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Auto geliehen, aber ist es Versichert?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Auto geliehen, aber ist es Versichert?
By vassloff (217.0.50.105) on Sonntag, den 6. Mai, 2001 - 12:35:

Hallo zusammen,

wollt hier mal ne Frage stellen.
Ich hab mir gestern von nem Bekannten für n längeren Zeitraum sein Auto geliehen. Ich weiss das er nicht gerade flüssig ist und deshalb hab ich angst das er den letzten Versicherungsbeitrag nicht bezahlt hat. Natürlich würd er das mir gegenüber nie zugeben.
Kann ich das irgendwie überprüffen? Und wie lange ist das Auto noch versichert? Ich hab mal gehört irgendwann kommen die vom Strassenverkehrsamt und kratzen die Kenzeichen ab, aber wie wenn sie nicht wissen wo das Auto ist??? Was kann mir denn schlimstens passieren wenn wenn er nicht bezahlt hat und das neue Halbjahr schon leuft???

Ok, war mehr als eine Frage, aber es ist mir ziemlich wichtig hoffe jemand kann mir hier helfen.

Danke für eure Mühen,

Damian

By Siemm (145.253.20.66) on Sonntag, den 6. Mai, 2001 - 12:42:

Hallo, Vassloff.
1. Rufe doch einfach die Versicherung an und frage nach.
2. Das Auto ist solange versichert bist die das Kennzeichen haben(Plakette). Nur die Versicherung holt sich das Geld dann vom Halter wieder im Schadenfall.
3. Wenn die nicht wissen wo das Auto ist dann gehts zur Polizei und dann wird danach gefahndet(Festnahme bei Erfolg der Fahndung)

By Greatblackbird (145.253.2.234) on Sonntag, den 6. Mai, 2001 - 12:45:

Grundsätzlich wird die Haftpflichtversicherung bei einem schuldhaft verursachten Schaden erst einmal zahlen. Eventuelle Regressforderungen wird sie dann an den Versicherungsnehmer stellen. Dir kann als vorübergehender Nutzer des Fahrzeugs nichts passieren, da sich die Versicherung auf das Fahrzeug bezieht und nicht auf den Fahrer. Ich wüßte nicht, ob es eine Möglichkeit der Überprüfung einer Zahlung der Versicherungsprämie gibt, das ist aber wie gesagt, für Dich unerheblich. Selbst wenn die "Kratzer" kommen, entstehen für Dich keine Kosten, denn Du weißt ja nicht, daß das Fahrzeug eigentlich nicht mehr versichert ist.

By Vassloff (217.0.50.105) on Sonntag, den 6. Mai, 2001 - 12:55:

Hi,
danke für die schnellen Antworten. Das Problem das ich habe ist volgendes, wenn ich mir ein Auto leihe muss ich sicher gehen das es OK ist, oder. Ich men Tüv, Reifen , Bremsene , ASU und so. Weil wenn ich dann n Unfall habe sag die Versicherung doch ich war der Fahrer und ich hab zu verantworten das das Auto in Ordnung ist , und will nicht zahlen. Oder sehe ich das Falsch? Jetzt hab ich das auf die Versicherung auch bezogen, können die nicht sagen wir zahlen, wollen aber das Geld von dem FAHRER ??? Der halter hat ja grundsätzlich nix mit dem Unfal zu tun.

Damian

By Siemm (145.253.20.66) on Sonntag, den 6. Mai, 2001 - 12:57:

Als Fahrer des Fahrzeuges ist man nur verpflichtet auf den Ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges(Reifenprofil, stimmen die reifen überein mit den Fahrzeugschein Anbauten sind die zulässig, Warndreick Verbandskasten usw.)
Ansonsten schöne Fahrt

By Siemm (145.253.20.74) on Sonntag, den 6. Mai, 2001 - 13:00:

Die holen sich das Geld vom Halter auch wenn der nicht gefahren ist. Mit dem ist der Versicherungsvertrag geschlossen. Der Halter kann sich nun mit dem Fahrer rumärgern und von ihm das Geld holen.
Viel Spaß für den Halter!

By vassloff (217.0.50.105) on Sonntag, den 6. Mai, 2001 - 13:22:

Ok,
dann muss ich also nur vor folgender Situation Angst haben:
3 Uhr Nachts, "Algemeine Verkehrskontrolle", Áutobahn, 200 KM von zu Hause, Polizist: "Tja Herr ... dieses Fahrzeug ist nicht versichert. Keinen Meter weiter. Sehen Sie zu wie sie Heim kommen, das Auto kann hier auch nicht stehen bleiben, weil Autobahn, Halteverbot, usw. wir lassen es Abschleppen. Sie zahlen"
Dann wird es teuer.
Ich versuch mal Montag bei der Versicherung anzuruffen, vielleicht ergibt das was.

Damian

By farendil (217.0.227.61) on Sonntag, den 6. Mai, 2001 - 13:40:

@vassloff: kein angst, die polizei bestellt einen abschlepper, wenn das kfz so nicht stehen bleiben kann.

die rechnung bekommt der halter...

By alfa (195.124.135.4) on Dienstag, den 8. Mai, 2001 - 09:15:

@vassloff
die Polizei macht da normalerweise nichts wenn der Besitzer nicht gezahlt hat,ausser da ist ein Verbrechen oder so im Hintergrund . Das geht in aller Regel über die Verwaltungsbehörde. Da kommt dann vom Amtsgericht der beliebte Kuckuckskleber und entstempelt das Kennzeichen und klebt auf die Türschlösser jeweils einen Kuckuck. Das wars dann und dir ist wieder auf die Beine geholfen worden ;-) meist zum Possen der Nachbarschaft. So einen magentafarbenen Pleitegeier kann man seinen Kindern auch nicht alle Tage zeigen.
Was Anderes ist es, wenn der Kuckuckskleber am Wohnort des Schuldners den Karren mehrfach nicht findet und der Besitzer ihm keine Auskunft gibt, dann kann natürlich sein, dass der in der Fahndungsliste zum Entstempeln steht. Aber wenn dein Kumpel deine Adresse angibt, kommt der Klebeonkel halt zu dir.(Fällt mir gerade noch ein.)


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