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Handy / Fahrrad !!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Handy / Fahrrad !!
By Franck (212.114.202.98) on Freitag, den 4. Mai, 2001 - 11:45:

Hallo

Ich wurde gestern von Polizei angehalten
weil ich auf meinen Fahrrad gesessen habe ( bin nicht gefahren ) und habe telefoniert.
Die haben meinen Ausweis genommen und die haben mir gesagt ich kriege dann warscheinlich einen Bußgeld.
Ich weiß dass mit Auto man nicht telefonieren darf , sonst droht 60 DM Bußgeld , aber mit Fahrrad
Bin auch nicht gefahren , war nur kurz angehalten
Ich verstehe das nicht
Können sie mir vielleicht helfen
Danke schön

By N.N. (195.37.128.1) on Freitag, den 4. Mai, 2001 - 12:03:

§ 23 Abs. 1a StVO besagt: Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist.

Das Telefonierverbot gilt zwar grundsätzlich auch für Führer von nichtmotorisierten Fahrzeugen wie Fahrrädern, allerdings immer nur während der Fahrt. Ansonsten "führt" man ein Fahrzeug im Rechtssinne auch gar nicht. Vielleicht sollte der verantwortliche Polizeibeamte mal schleunigst einen Auffrischungskurs zur Festigung seiner Rechtskenntnisse besuchen, ehe er Bürger zu Unrecht einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr bezichtigt.

By Franck (212.114.202.98) on Freitag, den 4. Mai, 2001 - 12:38:

Ja , aber leider gibt keine Motor an meinen Fahrrad und die kann nicht ausstellen !

By Markus (134.176.101.73) on Freitag, den 4. Mai, 2001 - 12:41:

Seit wann ist ein Fahrrad ein Kraftfahrzeug?

By farendil (217.0.227.115) on Freitag, den 4. Mai, 2001 - 12:55:

vielleicht waren nicht beide Beine von den Pedalen, so daß der Beamte dies als nicht ausstellen des Motors interpretiert hat... :-))))

By Markus (134.176.101.73) on Freitag, den 4. Mai, 2001 - 13:13:

Du meinst, es waren doch potenzielle Kräfte am Fahrzeug da? Das klärt die Sache doch schon viel mehr auf... :-))

By Franck (212.114.202.98) on Freitag, den 4. Mai, 2001 - 13:23:

Ich habe doch keinen Motor.
Ein Fahrrad mit Motor heißt Moped oder ?

By Blitz (62.54.232.237) on Freitag, den 4. Mai, 2001 - 19:39:

Erstmal muss man sagen, dass 60 ,- DM kein Bußgeld sind. Außerdem müssten Fahrradfahrer, die während der Fahrt telefonieren oder SMS schreiben, eine Verwarngeld in Höhe von 30,-DM zahlen. Zudem glaube ich nicht, dass sie einen Bußgeldbescheid veranlassen, da sie meißtens das Verwarngeld vor Ort verlangen. Vielleicht war es nur zur Abschreckung...???

By officer (213.187.67.28) on Freitag, den 4. Mai, 2001 - 21:53:

Also wenn Du mit dem Fahrrad fährst, wären es 30,-DM. Wenn Du aber richtig gestanden hast war doch alles i.O.

By alfa (195.124.135.4) on Dienstag, den 8. Mai, 2001 - 09:20:

@franck
sollte es so sein, dass du nicht gefahren, sondern gestanden bist ,auf dem Fahrrad sitzend und sollte trotzdem ein Bescheid/Knöllchen kommen, dann auf keinen Fall zahlen. Am besten dann das Ding einem Anwalt geben.

By Franck (212.114.202.98) on Dienstag, den 8. Mai, 2001 - 14:54:

Ich habe heute Mittag einen Brief bekommen :(
Polizei Regensburg
Bla bla bla ....
§ 23 Abs. 1a StVO la la la
und Verwarngeld 30 DM zahlen
Einen Bogen soll ich noch ausfühlen.
Was soll ich denn tun .
Bin echt nur am Fahrrad gestanden , bin nicht gefahren
Habe ja telefoniert aber bin nicht gefahren.
Was soll ich dann tun.
Ich will nicht zahlen
Er hat auch gesehen auf meinen Ausweis , dass ich Franzose war und er hat zu seinen Kolleguen gesagt.
Ach , die Franzosen , die machen alles , was nicht erlaubt ist .
Ich glaube er hat geschrieben , dass ich gefahren bin, habe jetzt nicht gesehen können , was er geschrieben hast.
Ich finde das schon krass.

:-(

By farendil (217.0.226.251) on Dienstag, den 8. Mai, 2001 - 16:54:

@franck: wie gesagt, sofort einspruch einlegen, evtl. erst mal so versuchen oder gleich zum anwalt gehen...

By Blitz (62.54.232.206) on Dienstag, den 8. Mai, 2001 - 19:52:

Und vielleicht noch eine Beschwerde gegen den Polizeibeamten, wegen der Bemerkung, dass die Franzosen alles machen, was nicht erlaubt ist.

By Franck (212.114.202.98) on Mittwoch, den 9. Mai, 2001 - 08:28:

Ich weiß nicht , was ich tun soll.
Wenn man zum Anwalt geht , muß man was zahlen oder nicht ?
Was soll ich dann sagen oder machen ?
Einen Dossier eröffnen ?

Wie läuft es ?

Danke

By farendil (217.0.227.106) on Mittwoch, den 9. Mai, 2001 - 11:49:

@franck: wenn du recht bekommst, zahlt der staat die anwaltskosten...


ansonsten: erst mal einspruch einlegen! - wenn du das versäumst, kannst du nichts mehr dagegen machen!

wenn du willst, kannst du deinen einspruch auch gleich begründen, mußt es aber nicht...

By Franck (212.114.202.10) on Mittwoch, den 9. Mai, 2001 - 12:56:

@farendil

Danke für die Antwort
Ja ich glaube , ich lege mal Einspruch ein
Ich sage danach wie es gelaufen ist


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