon zig mal erleutert worden."

Beitrag "Tempomessung zu nah am Temposchild"
letzter Eintrag am 2.5. - 09:23

Gruß Siemm

By dyradon (212.185.248.217) on Dienstag, den 8. Mai, 2001 - 00:05:

Hallo Cosmic, habe das gleiche Problem. Meine Frau wurde nahezu unmittelbar hinter dem 50er Schild geblitzt. Nach dem Rd.Erl. zur Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei in NRW muss der Abstand in aller Regel 200m hinter dem Schild betragen. Allerdings wenn es sich um eine Unfallhäufungsstelle handelt, darf der Abstand unterschritten werden. Fraglich ist, ob es sich um eine solche handelt. Weiter ist fraglich, ob eine Messung, die erlasswidrig durchgeführt wurde auch vor Gericht für ungültig erklärt wird. Schätze, wenn man an einen der Öko-Richter der 67er Demos gerät, wird er sagen "gemessen ist gemessen". Schließlich gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung ab Schild!

By Michalive (62.158.115.111) on Mittwoch, den 9. Mai, 2001 - 13:55:

Uhm... wie sieht es den aus wenn man sich absolut "gesetzestreu" verhält!!!

Also exakt am Ortseingangsschild auf 50km/h runterbremst... ...also von 70km/h bzw. 100Km/h sofort auf 50Km/h verzögert!!!

Kann man bei einem Auffahrunfall eine Mitschuld bekommen? Verkehrsgefährtung etc.?

By traffic (149.225.35.117) on Mittwoch, den 9. Mai, 2001 - 14:20:

Nein, eine Mitschuld bekommst Du in diesem Fall nicht.
Ich habe mir allerdings angewöhnt, rechtzeitig vor den Schildern langsam herunterzubremsen, sodaß dort die 50 auf jeden Fall ohne Mühe erreicht wird. In Hessen und BW sollte man das auch dringend tun, da blitzen sie fast immer nahe bei den Ortsein- und Ausgängen. Direkt am Schild zu bremsen ist dann schon schwierig, und geht aufs Material.

By farendil (217.0.227.106) on Mittwoch, den 9. Mai, 2001 - 17:32:

@traffic: sagen wir mal: grundsätzlich nicht...

wer direkt vor dem ortsschild den "rettungsanker wirft", der wird m.E. doch eine gewisse teilschuld bekommen...

By traffic (149.225.93.128) on Mittwoch, den 9. Mai, 2001 - 17:44:

@farendil: Ok. Ich bin jetzt mal von Michalives 100 auf 50-Bremsung ausgegangen, das bewegt sich ja im Rahmen des Zulässigen. Wenn natürlich einer noch schneller reinbrettert...


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