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50% Aufschlag auf Bußgeld

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: 50% Aufschlag auf Bußgeld
By Heinz (145.253.20.74) on Freitag, den 4. Mai, 2001 - 22:05:

Hallo,

ich habe mit meinem PKW die Höchstgeschwindigkeit ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft um 39km/h überschritten. Der Bußgeldkatalog sieht für diesen Fall ein Bußgeld vom DM 150,00 vor. Mein Bußgeldbescheid lautet allerdings über DM 225,00 plus Verwaltungskosten ect. Ist das rechtens ?

Vielen Dank für evtl. Hinweise

Heinz

By farendil (217.0.227.115) on Freitag, den 4. Mai, 2001 - 22:14:

da wirst du wohl punkte in flensburg haben... :-((

eigentlich gehört dann auf den bescheid noch ein satz wie: "wegen einschlägiger voreintragungen habe ich ihre geldstrafe angemessen erhöht."

ist leider sein einer weile ein beliebtes spiel selbst bei einer einzigen voreintragung!

solltest du nur eine voreintragung, und die wegen etwas anderm haben, so kann es lohnen, dagegen anzugehen...

By piranha (217.1.145.211) on Samstag, den 5. Mai, 2001 - 13:17:

...ich würde mich der Vermutung von farendil anschließen wollen - Voreintragung im VZR.

Ist zwar nur theoretischer Natur, aber evt. käme noch in Betracht, daß der im Bußgeldkatalog bestimmte Regelsatz (hier 150 DM) wegen Hinzutreten einer Gefährdung gem. Tabelle 4 BKat erhöht wurde (vgl. § 4 BKatV). In einem solchen Fall ergeben sich: 150 DM --> 200 DM.

Wie dem auch sei, im Bußgeldbescheid muß dies explizit erläutert werden...

By piranha (217.1.145.211) on Samstag, den 5. Mai, 2001 - 13:19:

aaahhh, ich sehe gerade: Es waren 225 DM, damit dürften wohl etwaige Voreintragungen der Grund sein.


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